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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

18.09.2014 um 18:26
Zitat von jaskajaska schrieb:Bin kein Experte, aber natürlich besteht die Möglichkeit.
Zunächst wäre aber interessant, warum die Beweise, die schon seit Monaten angekündigt sind, noch nicht bei den Ermittlern sind. Das allein erfüllt einen Strafbestand.
Dann kommt es darauf an, welcher Art diese Beweise sind. Sollten sie ausreichen, einen Tatverdacht zu begründen und eventuell sogar eine Anklage rechtfertigen, dann kann es auch zu einer neuen Verhandlung kommen.
Danke @jaska , ich verstehe.
Zitat von jaskajaska schrieb:Zunächst wäre aber interessant, warum die Beweise, die schon seit Monaten angekündigt sind, noch nicht bei den Ermittlern sind. Das allein erfüllt einen Strafbestand.
Ja sach an. Dann hat sich die Unterstützergruppe ja schon strafbar gemacht :D
Also ich glaub ja nicht so recht dran. Wenn die wirklich was NEUES hätten, dann hätten die das doch schon lang herausposaunt...

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

18.09.2014 um 18:37
@Dumas
Zitat von DumasDumas schrieb:Wenn die wirklich was NEUES hätten, dann hätten die das doch schon lang herausposaunt...
Das hätte dann aber vermutlich keinen extra Bericht gegeben ;) Bisher war ja Ulvi im Mittelpunkt.


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Peggy Knobloch

18.09.2014 um 18:44
@Frau.N.Zimmer
@Dumas
Dumas schrieb:
Wenn die wirklich was NEUES hätten, dann hätten die das doch schon lang herausposaunt...
Das hätte dann aber vermutlich keinen extra Bericht gegeben ;) Bisher war ja Ulvi im Mittelpunkt.
Stimmt, dann wäre die Aufmerksamkeit für die Unterstützergruppe ein wenig untergegangen. Na dafür haben sie jetzt ja umso mehr davon ;)

Wie Jaska schon schrieb, ich bin echt gespannt, WANN die ihre Beweise den Ermittlern übergeben wollen.

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

18.09.2014 um 18:45
@Dumas
Wenn die was hätten wäre das bei den Behörden. Was sie haben sind Ungereimtheiten, von denen sie nicht verstehen, dass die Behörden darin keine Ungereimtheiten erkennen und diese nicht gegen Frau Knobloch verwenden.
Dass es harmlose Erklärungen geben kann oder dass andere Menschen einfach anders ticken - das scheint völlig fremd zu sein.
Und Respekt vor einem derartigen Schicksalsschlag oder gar Mitgefühl scheint nicht vorhanden.
Damit dann auch noch hausieren zu gehen ist für mich unfassbar.


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Peggy Knobloch

18.09.2014 um 18:46
Zitat von jaskajaska schrieb:Und Respekt vor einem derartigen Schicksalsschlag oder gar Mitgefühl scheint nicht vorhanden.
Damit dann auch noch hausieren zu gehen ist für mich unfassbar.
Genau auf den Punkt gebracht @jaska

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

18.09.2014 um 19:32
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Zunächst wäre aber interessant, warum die Beweise, die schon seit Monaten angekündigt sind, noch nicht bei den Ermittlern sind. Das allein erfüllt einen Strafbestand.
Du machst mich neugierig. Welcher Straftatbestand wäre das denn?

LG
G.


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Peggy Knobloch

18.09.2014 um 19:45
@DerGreif
Strafvereitelung?
Oder darf wirklich Jeder Beweise zurückhalten, die zur Aufklärung eines Verbrechens dienen?


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Peggy Knobloch

18.09.2014 um 20:41
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Strafvereitelung?
Oder darf wirklich Jeder Beweise zurückhalten, die zur Aufklärung eines Verbrechens dienen?
Kommt drauf an, worin diese "Beweise" bestehen. Wenn es sich nur um "Erkenntnisse" handelt, dann ist der normale Bürger nicht dazu verpflichtet, diese weiterzuleiten. Wenn es sich um physische Beweismittel handelt, zB eine Tatwaffe, hängt es davon ab, wie die betreffenden Personen in den Besitz das Beweismittels gelangt sind. Wirft ein Straftäter in meinen Vorgarten die blutüberströmte Tatwaffe und ich finde sie dort und lasse sie so liegen, bin ich nicht dazu verpflichtet, dies der Polizei zu melden. Nehme ich die Tatwaffe an mich und verstecke sie in meinem Haus, ist das etwas anderes.

Grundsätzlich gilt: Die Tat ist nur für jedermann strafbar, wenn er aktiv eine Handlung unternimmt. Die Tat kann zwar auch durch Unterlassen begangen werden, dann aber nur, wenn eine Garantenstellung besteht. Die besteht nur für Personen, die von Rechts wegen verpflichtet sind, an der Aufklärung einer Straftat mitzuwirken. Das gilt grundsätzlich für normale Bürger nicht. Beobachtest Du zB einen Mord, bist Du nicht zur Strafanzeige verpflichtet. (Was anderes wäre es, wenn Du von einem geplanten Mord erfährst, der aber noch nicht veübt wurde. Den musst Du melden. Der Grund dafür ist aber nicht die Strafverfolgung, sondern der Schutz des Lebens, das eben bei rechtzeitiger Meldung noch gerettet werden könnte.)

Wenn also der Unterstützerkreise physische Beweismittel im Besitz hat und diese aktiv zurückhält oder er sich aktiv in den Besitz solcher Beweismittel gesetzt hat und diese damit nicht mehr der Polizei zugänglich sind, dann stellt das uU tatsächlich eine Strafvereitelung dar. Ich gehe aber eher davon aus, dass mit "Beweisen" der Unterstützerkreis "Erkenntnisse" ggf. von bestimmten physischen Beweismitteln und deren Aufenthaltsort meint (zB: Du weißt, wo die blutüberstömte Tatwaffe versteckt ist). Dann ist der Unterstützerkreis aber nicht verpflichtet, diese Erkenntnisse weiterzuleiten. Das gleiche gilt für physische Beweismittel, die sich im Besitz des Unterstützerkreises befinden, aber dieses Beweismittel dadurch nicht vor den Nachforschungen der Behörden verstecken, bspw. die Kopie einer Urkunde, wobei das Original weiterhin sich dort befindet, wo die Person, die die Kopie angefertigt hat, es vorfand, die Kopie einer Computerdatei, sofern die Originaldatei unangetastet blieb, oder aber ein Screenshot, Video oder Foto von einer inkriminierenden Datei, Situation, Ort, Person oder Sache, das die Person selber angefertigt hat.

Ändert natürlich nichts an der Tatsache, dass das Zurückhalten von Erkenntnissen und selbst gewonnenen Beweismitteln strunzdumm und absolut kontraproduktiv wäre. Was den von Dir doch selbst schon gezogenen Schluss nahelegt, dass der Unterstützerkreis keine brauchbaren Erkenntnisse oder selbst gewonnenen Beweismittel hat außer dem, was auch ggf. schon im Prozess zur Sprache kam.

LG,
G.


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Peggy Knobloch

18.09.2014 um 20:50
@DerGreif
Sind das Erkenntnisse aus der praktischen Rechtsprechung? Die Unterscheidung von physikalischen und Erkenntnisse ist mir unbekannt, aber wie schon mehrfach betont bin ich da kein Profi.
Das StGB unterscheidet da nicht, soweit ich das laienhaft beurteilen kann:


http://dejure.org/gesetze/StGB/258.html
§ 258
Strafvereitelung

(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

...

(4) Der Versuch ist strafbar.

...
Unter der Prämisse, dass das Obige stimmt wird das aber nicht besser.
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb:Wenn es sich nur um "Erkenntnisse" handelt, dann ist der normale Bürger nicht dazu verpflichtet, diese weiterzuleiten.
Dann sollte man das aber bitte auch nicht in die Medien streuen, oder? Wie sieht es in diesem Fall mit dem Tatbestand der Verleumdung aus?

Danke


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Peggy Knobloch

18.09.2014 um 20:55
@jaska
Wie soll denn ein, am 12.09.2014 gegründeter, "Unterstützerkreis" bereits vor Monaten Beweise angekündigt haben?
Ich denke man sollte hier zwischen der Bürgerinitiative für U.K. und der neuen Gruppe differenzieren.


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Peggy Knobloch

18.09.2014 um 20:59
@Grantler
Na komm, das ist mir jetzt zu formal. Frau Rödel hat diese Beweise angekündigt und schon Monate diese Hetze gegen Frau Knobloch auf Facebook angeführt. Jetzt sind dieselben Leute, die schon Ulvi K. unterstützt haben, in einem neuen Stammtisch vereint, als einzige Person tritt neben dem Pressesprecher Frau Rödel an die Öffentlichkeit und die Argumente und der Tenor sind dieselben geblieben.
Wo ist da jetzt bitte eine Unterscheidung vonnöten?

Siehst Du diese Gruppierung etwa nicht kritisch? Sind die Beweggründe und Methoden für Dich normal?
Wenn Du Genaueres weißt: was ist das für eine Gruppe? Ein Verein? Eine BI?


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Peggy Knobloch

18.09.2014 um 21:30
@jaska
Ich weiß nicht mehr und nicht weniger über diese Gruppe, als über die Medien publiziert wurde, darum weiß ich auch nicht wer im Einzelnen in dieser neuen Gruppe ist. Bei Facebook bin ich nicht angemeldet. Spielt aber in Bezug auf die Differenzierung zwischen der BI und der neuen Gruppe keine Rolle. Diese neu gegründete Gruppe ist nicht die Bürgerinitiative für U.K..
In welchem Zusammenhang sollen denn Beweise angekündigt worden sein?


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Peggy Knobloch

18.09.2014 um 21:59
@Grantler
Ich meine mich zu erinnern, dass das wörtlich in einer TV-Reportage fiel.

Aber annähernd eben auch oft in Zeitungsartikeln, hier mal nur die ersten beiden Google-Ergebnisse dazu:


Nürnberger Nachrichten, 13. März 2014
http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/region-bayern/fall-peggy-ihre-mutter-muss-reden-1.3514704
...
Aus den Verfahrensakten sei eindeutig ersichtlich, dass in Lichtenberg gar kein Mord stattgefunden habe, betont Gudrun Rödel, die seit fast neun Jahren jedes Detail in dieser mysteriösen Kriminalgeschichte sichtet. Sie und ihre Mitstreiter hoffen nun, „dass Peggys Mutter endlich spricht“.
...
Stern TV online, 01. April 2014
http://www.stern.de/tv/sterntv/wiederaufnahmeverfahren-wer-steckt-wirklich-hinter-peggys-verschwinden-2100305.html (Archiv-Version vom 12.06.2014)
...
Einen Missbrauch an Peggy durch Holger E., so Gudrun Rödel, könne sie sich vorstellen. Dennoch glaubt die 65-Jährige nicht daran, dass er Peggy Knobloch damals auch ermordete. "Ich glaube aufgrund der vielen Beweise und Indizien, dass Peggy irgendwohin oder sogar ins Ausland gebracht wurde", meint Rödel und behauptet: "Und wenn ich das so sage, dann kann ich auch Akten vorlegen, aus denen das auch eindeutig hervorgeht." Ob in den Akten tatsächlich zu lesen ist, was mit Peggy Knobloch am 7. Mai 2001 geschah, ist unklar. Der Fall bleibt weiter ein Rätsel.
...



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Peggy Knobloch

18.09.2014 um 22:07
@jaska

Da mir die Inhalte der Akten nicht bekannt sind, kann ich natürlich nicht beurteilen was anhand der Akten ersichtlich sein könnte und was nicht. Jedoch ist mir kein Beweis bekannt, der eindeutig für ein Tötungsdelikt spricht.
Anhand deiner Links ist für mich jedoch eindeutig ersichtlich, dass die Inhalte dieser Links vor dem 12.09.2014 publiziert wurden und somit keinen Bezug zu der neu gegründeten Gruppe haben.


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Peggy Knobloch

18.09.2014 um 22:10
@Grantler
Weisst Du, ich habe Dir nur auf diese Frage geantwortet:
Zitat von GrantlerGrantler schrieb:In welchem Zusammenhang sollen denn Beweise angekündigt worden sein?
Nicht mehr und nicht weniger.
Wenns nicht ausreichend war dann vielmals Entschuldigung, wird nicht mehr vorkommen :D


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Peggy Knobloch

18.09.2014 um 22:23
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Sind das Erkenntnisse aus der praktischen Rechtsprechung? Die Unterscheidung von physikalischen und Erkenntnisse ist mir unbekannt, aber wie schon mehrfach betont bin ich da kein Profi.
Das StGB unterscheidet da nicht, soweit ich das laienhaft beurteilen kann:
Das StGB unterscheidet zwischen aktivem Tun und Unterlassen. Eine Tat, die nicht schon durch ihren objektiven Tatbestand als Unterlassungstat qualifiziert ist (bspw. unterlassene Hilfeleistung gm. § 323c StGB, Nichtanzeige einer Straftat gem. § 138 StGB), kann nur dann durch ein Unterlassen begangen werden, wenn die Person, die handeln könnte, zur Handlung rechtlich verpflichtet, eine sog. Garantenstellung innehat, § 13 Abs. StGB. Mit physischen Beweismitteln meinte ich damit nunmal Beweismittel, die sich durch aktives Tun den Nachforschungen der Strafverfolgungsbehörden entziehen lassen. Dazu gehören natürlich auch nicht so physische Beweismittel wie eine Datei auf einem Computer.

Um das Ganze nochmal anhand von Beispielen zu erläutern:
Die Freundin (F) kommt zu ihrem langjährigen Lebensgefährten (L) in blutgetränkter Kleidung spät nachts nach Hause. Sie erklärt L, dass das Blut von ihrem Boss (B) stammt, den sie - nachdem er zum wiederholten Male eine sexistisch angereicherte beleidigende Bemerkung über ihre Figur gemacht hatte - mit einem Brieföffner erstochen hat. L, der den B sowieso nie leiden konnte und schon gar nicht, wenn er F beleidigt, entsorgt heimlich die Kleidung der F in der örtlichen Müllverbrennungsanlage und vergräbt den Brieföffner im Wald.
-> Strafvereitelung durch die Vernichtung und Unterdrückung von Beweismitteln (aktives Tun).

Abwandlung wie oben:
F hat sich selbst um das Verschwinden der Beweismittel gekümmert. Sie erklärt L ihre Situation und bittet ihn darum, dass er der Polizei erzählt, dass sie den ganzen Abend zusammen waren. L kommt dieser Bitte nach und gibt F das gewünschte Alibi.
-> Strafvereitelung durch falsche Zeugenaussage (aktives Tun)

Die Hobbyermittlerin Helga (H) vermutet, dass Leon (L) ein Profikiller ist, der noch dazu ein kleines Mädchen namens Mathilda (M) zur Killerin ausbildet. H vermutet, dass L unvorsichtigerweise die Tatwaffe des letzten Mordes im Pflanzenkübel seiner (einzigen) Lieblingszimmerpflanze vergraben hat. H steigt heimlich in die Wohnung des L ein, als dieser außer Haus ist und findet tatsächlich die Waffe des L im Blumentopf. Wie sie es in so vielen Filmen gesehen hat, tütet sie die Tatwaffe fachgerecht in einen Beweisbeutel ein und plant irgendwann mit großem Trara damit an die Öffentlichkeit zu gehen.
-> Strafvereitelung durch die Unterdrückung eines Beweismittels (aktives Tun) (darüber hinaus außerdem Einbruchsdiebstahl und Hausfriedensbruch).

Der private Sicherheitsbeamte Sherlock (S) ist bei einem örtlichen Unternehmen zur nächtlichen Überwachung derer Anlagen eingestellt. Er sieht bei einem seiner Rundgänge, wie der Wartungsassistent Watson (W) mit einem Haufen Pakete ein Gebäude verlässt, zu dem nur die Chefetage Zutritt hat. S ist aber viel zu weit entfernt, um noch irgendetwas unternehmen zu können. Zudem wurde der Alarm gar nicht ausgelöst, was bei einem illegalen Eindringen eigentlich zu erwarten wäre. Erst ein paar Tage später vermeldet die Chefetage den Diebstahl wichtiger Protoypen aus genau diesem Gebäude. S unterlässt es, die Polizei über seine Beobachtung zu informieren.
-> Strafvereitelung durch Unterlassen der Mitteilung einer Erkenntnis, weil S hier eine Garantenstellung (Sicherheitsdienst, vertragliche Verpflichtung, das Eigentum des Vertagspartners zu schützen) zukommt.

Der Kreditmanager Kain (K) entdeckt zufällig auf dem PC seines Angestellten Abel (A) eine Datei, die kinderpornografische Bilddateien enthält. K ist entsetzt, aber aus falsch verstandenem Ehrgefühl für A einstehen zu müssen, löscht er die Datei mit Hilfe eines Shredder-Programms. Er erstattet keine Strafanzeige.
-> Strafvereitelung hinsichtlich des Löschens der Datei (aktives Tun), aber keine Strafvereitelung hinsichtlich des Unterlassens der Strafanzeige, da insofern keine Garantenstellung vorliegt.

Gegenbeispiele:
Abwandlung zu Fall 1:
L findet den blutverschmierten Brieföffner in einer Schublade unter der Unterwäsche der F. L lässt den Brieföffner, wo er ist, meldet diesen Fund aber nicht der Polizei.
-> keine Strafvereitelung durch Unterlassen der Meldung über diesen Fund (keine Garantenstellung des L).

Die Hobbyermittlerin H, die der Ansicht ist, dass in dem jüngsten Mordfall von der Polizei nicht korrekt ermittelt wird, befragt selbst einige Zeugen. Der Zeuge Zacharias (Z) erzählt ihr schließlich von einer brisanten Verbindung des Mordopfers zur lokalen Mafia, namentlich einem gewissen Toni (T). H leitet diese Erkenntnisse nicht an die Polizei weiter, obwohl aus den veröffentlichten Berichten zu dem Mord klar wird, dass die Polizei in eine völlig andere Richtung ermittelt.
-> keine Strafvereitelung durch Unterlassen der Weiterleitung dieesr Erkenntnisse an die Polizei, da H keine Garantenstellung innehat (Unterlassen).

Die Hobbyermittlerin H stellt umfangreiche Recherchen in einm Betrugsfall an. Im Rahmen ihrer "Ermittlungen" kopiert sie wichtige Unterlagen (auf Papier) sowie einige brisante Dateien einer Firma, in die sie sich eingeschmuggelt hat, die deren Betrügereien klar beweisen können. H liebt es aber sich selbst zu inszenieren und letet diese Erkenntnisse nicht an die Polizei weiter.
-> keine Strafvereitelung durch Unterlassen der Weiterleitung dieser Kopien (sowohl der physischen als auch der Dateien), da H keine Garantenstellung innehat.

Der Chemielehrer Walter (W) beobachtet wie sein volljähriger Schüler Jesse (J) im Stadtpark mit Drogen handelt. Er stellt keine Strafanzeige bei der Polizei.
-> keine Strafvereitelung durch Unterlassen der Strafanzeige, weil W keine Garantenstellung innehat.

Die Fotograf Franz Josef (F) macht in der Dämmerung mit seiner altmodischen Kamera einige Panoaramaaufnahmen. Nach der Entwicklung stellt er mit Entsetzen fest, dass auf einem der Fotos seine Geliebte Elisabeth (E) zu sehen ist, wie sie ihren Lackierer Luigi (L) erwürgt (vermutlich wgen des etwas zu grellen Pinktons ihres VW-Käfer). F leitet das Foto nicht an die Polizei weiter.
-> keine Strafvereitelung durch Unterlassen der Weiterleitung des Fotos an die Polizei, da F keine Garantenstellung innehat.

Die Hobbyermittlerin H erhält Akteneinsicht in die Polizeiakte. Sie behauptet, die Polizeiakte enthält Beweise, dass eine bestimmte Person die Straftat begangen hat, gibt aber nichts Näheres bekannt.
-> keine Strafvereitelung ... sollte offensichtlich sein, warum ...

Generell weitere Beispiele zu strafbaren Handlungen der Strafvereitelung:
- das Verwischen oder Zerstören von Spuren (bspw. Fingerabdrücke, Blut, DNA-Reste) oder Spurenträgern
- das Verstecken oder Vernichten der Tatwaffe/Tatwerkzeuge
- das Verstecken oder Vernichten der Beute
- die Falschaussage
- das Unterminieren der Glaubwürdigkeit eines Belastungszeugen
- die Verweigerung einer Zeugenaussage ohne Zeugnisverweigerungsrecht

All das ergibt sich im Wesentlichen aus der Unterscheidung zwischen aktivem Tun und Unterlassen. Es ist nur schwierig, "physische" Beweismittel durch reines Unterlassen zu Unterdrücken (zu denkbaren Konstellationen siehe oben), während dies bei "Erkenntnissen" eher die Regel ist. Ist das insgesamt jetzt besser erklärt und verständlich formuliert?

LG
G.


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Peggy Knobloch

18.09.2014 um 22:44
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Dann sollte man das aber bitte auch nicht in die Medien streuen, oder? Wie sieht es in diesem Fall mit dem Tatbestand der Verleumdung aus?
Ich weiß nicht genau, was das mit dem Tatbestand der Verleumdung zu tun hat. Wenn jemand öffentlich behauptet, dass eine Person eine Straftat begangen hat, sollte er das besser beweisen können. Kann er das nicht, besteht die Möglichkeit, dass er er je nach konkreten Umständen wegen falscher Verdächtigung oder Verleumdung oder übler Nachrede verurteilt wird. Wenn jemand nur behauptet er hat Beweise für irgendetwas oder gegen irgendetwas ohne hierbei konkret eine bestimmte Person einer Straftat zu verdächtigen, dann sehe ich darin kein strafwürdiges Verhalten.

LG,
G.


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Peggy Knobloch

18.09.2014 um 22:45
Am nächsten Tag soll eine Zeugin sie gesehen haben? Uhuu ich Wette das ist die Story mit dem stoffladen :D ist das geil! ;)


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Peggy Knobloch

18.09.2014 um 22:56
@DerGreif
Es geht bei den angeblich angekündigten "Beweisen" wohl eher um die Behauptung der Bürgerinitiative für U.K., aus den Akten herauslesen zu können, dass in Lichtenberg damals kein Mord stattgefunden habe.
Dies wird auch aus dem Schreiben deutlich, welches diese Initiative an die Staatsanwaltschaft formuliert hat:

http://behoerdenstressnews.blogspot.de/2014/03/ulvi-kulac-unterstutzergruppe-forder.html


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Peggy Knobloch

18.09.2014 um 23:02
@Grantler

ja, das ist richtig, aber damals wie heute wird dieser Faden dahingehend weitergesponnen, dass, wenn kein Mord vorliegt, die Mutter etwas mit dem Verschwinden ihres Kindes zu tun haben könnte...müsste...

dabei ist die Anzahl der Möglichkeiten, was tatsächlich geschah, ohne Beweise einfach fast unüberschaubar

man muss sich immer noch vor Augen halten, dass nicht nur der Verbleib von Peggy bzw. ihres Körpers ungeklärt ist, sondern auch nicht einmal sicher ist, wann genau und von wo Peggy verschwand


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