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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

19.04.2015 um 19:37
Zitat von meerminmeermin schrieb:Insofern halte ich es für äusserst grenzwertig, dass hier über Fotos und Aussehen eines Unschuldigen diskutiert wird.
Das sollte hier grundsätzlich kein Gesprächsstoff, egal ob schuldig oder nicht, denn es wäre ein Rückschritt ins Mittelalter, wenn man allein nach dem Äußeren geht. Dass man hier so etwas - und dazu ein Schwarz-Weiß-Foto - im Zusammenhang mit einem sich herausgestellten Fehlurteil rauskramt, ist etwas seltsam. Ich hoffe es war nur eine einmalige Entgleisung.


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Peggy Knobloch

19.04.2015 um 19:59
@Tussinelda
Zitat von Blondi23Blondi23 schrieb:Aber ich weiß ja nicht, was UK sich so anschaut.
Schrieb ich doch :D


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Peggy Knobloch

19.04.2015 um 20:39
U.K. ist, wenngleich vom Mordvorwurf freigesprochen, eben nicht der Unschuldige, sondern hat Kindesmissbrauch begangen.
Anders gesagt, er ist eben nicht nur der "Grinsdebile", http://www.ulvi-kulac.de/index.html sondern hat auch noch dieses andere Gesicht.


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Peggy Knobloch

19.04.2015 um 20:45
Zitat von ErdmännchenErdmännchen schrieb:Das Geständnis hätte damals schon als unzureichend verlässlich und eine Verurteilung nicht tragend erkannt werden müssen. Und wenn das Gericht sich nicht in der Lage sah, das selbst beurteilen zu können, hätte es mit der Glaubhaftigkeitsbegutachtung einen Rechtspsychologen mit Kompetenz im Bereich der Aussagepsychologie beauftragen sollen, statt einen Psychiater - dann wäre das Ergebnis wahrscheinlich ein anderes gewesen.
So ne Glaubhaftigkeitsbegutachtung folgt klaren Vorgaben. Das kann im Prinzip jeder mit nem Pschyologiestudium, etwas Erfahrung und dem entsprechenden Vorgabenkatalog, man benötigt da allenfalls eine Grundkenntnis der Aussagepsychologie (die ja nun nicht soo kompliziert ist).

Kröber ist da durchaus ausreichend kompetent.

Komischerweise zweifelt niemand seine Kompetenz an, wenn er im WA die Möglichkeit eines Suggestion nicht mehr ausschließt. Es kommt da scheinbar nur drauf an, ob das Ergebnis genehm ist oder eben nicht.
Im Übrigen: Das Urteil von 2014 war ein klarer Freispruch. U.K. hat daher als unschuldig zu gelten. Widerspricht es nicht den hier praktizierten Forenregeln, wenn er nun dennoch immer wieder als vielleicht/wahrscheinlich doch schuldig hingestellt wird? Verdächtigungen gegen andere Personen, gegen die nicht mehr ermittelt wird, werden jedenfalls nicht geduldet. Verdächtigungen gegen Verwandte schon erst recht nicht. Aber Verdächtigungen gegen die Person, die ganz offiziell gerichtlich festgestellt unschuldig ist, hält man anscheinend für angemessen. Das lässt doch massiv an einem objektiven Blick auf diesen Fall, auch von Seiten einiger Moderatoren, zweifeln.
Ulvi Kulac hat einen Freispruch und niemand darf ihn einen Mörder nennen. Keine Frage.
ABER: Das Gericht hat NICHT festgestellt, dass er unschuldig ist, es konnte sich "lediglich" von seiner Schuld nicht überzeugen. Mit anderen Worten: Die wissen es nicht, ob er es war oder nicht. Damit darf man natürlich sehr wohl drüber spekulieren, ob er es nicht vielleicht doch war. Man sollte dabei jedoch immer bedenken, dass man nur von einer Möglichkeit spricht.

Was ich aber an deinem Post absolut bemerkenswert finde, ist die Doppelmoral - kommt der Gutachter zu nem nicht genehmen Ergebnis, ist er inkompetent. Kommt der SELBE Gutachter zu nem genehmeren Ergebnis, wird kein Wort drüber verloren. Gleiches beim Gericht - verurteilt es Ulvi Kulac, isses alles falsch und man muss andere Möglichkeiten andenken, spricht es frei, kann es gar nicht falsch liegen und mögliche Spekulationen über eine Tatbeteiligung sollen mit dem Richterspruch unterbunden werden.

Absolut bemerkenswert.
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Eine Abkehr von der Unmittelbarkeit mit gleichzeitiger Video- und Audio-Mitschnitt der Aussagen und einer vernünftigen Schulung der Richter mit einer weiteren tatsacheninstanz, wäre sicherlich der Schritt in die richtige Richtung.
Wenn Du von der Unmittelbarkeit abkehrst, brauchst Du keinen Mitschnitt mehr.

Ansonsten geb ich Dir aber mit Deinen Forderungen absolut Recht. Da haben wir einen dicken Mangel im System. Leider gehen die Bestrebungen allenfalls in die andere Richtung. Kostet halt alles n Haufen Geld....


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Peggy Knobloch

19.04.2015 um 20:56
@Blondi23
:D hab ich wohl unbewusst ignoriert :D


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Peggy Knobloch

19.04.2015 um 21:53
@Tussinelda

Interessante Fähigkeit einen Beitrag zu lesen, auf ihn zu antworten und den Inhalt dabei zu ignorieren :D


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Peggy Knobloch

19.04.2015 um 22:04
@meermin
Zitat von meerminmeermin schrieb:Galten übergewichtige, glatzköpfige, rauchende auf einer Bank sitzende junge Männer als besonders verdächtig?
sicherlich nicht.
wesentlich ist doch: UK hat damals ein relativ selbstständiges, jedenfalls mehr oder weniger unbeaufsichtigtes Leben geführt. Fakt. Er hat Kinder sexuell missbraucht, reihenweise. Fakt. Alkohol, Drogen, unsteter Lebenswandel (mittags aufstehen...) Tramptouren in die Kneipen der umliegenden Ortschaft etc...Fakt.
Dagegen wird der Öffentlichkeit von der Bi und allen voran Rödel seit Jahren ein ganz anderer UK präsentiert: nett, schüchtern, lächelnd, dümmlich ... nicht in der Lage, auch nur ein Wort ohne seine allgegenwärtige Souffleuse zu sagen.
von Rödel wird ein UK präsentiert und wir sollen uns ihre Wunschvorstellung eines harmlosen Achtjährigen im Körper eines bedauernswerten Erwachsen zu eigen machen.

Dagegen laufen meine Emotionen Sturm.

Der Typ war in seiiner Jugend und auch 2001 kein harmloser minderbegabter junger Mann, der war damals eine tickende Zeitbombe!


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Peggy Knobloch

19.04.2015 um 22:10
@Blondi23
Hab ich bei allmy gelernt :D


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Peggy Knobloch

19.04.2015 um 22:14
@Tussinelda

Dann hat Allmy einen schlechten Einfluss auf dich :D
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Komischerweise zweifelt niemand seine Kompetenz an, wenn er im WA die Möglichkeit eines Suggestion nicht mehr ausschließt. Es kommt da scheinbar nur drauf an, ob das Ergebnis genehm ist oder eben nicht.
Das muss man nicht verstehen.


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Peggy Knobloch

19.04.2015 um 22:46
@LivingElvis
Genau so ist es, danke


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Peggy Knobloch

19.04.2015 um 23:32
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:So ne Glaubhaftigkeitsbegutachtung folgt klaren Vorgaben. Das kann im Prinzip jeder mit nem Pschyologiestudium, etwas Erfahrung und dem entsprechenden Vorgabenkatalog, man benötigt da allenfalls eine Grundkenntnis der Aussagepsychologie (die ja nun nicht soo kompliziert ist).

Kröber ist da durchaus ausreichend kompetent.
Na wenn du meinst, dass "jeder mit nem Pschyologiestudium" das kann, wundert es mich, dass du H.-L.K. für ausreichend kompetent hältst - genau das hat er nämlich nicht.

Und die vermeintlich "klaren Vorgaben" sind sooo klar nun auch wieder nicht - und vor allem sind sie nicht verbindlich vorgeschrieben. Ansonsten wäre der Gutachter wohl kaum mit so einer abenteuerlichen These durchgekommen, dass eine nacherzählte Geschichte auf Erlebnisbasiertheit schließen lässt, wenn sie gut nacherzählt wird. Das entspricht nämlich nicht dem "Vorgabenkatalog". Stattdessen hätte aber die Aussagegenese genauestens beleuchtet werden müssen... DAS gehört nun wirklich mittlerweile zu den Grundkenntnissen der Aussagepsychologie.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Komischerweise zweifelt niemand seine Kompetenz an, wenn er im WA die Möglichkeit eines Suggestion nicht mehr ausschließt.
Woher willst du das wissen?
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Was ich aber an deinem Post absolut bemerkenswert finde, ist die Doppelmoral - kommt der Gutachter zu nem nicht genehmen Ergebnis, ist er inkompetent. Kommt der SELBE Gutachter zu nem genehmeren Ergebnis, wird kein Wort drüber verloren.
Eben - darüber verliere ich kein Wort. Und was lässt dich annehmen, dass ich allein aufgrund eines "genehmen" Ergebnisses die diesbezügliche Kompetenz des Gutachters nicht mehr anzweifle?

Es kommt nicht auf ein vermeintlich gewünschtes Ergebnis an, sondern auf die Vorgehensweise, wie ein wie auch immer geartetes Ergebnis erzielt wird. Und die war, wie oben bereits kurz dargestellt, deutlich fehlerhaft.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Das Gericht hat NICHT festgestellt, dass er unschuldig ist, es konnte sich "lediglich" von seiner Schuld nicht überzeugen.
Das hat ein freisprechendes Urteil nun mal so an sich... die Unschuld sicher zu beweisen, ist so gut wie nie möglich. Die mündliche Urteilsbegründung hat aber eindeutig gezeigt, dass in diesem Fall alles andere als ein "knapper" Freispruch erfolgte, so wie du es hier wieder einmal darzustellen versuchst.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Gleiches beim Gericht - verurteilt es Ulvi Kulac, isses alles falsch und man muss andere Möglichkeiten andenken, spricht es frei, kann es gar nicht falsch liegen und mögliche Spekulationen über eine Tatbeteiligung sollen mit dem Richterspruch unterbunden werden.
Das liegt in der Natur der Sache. Eine Verurteilung darf schließlich nur erfolgen, wenn die Schuld des Angeklagten zweifelsfrei erwiesen ist. In jedem anderen Fall hat ein Freispruch zu erfolgen. Völlig einerlei, ob dennoch sehr viel gegen den Angeklagten spricht, und sich das Gericht nur nicht mit der letztlich erforderlichen Sicherheit von seiner Schuld überzeugen konnte... oder ob sich die Unschuld des Angeklagten erweist. Oder das Ergebnis der Beweisaufnahme irgendwo zwischen diesen beiden Extremen liegt. In jedem dieser Fälle ist dann ein Freispruch "richtig" - selbst wenn ein möglicherweise oder gar wahrscheinlich Schuldiger dadurch davonkommt. Es ist also nur logisch und folgerichtig, bei Verurteilungen und Freisprüchen nicht die gleichen Maßstäbe anzulegen.


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Peggy Knobloch

20.04.2015 um 00:00
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Die wissen es nicht, ob er es war oder nicht. Damit darf man natürlich sehr wohl drüber spekulieren, ob er es nicht vielleicht doch war. Man sollte dabei jedoch immer bedenken, dass man nur von einer Möglichkeit spricht.
Natürlich dürfte man spekulieren - rechtlich gesehen. Aber aus der Perspektive der Moderatoren hier eben - eigentlich - nicht. Denn das, was du schreibst, gilt selbstverständlich auch für alle möglichen anderen Personen aus dem näheren oder weiteren Umfeld P.K.s. Dennoch wurden solche Spekulationen hier unlängst rigoros unterbunden. Tja, aber da ging es ja auch nicht um den - freigesprochenen - U.K.. Für den scheinen diese hehren Ansprüche wohl wiederum nicht zu gelten. So viel zum Thema "Doppelmoral"... ^^


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Peggy Knobloch

20.04.2015 um 03:10
Ich finde das das was für alle anderen Ex Verdächtigten in diesem Fall gilt selbstverständlich auch für U Kulac gelten sollte.

Gut die Sexuellen Übergriff Urteile an Kindern bestehen ja noch voll,aber laut ordentlichem
Gerichtsurteil hat er Peggy nicht erwürgt,erschlagen ,vergraben,verbrannt sprich
nicht ermordet.

Ich habe es schon einige Male geschrieben ich bin kein Paragraphen Experte und wie
man diese verdrehen und verschieben kann,als Kind habe ich es aber gelernt
das in unserem Land das Urteil eines Gerichts akzeptiert werden muss.

Wer es nicht akzeptiert hat ja noch einige Möglichkeiten Juristisch zu versuchen das
Ruder noch mal herum zu reißen was Fr Rödel ja gelang.

Ich weiß jetzt nicht hätte jemand in Berufung gegen das Urteil gehen können ?

Wenn ja hats niemand getan.


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Peggy Knobloch

20.04.2015 um 07:46
Alle

Mein Name könnte bekannt sein.
Da ich nichts zu verbergen habe, schreibe ich auch unter diesem.

Als bisher stiller Mitleser war es mir in der Vergangenheit desöfteren ein Bedürfnis, aus Unwissen falsch oder unwahr, sicherlich oftmals wider besseres Wissen vorsätzlich unrichtig dargestellte Sachverhalte, klarzustellen, bzw. zu berichtigen. Insbesondere, wenn ich von Bemühungen las, aus einem Ulvi ein Opfer oder unschuldiges Vorschulkind zu machen, welches er beileibe nicht ist oder jemals war.

Als Mitbegründer der Ex-BI war es mein Ziel, Ulvi vom Vorwurf des Mordes, den er nach meiner damaligen Überzeugung, niemals begangen haben konnte, zu befreien.
Zu keiner Zeit jedoch habe ich vergessen, verdrängt, verharmlost oder verniedlicht, oder wie es von manchem Schreiber auch in diesem Forum geschieht, komplett negiert - dass es Kindesmissbräuche gegeben hat.

Die hat es gegeben und die können auch mit der größtmöglichen Überzeugungskraft und manchmal impertinenten Nachdrücklichkeit nicht weggeleugnet werden. Es gibt dafür als Beleg nicht nur, die, nach Meinung so manches "Verteidigers", gefakten Protokolle der SOKO II, sondern insbesondere die, die der "Unschuldige" schon ab kurz nach Peggys Verschwinden freiwillig, ohne Druck und ohne überhaupt danach gefragt worden zu sein, sogar gegen den Einwand der Cops - er würde lügen - mit Nachdruck ausgesagt hat.
Was letztendlich der Anlass für seine Festnahme in 9.2001 war.

In 2013 habe ich, nachdem ich - wie auch die derzeitigen "Unterstützer" - nur mit zurechtgebastelten und aus dem Zusammenhang gerissenen Aktenauszügen abgespeist worden war, per Zufall die wirklichen Vorfälle erfahren, also - die wahren Begebenheiten in der Gesamtschau - kennengelernt.
Nachdem mir klar wurde, dass ich lediglich ein Werkzeug war, sogar für mögl. Straftaten missbraucht wurde, begann ich viele Widersprüche, offensichtliche Unwahrheiten der beteiligten Protagonisten bei G.R. zu hinterfragen, was mit der auch hier in diesem Thread diskutierten Eskalation und meinem folgerichtigen Austritt aus der BI endete.

Anfeindungen, Beleidigungen von G.R., deren Unterstützer und deren Helfer, selbst anwaltliche Drohungen des neuen Staranwalts, können mich nicht kratzen, weil ich jede einzelne Behauptung, die ich aufstelle, auch zu belegen in der Lage bin.

Wie eingangs gesagt. Ich werde dem Bedürfnis, gelegentlich etwas richtig zu stellen, je nach meinen zeitlichen Möglichkeiten nachkommen, dies auch belegen und hoffe, damit etwas zur Wahrheitsfindung, auch in diesem Thread, beitragen zu können.


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Peggy Knobloch

20.04.2015 um 07:51
@Hörteissenior

Ein herzliches Willkommen :) Vielen Dank, für Deine Mühe. Du wirst dem Thread sicher gut tun.


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Peggy Knobloch

20.04.2015 um 08:34
@Hörteissenior
Wow, das nenn ich mal nen geglückten Wochenstart.
Auch wenn ich einige Ihrer/Deiner früheren Aktionen sehr skeptisch gegenüber stehe, denke ich, dass das interessante Gespräche werden können. Zumal unsere Datenlage eine deutlich schlechtere ist.

Aus meiner Kritik an der Unterstützertruppe mache ich ja keinen Hehl. Und wenn die nichts Besseres zu tun haben als beständig die Öffentlichkeit zu suchen und Dinge zu verdrehen, macht @Erdmännchen 's noch so hehre Forderung nach "Ulvi in Ruhe lassen" keinen Sinn. Auch weil eben trotz Freispruch überhaupt nichts geklärt und festgeklopft ist.

Wie man auf so dermaßen selektive "Fakten" und Vorwürfe anspringen und das als alleinige und vollständige Wahrheit glauben kann verwundert mich immer wieder. Funktioniert aber wohl hervorragend :)
Ich schliesse mich @Frau.N.Zimmer Beitrag an und freue mich auf Richtigstellungen und Ergänzungen aller Art.


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Peggy Knobloch

20.04.2015 um 09:04
Exhibitionismus und Masturbation vor Kindern stellt einen Straftatbestand dar und muss selbstverständlich verfolgt werden.

Mord bzw. Totschlag und die anschliessende Vertuschung der Tat durch das Verstecken des Opfers ist aber eine ganz andere Sache.

Rein juristisch handelt es sich um zwei völlig unterschiedlich zu bewertende Delikte.

Die grundlegende Frage war doch immer, ob jemand wie U.K. überhaupt in der Lage gewesen wäre eine solche Tat bis zu Ende auszuführen.

Als Motiv könnte natürlich angenommen werden, dass eine ursprünglich sexuelle Straftat aus dem Ruder gelaufen wäre (beispielsweise dann, wenn Kinder sich über den geistig zurückgebliebenen Täter lustig gemacht hätten) aber es bleibt die Tatsache, dass Peggy spurlos verschwunden ist.

Ich denke, der bzw. die Täter müssen über ein Fahrzeug verfügt haben, das Kind muss weggebracht worden sein und das bestimmt nicht unter dem Arm des Täters oder per Anhalter fahrend.

U.K. besitzt wahrscheinlich noch nicht einmal einen Führerschein, geschweige denn ein Fahrzeug und wenn er sich Zugang zu einem Fahrzeug verschafft hätte wäre er aufgefallen wie ein bunter Hund.

Das alles wurde hier sicher bereits viele Male angesprochen.

Ich verstehe, dass Ressentiments gegen einen Mann bestehen , der sexuelle Handlungen an sich selber im Beisein von Kindern vorgenommen hat, dass dies allerdings erst (polizei)bekannt wurde nachdem U.K. wegen Peggy ins Visier der Ermittler geriet, zeigt, dass die Kinder vor Ort Geheimnisse zu hüten wussten.

Daher , so nehme ich an, konnte der wahre Täter auch unentdeckt agieren und Peggy redete nicht mit ihren Eltern über ihn.


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Peggy Knobloch

20.04.2015 um 09:05
Zitat von ZfaktorZfaktor schrieb:Ich weiß jetzt nicht hätte jemand in Berufung gegen das Urteil gehen können ?

Wenn ja hats niemand getan.
Nicht in Berufung, aber in Revision. Nein, das hat niemand getan. Die StA hatte ja sowieso auf Freispruch plädiert... und die Nebenklage hat ebenfalls ziemlich unmittelbar nach dem Urteilsspruch verlauten lassen, dass sie das Urteil nicht anfechten werde.
Zitat von HörteisseniorHörteissenior schrieb:Anfeindungen, Beleidigungen von G.R., deren Unterstützer und deren Helfer, selbst anwaltliche Drohungen des neuen Staranwalts, können mich nicht kratzen, weil ich jede einzelne Behauptung, die ich aufstelle, auch zu belegen in der Lage bin.
Große Worte. Dann lass doch gleich mal Taten folgen...:
Zitat von HörteisseniorHörteissenior schrieb:Zu keiner Zeit jedoch habe ich vergessen, verdrängt, verharmlost oder verniedlicht, oder wie es von manchem Schreiber auch in diesem Forum geschieht, komplett negiert - dass es Kindesmissbräuche gegeben hat.

Die hat es gegeben und die können auch mit der größtmöglichen Überzeugungskraft und manchmal impertinenten Nachdrücklichkeit nicht weggeleugnet werden.
Belege bitte, an welcher Stelle in diesem Thread von welchem Schreiber Kindesmissbräuche "komplett negiert" und mit "größtmöglicher Überzeugungskraft" und "impertinenter Nachdrücklichkeit" weggeleugnet wurden.


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Peggy Knobloch

20.04.2015 um 09:10
@Hörteissenior
Herzlich willkommen! Ich lese hier seit geraumer Zeit nur noch mit weil mich die unschlagbare Ignoranz gewisser User nur noch ankotzt. Aber ich freue mich dass Sie als Insider dazu stoßen.


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Peggy Knobloch

20.04.2015 um 09:20
@meermin
Zitat von meerminmeermin schrieb:Exhibitionismus und Masturbation vor Kindern stellt einen Straftatbestand dar und muss selbstverständlich verfolgt werden.
Könntest Du Dich bitte erst etwas einlesen? Du bringst arg viel durcheinander. Bei Exibitionismus und Masturbation vor Kindern blieb es nicht.

Das hier, stimmt auch nicht:
Zitat von meerminmeermin schrieb:Ich verstehe, dass Ressentiments gegen einen Mann bestehen , der sexuelle Handlungen an sich selber im Beisein von Kindern vorgenommen hat, dass dies allerdings erst (polizei)bekannt wurde nachdem U.K. wegen Peggy ins Visier der Ermittler geriet
Seine Selbstanzeige war VOR Peggys verschwinden und wurde im April 2001, kurz vor Peggys Verschwinden eingestellt.
ein Ermittlungsverfahren gegen ihn (U:K) wurde am 10.4.2001 eingestellt mit der Begründung, dass er gem. § 20 StGB im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt habe.

Quelle: BI



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