@der_wicht der_wicht schrieb:Es geht rein um Behauptungen, die als Tatsache dargestellt werden. Behauptungen die als Tatsachen dargestellt werden, sollten belegt werden können. Wenn sie nicht als Tatsache belegt werden können, dann sollte man das auch so formulieren und auch so zur Diskussion stellen, damit nicht seitenlang sinnlos drumherum geredet werden muss, um am Ende festzustellen, dass es doch ganz anders, oder nur eine geschickte Finte war.
Eine durchaus nachvollziehbare Forderung.
der_wicht schrieb:Die Behauptung mit dem Killer stammt durch die Annahme von Frau K.. Frau K. denkt, begründet aber keinen hinreichenden Verdacht und schon gar nicht die Forderung jemanden festnehmen zu lassen und bei der nicht erfolgten Festnahme den ermittelnden Behörden Schlampigkeit und Unzulänglichkeit zu attestieren.
Wenn es in Deinem Beitrag nach Forderung von Belegen nur darum gegangen wäre oder auch in den Beiträgen anderer Diskussionsteilnehmer, hätte ich mich hier überhaupt nicht eingemischt. Es ging aber nunmal explizit um diese Aussage der Frau K., die in den Medien aber hinreichend bekannt gemacht wurde. Es ging aber gerade nicht um diese Beiträge von
@PillePalin . Ich meine, eine klar geäußerte Verwarnung der Moderation mit Blick auf diese weiterreichenden schlussfolgernden Beiträge wäre da doch viel sinnvoller gewesen.
der_wicht schrieb:Auch das Beispiel mit der Türkei passt ganz gut, danke @lawine, "hatten nach Einreise gewarnt" und "eventuelle Übersetzungsfehler", klingt doch schon sehr unterschiedlich. Das Eine suggeriert eine bewusste Handlung, die direkt bei Ankunft erfolgte, das andere einen Fehler. Die bewusste Handlung soll aber den Verdacht gegen den Ex, in einer gewissen manipulativen Weise, zumindest wirkt es so, verstärken.
Ich sehe das so wie @tüftler und darin viel eher eine Unfähigkeit sich klar und präzise auszudrücken.
der_wicht schrieb:Eine Frage an Dich, da Du offenbar Fachmann bist. Was sagt das deutsche Recht, wenn man Menschen öffentlich einer Straftat verdächtigt?
Eine stark verkürzte und vereinfachte Darstellung:
Kommt darauf an, wer das in welchem Rahmen macht. Der Presse wird logischerweise viel Freiraum gegeben. Aber auch hier gilt, dass die sog. "Verdachtsberichterstattung" über laufende Ermittlungsverfahren grundsätzlich nicht unter voller Namensnennung erfolgen sollte und zudem eine Stellungnahme der Verdächtigen eingeholt werden muss. Die Berichterstattung darf keinesfalls präjudizierend erfolgen. Über diese Verdächtigen kann dann natürlich auch als Verdächtige von Privatpersonen diskutiert werden.
Wenn eine Privatperson einen anderen einer Straftat verdächtigt, dann kann das auf Antrag nach den §§ 186, 187 StGB strafrechtlich verfolgt werden. Da kommt es natürlich auch auf die Umstände des Einzelfalles an. Prinzipiell setzt die strafrechtliche Verfolgung voraus, dass die Straftat nicht begangen und eben ein entsprechender Strafantrag des Betroffenen gestellt wurde. Für Privatpersonen kommt die Rechtfertigung zur Wahrung eigener Interessen in Betracht, die dann eine Strafbarkeit ausschließen würde. Dazu gehört zB die Bezichtigung anderer einer Straftat im Strafprozess durch den Angeklagten oder seinen Vetreidiger.
Wenn Ihr Spekulationen über einen Tatverdacht außerhalb offizieller Ermittlerpositionen nicht wollt, solltet Ihr am besten den ganzen Bereich Kriminalfälle dicht machen oder Diskussionen ausschließlich über solche Personen als Verdächtige zulassen, über die bereits in den Medien in zulässiger Form als Verdächtige berichtet wurde.
Mfg,
G.