Peggy Knobloch
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Peggy Knobloch
18.09.2014 um 23:13@Grantler
Grüße,
G.
Grantler schrieb:Es geht bei den angeblich angekündigten "Beweisen" wohl eher um die Behauptung der Bürgerinitiative für U.K., aus den Akten herauslesen zu können, dass in Lichtenberg damals kein Mord stattgefunden habe.Das ist ja ein grusliges Machwerk, dieser Brief. Wenn das die "Beweise" sind, macht sich dieser UK jedenfalls nicht der Strafvereitelung schuldig. Üble Nachrede würde ich hier aber auf jeden Fall mal eingehend prüfen wollen und zwar nicht nur mit Bezug auf SK sondern auchmit Bezug auf die Polizei. Der Zivilrechtler in mir sieht gute Chance auf eine Unterlassungsklage, was die Veröffentlichung bestimmte Abschnitte dieses Briefes betrifft. Der Brief ist mal ein weiteres hervorragendes Beispiel, warum Recht als Fach an den Schulen als Hauptfach unterrichtet werden müsste. Auch wenn das vielleicht bei den konkreten Verfassern nicht viel genützt hätte.
Dies wird auch aus dem Schreiben deutlich, welches diese Initiative an die Staatsanwaltschaft formuliert hat:http://behoerdenstressnews.blogspot.de/2014/03/ulvi-kulac-unterstutzergruppe-forder.html
Grüße,
G.
Peggy Knobloch
18.09.2014 um 23:34@DerGreif
Ich persönlich würde es begrüßen, wenn verschiedene Passagen dieses Schreibens auf üble Nachrede überprüft würden, dann könnte ggf. auch abschließend geklärt werden, ob an diesen Behauptungen etwas dran ist oder nicht. Da die Inhalte der Akten nicht öffentlich bekannt sind, Mitglieder dieser Bürgerinitiative aber Akteneinsicht gehabt haben sollen, kann man als Außenstehender nicht einschätzen, ob sie der Wahrheit entsprechen oder nicht.
Ich persönlich würde es begrüßen, wenn verschiedene Passagen dieses Schreibens auf üble Nachrede überprüft würden, dann könnte ggf. auch abschließend geklärt werden, ob an diesen Behauptungen etwas dran ist oder nicht. Da die Inhalte der Akten nicht öffentlich bekannt sind, Mitglieder dieser Bürgerinitiative aber Akteneinsicht gehabt haben sollen, kann man als Außenstehender nicht einschätzen, ob sie der Wahrheit entsprechen oder nicht.
Peggy Knobloch
18.09.2014 um 23:41Eines darf man dabei auch nicht übersehen: Geier hatte am Tag des Geständnisses seinen Beamten vorgelogen man hätte Blut von Peggy auf dem Arbeitsanzug von UK gefunden. Geier bestreitet das, aber darauf kommt es letztendlich nicht an. Wichtig ist: Die Ermittler haben das geglaubt und waren sich sicher, UK ist der Täter. Jetzt brauchten sie nur noch ein Geständnis, auf das wie kam es nicht an.Eben nicht! Wenn ich als Ermittler glaube, dass ich einen eindeutigen Beweis gegen den Verdächtigen habe, juckt mich das Geständnis nicht mehr sonderlich. Ich habe, was ich brauche. Geständnisse werden widerrufen, Blutspuren nicht.
Du hast aber in zweierlei Hinsicht durchaus recht - sowas kann natürlich zu einer Versteifung führen (wobei das offenbar zu dem Zeitpunkt ohnehin geschehen war) und -was ich schlimmer finde- es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass das Gericht es für zulässig erachtete, dass der 136a durch ein derart simples Manöver komplett ausgehebelt wird. Das ist aber eine formal-juristische Frage.
In tatsächlicher Hinsicht stellt sich mir die Frage, ob Ulvi mit seinem IQ überhaupt begriffen hat, dass ein solcher Fund weiteres Leugnen sinnlos macht. Gemeinhin wird der ja gern so beschrieben, als sei er überhaupt nicht in der Lage, die Fernwirkungen eines solchen Fundes (wenn es ihn gegeben hätte) überhaupt zu erfassen.
Peggy Knobloch
18.09.2014 um 23:51@Grantler
Abgesehen davon zu den sonstigen "Beweisen": Ich bin mir hunderprozentig sicher, dass ein Arzt der strafbewehrten Schweigepflicht nach § 203 StGB unterliegt und er somit ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO hat. Nur so mal als Beispiel.
@LivingElvis
Grüße,
G.
Grantler schrieb:Ich persönlich würde es begrüßen, wenn verschiedene Passagen dieses Schreibens auf üble Nachrede überprüft würden, dann könnte ggf. auch abschließend geklärt werden, ob an diesen Behauptungen etwas dran ist oder nicht. Da die Inhalte der Akten nicht öffentlich bekannt sind, Mitglieder dieser Bürgerinitiative aber Akteneinsicht gehabt haben sollen, kann man als Außenstehender nicht einschätzen, ob sie der Wahrheit entsprechen oder nicht.Ich bin mir ziemlich sicher, dass die unverhohlenen Unterstellungen, die Polizei habe sich aktiv an der Vertuschung einer Kindesentführung beteiligt, nicht der Wahrheit entsprechen. Ich bin mir auch sicher, dass die angeführten Punkte schon hinreichend untersucht wurden.
Abgesehen davon zu den sonstigen "Beweisen": Ich bin mir hunderprozentig sicher, dass ein Arzt der strafbewehrten Schweigepflicht nach § 203 StGB unterliegt und er somit ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO hat. Nur so mal als Beispiel.
@LivingElvis
LivingElvis schrieb: und -was ich schlimmer finde- es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass das Gericht es für zulässig erachtete, dass der 136a durch ein derart simples Manöver komplett ausgehebelt wird. Das ist aber eine formal-juristische Frage.Volle Zustimmung. Konnte ich auch nicht nachvollziehen.
Grüße,
G.
Peggy Knobloch
18.09.2014 um 23:59DerGreif schrieb:Volle Zustimmung. Konnte ich auch nicht nachvollziehen.Naja, Geier war ja ein Günstling von Beckstein. Welch eine Blamage für Geier und wie peinlich für Beckstein, wenn man UK frei gesprochen hätte. Wie hätte die Karriere des Richters wohl nach einem Freispruch ausgesehen?
Ausser dem Geständnis hatte man ja praktisch nichts.
Peggy Knobloch
18.09.2014 um 23:59Peggy Knobloch
19.09.2014 um 00:02atlasman schrieb:Naja, Geier war ja ein Günstling von Beckstein. Welch eine Blamage für Geier und wie peinlich für Beckstein, wenn man UK frei gesprochen hätte. Wie hätte die Karriere des Richters wohl nach einem Freispruch ausgesehen?Vermutlich genauso, wie sie mit der Verurteilung ausgesehen hat. Oder hast Du irgendeinen Beleg dafür, dass Hornig einen Karrieresprung, ja nur ne Beförderung, dafür kassiert hat?
Ausser dem Geständnis hatte man ja praktisch nichts.
Peggy Knobloch
19.09.2014 um 00:03@atlasman
Praktisch hatte man offensichtlich gar nichts, darum musste auch die Theorie her- die "Tathergangshypothese ".
Praktisch hatte man offensichtlich gar nichts, darum musste auch die Theorie her- die "Tathergangshypothese ".
Peggy Knobloch
19.09.2014 um 00:09DerGreif schrieb:Der Brief ist mal ein weiteres hervorragendes Beispiel, warum Recht als Fach an den Schulen als Hauptfach unterrichtet werden müsste.Ich hab gar nicht genügend Daumen, um genügend hochzuhalten!
Peggy Knobloch
19.09.2014 um 00:15LivingElvis schrieb:Geständnisse werden widerrufen, Blutspuren nicht.Das ist zu kurz gedacht. Man hätte nur eine Geschichte erfinden müssen, in der Peggy sich verletzt hatte und Ulvi, weil er immer Pflaster dabei hatte, sie versorgt hat. Dabei ist eben Blut auf den Anzug geraten. Schwer das Gegenteil zu beweisen.
Peggy Knobloch
19.09.2014 um 00:23atlasman schrieb:Das ist zu kurz gedacht. Man hätte nur eine Geschichte erfinden müssen, in der Peggy sich verletzt hatte und Ulvi, weil er immer Pflaster dabei hatte, sie versorgt hat. Dabei ist eben Blut auf den Anzug geraten. Schwer das Gegenteil zu beweisen.Nein, das wäre im Gegenteil ganz leicht. De facto reiten sich etliche Täter mit solchen Geschichten voll rein. Es genügt nicht, irgendeine hanebüchene Story zu erfinden, die Blut am Anzug erklärt. Man muss dabei auch erklären können, wie das Blut in der Menge genau dahin gekommen ist und warum es sich genau so verteilt. Und das ohne Kenntnis des genauen Flecks. Die Aussicht die Lottozahlen des nächsten Monats alle komplett richtig zu erraten, sind ungleich höher.
Peggy Knobloch
19.09.2014 um 00:432 Fragen habe ich noch, bei denen ich mir bei der Lösung nicht sicher bin.
Vernommen wurde Ulvi bei seinem Geständnis nur durch seinen "Polizeifreund".
Der gehörte nicht zu den Ermittlern, die Tathergangshypothese darf er gar nicht gekannt haben.
Warum ist das Geständnis der Tathergangshypothese so ähnlich?
Warum ist das Geständnis erst am nächsten Tag niedergeschrieben worden?
Vernommen wurde Ulvi bei seinem Geständnis nur durch seinen "Polizeifreund".
Der gehörte nicht zu den Ermittlern, die Tathergangshypothese darf er gar nicht gekannt haben.
Warum ist das Geständnis der Tathergangshypothese so ähnlich?
Warum ist das Geständnis erst am nächsten Tag niedergeschrieben worden?
Peggy Knobloch
19.09.2014 um 00:48Vernommen wurde Ulvi nur durch seinen "Polizeifreund" wie wir mittlerweise wissenIst das so?
atlasman schrieb:Der gehörte nicht zu den Ermittlern, die Tathergangshypothese darf er gar nicht gekannt haben.Wie kommst Du darauf? Wenn ich das recht in Erinnerung habe, war der doch konkret in die Soko integriert, gehörte folglich auch zu den Ermittlern.
Peggy Knobloch
19.09.2014 um 00:56@LivingElvis
@atlasman hat recht, so wurde das beim Wiederaufnahmeverfahren gesagt.
BILD Ticker, 15. April 2014
https://twitter.com/jv_joevoe (Archiv-Version vom 05.12.2022)
@atlasman hat recht, so wurde das beim Wiederaufnahmeverfahren gesagt.
BILD Ticker, 15. April 2014
https://twitter.com/jv_joevoe (Archiv-Version vom 05.12.2022)
13.57 Uhr: Nach 1,5 Stunden Pause geht's im #Peggy-Prozess nun mit Aussage eines Lichtenberger Polizisten weiter. Er spielte die Vater-Figur im Verhör
13.58 Uhr: Interessantes Detail: Der Polizist, der sonst in Hof nur Verwaltungsaufgaben hatte und nicht Mitglied der Soko war, hat einen Anwalt dabei
Peggy Knobloch
19.09.2014 um 01:18@jaska
Naja...er war ja nachweislich an den Vernehmungen beteiligt und ist folglich zumindest in dieser Funktion Teil der Soko gewesen. Soko-Mitarbeit bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass man 24/7 nur noch das macht, sondern sie kann auch so aussehen, dass man bei Bedarf herangezogen wird.
So oder so - warum sollte er die Hergangshypothese nicht kennen dürfen? Dass das vernehmungspsychologisch problematisch ist, müssen wir nicht diskutieren, es ist aber gleichwohl Usus und mir ist keine Vorschrift bekannt, die das verbieten würde. Die gäbe es nur, wenn H. völlig außen vor gewesen wäre. War er aber nicht.
Außerdem ist es -mal von Vorschriften abgesehen- lebensfremd zu glauben, dass die diversen Soko-Mitarbeiter nicht mit ihren Kollegen sprechen. Da werden auch mal Hergangshypothesen besprochen.
Naja...er war ja nachweislich an den Vernehmungen beteiligt und ist folglich zumindest in dieser Funktion Teil der Soko gewesen. Soko-Mitarbeit bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass man 24/7 nur noch das macht, sondern sie kann auch so aussehen, dass man bei Bedarf herangezogen wird.
So oder so - warum sollte er die Hergangshypothese nicht kennen dürfen? Dass das vernehmungspsychologisch problematisch ist, müssen wir nicht diskutieren, es ist aber gleichwohl Usus und mir ist keine Vorschrift bekannt, die das verbieten würde. Die gäbe es nur, wenn H. völlig außen vor gewesen wäre. War er aber nicht.
Außerdem ist es -mal von Vorschriften abgesehen- lebensfremd zu glauben, dass die diversen Soko-Mitarbeiter nicht mit ihren Kollegen sprechen. Da werden auch mal Hergangshypothesen besprochen.
Peggy Knobloch
19.09.2014 um 01:21...jeder mit einem IQ>80 wäre auf die sogenannte Hergangshypothese, so wie sie protokolliert vorliegt, gekommen
von daher verstehe ich nicht, was daran so diskusions würdig ist?
von daher verstehe ich nicht, was daran so diskusions würdig ist?
Peggy Knobloch
19.09.2014 um 01:25Eigentlich nur, ob die nun die Quelle des Geständnisses ist, sprich Horn die Ermittler inspirierte, die wiederum dem Ulvi diese Geschichte quasi "in den Mund legten" oder ob Horn einfach nur sehr richtig gelegen hat.
Ich persönlich halte Ersteres für wahrscheinlicher, wobei das erfahrungsgemäß weniger mit bösen Verschwörungen zu tun hat, als vielmehr mit allzu menschlichem Verhalten.
Ich persönlich halte Ersteres für wahrscheinlicher, wobei das erfahrungsgemäß weniger mit bösen Verschwörungen zu tun hat, als vielmehr mit allzu menschlichem Verhalten.
Peggy Knobloch
19.09.2014 um 01:27@DerGreif
Danke für Deine Mühe, ich glaube mich überfordert das heute, aber ich les es mir morgen nochmal durch, versprochen.
Deine Beispiele klingen für mich im ersten Moment wie ein Freibrief für Jeden, der keine Garantenstellung innehat.
Sowas hier
Ich störe mich an solchen Dingen:
BR online, 09. September 2014
http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/unterstuetzerkreis-suche-fall-peggy-100.html (Archiv-Version vom 12.09.2014)
Man kann sicher Dinge unterschiedlich schlimm bewerten. Für mich sind jedenfalls bei einem solchen Vorgehen sämtliche Grenzen überschritten.
Danke für Deine Mühe, ich glaube mich überfordert das heute, aber ich les es mir morgen nochmal durch, versprochen.
Deine Beispiele klingen für mich im ersten Moment wie ein Freibrief für Jeden, der keine Garantenstellung innehat.
Sowas hier
DerGreif schrieb:Die Fotograf Franz Josef (F) macht in der Dämmerung mit seiner altmodischen Kamera einige Panoaramaaufnahmen. Nach der Entwicklung stellt er mit Entsetzen fest, dass auf einem der Fotos seine Geliebte Elisabeth (E) zu sehen ist, wie sie ihren Lackierer Luigi (L) erwürgt (vermutlich wgen des etwas zu grellen Pinktons ihres VW-Käfer). F leitet das Foto nicht an die Polizei weiter.kann ich als Laie nicht nachvollziehen.
-> keine Strafvereitelung durch Unterlassen der Weiterleitung des Fotos an die Polizei, da F keine Garantenstellung innehat.
DerGreif schrieb:Wenn jemand öffentlich behauptet, dass eine Person eine Straftat begangen hat, sollte er das besser beweisen können. Kann er das nicht, besteht die Möglichkeit, dass er er je nach konkreten Umständen wegen falscher Verdächtigung oder Verleumdung oder übler Nachrede verurteilt wird.Genau so sehe ich das auch.
DerGreif schrieb:Wenn jemand nur behauptet er hat Beweise für irgendetwas oder gegen irgendetwas ohne hierbei konkret eine bestimmte Person einer Straftat zu verdächtigen, dann sehe ich darin kein strafwürdiges Verhalten.Stimmt, das ist nicht strafwürdig. Macht halt aber auch nicht glaubwürdig, wenn doch nie was kommt...
Ich störe mich an solchen Dingen:
BR online, 09. September 2014
http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/unterstuetzerkreis-suche-fall-peggy-100.html (Archiv-Version vom 12.09.2014)
...Oder eben an dem Giftspritzen auf Facebook durch diese Unterstützergruppe. Und das ist noch die Spitze des Eisberges. Ein User (hat meines Wissens nach nichts mit denen zu tun) hat sogar öffentlich behauptet, Frau Knobloch habe ihre Tochter selbst erschlagen oder sei dabeigewesen.
Teil des etwa zehnköpfigen neuen Unterstützerkreises ist auch Gudrun Rödel, die Betreuerin von Ulvi Kulac. Sie lege aber Wert darauf, nicht der Kopf der neuen Initiative zu sein, sagte sie dem Bayerischen Rundfunk. Rödels Worten zufolge geht es der Gruppe zum einen darum, in der Öffentlichkeit ein Gegengewicht zur Mutter von Peggy Knobloch zu bilden, die mit falschen Behauptungen an die Öffentlichkeit gehe.
...
Man kann sicher Dinge unterschiedlich schlimm bewerten. Für mich sind jedenfalls bei einem solchen Vorgehen sämtliche Grenzen überschritten.