Peggy Knobloch
03.07.2014 um 20:55Hierdie aktuelle Berichterstattung von Radio Euroherz!
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"Und ich möchte noch Eines mit betonen, dass ich mich im Nachhinein mit dem Dr. Plocher unterhalten habe und ihn diesbezüglich halt gefragt habe. Und er antwortete mir, dass der Ulvi nicht wegen dem Missbrauch der Kinder diese lange Zeit untergebracht ist, sondern weil er ja die Peggy umgebracht hatte. Und das entspricht gerade nicht dem, was die Staatsanwaltschaft immer sagt, die ständig immer beteuert hat, er sei dort untergebracht, weil er die Kinder missbraucht hat."
jaska schrieb:"Und ich möchte noch Eines mit betonen, dass ich mich im Nachhinein mit dem Dr. Plocher unterhalten habe und ihn diesbezüglich halt gefragt habe. Und er antwortete mir, dass der Ulvi nicht wegen dem Missbrauch der Kinder diese lange Zeit untergebracht ist, sondern weil er ja die Peggy umgebracht hatte. Und das entspricht gerade nicht dem, was die Staatsanwaltschaft immer sagt, die ständig immer beteuert hat, er sei dort untergebracht, weil er die Kinder missbraucht hat."Statt mit irgendwelchen Leuten zu reden, sollte Frau Rödel einfach mal im der Unterbringung zugrundeliegenden Urteil nachlesen. Dort steht auf Seite 126 glasklar, dass die Unterbringung in der Psychiatrie wegen der Fälle B I. bis B V.4 und B VI erfolgt ist.
jaska schrieb:sondern weil er ja die Peggy umgebracht hatte.
JosefK1914 schrieb:Man sollte hier die Aussage von Frau Rödel natürlich so verstehen wie sie gemeint ist.Sorry, bei erwachsenen, medienerfahrenen Menschen, denke ich sie meinen auch was sie sagen, sonst ergäbe es ja keinen Sinn sich damit zu beschäftigen.
JosefK1914 schrieb:An der Bemerkung von Frau Rödel ist daher nichts auszusetzen.Doch, da ist sehr wohl was dran auszusetzen:
jaska schrieb:Und er antwortete mir, dass der Ulvi nicht wegen dem Missbrauch der Kinder diese lange Zeit untergebracht ist, sondern weil er ja die Peggy umgebracht hatte. Und das entspricht gerade nicht dem, was die Staatsanwaltschaft immer sagt, die ständig immer beteuert hat, er sei dort untergebracht, weil er die Kinder missbraucht hat.Der erste Satz KANN richtig sein, der Zweite ist es definitiv nicht. Wie Du ja selbst feststellst, lassen sich die Angaben von Dr. Plocher und der StA (wenn Rödel die richtig wiedergibt) problemlos überein bringen.
JosefK1914 schrieb:Nein, der 2 Satz bezieht sich eindeutig auf die GEGENWART. Wenn der erste Satz stimmt, stimmt auch der Zweite.Nein, eben nicht. Der Grund der Unterbringung sind eindeutig die Missbrauchsfälle. Die Dauer der Unterbringung mag durch die frühere Annahme des Mordes verlängert worden sein, dieser ist deswegen jedoch nicht Grund der Unterbringung.
JosefK1914 schrieb:Letztendlich trifft es auch zu, dass die StA auch von der Gegenwart gesprochen hat. Hätte die StA behauptet, dass die ursprünglich der Aufenthalt dort mit dem Missbrauchs begründet war, wäre an dem nichts auszusetzen. Aber das hat nunmal die StA nicht gesagt, sondern - um vielleicht den Schaden nach Außen hin zu verniedlichen - von der Gegenwart gesprochen.Nochmal - Grund der Unterbringung sind die Missbrauchsfälle. Nichts anderes. Ob die Gefährlichtkeitsbegutachtung nun -ohne Mord- anders ausfällt oder nicht, sei dahin gestellt, es ändert trotzdem nichts daran, dass sich die Unterbringung nunmal auf die Missbrauchsfälle stützt und NICHT auf den Mord.
JosefK1914 schrieb: Und dann entsteht automatisch die Frage, von wann an die Unterbringung nicht mehr berechtigt war. Das wird dann in einem weiteren Verfahren bzgl. einer Entschädigung eine Rolle spielen
Frau.N.Zimmer schrieb:Bis zum neuen Urteil war die Unterbringung wohl auch erwünscht, sonst hätte er doch unweigerlich ins Gefängnis gemusst?Man kann Unrecht nicht gutheißen, indem man das wirklich erlittenes Unrecht als geringer ansieht - ob das überhaupt zutrifft mag dahingestellt sein, als das was gedroht hätte.
Frau.N.Zimmer schrieb:Und dann wissen wir noch nicht, seit wann er keine Gefahr mehr für Kinder ist.Ach, er ist KEINE Gefahr mehr für die Kinder?
Frau.N.Zimmer schrieb:Vllt. bleibt er ja noch ne Weile drin?Na das hoffe ich doch ;)
LivingElvis schrieb:Der Grund der Unterbringung sind eindeutig die Missbrauchsfälle. Die Dauer der Unterbringung mag durch die frühere Annahme des Mordes verlängert worden sein, dieser ist deswegen jedoch nicht Grund der Unterbringung.Ja, so habe ich das auch in Erinnerung. Da stimme ich Dir zu.
Dumas schrieb:Ach, er ist KEINE Gefahr mehr für die Kinder?Auweia :( wie blöd ausgedrückt! Ich meinte: wenn er denn keine Gefahr mehr wäre, wüssten wir nicht seit wann.
Frau.N.Zimmer schrieb:Auweia :( wie blöd ausgedrückt! Ich meinte: wenn er denn keine Gefahr mehr wäre, wüssten wir nicht seit wann.Aber gerne doch :)
Danke, für den Hinweis :)
Frau.N.Zimmer schrieb:Gehst Du eigentlich davon aus das Ulvi zu Unrecht untergebracht ist?Hätten Sie meine Beiträge wirklich gelesen, hätten Sie erkennen können, dass dies nun das Gericht zu entscheiden hat.
Frau.N.Zimmer schrieb: Leider kann nicht alles entschädigt werden was Unrecht war.Bei unrechtmäßigem Freiheitsentzug wird aber entschädigt. Die Frage besteht hier nur seit wann. Wenn ein Urteil gesprochen wird, dass die Unterbringung nicht mehr berechtigt ist, kann man davon ausgehen, dass sie eben schon länger nicht mehr berechtigt war.
JosefK1914 schrieb:Hier sind dann die damaligen Gutachten zu Rate zu ziehen und es muss auch berücksichtigt werden, wie die Haftstrafe bei voller Zurechnungsfähigkeit gewesen wäre, letzteres spielt dann bei der Frage der Verhältnismäßigkeit eine Rolle. U.U. muss hier auch das BVerfG noch eine Entscheidung fällen, wie das auch im Mollath-Fall erfolgt war.Hm, den Kulac-Fall kann aber nicht mit dem Mollath-Fall vergleichen. Oder meinst Du nur den Vergleich bezüglich Zurechnungsfähigkeit?