@jaskaDake, dass Sie hier mal das „Plädoyer“ reingestellt haben.
jaska schrieb: Die besondere Fantasiebegabung von Ulvi ist immer dann der Sündenbock, wenn er unliebsame Dinge ausplaudert wie zum Beispiel zahlreiche, detailgetreue und auffallend logische Geständnisse hinsichtlich sexueller Übergriffe und eines Mordes.
Sobald er Sachen von sich gibt, die Wasser auf die Mühlen sind, stimmt Alles haarklein: dass die Beamten laut geworden wären oder ihm Schmerzen zugefügt hätten.
Es mag sein, dass ihm der zweite Satz ebenfalls eingeredet wurde. Das tut hier aus meiner Sicht nichts zur Sache.
Für das Gutachten ist es entscheidend, welche Taten damals vorgelegen haben um zu erkennen, wie weit Herr Kulac evtl. schon damals gegangen war. Es muss sich dabei um nachgewiesene Taten handeln.
Und wenn – wie das Gericht des WAVs festgestellt hat – schon beim Mord nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden kann, dass sich Herr Kulac die Geschichte nur ausgedacht bzw. zusammengepuzzelt hat, muss man das bei der behaupteten Vergewaltigung erstmal auch davon ausgehen, hier müssten dann andere Indizien her, um den Vorwurf aufrecht erhalten zu können. Ein Anhaltspunkt wäre das Verhalten von Peggy. Würde es keine weiteren Verdächtigen in diesem Fall geben, wäre es vielleicht nach wie vor hinreichend wahrscheinlich. Aber dem ist eben nicht mehr so.
Wenn sich nun ein Gericht sträubt, diesbzgl. einen Entscheidung zu treffen und behauptet, dass die Seite von Herrn Kulac gegen Wände rennt, mag das zutreffen, aber es wäre dann eher wahrscheinlich, dass dies mal wieder die nicht ganz rechtstaatlichen Wände dieses Gerichts sind. Wir haben das schon bei anderen Fällen in Bayern beobachten können, wie im Fall Rudolf Rupp und auch Mollath, wo mittlerweile diese Wände eingerannt wurden.
Ob Herr Kulac auch ohne diese Vergewaltigung berechtigt in der Psychiatrie ist, können wir nicht beurteilen. Aber wie man dem „Plädoyer“ entnehmen ist, scheint das ein wesentlicher Punkt im Gutachten zu sein. Natürlich schießt hier im „Plädoyer“ auch etwas über das Ziel hinaus, wenn dort behauptet wird, dass Herr Kulac nur wegen Mordes dort war. Aber der wesentliche Punkt, ob Herr Kulac immer noch rechtens in der forensischen ist, ist ohne eine neue Betrachtung der angeblichen Vergewaltigung nicht ausreichend sicher zu stellen. Diese Betrachtung kann sich das Gericht nur dann sparen, wenn die anderen nicht bestrittenen Taten eine weitere Unterbringung gerechtfertigten. Aber das hätte das Gericht schlicht und einfach auch ohne „Drohung“ einfach entscheiden können. Vorher wäre u.U. eine Ergänzung des Gutachtens notwendig, aber der Versuch mit solchen Geschwafel wie „Mit dem Kopf durch die Wand“ die Kuklac-Seite einschüchtern zu wollen, zeigt eine weniger feine Seite des Gerichts.
Natürlich darf man solche Äußerungen eines Richters nicht so ernst nehmen, die sind auch nur Menschen, die erstmal eine Verhandlung abbrechen wollen. Die Verhandlung selber konnte aktuell vielleicht nicht weiter führen, weil über das Vorliegen der Vergewaltigung neu entschieden werden müsste und dazu – ohne Blick in die Akten – das Gericht dazu kaum in der Lage gewesen sein dürfte. Hier würde dann plötzlich nur eine Anhörung in Sachen einer Überprüfung dann quasi zum Hauptsacheverfahren (was ja wohl die Kulac-Seite anstrebt). Aber solche Bemerkungen sollte ein Richter unterlassen, was wäre, wenn die Kulac-Seite die Anträge bzgl. dieser behaupteten Vergewaltigung zurückgezogen hätte? Der Fall bliebe weiter unbefriedigend geklärt. Dieser Einwurf des Gerichts könnte aber auch zeigen, dass es schon eine vorgefasste Meinung hat, die Zukunft wird es zeigen.