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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

04.11.2014 um 11:33
@Mao1974
ich stells mal ein:
In den Fällen der sogenannten notwendigen Verteidigung ist dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger von Amts wegen zu bestellen, wenn der Beschuldigte noch über keinen von ihm gewählten Verteidiger verfügt (§§ 140 ff. StPO). Der Pflichtverteidiger wird von der Staatskasse bezahlt und erhält reduzierte Gebühren. Pflichtverteidiger können mit dem Mandanten eine zusätzliche Vergütung vereinbaren; übersteigt diese allerdings die daneben von der Staatskasse ebenfalls zu zahlenden Pflichtverteidigergebühren, ist sie anzurechnen. Im Falle einer Verurteilung werden dem Angeklagten in der Regel die Verfahrenskosten auferlegt; die Staatskasse fordert die verauslagten Pflichtverteidigergebühren dann von dem Verurteilten zurück. Auf Antrag des Pflichtverteidigers kann das Gericht auch feststellen, dass der Angeklagte zahlungsfähig ist; er schuldet dem Pflichtverteidiger dann die (etwas höheren) gesetzlichen Gebühren eines Wahlverteidigers. Allerdings kommt es in der Regel auf Grund der Zahlungsunfähigkeit des Verurteilten nicht zur Auszahlung dieser Gebühren.

Im Gegensatz zum staatlich bestellten Pflichtverteidiger steht der Wahlverteidiger, den der Angeklagte selbst mandatiert. Typischerweise wird im Fall einer notwendigen Verteidigung dem Angeklagten mit Übersendung der Anklageschrift mitgeteilt, dass er einen Verteidiger seiner Wahl benennen möge und dass ihm andernfalls ein Pflichtverteidiger durch das Gericht bestellt wird. Der ggf. vom Angeklagten mandatierte Wahlverteidiger hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beiordnung zum Pflichtverteidiger zu stellen, wobei er für diesen Fall sein Wahlmandat niederlegen muss. Letztlich kann der Angeklagte somit seinen Pflichtverteidiger mittelbar selbst bestimmen, vorausgesetzt, der gewünschte Verteidiger ist auch bereit, das Mandat zu übernehmen und als Pflichtverteidiger tätig zu werden.
sprich: Eine Rechnung stellt bei einem Schuldspruch dann trotdem nicht der Anwalt sondern die Staatskasse, da diese den Betrag vorausbezahlt hat. Und wer nicht zahlen KANN der zahlt auch nicht. Soweit richtig?


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Peggy Knobloch

04.11.2014 um 11:39
Ein Pflichtverteidiger wird nicht nur eingesetzt, wenn der Angeklagte kein Geld hat, sondern auch dann, wenn der Angeklagte sich selbst nicht um einen Anwalt kümmert. Wenn er dann über genug Geld verfügt, muss er diesen im Falle, dass er den Prozess verliert, selbst bezahlen.


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Peggy Knobloch

04.11.2014 um 11:41
@Redjune

Richtig!
Der Anwalt stellt die Rechnung nicht selbst, das hab ich auch so verstanden.
Inwieweit Eltern für den Sohn zahlungspflichtig sind weiß ich nicht, da bin ich echt überfragt. vielleicht dann, wenn sie noch das Sorgerecht haben...


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Peggy Knobloch

04.11.2014 um 11:43
@Mao1974
Bin ich auch überfragt...


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Peggy Knobloch

04.11.2014 um 12:00
Aber Ulvi hatte doch NICHTS! Und er war volljährig, da werden doch die Eltern nicht zur Zahlung herangezogen... Das wäre ja wie " Sippenhaft"


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Peggy Knobloch

04.11.2014 um 12:03
Wie auch immer - jetzt muss ja Geld das sein. Immerhin haben die Unterstützer schon 500 Euro plus Übernachtungskosten nur für die Teilnahme an einem " Ulvi-Stmmtisch" geboten!


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Peggy Knobloch

04.11.2014 um 12:09
War Ulvi tatsächlich volljährig oder stand er unter Betreuung seiner Eltern beispielsweise?

Wenn dann der vorgesehene Pflichtverteidiger abgelehnt wird, ein Wunschverteidiger engagiert wird, muss den dann auch der Staat bezahlen, wenn Seitens des Angeklagten kein Geld da ist?


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Peggy Knobloch

04.11.2014 um 12:13
@emz
Nö. Aber wir wissen ja nicht ob sie das getan haben

Edit: wenn sie gewinnen zahlen sie nix. Das war zb beim WAV so.


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Peggy Knobloch

04.11.2014 um 12:14
@emz

Zur Tatzeit war er noch nicht unter Betreuung, das kam erst später mit Frau Rödel. 2004 glaub ich.


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Peggy Knobloch

04.11.2014 um 20:17
Euler musste nun auch seinen Platz auf der Startseite von Ulvi K.s Homepage abtreten; ich erlaube mir mal, zu zitieren:


http://www.ulvi-kulac.de/
Freispruch, aber keine Freiheit!
2007 Gudrun Rödel

2001 wurde Ulvi wegen Verdacht des sexuellen Missbrauchs an Kindern – darunter auch an Peggy Knobloch – zwangsweise in das psychiatrischen Krankenhaus Bayreuth eingewiesen.

2004 wurde Ulvi wegen Mordes an Peggy Knobloch verurteilt; seine Unterbringung im BKH Bayreuth wurde bestätigt; obwohl für einen Missbrauch an Peggy Knobloch nie ein Beweis erbracht werden konnte. Ulvi ist seit nunmehr 13 Jahren im BKH Bayreuth untergebracht, weil er – begutachtet auf dem geistigen Stand eines 8-10-jährigen Kindes - sich vor Kindern entblößt und onaniert hatte; in zwei Fällen hatte man sich gegenseitig befriedigt. Ulvi hatte nie Gewalt angewendet und auch niemanden zu sexuellen Handlungen gezwungen. In vielen Fällen waren es die Kinder selbst, die den behinderten Menschen hänselten und zu derartigen Handlungen animierten.

Um die endgültige Freilassung von Ulvi zu erwirken, wurde nunmehr Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker – Fachanwalt für Psychiatrie, Unterbringung und Strafrecht – mit Wirkung vom 29. Oktober 2014 - beauftragt. Er wird beim Landgericht Bayreuth die Vertretung von Ulvi als Pflichtverteidiger beantragen, ebenso Anträge stellen hinsichtlich eines sofortigen Anhörungstermins sowie die Freilassung von Ulvi Kulac.



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Peggy Knobloch

05.11.2014 um 08:19
Zitat von jaskajaska schrieb:In vielen Fällen waren es die Kinder selbst, die den behinderten Menschen hänselten und zu derartigen Handlungen animierten.
wieder und wieder und wieder...

Ich fürchte die Frau wird es in diesem Leben nicht mehr einsehen....
Deswegen find ich gut, dass man sich Gedanken über das Umfeld macht.


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Peggy Knobloch

05.11.2014 um 15:21
Frau Rödel spricht von neuen skandalösen Details, im Fall Kulac, die den damals eigentlichen Mordvorwurf weit übertreffen!
Sensationshungrig wie ich nun mal bin, warte ich noch immer auf die "neuen skandalösen
Details". Wenn da nix mehr kommt, nimmt die Gute wirklich den Mund ziemlich voll, oder
sollte der Wechsel von Euler zu Saschenbrecker ihr einen dermaßen unvermuteten
Uppercut versetzt haben?

Im Übrigen sollte Frau Rödel die Zeit bis Januar abwarten können. Ulvi wird genau wie im vergangenen Jahr ein wunderschönes Weihnachtsfest haben, auch im Kreise seiner Lieben
und mit Wagenladungen von Geschenken und ich finde es allmählich müßig, sich hier
weiter über Aufenthaltsdauer, -ort oder die finanzielle Situation der Familie Kulac auszulassen.
Zu Ort und Dauer wird von prädestinierter Seite entschieden, wenn Zweifel an der Liquidität
bestehen, kann ja ein Spendenkonto eröffnet werden. Der Thread "Peggy Knobloch" wird
jedenfalls mal wieder seitenlang zweckentfremdet.


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Peggy Knobloch

05.11.2014 um 16:13
Ramisha?? Bist du es wirklich? ;)


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Peggy Knobloch

05.11.2014 um 16:23
Mir geht es um eine Einschätzung der immer wieder von Rödel http://www.ulvi-kulac.de/gutachter.html (Archiv-Version vom 24.10.2014) angeführte geistige Behinderung von Ulvi. Hier scheinen die beiden Gutachter zu unterschiedlichen Ergebnissen zu kommen, wenngleich aber beide der Meinung sind, dass es sich bestenfalls um eine leichte Intelligenzminderung handelt.

IQ 70, Prof. Hans-Ludwig Kröber - Forensischer Psychiater
IQ 54 - 85, Dr. phil. Rudolf Sponsel - Psychologischer Psychotherapeut

So sieht also der Psychiater Ulvi an der Grenze zu einer leichten Intelligenzminderung, während der Psychotherapeuth von einer leichten Minderung bis hin zur durchschnittlichen Intelligenz alles für möglich hält. Mir scheint es, als habe er von einem entsprechenden Intelligenztest abgesehen und lediglich eine Schätzung abgegeben.

Wenn Sponsel zum Gutachten Kröbers meint "Das Gutachten entspricht - selbst bei nur grober Sichtung - nicht den Mindestanforderungen für aussagepsychologische Gutachten, weder formal, noch methodisch und praktisch" dann möchte ich, ohne besagtes Gutachten zu kennen, darauf hinweisen, Kröber ist Psychiater, also Arzt. Ob Sponsel als "nur" Psychologe hier über den entsprechenden medizinischen Kenntnisstand verfügt, könnte man in Zweifel ziehen.

Zum besseren Verständnis eine Aufstellung
Wikipedia: Intelligenzminderung

IQ 85 - 115 Durchschnittliche Intelligenz
IQ 70 - 84 Borderline Intelligenz
IQ 50 - 69 Leichte Intelligenzminderung
IQ 35 - 49 Mittelgradige Intelligenzminderung
IQ 20 - 34 Schwere Intelligenzminderung
IQ - -< 20 Schwerste Intelligenzminderung

IQ 70 bis 84
Die Betroffenen lernen langsamer und haben Schwierigkeiten, sich den Lernstoff in der Schule anzueignen. (...etwa 15 % der Bevölkerung...)

IQ 50 bis 69
Personen mit einer leichten geistigen Behinderung können im Alter von 18 bis 19 Jahren das Niveau eines Grundschulabschlusses erreichen.


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Peggy Knobloch

05.11.2014 um 16:31
@emz

Finde ich jetzt gar nicht so ungewöhnlich. Erstmal liegen die Werte nicht weit auseinander, Sponsels Werte umfassen einfach nur einen größeren Bereich, in dem aber auch Kröber mit seiner Angabe liegt. Darüber hinaus ist Intelligenz schwer zu messen.


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Peggy Knobloch

05.11.2014 um 16:42
@Redjune
Wundert dich meine lange Atempause? Ich habe darauf gewartet, dass noch ein
Rödel'scher Donnerschlag kommt, aber dem scheint nicht so zu sein, denn ansonsten
interessiert mich das Thema "Ulvi" nach dem Ergebnis des WAV absolut nicht mehr
und auch schon vorher galt mein Interesse mehr dem Verschwinden von Peggy Knobloch.


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Peggy Knobloch

05.11.2014 um 16:44
@emz
Genau sagen kann man das wohl auch nicht. Man musst Intelligenz fast immer an der Bildung. Schüler lernen heute auf IQ Tests besser abzuschneiden - SIND sie deswegen aber auch intelligenter?

Ich denk halt es ist einfach schwer zu messen ob jemand "nur" keine Integralrechnungen beherrschen wird oder ob er über keinerlei sozialer Intelligenz verfügt...


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Peggy Knobloch

05.11.2014 um 16:45
Zitat von ramisharamisha schrieb:und auch schon vorher galt mein Interesse mehr dem Verschwinden von Peggy Knobloch.
Wunderbar. Und gibt's was neues?


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Peggy Knobloch

05.11.2014 um 16:50
@Redjune
Noch nicht! Aber vielleicht rödelt sich noch was zusammen, wenn es mit der
vorzeitigen Entlassung nicht klappt und der Zorn eskaliert und man sich in
andere Dinge verbeißt.


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Peggy Knobloch

05.11.2014 um 16:53
@Redjune

Das, was du mit sozialer Intelligenz benennst, kann man auch als emotionale Intelligenz bezeichnen und ist nach gegenwärtigem Forschungsstand sowieso nicht messbar, auch wenn gerne was anderes behauptet wird. Diese Form der Intelligenz unterscheidet sich aber von dem, was in den Intelligenztests abgefragt wird. Und auch diese Form der Intelligenz ist nur schwer nachweisbar.


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