@sigbert sigbert schrieb:Ist das vor Gericht erörtert worden?
Z.T., nachzulesen bei "bitterlemmer"
@sigbert sigbert schrieb:Ich find solche Aussagen ausgesprochen bitter.
Das darfst Du!
Warum nur hat man bereits zwei Beamten "vor´s Gericht gezerrt", wenn doch alles Bestens lief?
Wenn Du keine Probleme damit hast, dass ein Herr Geier einem Tatverdächtigen Blutspuren vorhält, die es nicht gibt (gab), bestreitet, von der THH gewusst zu haben (er habe erst aus der Presse von dieser THH erfahren), einen TV mit "körpereinsatz" vernimmt, einem TV bei der Tatortbegehung zeigen muss, wo die von ihm genannten Gegenstände liegen, einem TV klar machen muss, dass das Opfer zwei Mal hingefallen ist, um die Ablauf einigermassen unter einen Hut zu kriegen, ein Polizist angetrunken in einer Kneipe einem Gast (Zeuge im Fall Peggy)die Dienstwaffe an den Kopf hält, Protokolle unterschrieben werden, bei deren Entstehung die betreffende Beamte nicht dabei war (Verfahren diesbzgl. läuft noch), dann kannst Du meine Vorwürfe an die entsprechenden Beamten als bitter empfinden.
lawine schrieb:was sagt der gerechte Richter Eckstein (Bayreuth) im aktuellen WAVerfahren zum Foltervorwurf? Greift er ihn auf?
Nein, genau das ist ja der Punkt.
Nachdem Euler diesen Vorwurf "in den Raum gestellt" hat, schreitet die Staatsanwältin ein und hält Euler vor, sich im Ton vergriffen zu haben.
Euler bittet die Staatsanwältin, den Begriff "Folter" nachzuschlagen. Denn genau diese Beschreibung sagt das aus, was seinem Mandanten widerfahren ist.
Der Richter schweigt. Er pfeift Euler nicht zurück.
lawine schrieb:ich bitte auch dich in Zukunft, dass gesamte Urteil des Bayreuther Landgerichtes zu beachten und zu akzeptieren...
Davon kannst Du ausgehen.