@DerGreif Es geht rein um Behauptungen, die als Tatsache dargestellt werden. Behauptungen die als Tatsachen dargestellt werden, sollten belegt werden können. Wenn sie nicht als Tatsache belegt werden können, dann sollte man das auch so formulieren und auch so zur Diskussion stellen, damit nicht seitenlang sinnlos drumherum geredet werden muss, um am Ende festzustellen, dass es doch ganz anders, oder nur eine geschickte Finte war.
Die Behauptung mit dem Killer stammt durch die Annahme von Frau K.. Frau K. denkt, begründet aber keinen hinreichenden Verdacht und schon gar nicht die Forderung jemanden festnehmen zu lassen und bei der nicht erfolgten Festnahme den ermittelnden Behörden Schlampigkeit und Unzulänglichkeit zu attestieren.
Auch das Beispiel mit der Türkei passt ganz gut, danke
@lawine, "hatten nach Einreise gewarnt" und "eventuelle Übersetzungsfehler", klingt doch schon sehr unterschiedlich. Das Eine suggeriert eine bewusste Handlung, die direkt bei Ankunft erfolgte, das andere einen Fehler. Die bewusste Handlung soll aber den Verdacht gegen den Ex, in einer gewissen manipulativen Weise, zumindest wirkt es so, verstärken.
Eine Frage an Dich, da Du offenbar Fachmann bist. Was sagt das deutsche Recht, wenn man Menschen öffentlich einer Straftat verdächtigt?
@tüftler
Es ging um @PillePalins Aussage, nicht um Frau K., also war natürlich auch Pillepalin gemeint.
Ich gebe ein Geschlecht preis? Lol. Also Du meinst, sie hat mir ihr Geschlecht anvertraut? Manch einer nennt sie er. Hm, dürfen die das?
;)Mach Dir keine Sorgen darum, mit welchem Personalpronomen ich User anspreche. Das kannst Du getrost mir überlassen.