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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

03.07.2014 um 20:55
Hierdie aktuelle Berichterstattung von Radio Euroherz!

http://www.euroherz.de/mediathek/kategorie/audiothek/#.U7WXQkC3OC1


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Peggy Knobloch

03.07.2014 um 21:11
@PillePalin

Immerhin leugnet Frau Rödel erstmals(?) nicht den Missbrauch. Der vorletzte Satz des folgenden Zitats mutet ein wenig merkwürdig an...


http://www.euroherz.de/mediathek/kategorie/audiothek/#.U7WXQkC3OC1
ab 1:35min
"Und ich möchte noch Eines mit betonen, dass ich mich im Nachhinein mit dem Dr. Plocher unterhalten habe und ihn diesbezüglich halt gefragt habe. Und er antwortete mir, dass der Ulvi nicht wegen dem Missbrauch der Kinder diese lange Zeit untergebracht ist, sondern weil er ja die Peggy umgebracht hatte. Und das entspricht gerade nicht dem, was die Staatsanwaltschaft immer sagt, die ständig immer beteuert hat, er sei dort untergebracht, weil er die Kinder missbraucht hat."



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Peggy Knobloch

03.07.2014 um 22:07
Irgendwie stimmt an den Worten von Frau Rödel was nicht und alle beteiligten irren mit der Aussage.:N:
Herr K. war zwar wegen des Mordes verurteilt, befand sich aber vor der Verurteilung in der Psychiatrie. Am 11.09.2001 wurde Herr K. in die Psychiatrie eingewiesen, der Grund war sexueller Missbrauch an einem Jungen. Zu der Zeit bestand noch kein Zusammenhang mit der Ermordung von Peggy K..
Wenn ich irre, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.


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Peggy Knobloch

03.07.2014 um 23:40
Ulvi ist wegen den sexuellen Missbrauch an Kinder in der Psychiatrie, was will den die Gute jetzt einen wieder weis machen????


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 01:28
Zitat von jaskajaska schrieb:"Und ich möchte noch Eines mit betonen, dass ich mich im Nachhinein mit dem Dr. Plocher unterhalten habe und ihn diesbezüglich halt gefragt habe. Und er antwortete mir, dass der Ulvi nicht wegen dem Missbrauch der Kinder diese lange Zeit untergebracht ist, sondern weil er ja die Peggy umgebracht hatte. Und das entspricht gerade nicht dem, was die Staatsanwaltschaft immer sagt, die ständig immer beteuert hat, er sei dort untergebracht, weil er die Kinder missbraucht hat."
Statt mit irgendwelchen Leuten zu reden, sollte Frau Rödel einfach mal im der Unterbringung zugrundeliegenden Urteil nachlesen. Dort steht auf Seite 126 glasklar, dass die Unterbringung in der Psychiatrie wegen der Fälle B I. bis B V.4 und B VI erfolgt ist.

Das sind, wie sich aus der Seite 3 ergibt, die Missbrauchsfälle.

Allerdings war natürlich vor dem WAV, entsprechend traces Darstellung, auch die -heute nicht mehr existente- Tatsachenfeststellung zum Mord an Peggy Teil der Gefährlichkeitsprognose. Das kann natürlich jetzt anders ausfallen.

Vermutlich hat Dr. Plocher auch genau DAS gesagt und gemeint und Frau Rödel, wie so oft, das Ganze einfach nicht verstanden und daher verdreht. Mit der Trennschärfe haben die es da ja nicht so....


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 06:08
Ich glaube uns soll da vermittelt werden die Missbräuche waren gar nicht so schlimm, von zugeben merke ich nichts.
Ich hoffe sie drückt sich auch hier nur etwas seltsam aus:
Zitat von jaskajaska schrieb:sondern weil er ja die Peggy umgebracht hatte.



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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 08:13
Man sollte hier die Aussage von Frau Rödel natürlich so verstehen wie sie gemeint ist.

Der Gutachter hat offensichtlich von der Länge des psychiatrischen Aufenthalts und nicht an den Aufenthalt an sich gesprochen.Frau Rödel spricht also von der aktuellen Unterbringung.

Und das wurde hier schon mehrfach besprochen, die Länge kann durchaus von der Frage, ob Herr Kulac des Mordes verurteilt gewesen war, abhängig gewesen sein. Daher findet ja überhaupt erst die aktuelle Begutachtung statt.

An der Bemerkung von Frau Rödel ist daher nichts auszusetzen.

Die endgültige Entscheidung über die Fortdauer erfolgt natürlich durch einen Richter, der aber bei seiner Beurteilung das neue Gutachten zugrunde legen muss. Insofern ist der Gutachter mit seiner Bemerkung etwas voreilig, lässt aber schon deutliche Schlüsse auf das Ergebnis des Gutachtens zu.


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 09:28
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Man sollte hier die Aussage von Frau Rödel natürlich so verstehen wie sie gemeint ist.
Sorry, bei erwachsenen, medienerfahrenen Menschen, denke ich sie meinen auch was sie sagen, sonst ergäbe es ja keinen Sinn sich damit zu beschäftigen.

Aber woher weißt Du so genau was sie eigentlich meinte? Hat sie dementiert, verbessert, kann man das irgendwo lesen?


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 10:29
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:An der Bemerkung von Frau Rödel ist daher nichts auszusetzen.
Doch, da ist sehr wohl was dran auszusetzen:
Zitat von jaskajaska schrieb:Und er antwortete mir, dass der Ulvi nicht wegen dem Missbrauch der Kinder diese lange Zeit untergebracht ist, sondern weil er ja die Peggy umgebracht hatte. Und das entspricht gerade nicht dem, was die Staatsanwaltschaft immer sagt, die ständig immer beteuert hat, er sei dort untergebracht, weil er die Kinder missbraucht hat.
Der erste Satz KANN richtig sein, der Zweite ist es definitiv nicht. Wie Du ja selbst feststellst, lassen sich die Angaben von Dr. Plocher und der StA (wenn Rödel die richtig wiedergibt) problemlos überein bringen.

Aber ich seh ihr das nach. Da fehlts vermutlich einfach am Verständnis der Materie.


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 11:34
@LivingElvis
@Frau.N.Zimmer


Nein, der 2 Satz bezieht sich eindeutig auf die GEGENWART. Wenn der erste Satz stimmt, stimmt auch der Zweite.

Wenn der erste Satz richtig ist, ist er definitiv dort aktuell untergebracht, weil er unrechtmäßig des Mordes verurteilt wurde.

Letztendlich trifft es auch zu, dass die StA auch von der Gegenwart gesprochen hat. Hätte die StA behauptet, dass die ursprünglich der Aufenthalt dort mit dem Missbrauchs begründet war, wäre an dem nichts auszusetzen. Aber das hat nunmal die StA nicht gesagt, sondern - um vielleicht den Schaden nach Außen hin zu verniedlichen - von der Gegenwart gesprochen.

Wesentlich ist eben hier, ob das Gericht zur Überzeugung kommt, dass die Unterbringung nicht mehr berechtigt ist. Und dann entsteht automatisch die Frage, von wann an die Unterbringung nicht mehr berechtigt war. Das wird dann in einem weiteren Verfahren bzgl. einer Entschädigung eine Rolle spielen, vorausgesetzt ist hier aber ein positives Ergebnis für Herrn Kulac in diesem Verfahren.


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 11:51
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Nein, der 2 Satz bezieht sich eindeutig auf die GEGENWART. Wenn der erste Satz stimmt, stimmt auch der Zweite.
Nein, eben nicht. Der Grund der Unterbringung sind eindeutig die Missbrauchsfälle. Die Dauer der Unterbringung mag durch die frühere Annahme des Mordes verlängert worden sein, dieser ist deswegen jedoch nicht Grund der Unterbringung.
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Letztendlich trifft es auch zu, dass die StA auch von der Gegenwart gesprochen hat. Hätte die StA behauptet, dass die ursprünglich der Aufenthalt dort mit dem Missbrauchs begründet war, wäre an dem nichts auszusetzen. Aber das hat nunmal die StA nicht gesagt, sondern - um vielleicht den Schaden nach Außen hin zu verniedlichen - von der Gegenwart gesprochen.
Nochmal - Grund der Unterbringung sind die Missbrauchsfälle. Nichts anderes. Ob die Gefährlichtkeitsbegutachtung nun -ohne Mord- anders ausfällt oder nicht, sei dahin gestellt, es ändert trotzdem nichts daran, dass sich die Unterbringung nunmal auf die Missbrauchsfälle stützt und NICHT auf den Mord.

Da kann man keine klare Trennlinie setzen. Daher dürfte
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb: Und dann entsteht automatisch die Frage, von wann an die Unterbringung nicht mehr berechtigt war. Das wird dann in einem weiteren Verfahren bzgl. einer Entschädigung eine Rolle spielen

auch nicht so einfach werden.


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 12:00
Glaub auch, dass das schwer wird. Bis zum neuen Urteil war die Unterbringung wohl auch erwünscht, sonst hätte er doch unweigerlich ins Gefängnis gemusst?

Und untergebracht wurde er ja vor Peggy, da waren doch keine Hellseher am Werke, die damals wussten, dass es wegen dem Fall Peggy eine Verurteilung gibt.


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 12:56
@LivingElvis
@Frau.N.Zimmer

Der zweite Satz ist natürlich im Kontext mit dem ersten zu sehen. Sätze aus dem Zusammenhang zu reißen ist schlechter Stil. Es kann durchaus sein, dass er aktuell nur in der Psychatrie untergebracht ist, weil er wegen Mordes verurteilt wurde. Er wäre andernfalls u.U. schon längst entlassen.

Ich glaube es bringt hier nichts weiter zu diskutieren.

Fest steht, sollte er aus der Psychatrie entlassen werden, steht ihm eine Entschädigung zu, die abhängig davon ist, ab wann er ohne das Fehlurteil entlassen worden wäre. Dies zu ermitteln ist eine nicht einfache Aufgabe.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Bis zum neuen Urteil war die Unterbringung wohl auch erwünscht, sonst hätte er doch unweigerlich ins Gefängnis gemusst?
Man kann Unrecht nicht gutheißen, indem man das wirklich erlittenes Unrecht als geringer ansieht - ob das überhaupt zutrifft mag dahingestellt sein, als das was gedroht hätte.

Erwünscht war weder das Fehlurteil, noch die lange Unbringung in der Psychatrie, erst recht nicht ein Gefägnisaufenthalt. Entschädigt werden muss alles, was unrechtmäßig erfolgt war.


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 13:07
@JosefK1914

Gehst Du eigentlich davon aus das Ulvi zu Unrecht untergebracht ist? Leider kann nicht alles entschädigt werden was Unrecht war. Das ist zunächst bei den Opfern so

Ich versteh nicht wie man schon von Entschädigung schreiben kann wenn das Gutachten noch nicht fertig ist. Und dann wissen wir noch nicht, seit wann er keine Gefahr mehr für Kinder ist. Keiner kennt die Gutachten die in den letzten Jahren erstellt wurden.
Die Zeit bis zum Gutachten kann man doch noch warten. Vllt. bleibt er ja noch ne Weile drin?


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 13:12
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Und dann wissen wir noch nicht, seit wann er keine Gefahr mehr für Kinder ist.
Ach, er ist KEINE Gefahr mehr für die Kinder?
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Vllt. bleibt er ja noch ne Weile drin?
Na das hoffe ich doch ;)

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 13:13
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Der Grund der Unterbringung sind eindeutig die Missbrauchsfälle. Die Dauer der Unterbringung mag durch die frühere Annahme des Mordes verlängert worden sein, dieser ist deswegen jedoch nicht Grund der Unterbringung.
Ja, so habe ich das auch in Erinnerung. Da stimme ich Dir zu.

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 13:19
@Dumas
Zitat von DumasDumas schrieb:Ach, er ist KEINE Gefahr mehr für die Kinder?
Auweia :( wie blöd ausgedrückt! Ich meinte: wenn er denn keine Gefahr mehr wäre, wüssten wir nicht seit wann.
Danke, für den Hinweis :)


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 13:21
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Auweia :( wie blöd ausgedrückt! Ich meinte: wenn er denn keine Gefahr mehr wäre, wüssten wir nicht seit wann.
Danke, für den Hinweis :)
Aber gerne doch :)

Da hab ich jetzt aber schon nen mächtigen Schreck bekommen. Ich dachte schon, ich hätte die wundersame Heilung verpasst.

Gut, jetzt weiß ich, was Du meinst.

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 13:38
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Gehst Du eigentlich davon aus das Ulvi zu Unrecht untergebracht ist?
Hätten Sie meine Beiträge wirklich gelesen, hätten Sie erkennen können, dass dies nun das Gericht zu entscheiden hat.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb: Leider kann nicht alles entschädigt werden was Unrecht war.
Bei unrechtmäßigem Freiheitsentzug wird aber entschädigt. Die Frage besteht hier nur seit wann. Wenn ein Urteil gesprochen wird, dass die Unterbringung nicht mehr berechtigt ist, kann man davon ausgehen, dass sie eben schon länger nicht mehr berechtigt war.

Hier sind dann die damaligen Gutachten zu Rate zu ziehen und es muss auch berücksichtigt werden, wie die Haftstrafe bei voller Zurechnungsfähigkeit gewesen wäre, letzteres spielt dann bei der Frage der Verhältnismäßigkeit eine Rolle. U.U. muss hier auch das BVerfG noch eine Entscheidung fällen, wie das auch im Mollath-Fall erfolgt war.


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 13:46
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Hier sind dann die damaligen Gutachten zu Rate zu ziehen und es muss auch berücksichtigt werden, wie die Haftstrafe bei voller Zurechnungsfähigkeit gewesen wäre, letzteres spielt dann bei der Frage der Verhältnismäßigkeit eine Rolle. U.U. muss hier auch das BVerfG noch eine Entscheidung fällen, wie das auch im Mollath-Fall erfolgt war.
Hm, den Kulac-Fall kann aber nicht mit dem Mollath-Fall vergleichen. Oder meinst Du nur den Vergleich bezüglich Zurechnungsfähigkeit?

Gruß, Dumas


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