Peggy Knobloch
06.01.2015 um 12:08@ramisha
feststehend sind mehrfacher sexueller Missbrauch von Kindern (7-10 Jahre alter kinder wohlgemerkt) , aktenkundig ist eine einschlägige Selbstanzeige von UK, ein fruchtloser Therapieversuch außerhalb der Geschlossenen, ein NICHT von Gerichten anberaumter Termin , an dem UK in die Psychiatrie eingewiesen worden wäre (das Gericht kam dem um wenige Tage zuvor)
was bleibt ist, dass UK, seine Eltern und Ärzte ohne jeglichen Mordvorwurf und ohne jeglichen Vorwurf, dass UK P vergewaltigt habe, nur einen Weg gesehen haben: UK zur Behandlung in die Psychiatrie einzuweisen.
Wenn durch die Aussagen nachgewiesen ist, dass es an dem Tag zues geht längst nicht mehr um ein Mordmotiv oder Mord. das ist geklärt: UK ist freigesprochen, weil man ihm die Tat nicht nachweisen kann.
keinem Kontakt zwischen Peggy und Ulvi K. kam, gibt es auch kein Motiv dafür, dem Kind aufzulauern und es letztendlich zu ermorden und das würde schon mal für etwas mehr
Klarheit sorgen!
feststehend sind mehrfacher sexueller Missbrauch von Kindern (7-10 Jahre alter kinder wohlgemerkt) , aktenkundig ist eine einschlägige Selbstanzeige von UK, ein fruchtloser Therapieversuch außerhalb der Geschlossenen, ein NICHT von Gerichten anberaumter Termin , an dem UK in die Psychiatrie eingewiesen worden wäre (das Gericht kam dem um wenige Tage zuvor)
was bleibt ist, dass UK, seine Eltern und Ärzte ohne jeglichen Mordvorwurf und ohne jeglichen Vorwurf, dass UK P vergewaltigt habe, nur einen Weg gesehen haben: UK zur Behandlung in die Psychiatrie einzuweisen.