@JosefK1914 Sehr witzig, eine Schelte nach der anderen.
Keiner der hier mitschreibenden User hat die Macht, auf den Rechtstaat einzuwirken. Und noch nicht mal versucht wird das.
Also musst Du auch keine pauschalen Angriffe fahren.
Es geht den Leuten doch nur darum, Verniedlichungen und Verharmlosungen klarzustellen, die die Verantwortung für die Taten in Richtung der Kinder schieben. Selbst wenn die Beiträge emotional waren, sie erklären sich gut aus den vorangegangenen Beiträgen von
@Kaffeetrinker und dem
@Erdmännchen und haben die Motivation, die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft zu schützen: Kinder.
Statt also nur die Reaktionen zu kritisieren oder meinetwegen auch ergänzend dazu hättest Du die ursprünglichen Beiträge kommentieren und konkret Stellung beziehen können. (Oder noch offene Fragen beantworten können).
JosefK1914 schrieb:Die Regeln eines Rechtsstaates sind ein aufeinander abgestimmtes System.
Du klingst echt immer wie ein Lehrbuch und doch musstest Du hier mehrfach kleinlaut zugeben, von der Juristerei so viel Ahnung zu haben wie wir anderen User auch.
Wie wärs denn mal mit 2 Portionen weniger Belehrungen und stattdessen mit inhaltlichen Diskussionen samt Quellenangaben und Zitaten, der Verständlichkeit wegen?
Kaffeetrinker schrieb:Strafverfolgung aber bitte nur mit rechtstaatlichen Mitteln!
Wo bitte ist in diesem Fall die Rechtstaatlichkeit in Gefahr?
JosefK1914 schrieb:Das Zitat stammt aus dem Jahre 2004. Und mir macht hier etwas Kopfzerbrechen warum es nur um "vorwiegend" geht. Also sollte etwas anderes versucht werden mit in die Therapie einzubeziehen. Wenn das beispielsweise etwas mit dem Mordvorwurf zu tun gehabt haben sollte, wäre da eine fehlende Einsicht u.U. recht verständlich.
Warum ziehst Du nicht das Naheliegende in Betracht: Lesen, Schreiben, Empathie, Unrechtsbewußtsein, soziale Kompetenzen, Gewöhnung an einen festen Tagesrhythmus, Förderung der Sprache und Ausdruckweise etc.?
Auch 2004 ging man nicht davon aus, dass der Mord geplant und eigentliches Ziel war, also galt es nicht, eine dahingehende Neigung zu therapieren. Oder was bitteschön sollte man therapieren, "was mit dem Mordvorwurf zu tun gehabt haben soll"? Im Maximalfall doch nur der Umgang mit Extremsituationen und Antigewalttraining. Und das sollte selbst bei einer Falschbeschuldigung nicht geschadet haben, oder worauf möchtest Du konkret raus?
Und denkst Du wirklich, Ulvi K. ist in der Lage, seine Taten und eventuelle Falschvorwürfe mit Therapieinhalten samt -Zielen abzugleichen und sich gezielt zu verweigern?
Solche punktuellen Verweigerungen sind meiner Meinung nach bei Geistig Behinderten viel leichter von außen vorgegeben als dass sie selbst in irgendeiner Form konsequent und bewußt auf diese Idee kommen. Immerhin nahm er viele Therapie- und Beschäftigungsangebote an (Sport, Werkstatttätigkeiten, Ausflüge, etc.).
Interessant ist auch, warum er 2004 die Therapie verweigerte und warum zum Beispiel Ulvi K. 2010 für Dr. Blochers damaliges Gutachten nicht zur Verfügung stand? Selbst so entschieden?
Und was sollten Klinik und Gutachter tun, wenn der Patient nicht mitwirkt? Das hatten wir ja bei Mollath auch. Soll die Klinik dann zugunsten des Patienten dessen Gesundheitszustand positiv bewerten oder die Gutachtenerstellung abbrechen? Nein, in diesem Fall ist es legitim, sich auf die anderen verbleibenden Informationen zu berufen.