@LivingElvis LivingElvis schrieb: Daumen in die Schulter pressen ist nicht grade "die feine Englische",
Sehe ich auch so. Folter war m.M. nicht unbedingt der richtige Ausdruck. Gegen die Ausführungen von Euler (Begriffserklärung) kann man allerdings nichts einwenden.
Die Darstellung ist doch sehr verzerrt... Man kann aber nicht auf der einen Seite die Unschuldsvermutung zum höchsten aller Rechtsgüter erklären und sie auf der anderen Seite schlicht nicht beachten, je nachdem wie einem die Person des Vorwerfenden grade passt.
Gerade passt? Gar nicht. All das ist keine Erfindung von mir... Hier das Ganze mit Ablauf und Ursprung:
Heike75 schrieb: dass ein Herr Geier einem Tatverdächtigen Blutspuren vorhält, die es nicht gibt (gab),
Geier hat in einem Verhör Ulvi K. vorgehalten, man hätte an seinem Arbeitsanzug Blutspuren entdeckt, die von Peggy stammen würden.
Das entsprach allerdings nicht der Wahrheit.
Heike75 schrieb:von der THH gewusst zu haben (er habe erst aus der Presse von dieser THH erfahren),
Genau das gibt Geier bei der Befragung im WAA an.
Heike75 schrieb:einen TV mit "körpereinsatz" vernimmt,
Der Gutachter, der die Aussage von Ulvi K. zu der "Verhörmethode" (Daumen in die Schulter drücken) im WAA beurteilt hat, stuft die Aussage als glaubhaft ein, da er die Methode vor dem Vorfall nicht kannte, sie aber getreu wiedergab.
Heike75 schrieb:einem TV bei der Tatortbegehung zeigen muss, wo die von ihm genannten Gegenstände liegen,
Siehe Video (RTL, Peggy Kulac als Suchbegriff eingeben). Diese Video wurde im WAA gezeigt und der Richter war über das Gezeigte "not amused". Dazu nimmt er auch in dem bekannten Teil der Urteilsbegründung vom 14.05.14 Stellung.
Heike75 schrieb:einem TV klar machen muss, dass das Opfer zwei Mal hingefallen ist,
Siehe Verhörprotokoll. Erst sagte Ulvi K., Peggy sei nur einmal hingefallen. Ein Beamter sagte ihm, dass er sie doch dann nie einholen konnte... dann gab es eine kurze Pause von wenigen Minuten... nach der Pause fragte der Beamte, wie es denn nun war. Darauf sagte Ulvi K., dass Peggy doch 2 Mal hingefallen sei...
LivingElvis schrieb:ein Polizist angetrunken in einer Kneipe einem Gast die Dienstwaffe an den Kopf hält,
Siehe WAA, der Beamte sagte dazu aus, er könne sich nicht mehr erinnern. Zeugen, die dabei waren und das "Opfer" selbst haben allesamt ausgesagt, dass es so war. Als der Polizist dann noch mit der Waffe rumgefuchtelt hat, zeigte, dass sie geladen ist, viel eine Patrone zu Boden, er suchte sie dann und fand sie wieder.
Heike75 schrieb:bei deren Entstehung die betreffende Beamte nicht dabei war (Verfahren diesbzgl. läuft noch),
Dieser Beamte muss sich vor Gericht wegen Falschaussage verantworten. Siehe die Aussage des Beamten im WAA.