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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

06.01.2015 um 00:36
@JosefK1914
es freut mich, dass ich dich frühestens nach dem 9. Januar wieder lese.

@jaska
deine sachlichen und informativen Beiträge lese ich jederzeit gerne!

@Kaffeetrinker aus einem anderen thread kenne ich dich als sehr gut informierten user, das was du hier schreibst, verwirrt mich zunehmend und ärgert mich.
an dich nochmal: du hast (mindestens) einen falschen Ansatz geäußert: UK ist nicht pädophil! zweitens verstehe ich die ganze Sache mit dem "Nebenbuhler" nicht.
Ist er (UK) nur Täter oder vielleicht auch Zeuge? Gab es Überscheidungen zweier an Peggy interessierter Personen? Seine Ausrichtung wäre da wohl wichtig für besondere Wahrnehmungen. Schlicht ausgedrückt. Hat er einen Nebenbuhler um Peggy wahrgenommen?
war UK jetzt plötzlich hellsichtig und aufmerksamer als sämtliche Lichtenberger und hat sogar einen Nebenbuhler um Peggys Gunst bemerkt? dieser Gedankengang würde zuindest voraussetzen, dass UK selbst sexuell an Peggy interessiert war. Damit würde sein Vergewaltigungsgeständnis viel brisanter ...
Welche Ausrichtung meisnt du ? wieso sagt UK nichts aus, wenn er was beobachtet hätte?

oder willst du lediglich Verwirrung stiften?


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Peggy Knobloch

06.01.2015 um 00:38
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:... ist auf jeden Fall kein Beleg dafür, dass sich Herr Kulac den Therapien weiter widersetzt hat. Ich würde sogar behaupten, dass die Klinik etwas ganz anderes behauptet hätte, wenn sich Herr Kulac nach wie vor weigern würde.
Wie jetzt, hat G.R. die Klinik von der Schweigepflicht entbunden? Das glaube ich jetzt eher nicht :D


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Peggy Knobloch

06.01.2015 um 00:40
Zitat von jaskajaska schrieb:Es gibt immer einen Therapiestand. Nur ob der sich bei einer Verweigerung verbessert ist eben fraglich.
Das ist zwar richtig, aber meinen Sie, dass es die Klinik so formuliert hätte? Wir wissen es nicht, es kann natürlich sein, dass Herr Kulac sich weiter verweigert hat oder ob die Therape bisher nur nicht erfolgreich war. Und wenn man das nicht weiß, darf man auch nicht behaupten, dass er sich weiter geweigert hat, nur weil man den Verlauf nicht kennt.
Zitat von jaskajaska schrieb:Du schreibst aber ganz schön viel. Leider ohne auf Andere einzugehen.
Ich gehe sehr wohl darauf ein, nur schreibe ich nicht immer das, was den anderen gefällt. Ich sehe mich als Gegenpool in ausgesuchten Fällen und waage es eben kritisch zu hinterfragen. Bei so manchem Thread hat sich dann auch meine Kritik (auch hier) bestätigt. Und was ich hasse sind Pauschalisierungen, die man hier leider sehr häufig findet.


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Peggy Knobloch

06.01.2015 um 00:41
wir wissen schlicht nicht, ob sich UK einer Therapie seines Sexualverhaltens unterzogen hat, sich verweigert hat, ob es Erfolge gab oder er schlicht nicht auf Therapieversuche anspricht.
solange er in der Klinik ist, zählt das zu seinem Privatleben und das kann er halten wie er will.

erst wenn es um Entlassung geht, wirds spannend.

letzteres ist das, was ich annehme und ich deute den Satz "der derzeitige Therapiestand liese keinen Weihnachtsurlaub zu" in diese Richtung, dass er zwar an Therapieversuchen teilnimmt, die aber nicht ausreichen. @traces hat sich dazu umfangreich geäußert.

man muss aber hat mal lesen, was Leute wie sie beitragen!.


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Peggy Knobloch

06.01.2015 um 00:47
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Ich gehe sehr wohl darauf ein, nur schreibe ich nicht immer das, was den anderen gefällt.
Eben nicht. Ob Du anderer Meinung bist ist unerheblich. Du solltest Fragen beantworten und Deine Argumente untermauern. Da seh ich überhaupt kein Entgegenkommen.
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Wir wissen es nicht, es kann natürlich sein, dass Herr Kulac sich weiter verweigert hat oder ob die Therape bisher nur nicht erfolgreich war.
Ich habe die bekannten Infos zusammengestellt, ohne hieraus eine Behauptung zu formen.
Meiner Interpretation nach spricht leider wenig bis nichts für einen Therapieerfolg. Und der sollte vorhanden sein, wenn man eine Entlassung anstrebt. DAS ist nämich entscheidend und keine juristischen Spitzfindigkeiten über Verhältnismäßigkeit, die subjektiv von Laien immer angebracht wird.


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Peggy Knobloch

06.01.2015 um 00:47
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Wir wissen es nicht, es kann natürlich sein, dass Herr Kulac sich weiter verweigert hat oder ob die Therape bisher nur nicht erfolgreich war.
wir wissen zumindest, dass Frau Rödel nicht mit wehenden Fahnen von tollen Therapieerfolgen bezügl seiner sexuellen "Probleme" berichtet hat. (obwohl wir erfahren, dass er zum WAV neue Unterhosen bekam. tststs)

ich lese bei der Frau sowohl das, was sie öffentlichkeitswirksam sagt- aber genauso interessiert es MICH, was sie nicht sagt. und das ist einen Menge!


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Peggy Knobloch

06.01.2015 um 00:50
@lawine
Genau darauf wollte ich auch noch hinaus, dass das, was G.R. nicht sagen wird nach dem Gerichtstermin uns schon eine Menge verraten wird.


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Peggy Knobloch

06.01.2015 um 00:58
Zitat von jaskajaska schrieb:Eben nicht. Ob Du anderer Meinung bist ist unerheblich. Du solltest Fragen beantworten und Deine Argumente untermauern. Da seh ich überhaupt kein Entgegenkommen.
Bitte mal aufklären, wo ich Fragen nicht beantwortet haben soll, wenn Sie nicht von jemandem anderen beantwortet wurden.

Und wo soll ich nicht untermauert haben? Dass Problem ist eher, dass es Ihr subjektives Empfinden sein wird, dass ich eine Sache nicht untermauert haben soll. Und was ist untermauern, wirklich untermauern kann doch hier niemand, wie man allein gerade bei der einfachen frage sieht,. ob sich Herr Kulac weiter Therapien unterzogen hat.

Ich habe beispielesweise bei den bisherigen Gutachten gesagt, dass diese bzgl. der Gefährlichkeit die alten Gutachten obsolet geworden sind, da der Mordvorwurf weggefallen ist. Eine Untermauerung von Ihnen durch die bisherigen Gutachten ist kein untermauern. Und erst wenn ein Gericht über ein Gutachten mit der Gewährung rechtlichen Gehörs entschieden hat, ist es letztendlich verwertbar.


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Peggy Knobloch

06.01.2015 um 01:05
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Ich gehe sehr wohl darauf ein, nur schreibe ich nicht immer das, was den anderen gefällt. Ich sehe mich als Gegenpool in ausgesuchten Fällen und waage es eben kritisch zu hinterfragen.
Da habe ich einen anderen Eindruck. Du versuchst ein Thema so lange zu zerlegen, so lange du dir eine Chance ausrechnest, zu "gewinnen". Wenn dir dann nichts mehr einfällt, dann ist es für dich erledigt. Um die Sache selber geht es dir dabei nicht. Sonst würdest du auch mal Fragen beantworten.


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Peggy Knobloch

06.01.2015 um 01:56
Zitat von emzemz schrieb:Um die Sache selber geht es dir dabei nicht.
Das sehe ich anders. Dazu brauchen Sie nur etwas zurück zu gehen. Man kann natürlich einem Gutachten blind vertrauen. Man kann aber auch kritische Fragen stellen. Die Stellung der kritischen Fragen von meiner Seite haben dazu geführt, dass hier @traces so nett war und hier zu den Punkten bzgl. der Prognose ausgeführt hat, weshalb hier die klinische Prognose und Prognose, welche auf statistischen beruhen, auseinander klaffen könnten. Ich habe dann die notwendigen Antworten erhalten.

Ich hätte dann natürlich weiter argumentieren können, dass dann unter der Richtigkeit des Gutachtens nur dann eine Lockerung möglich wäre, wenn der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht mehr gewahrt ist oder es andere weniger in die Freiheit von Herrn Kulac einschneidenden Möglichkeiten gibt. Was das bedeutet, habe ich schon klarzustellen versucht, aber letztendlich hier kein Gehör erhalten, daher war an diesem Punkt die Diskussion für mich zu Ende.

Und letztendlich, das was momentan übrig bleibt sind ja die Forderungen von Frau Rödel. Sie meint, dass es eine weniger in die Freiheit eingreifende Möglichkeit gibt. Diese Ansicht sollte man hier nicht verteufeln, es ist hier das Rechht von Herrn Kulac diese Frage von einem Gericht beantworten zu lassen. Ob sie schon eine solche Einrichtung hat oder nicht, wissen wir nicht.

Letztendlich hat aber das kritische Hinterfragen zu einem mehr an Information hier im Thread geführt. Was haben Sie dagegen einzuwenden?

Wenn das hier so weiter geht, schreiben wir noch bis zum 9. Januar.


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Peggy Knobloch

06.01.2015 um 02:32
@JosefK1914

Na ja , die Paar Stunden noch bis zum 9.

Also ich bin gespannt ob es eine Entscheidung des Gerichtes gibt und welche.

Keiner hier (obwohl ja einige im Gegenteil zu mir richtige U Kulac Speziallisten sind) weiß
natürlich ob U Kulac nach wie vor eine Therapie seiner Sexualstörungen ablehnt.

Die Begründung warum U Kulac jetzt Weihnachten nicht nach Hause durfte mutet nicht
so Positiv für ihn an,soll aber nicht unbedingt bedeuten das nicht am 9.Januar
doch was für ihn raus kommt.

Warten wir es ab ist ja nicht mehr lange hin !


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Peggy Knobloch

06.01.2015 um 07:11
Als hätte sie unsere Diskussion hier gelesen :D
(nein, das wurde schon zuvor gepostet)

Auf Facebook, genauer auf der Seite von Ulvi K., von der wir lange nicht wussten, wer sie "pflegt", hat seine Betreuerin heute Nacht ein Statement abgegeben, auf 2 Beiträge verteilt.


Facebookseite "Ulvi Kulac", 05. Januar 2015, 22:22h und 22:35h
https://www.facebook.com/ulvi.kulac.9
D i e w a h r e n T ä t e r s i n d i n F r e i h e i t !

Ulvi büßt ist seit 13 Jahren für einen angeblichen Missbrauch der kleinen Peggy Knobloch, den er n i e begangen hat!
Ein Missbrauch wurde ohne jegliche, Spuren, Beweise oder gar Zeugen – ebenso wie beim Mord – Grundlage des Abschlussberichts der Soko II, der Anklage sowie des Urteils und gilt bis heute als gegeben.

Wir können an Hand von Zeugenaussagen darlegen, dass an dem besagten Tag Peggy niemals in der Wohnung von Ulvi gewesen sein kann.
Wir können zeigen, wie Ulvi unter Druck und tätlichem Angriff überhaupt zu einer derartigen Aussage gebracht wurde.
Wir können zeigen, wie Peggys Mutter plötzlich ihre Aussagen änderte und Ulvi damit belastete.
Laut Spurenbericht wurden n i e Spuren von Peggy in der Wohnung von Ulvi gefunden; ebenso k e i n e Spuren von Ulvi an der Kleidung von Peggy, jedoch aber von einer a n d e r e n Person.
Ein Zeuge wurde regelrecht „gekauft“ (wie beim Mord) für die Aussage, er habe den Missbrauch der Peggy durch Ulvi gesehen; jedoch stellte der Sachverständige fest, dass seine Aussagen n i c h t glaubhaft oder gar verwertbar sind.
Die Aussage der Mutter dieses Zeugen, sie habe Opferrente für ihre Sohn auf Grund des Missbrauchs durch Ulvi erhalten, entspricht n i c h t der Wahrheit und ist durch behördlich widerlegt!
---
ich würde mich nie für Ulvi mit so einer Intensität einsetzen, wenn ich nicht genau wüsste, dass er unschuldig ist - die wahren Schuldigen sind bekannt, dürfen weiter lügen, ja werden sogar geschützt! Gudrun Rödel
Mir fällt da nur eine Frage zu ein: was ist mit den anderen Opfern und den zahlreichen Missbräuchen an denen?
Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Hof, 22. Oktober 2002
https://web.archive.org/web/20040605174320/http://www.vermisste-peggy.de/
Der Tatverdächtige befindet sich wegen Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern aus Lichtenberg, unter anderem auch von Peggy Knobloch, aufgrund einer Unterbringungsanordnung des Amtsgerichts Hof seit September 2001 im Bezirkskrankenhaus Bayreuth. Die Sexualdelikte wurden den Ermittlungsbehörden mit Ausnahme einer exhibitionistischen Handlung erst nach dem Verschwinden von Peggy Knobloch bekannt.
Inhaltlich würde mich interessieren, welcher Zeuge hier für den Missbrauch an Peggy da war? Wer ihn gekauft hat und was er gesehen haben will?
Dass es keine Spuren von Peggy in der Wohnung gab ist mir neu, wurde das so ausführlich untersucht? Wann? Direkt nach dem Verschwinden oder erst 1,5 Jahre später, als Ulvi K. den Mord gestand? Da es ja einen Fall von "versuchtem Missbrauch" gab, bei dem nicht nur Peggy sondern auch 3 Freundinnen da waren, sie sich für Kekse ausziehen sollten gehe ich davon aus, dass diese 3 Freundinnen das bestätigten. Somit war Peggy sicher irgendwann mal in der Wohnung und es hätte Spuren geben müssen/können.
Aber selbst wenn man ihre Anwesenheit hätte nachweisen können - das wäre strenggenommen noch immer kein Beweis für eine Vergewaltigung gewesen. Dazu wäre tatsächlich das Mädchen notwendig gewesen, ihr Körper und ihre Aussagen. Beides stand leider nicht zur Verfügung.

Generell sind Sexualstraftaten so schwierig nachzuweisen und aufzudecken, sobald zwischen Opfer und Täter irgendwelche Beziehungen bestehen. Und Kinder dürften zudem noch leichter einzuschüchtern sein als Erwachsene, die auch den Gesamtkomplex besser verstehen und einschätzen können. Und selbst bei Erwachsenen ist dieses rationale Denken oft nicht vorhanden, sofern sie in einer jahrelangen Missbrauchsmaschinerie eingebunden sind. Opfer solcher Missbrauchstaten können selten aus ihrer Situation ausbrechen und die Vorfälle zur Anzeige bringen. Im Fall Peggy sieht man ja, dass die allermeisten Vorfälle erst nachträglich ans Licht kamen und zwar weil a) der Täter nicht mehr da war, um weiter Druck auszuüben und b) gezielt Gespräche geführt wurden.

Welche "Beweise" sind bei Sexualstraftaten eigentlich zu erwarten?
Nachweise von Vergewaltigungen gibt es nur dann, wenn das (verletzte) Opfer sich untersuchen lässt und wenn Spuren wie Verletzungen, Abwehrspuren oder Sperma vorhanden sind. Nachweise von einem "schwächeren" Sexuellen Missbrauch (mir fällt leider kein besserer Ausdruck ein) sind kaum zu führen. Hier geht es hauptsächlich um die Glaubwürdigkeit von Täter und Opfer. Wenn ein Täter ein Opfer unter Druck setzt und zu Handlungen wie Ausziehen, Anfassen etc. zwingt, so wird immer das Schlupfloch der Freiwilligkeit da sein. Es sei denn, wir reden von einem erwachsenen Täter und minderjährigem Opfer. Dann ist es schlicht und einfach Missbrauch.


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Peggy Knobloch

06.01.2015 um 09:05
Es klingt schon recht verzweifelt, was die G.R. da von sich gibt. Bleibt ihr nur noch der Weg, die gerichtlicherseits festgestellten Taten von U.K., in Abrede zu stellen? Fällt ihr da wirklich nichts Positives ein, was für ihren Schützling sprechen würde?

http://www.uni-heidelberg.de/institute/fak2/krimi/DVJJ/Aufsaetze/Dahle_Klaus-Peter_2008.pdf
Es fordert vielmehr eine auf den Einzelfall zugeschnittene Rückfallprognose mit strikter Berücksichtigung möglicher Besonderheiten des betroffenen Rechtsbrechers. Seine diesbezüglichen Erwartungen hat der Gesetzgeber beispielsweise im § 57 des Strafgesetzbuches zur Regelung von Bewährungsaussetzung von Strafresten formuliert; gefordert werden dort u.a. die Berücksichtigung der, Persönlichkeit der verurteilten Person, ihr Vorleben, die Umstände der Tat“ sowie das Verhalten im Vollzug. Präzisiert finden sich diese Gesetzesvorschriften in der Rechtsprechung, wonach sich der Gutachter mit der Vorgeschichte des Täters, der Anlasstat, der seitherigen Persönlichkeitsentwicklung, aktuellen Außenbezügen und Zukunftsperspektiven auseinanderzusetzen hat (BVerfG – 2 BvR 2029/01) und die Ursachen und Dynamik der jeweiligen Straftaten herausarbeiten und die Entwicklung des Täters hinsichtlich dieser Tathintergründe während der Inhaftierung bzw. Unterbringung darlegen und schließlich eine darauf basierende Wahrscheinlichkeitsaussage über das Rückfallrisiko treffen soll.



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Peggy Knobloch

06.01.2015 um 10:35
@jaska

Es glaube, geht hier nicht um die Sache, wo die 3 Freundinen dabei waren. Es geht darum als Peggy allein dort war. Wenn hier wirklich Gewalt im Spiel war, können (müssen aber nicht) Spuren vorhanden sein.

Es ist natürlich möglich, dass die Untersuchung zu spät erfolgt war, das wissen wir wieder mal nicht.

Frau Rödel meint jedoch einen Zeugen aufbringen zu können, der die Abwesenheit belegen können soll. Ob das nach einer solch langen Zeit überhaupt noch sicher möglich ist, kann man zu recht bezweifeln, aber ein solcher Zeuge wäre evtl. ein Grund für eine neue Wiederaufnahme auch bzgl. dieser Feststellung. Ich persönlich glaube hier aber nicht an ein WAV, das hätte man viel einfacher in dem vergangenen WAV haben können.

Und bzgl. Ihrem laanger Vortrags der Glaubwürdigkeit: Diese ist immer ein Problem. Dieses Problem darf man jedoch nicht einseitig betrachten und nur zu Ungunsten des Verdächtigen die Schwierigkeit der Beweiserbringung beklagen. Umgekehrt gilt das natürlich auch. Und das hier großes Unrecht möglich ist, haben die Justizirrtümmer Horst Arnold, Worms u.a. doch deutlich vor Augen geführt .
Zitat von emzemz schrieb:Bleibt ihr nur noch der Weg, die gerichtlicherseits festgestellten Taten von U.K., in Abrede zu stellen?
Ich glaube das interpretieren Sie falsch. Wenn man gerichtlich etwas erreichen will, versucht man sich nicht mit Nadelstichen sondern kämpft auf breiter Front.

Der erneut gestelklt Antrag auf einen vorgezogene Entscheidung im November zeigt jedenfalls etwas anderes.

Zur Frage des Vergewaltigunmgsvorwurfs: Eigentlich hätte man das schon im ersten WAV machen müssen, als man nicht mehr ausschließen konnte, dass Herr Kulac seine Geschichten auch aus "Erlebnissen" nur zusammengebaut haben könnte. Das hätte dann natürlich dann auch für die von Frau Röder nun bestrittenen Tat gegolten, aber hier wäre aber schon damals ein entsprechender Vortrag von Seiten der Verteidigung notwendig geworden. Da das nicht erfolgt zu sei scheint, wäre sicherlich ein Versäumnios von Seiten Eulers zu Lasten seines Klienten (die Trennung von Euler könnte daher nicht gan unberechtigt sein). An einen WAV glaube ich persönlich nicht, hier dürfte der Zug schon abgefahren sein. Auch wenn Frau Rödel ein Zeugen für die Nichtanwesenheit von Peggy an diesem Tag hat, so wird diese Aussage kaum die notwendige Sicherheit haben, die eine erneutes WAV begründen kann.

Das ist meine rechtliche Einschätzung zum neuen WAV und diese ist letztendlich nicht Pro-Kulac, was ich hier mal hervorheben will, da mir hier eine einseitige Sichtweise unterstellt wird.

Die von Ihnen zitierte letztendlich vom BVerfG vorgegebene Rechtssicht bringt für die Abschätzung von den Aussagen von Frau Rödel nichts, diese war hier auch schon zitiert worden. Wir wissen nur aus Sponsels Kritik, dass der Gutachter angeblich nur ganz kurz auf den fallengelassenen Mordvorwurf eingegangen sein soll. Er zitiert hier aus dem Gutachten unter 11:
Dadurch, dass der Mordvorwurf im hier anliegenden Fall nicht mehr relevant ist, kann eine Verbesserung der Prognose angenommen werden.
http://www.sgipt.org/forpsy/Kulac/BZK-Freilassung/MKA_BGA.htm

Was dann anschließend der Gutachter hierzu aufführt wissen wir nicht. Ob er wirklich ausreichend dieses Urteil im Sinne des BVerfG dann berücksichtigt hat und die Prognose ausreichend begründet hat, wird sich zeigen. Man darf nicht vergessen, das BVerfG sagt auch, dass - je länger ein Aufenthalt in der Psychatrie ist - umso umfangreicher muss die das Belegen der Risikoabschätzung sein.


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Peggy Knobloch

06.01.2015 um 10:40
@emz
Danke für Deinen Link.
Im Prinzip wurde das Alles ja untersucht.

Anlasstaten? Sind weitgehend bekannt

Seitherige Persönlichkeitsentwicklung? nicht direkt bekannt, indirekt zu beurteilen und fällt nicht so doll aus

Aktuelle Außenbezüge? Mir ist nicht ganz klar, was da gemeint ist. Die Eisdielenbesuche und das beständige Blitzlichtgewitter?

Zukunftsperspektiven? Leben in einer Wohngruppe und Arbeiten in einer Werkstatt, so der Plan. Wie hier der Status ist, ist unklar (siehe Beitrag von jaska (Seite 2.466))



Frau Rödel äußerte sich zu diesem Teil des Gutachtens im November:

Mainpost, 03. November 2014
http://www.mainpost.de/regional/franken/Ulvi-K-bald-aus-der-Psychiatrie;art1727,8412204
...
„Das neue Gutachten ist widersprüchlich und viele Dinge sind an den Haaren herbeigezogen“, kritisierte Gudrun Rödel. Der Experte habe etwa bemängelt, dass für das soziale Umfeld von Ulvi K. nach einer Entlassung nicht gesorgt sei. „Das ist nicht richtig, ich habe bereits Kontakt zu einer Wohngruppe aufgenommen“, erklärte Rödel. Sie hat mittlerweile ein privates Gutachten erstellen lassen. Dieses sei zu dem Ergebnis gekommen, Ulvi K. müsse unbedingt freigelassen werden.
...



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Peggy Knobloch

06.01.2015 um 11:03
Ja ist denn heute schon der Neunte?
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Ich glaube das interpretieren Sie falsch. Wenn man gerichtlich etwas erreichen will, versucht man sich nicht mit Nadelstichen sondern kämpft auf breiter Front.
Ich sehe im Moment nur G.R.'s Versuch, die Missbrauchsvorwürfe bezüglich Peggy aus der Welt zu schaffen. Da stehen aber immer noch unzählige Vorfälle von Missbrauch mit anderer Kinder fest.


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Peggy Knobloch

06.01.2015 um 11:28
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Es glaube, geht hier nicht um die Sache, wo die 3 Freundinen dabei waren
Du, das ist mir schon klar. Mir ging es darum, dass Peggy nachweislich schon mal in der Wohnung gewesen war und dass es deshalb nicht verwunderlich gewesen wäre, wären Spuren gefunden worden.
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Frau Rödel meint jedoch einen Zeugen aufbringen zu können, der die Abwesenheit belegen können soll. Ob das nach einer solch langen Zeit überhaupt noch sicher möglich ist, kann man zu recht bezweifeln, aber ein solcher Zeuge wäre evtl. ein Grund für eine neue Wiederaufnahme auch bzgl. dieser Feststellung.
Diese Zeugen wurden schon vor Jahren erwähnt, soweit ich mich erinnere ging es da um eine Leiterin von Peggys Turngruppe, die an besagtem Nachmittag/Abend nichts Auffälliges an Peggys Verhalten bemerkt haben will. Das ist nichts Neues. Und war offensichtlich wenig überzeugend, denn Peggys Teilnahme am Kinderturnen sagt nun mal rein gar nichts über Geschehnisse.

Der ehemalige User @bayernwastl80 sagte über mögliche Zeugen:

Beitrag bayernwastl80, 28. Mai 2013
Beitrag von bayernwastl80 (Seite 874)
War die Vergewaltigung nachgewiesen? Nein. Es gibt sogar Zeugen, die das widerlegen, da sie Peggy zu der fraglichen Zeit im Dorf, in Läden und beim Kinderturnen gesehen haben.
Allein: die spielten keine Rolle beim Wiederaufnahmeverfahren. Und dort hätte es gezählt, da ging es um den Mordvorwurf und Frau Rödel hätte da alle Beweise und alle Zeugen übergeben MÜSSEN, zumal mit dem Vergewaltigungsvorwurf auch das Mordmotiv weggefallen wäre.
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Und bzgl. Ihrem laanger Vortrags der Glaubwürdigkeit
Huch?
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Diese ist immer ein Problem. Dieses Problem darf man jedoch nicht einseitig betrachten und nur zu Ungunsten des Verdächtigen die Schwierigkeit der Beweiserbringung beklagen. Umgekehrt gilt das natürlich auch.
Absolut! Man nehme nur mal Frauen, die meinen, Männer mit ungerechtfertigten und unnachweisbaren Vorwürfen der sexuellen Nötigung erpressen zu müssen. Aber in diesem Fall stimmten, was die sexuellen Missbräuche angeht, die Aussagen von Täter und Opfern überein. Was Ulvi K.s Glaubwürdigkeit durchaus eher erhöhte.,
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Die von Ihnen zitierte letztendlich vom BVerfG vorgegebene Rechtssicht
Mir ist nicht mal bewußt, dass ich eine Rechtssicht zitiert habe :D
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Ich glaube das interpretieren Sie falsch. Wenn man gerichtlich etwas erreichen will, versucht man sich nicht mit Nadelstichen sondern kämpft auf breiter Front.
Man sollte dann aber schon gute, belastbare Beweise haben, oder? Allein die Motivation ist nicht genug, wenn man "gerichtlich was erreichen will".

Seit ich mich mit dem Fall beschäftige werden Beweise angekündigt. Und die gibts entweder nicht oder sie taugen nicht als Beweise. Nur heisse Luft.
Ich würde mir wirklich wünschen, es gäbe Beweise. Aber nur weil Jemand das behauptet glaube ich das nicht.

Zudem ist es meiner Meinung nach sehr bedenklich, über die Presse, soziale Medien, Öffentlichkeit und Demos "gerichtlich was erreichen" zu wollen. Da bin ich altmodisch. Diese Art des Versuchs der Beeinflussung ist mir suspekt und ich wünsche mir wirklich, dass das Gericht sich nicht beirren lässt, nicht in die eine und nicht in die andere Richtung.


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Peggy Knobloch

06.01.2015 um 11:50
Peggy Knobloch - 31.08.2014 um 18:31

Was ich seinerzeit abgespeichert hatte, leider ohne Quelle dürfte trotzdem als Zusammenfassung interessant sein.

Tatsächlich ist aber bekannt, dass Peggy am Nachmittag des 3.5.01 bei ihrer Freundin und dann zum Kinderturnen war.Frau Knobloch erklärt, schon am Freitag vor ihrem Verschwinden habe Peggy nicht mehr aus dem Haus gewollt.
Tatsächlich hatte die Mutter von Peggys Schulfreundin berichtet, dass Peggy an diesem Freitag mit ihrem Ranzen gleich nach der Schule mit zu ihnen kam. Anschließend war Peggy an diesem Tag zum Bogentragen und wollte nicht nach Hause, da ihre Mutter nicht zu Hause sei und sie Angst vor dem Stiefvater habe.

Diskussion: Peggy Knobloch (Beitrag von bayernwastl)

Angeblich soll Peggy wohl am 03.05.2001 ohne Auffälligkeiten bei ihrer Freundin bis ca. 17:00-17:30 gewesen sein und danach zum Kinderturnen gegangen sein. Auch die Turnlehrerin bestätigte wohl, dass Peggy von ca. 18-19 Uhr beim Turnen war. Peggy sei vom Verhalten "absolut wie immer gewesen" (vgl. http://www.ulvi-kulac.de/prozess.html). Es konnten an der Kleidung von Peggy keine Spuren gefunden werden, die auf einen Missbrauch von Ulvi hindeuten könnten. Auch am angeblichen Tatort konnte man wohl keine einzige Spur finden, die das Geständnis hätten bestätigen können.
Weder Peggys Freundin, noch die Turnlehrerin haben irgendwelche Aufälligkeiten an Peggy am Tag des angeblichen "Mißbrauches" bzw. nach der angeblichen Tat feststellen können. Peggy hat diesen angeblichen Mißbrauch in den ca. 4 Tagen bis zu ihrem Verschwinden auch gegenüber keiner Person erwähnt oder angedeutet. Es erscheint daher nicht sonderlich wahrscheinlich, dass dieser angebliche Missbrauch an Peggy durch Ulvi tatsächlich stattgefunden hat. Es bestehen jedenfalls erhebliche Zweifel.

Diskussion: Peggy Knobloch (Beitrag von -9-)

Wenn das nicht reicht, dürften die beiden Frauen den Ermittlern noch heute zur Befragung
zur Verfügung stehen und aufgrund der Brisanz ist ihnen das auch sicher erinnerlich.
Na, nun wird es aber langsam Zeit, dass man irgendwann mal die Mutter der Schulfreundin
und die Turnlehrerin hört, sonst geht das mit der Vergewaltigung von Peggy am 03.05.2001
noch immer weiter. Wenn durch die Aussagen nachgewiesen ist, dass es an dem Tag zu
keinem Kontakt zwischen Peggy und Ulvi K. kommen konnte, gibt es auch kein Motiv dafür, dass er dem Kind auflauert, um es letztendlich zu ermorden und das würde schon mal für etwas mehr Klarheit in dem Vermisstenfall sorgen!


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Peggy Knobloch

06.01.2015 um 12:01
@ramisha
U.K. ist vom Mordvorwurf freigesprochen. Was willst du erreichen?


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Peggy Knobloch

06.01.2015 um 12:08
@emz
Kannste lesen? Es geht um die Vergewaltigung von Peggy, die Frau Rödel durch die
Beibringung von Zeugen widerlegen will.


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