@Dumas Herr Kulac ist ursprünglich in die Psychatrie wegen der Missbrauchsfälle gekommen, das ist unstrittig.
Es werden in bestimmten Abständen Gutachten angefertigt, ob eine Entlassung aus der Psychatrie angebracht ist. Dabei geht es bei diesen Gutachten auch um das Gefahrenpotential, das von dem Betroffenen noch ausgeht. Wenn jemand eines Mordes schuldig gesprochen wurde, ist das mögliche Gefahrenpotential natürlich deutlich höher als ohne Verurteilung.
Und diese Gefahrenpotential eines möglichen neuen Mordes bei einem evtl. Rückfall hat wohl dazu geführt, dass Herr Kulac bisher weiter in der Psychatrie geblieben ist. Der Gutachter ist nun der Ansicht, dass er - hätte es dieses fehlerhaft angenomme erhöhte Gefahrenpotential nicht gegeben, er früher aus der Psychatrie aus seiner Sicht hätte entlassen werden können.
Damit hat das Fehlurteil, das nun durch einen Freispruch ersetzt wurde, zur Folge gehabt, dass Herr Kulac zu lange in der Psychatrie gewesen ist. Damit steht ihm Entschädigung zu.
Zum Fehlurteil: Das WAV hat doch gezeigt, dass Herr Kulac zu Unrecht des Mordes schuldig gesprochen wurde, das ursprüngliche Urteil hat sich damit als Fehlurteil herausgestellt.