Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

17.01.2015 um 07:38
@jaska
Euler dürfte es ziemlich egal sein, ob Ulvi unschuldig ist oder nicht. Der hat sich medial in Szene gesetzt und den Mord vom Tisch gefegt. Daran sind ja vorher renommierte Kollegen gescheitert.

Sowas macht sich in der Vita immer gut.


melden

Peggy Knobloch

17.01.2015 um 09:13
Zitat von lawinelawine schrieb:mal langsam, Josef!
man kann und darf nicht einfach sagen , weil er den Mord (rechtlich) nicht begangen hat, hat er auch die Vergewaltigung P. nicht begangen.
Wir haben bei Betrachtung aller Details zwei zeitlich und in der Entstehung unterschiedliche Geständnisse und was noch schwerer wiegt: das Geständnis der Vergewaltigung (von K sogenannte) hat er nie nie !!! widerrufen. Für dieses Geständnis kann man weder bösartig vernehmende Polizeibeamte noch ehemalige V-Männer verantwortlich machen.
Ich glaube für ein falsches Geständnis sind keine böswilligen Beamten erforderlich. Es geht hier um u.U. Vernehmungsmethoden, welche zur Vernehmung von geistig Behinderten u.U. nicht adäquat waren. Auch der V-Mann hat kein falsches Geständnis bewirkt. Letztere war im ersten Verfahren nur ein Indiz, der mit dem Geständnis selber nicht zu tun hatte.

Was bei beiden Geständnissen u.U. die das Entscheidende sein könnte, ist eben Herr Kulac selber. Wenn es seine Eigenart ist, leicht den Beamten etwas nachzuerzählen, könnte das genauso bei der Vergewaltigung erfolgt sein. Und wann hat Herr Kulac sein Geständnis bzgl. des Mordes widerrufen? Sehr spät wohl während der Befragung durch Kröber. Offensichtlich ist erst dann ihm irgend etwas klar geworden, was, wissen wir nicht. Man kann sich als normaler Mensch sehr schwer in das Gedankengebäude von Herrn Kulac hineinversetzen. Selbst Gutachter sind da kaum in der Lage, aber gerade hier wäre es erforderlich gewesen, dass unter den neuen Erkenntnissen dieses Geständnis zu überprüfen, hier sind die Gerichte aus meiner Sicht bisher nicht ihren Pflichten nachgekommen.
Zitat von emzemz schrieb:Mollath ist nach wie vor ein Straftäter, der seine Frau misshandelt hat, so wie U.K. ein Straftäter bleiben wird, der Kinder missbraucht hat. Diese "Wände" bleiben unverrückbar stehen.

Mollath soll frei rumlaufen, bei ihm besteht keine Gefahr der Wiederholung, aber vor U.K. sind die Kinder erst mal zu schützen, so lange, bis es entsprechende Gutachten gibt.
Interessant, dass Sie meinen, dass keine Wiederholungsgefahr bei Herrn Mollath bestehen würde, sollte das Urteil der wirklichen Wahrheit entsprechen, was ich persönlich bezweifle, denn warum hat die Ex von dem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht? Hier gibt es nur zwei zulässige Gründe, um nicht zu Ungunsten von sich selber oder Herr Mollath auszusagen. Meinen Sie das letzteres vorliegt?

Herrn Mollath steht es frei eine neue Partnerschaft einzugehen. Meinen Sie, dass in diesem Fall keine Wiederholungsgefahr besteht?

Und bzgl. Herrn Kulac, hier scheinen wir gleicher Ansicht zu sein, dass die Vergewaltigung durch die Eigenart von Herrn Kulac nicht mehr zweifelsfrei aufgeklärt werden kann. Das bedeutet, dass er in diese Sache als unschuldig angesehen werden müsste. Wenn aber die Gutachten bei der Bewertung der Gefährlichkeit genau auf diesaem Vorfall aufbauen - jedenfalls wenn die Behauptungen von Frau Rödel zutreffen - so hätte das dann mit der Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun.

Erst wenn ein Gutachten vorliegt, was dann auch ohne die Gefährlichkeit von Herrn Kulac bescheinigt, wäre eine weitere Unterbringung rechtsstaatlich zulässig.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Saschenbrecker versucht ja gerade MIT der Vergewaltigung eine Entlassung anzustreben. Der weiß natürlich, dass die Vergewaltigung NUR im Zuge eines WAV vom Tisch zu kriegen ist und dass das Jahre in Anspruch nimmt. Deswegen eiert er ja grade NICHT auf Rödels Schiene rum, sondern versucht die Verlegung in eine offene Therapieeinrichtung zu erreichen.
Wissen Sie das, haben Sie den gesamten Vortrag von Herrn Saschenbrecker vorliegen?

Normalerweise ist es Pflicht eines Anwalts alles zu versuchen, was möglich ist. Wenn er nicht versucht seinen Klienten frei zu bekommen mit UND ohne Vergewaltigungsvorwurf, wird er seiner Aufgabe nicht gerecht.

Außerdem steht ihr aktuelle Ansicht im Widerspruch zu ihrer damaligen, dass die Berücksichtigung der evtl. NICHT erfolgten Vergewaltigung schon in dem Überprüfungsverfahren erfolgen könnte.

Beitrag von LivingElvis (Seite 2.513)

Sprich wenn Herr Saschenbrecker diese Möglichkeit jetzt nicht wahrnimmt, vertritt er nicht ausreichend die Pflichten eines Anwalts. Das "rumgeeiere" müsste man also auch von Herrn Saschenbrecker erwarten.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

17.01.2015 um 09:51
Man kann sich als normaler Mensch sehr schwer in das Gedankengebäude von Herrn Kulac hineinversetzen@JosefK1914
um es mit Ihren Worten zu sagen:
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Was bei beiden Geständnissen u.U. die das Entscheidende sein könnte, ist eben Herr Kulac selber.
ja, glaub ich uU auch. Nämlich dass der Herr sein Geschlechtsleben ganz offensichtlich nicht im Griff hatte (gemessen an unseren Normen).

ich glaube, ihre oben dargelegte Meinung könnte uU unberücksichtigt lassen, dass Behinderte genauso straffällig werden können wie Nichtbehinderte.

@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Man kann sich als normaler Mensch sehr schwer in das Gedankengebäude von Herrn Kulac hineinversetzen
finde ich überhaupt nicht, mir gelingt das viel eher, als in Ihr Gedankengebäude: Kulac hat sich selbst angezeigt - und wurde nicht ernst genommen. dieser damals junge Mann wurde von NIEMAND ernst genommen. Der hat seine Störung einfach ausgelebt ohne an Grenzen zu stoßen. Der hatte die buchstäbliche Narrenfreiheit. Selbst gesunde, geistig normal entwickelte Jugendliche geraten unter solchen Bedingungen leicht auf die schiefe Bahn.

seine Mutter Elsa dazu in einem frühen Interview:
Da brach es aus ihr ((Elsa K.)) heraus: "Was ich schon alles mitgemacht habe, immer muss ich mit der Angst leben, dass Ulvi etwas anstellt." Elsa K. versprach, ihren Sohn in Behandlung zu geben .....
http://www.welt.de/print-wams/article599942/Peggys-Mutter-hat-einen-Verdacht.html

tja, die ganze Welt hat sich gegen den unschuldigen, netten, niedlichen, harmlosen, charmanten Ulvi verschworen.....

@JosefK1914
arbeite di ruhig weiter an deinem gepflegten Feindbild vom "bösen Rechtsstaat", von unfähigen Gutachtern, skrupellosen Richtern und versagenden Rechtsanwälten. Pfleg dein Feindbild, es braucht dringend Pflege :)


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

17.01.2015 um 09:59
Zitat von lawinelawine schrieb: ja, glaub ich uU auch. Nämlich dass der Herr sein Geschlechtsleben ganz offensichtlich nicht im Griff hatte (gemessen an unseren Normen).
Sie vergleichgen hier Äpfel mit Birnen. Das eine ist das mögliche Erfinden von Geschichten, das andere ist der Missbrauch.
Zitat von lawinelawine schrieb:finde ich überhaupt nicht, mir gelingt das viel eher, als in Ihr Gedankengebäude: Kulac hat sich selbst angezeigt
Dass sollten Sie schlicht und einfach mal Fachleuten überlassen. Natürlich können Sie iene solche Meinung vertreten, aber wenn ein Staat hier nicht in ausreichender Weise diese Möglichkeit überprüft, kann man seine Rechtsstaatlichkeit in dieser Sache in Frage stellen.


melden

Peggy Knobloch

17.01.2015 um 10:04
welchen Fachleuten denn @JosefK1914 ?

den jenigen, die bislang ihre wissenschaftlich fundierten Ansichten geäußert haben oder Pseudofachleute wie Rödel, Postel und anderen dubiosen Gestalten?

wem traust du eine richtige Einschätzung zu?


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

17.01.2015 um 10:16
Zitat von lawinelawine schrieb:wem traust du eine richtige Einschätzung zu?
Nicht wirklich, aber teilweise schon, aber auch meine Meinuung tut dazu nichts zur Sache.

Ich spreche hier aber gerade davon, dass ein Erfordernis vorliegt, dies unter den neuen Gesichtspunkten durch Gutachter überprüfen zu lassen. Wenn Sie meine Beiträge wirklich gelesen hätten, wüssten Sie, dass ich die Ansicht vertrete, dass man nur Gutachten auf der gesicherten Basis zulässig sind. Wenn die Basis falsch ist - wie im Kröber-Gutachten - kommt eben etwas nicht ausreichendes heraus.

Ich frage mich, warum wir hier überhaupt darüber diskutiern müssen. Auch Sie sollten eigentlich eine solche Überprüfung befürworten, wenn sie von Fachleuten durchgeführt wird.

Es ist ziemlich abwegig, wenn Sie meinen, dass ich solche Fachleute meine, wie Frau Rödel o.ä. Ich vermute, dass Sie da ganz genau wissen.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

17.01.2015 um 10:20
@JosefK1914
wem traust du eine richtige Einschätzung zu?


Nicht wirklich, aber teilweise schon, aber auch meine Meinuung tut dazu nichts zur Sache.

+ Wenn Sie meine Beiträge wirklich gelesen hätten, wüssten Sie, dass ich die Ansicht vertrete, dass man nur Gutachten auf der gesicherten Basis zulässig sind.
wenn du deine Antworten mal bitte auf Plausibilität prüfen würdest? so wie du sie geschrieben hast, sind sie schlicht unverständlich.


melden

Peggy Knobloch

17.01.2015 um 10:28
@lawine
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Es ist ziemlich abwegig, wenn Sie meinen, dass ich solche Fachleute meine, wie Frau Rödel o.ä. Ich vermute, dass Sie da ganz genau wissen.
Dieser Satz dürfte wohl alles geklärt haben.


melden

Peggy Knobloch

17.01.2015 um 10:33
@JosefK1914
ich möchte nicht wissen, wem Sie es nicht zutrauen - ich möchte wissen, wem Sie eine korrekte Einschätzung zutrauen.


melden

Peggy Knobloch

17.01.2015 um 10:39
Ich darf Sie noch einmal an Ihre ursprüngliche Frage erinnern:
Zitat von lawinelawine schrieb:den jenigen, die bislang ihre wissenschaftlich fundierten Ansichten geäußert haben oder Pseudofachleute wie Rödel, Postel und anderen dubiosen Gestalten?
Sie hätten erkannt haben müssen, dass diejenigen, welche bisher wissenschaftliche Ansichten geäußert haben, u.U. eine falsche Basis besitzen, weil eben die Vergewaltigung nach neueren Erkenntnissen nicht ausreichend gesichert ist und hier eine neue Überprüfung notwendig sein dürfte.

Und eine wissenschaftlie fundierte Ansicht aus psychologischer und psychatrischen Sicht bzgl. der Frage, ob herr Kulac die Vergewaltigung erfunden haben kann oder nicht, gibt es nach meiner Erkenntnis nicht. Daher führt letztendlich Ihre Frage in Leere.

Letztendlich hätten Sie das auch schon meinen bisherigen Beiträgen klar erkennen müssen.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

17.01.2015 um 10:46
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:welche bisher wissenschaftliche Ansichten geäußert haben, u.U. eine falsche Basis besitzen, weil eben die Vergewaltigung nach neueren Erkenntnissen nicht ausreichend gesichert ist
auf welcher Basis / bzw welche Erkenntnisse liegen dir vor, die zweifelsfrei belegen würden, dass es eine "falsche Basis" gibt? Rödelsches Faktengelaber mal außen vor - die ist keine unabhängige Instanz.

wenns konkret wird, kneifen Sie also?

Ihr "uU liege eine falsche Basis vor" - spricht Bände.

uU könnte das Geständnis richtig gewesen sein. schon mal dran gedacht?
Aus welchem Grund sollte Euler das Geständnis im WAV nicht angegriffen haben? Weil er Teil einer Verschwörung gegen UK ist? Weil er fachlich nicht kompetent genug ist? Warum stellt selbst Saschenbrecker die Vergewaltigung nicht eindeutig in Abrede sondern beharrt lediglich auf dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz?

sind die alle zu doof um zu erkennen, was JosefK und Rödel längst wissen - der Ulvi hat nur fantasiert?


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

17.01.2015 um 10:52
Zitat von lawinelawine schrieb:sind die alle zu doof um zu erkennen, was JosefK und Rödel längst wissen - der Ulvi hat nur fantasiert?
Habe ich das behauptet? Nein, ich halte es für wahrscheinlich. In einem Rechtssaat ist es aber erforderlich, dass solche Frage geklärt werden. Diese Frage wurde bisher jedenfalls meines Wissens nicht geklärt, oder liegen Ihnen hier andere Informationen vor?

Der Rödel-Vortrag hätte in einem Rechtsstaat normalerweise zur Folge, dass die Verpflicchtung entsteht, dies zumindest zu überprüfen. Richter allein sind hier jedoch fachlich nicht geeignet. Damit wäre es nun notwendig im Überprüfungsverfahren das bisher Versäumte nachzuholen.

Jetzt mal eine ganz konkrete Frage an Sie, haben Sie etwas gegen eine solche Überprüfung von Fachleuten?


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

17.01.2015 um 11:00
@JosefK1914
ich bin dafür, dass die Rechtsstaatlichkeit gewahrt wird.
UK ist wegen einer Vielzahl von sexuellen Missbräuchen an Kindern in der Psychiatrie.
Ich lass mich nicht vor den Karren spannen, er sei dort wegen Mordes an Peggy und weil er den Mord nicht begangen habe , könne er auch kein Motiv gehabt haben und damit sei die Vergewaltigung hinfällig.
solche idiotische Argumentation zieht bei mir nicht - UK ist wie gesagt wegen zahlreicher Missbräuche in der Psychiatrie. Ursache des Ganzen ist seine Oligophrenie - und die ist nicht heilbar.
Inwieweit er therapiebereit und therabierbar war, dazu haben Fachleute Stellung genommen.


Die Debatte um den von UK gestandenen schweren Missbrauch zum Nachteil von Peggy nehme ich zur Kenntnis und werte es als Ablenkungsmanöver und Nebelbombe in dem aussichtslosen Kampf der Frau Rödel, den UK als völlig schuldlosen netten Kerl zu vermarkten .


melden

Peggy Knobloch

17.01.2015 um 11:01
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Der Rödel-Vortrag hätte in einem Rechtsstaat normalerweise zur Folge, dass die Verpflicchtung entsteht, dies zumindest zu überprüfen.
lächerlich!


melden

Peggy Knobloch

17.01.2015 um 11:03
@lawine
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Jetzt mal eine ganz konkrete Frage an Sie, haben Sie etwas gegen eine solche Überprüfung von Fachleuten?
Es ist bezeichnend, dass Sie dieser Frage ausgewichen sind. Daher ist eine weitere Diskussion aus meiner Sicht sinnlos.


melden

Peggy Knobloch

17.01.2015 um 11:07
dito - es ist bezeichnend, dass Sie meiner Frage ausgewichen sind und es ist bezeichnend, wie Sie mir gegenüber argumentieren.


melden

Peggy Knobloch

17.01.2015 um 11:30
@JosefK1914
Wie oft soll denn eine gerichtliche Feststellung ohne jegliche neuen Informationen überprüft werden?
Das wäre ja überhaupt nicht machbar.
Bei diesem Anspruch gäbe es eine Fülle an Anträgen, die Behörden hätten nie einen abgeschlossenen Fall, es sei denn, sie gewährten gleich einen Freispruch. Auf den liefe es eh raus, denn der Wahrheitsgehalt der Aussagen wird einfach nicht besser mit der Zeit, eher das Gegenteil: viele Erinnerungen werden tendenziös, je nach persönlichem Einfluss und Medienkonsum.
Was Du hier forderst geht völlig an der Realität vorbei.

Der Rechtsstaat hat durchaus Möglichkeiten geschaffen, bei neuer Sachlage Dinge neu zu überprüfen. Diese liegen hier einfach nicht vor. Trotz großspurigen Ankündigungen.


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

17.01.2015 um 11:49
@jaska
lol
wie kannst du und ich auf den Rechtsstaat zählen - wo der doch das Grundübel für JosefK ist....


melden

Peggy Knobloch

17.01.2015 um 19:24
Zitat von jaskajaska schrieb:Der Rechtsstaat hat durchaus Möglichkeiten geschaffen, bei neuer Sachlage Dinge neu zu überprüfen. Diese liegen hier einfach nicht vor. Trotz großspurigen Ankündigungen.
Stimmt @jaska , da kommt nix.
Wieso können Leute einfach was ankündigen bzw. behaupten, obwohl sie nichts an Beweisen oder sonstiges vorbringen können?

Wennst hier als User mit so einer spektakulären Ankündigung rein kommst, dann kannst aber gewiß sein, dass da ohne Erbarmen und bis zum Erbrechen nachgefragt wird :D

Frau Rödel muß sich aber keinen weiteren Fragen stellen, oder? Also sie kündigt an, läßt es aber nicht verlauten und gut ist? Hm....

Gruß, Dumas


melden

Peggy Knobloch

17.01.2015 um 19:50
Zitat von jaskajaska schrieb:Wie oft soll denn eine gerichtliche Feststellung ohne jegliche neuen Informationen überprüft werden?
keine neuen Information?

hier gibt es folgende Punkte, welche seit dem ursprünglichen Urteil sich geändert haben:

1. Es ist nicht mehr auszuschließen, dass zumindest das Geständnis des Mordes auf Phantasie beruht. Sprich wir wissen deutlich mehr über die Gefahren, die durch das Verhören von Herrn Kulac entstehen können. Wir haben also hier ein mehr an Information.

2. Wenn man weiterhin von eier Vergewaltigung von Peggy ausgeht, gibt es mittlerweile mindestens einen weiteren in ähnlicher Sache straffällig gewordenene Verdächtigen. Auch hier haben wir ein mehr an Information.
Zitat von jaskajaska schrieb:Erinnerungen werden tendenziös, je nach persönlichem Einfluss und Medienkonsum.
Was Du hier forderst geht völlig an der Realität vorbei.
Was spielt das für eine Rolle in der Frage, wer Peggy vergewaltigt hat, wenn man eine solche annimmt?
Zitat von jaskajaska schrieb:Der Rechtsstaat hat durchaus Möglichkeiten geschaffen, bei neuer Sachlage Dinge neu zu überprüfen.
Richtig, leider wurde diese Möglichkeit beim WAV vertan, ein extremst schwere Fehler von Herrn Euler, eigentlich ein NoGo für einen Anwalt. Wenn man die Hürden eines WAV geschafft hat, hätte man auch das versuchen müssen. Aber wie @LivingElvis schon richtig sagt, sind diese Argumentationen auch im Überprüfungsverfahren möglich. Hier sollte sich aber ein Richter verkneifen, Parteien, welche dies vortragen mit solchen Ausdrücken "Mit dem Kopf durch die Wand" einzuschüchtern. Das Gericht ist dasjenige, das entscheidet und er kann so etwas auch ohne solce Einschüchterungsversuche erreichen. Vortragen dürfen Parteien in einem Gerichtsverfahren soviel sie wollen. Solche Einschüchterungsversuche gefährden das Recht auf rechtliches Gehör.

Und wenn er hier eine Warnung vor dem weiteren Rechtsweg ausspricht, was ist daran falsch bis zum BVerfG diese Frage zu klären? Das ist in einem Rechtsstaat zulässig und in manchen Fällen auch notwendig, wie der Fall Mollath gezeigt hat.


Warten wir es doch einfach ab, was das aktuelle Gericht entscheidet und wie der weitere Rechtsweg abläuft. Glücklicherweise lässt sich Frau Rödel hier nicht einschüchtern sondern will es genau wissen, ich auch.


4x zitiertmelden