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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

04.07.2014 um 13:59
Zitat von DumasDumas schrieb:Hm, den Kulac-Fall kann aber nicht mit dem Mollath-Fall vergleichen. Oder meinst Du nur den Vergleich bezüglich Zurechnungsfähigkeit?
Das Urtel, was das BVerfG gesprochen hat, basierte auf dem ersten Urteil. Und im Urteile des BVerfG wurde nach der Verhältnismäßigkeit der Unterbringung gefragt. Immerhin hatte - nach dem damals noch rechtskräftigen ersten Urteil - Herr Mollath Reifen angeblich in der Art durchstochen, dass diese erst maßgeblich bei der Fahrt Luft verloren hätten, so dass von ihm einer erhebliche Gefahr für das Leben anderer ausging.

Daher sind letzendlich die Fälle doch vergleichbar, da es in beiden Fällen von den in der Psychatrie Untergebrachten Gefahren ausgeht. Bei dem einen u.U. ein neuer Missbrauch, bei dem anderen u.U. eine erneute Lebensgefährdung von Personen.


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 14:04
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Daher sind letzendlich die Fälle doch vergleichbar, da es in beiden Fällen von den in der Psychatrie Untergebrachten Gefahren ausgeht. Bei dem einen u.U. ein neuer Missbrauch, bei dem anderen u.U. eine erneute Lebensgefährdung von Personen.
Ah, ich verstehe was Du meinst.

Aber bei Herrn Mollath ist, wie Du schon schreibst
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Herr Mollath Reifen angeblich in der Art durchstochen
nichts bewiesen.
Bei Herrn Kulac sind die Mißbrauchsfälle aber bewiesen!

Also meiner Meinung nach doch nicht vergleichbar.

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 14:10
Aber bei Herrn Mollath ist, wie Du schon schreibst
Josefk1914 schrieb:
Herr Mollath Reifen angeblich in der Art durchstochen
nichts bewiesen.
Zum Zeitpunkt des BVerfG-Urteils war das ursprüngliche Urteil noch rechtkräftig und daher war die Reifenstecherei juristische Wahrheit, also bewiesen.

Aktuell weiß man nicht, wie hier das das neue Gericht sieht, u.U. sieht es die Reifenstecherei erneut als bewiesen an.


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 14:14
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Zum Zeitpunkt des BVerfG-Urteils war das ursprüngliche Urteil noch rechtkräftig und daher war die Reifenstecherei juristische Wahrheit, also bewiesen.
Stimmt Josef. Aber jetzt siehts halt anders aus. Bei Herrn Mollath ist nichts mehr bewiesen, bei Herrn Kulac ja. Also geht zum jetzigen Zeitpunkt bei einem noch ne Gefahr aus, beim anderen nicht.

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 14:52
Zitat von DumasDumas schrieb:Stimmt Josef. Aber jetzt siehts halt anders aus. Bei Herrn Mollath ist nichts mehr bewiesen, bei Herrn Kulac ja. Also geht zum jetzigen Zeitpunkt bei einem noch ne Gefahr aus, beim anderen nicht.
Bei Herrn Mollath existiert aktuell kein Urteil mehr. Das Wiederaufnahmeverfahren findet demnächst statt, er ist nach wie vor angeklagt.

Ob von Herrn Mollath eine Gefahr ausgeht, kann man nicht wissen, da sollte man nicht voreilige Schlüsse ziehen.

Die Frage der Vergewaltigung dürfte im neuen Verfahren u.U. positiv für Mollath ausgehen, bei der Frage der Reifenstecherei bin ich eher skeptisch. Hier kommt wenn überhaupt nur noch zwei andere Personen in Frage. Denn andernfalls gäbe es zuviel Zufälligkeiten. Das müsste durch Vergleich der Überwachungsbilder durch einen Gutachter (nicht durch seine ehemalige Frau) begutachtet werden können.

Das BVerfG-Urteil ist von der erfolgten Reifenstecherei von Herrn Mollath ausgegangen. Daher sind seine dort geaüßerten Rechtsansichten auch auf Kulac anzuwenden. Was das dann heißt, werden die zukünftigen Verfahren zeigen.


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 14:56
Bei Herrn Mollath existiert aktuell kein Urteil mehr. Das Wiederaufnahmeverfahren findet demnächst statt, er ist nach wie vor angeklagt.

Ob von Herrn Mollath eine Gefahr ausgeht, kann man nicht wissen, da sollte man nicht voreilige Schlüsse ziehen.

Die Frage der Vergewaltigung dürfte im neuen Verfahren u.U. positiv für Mollath ausgehen, bei der Frage der Reifenstecherei bin ich eher skeptisch. Hier kommt wenn überhaupt nur noch zwei andere Person in Frage. Denn andernfalls gäbe es zuviel Zufälligkeiten. Das müsste durch Vergleich der Überwachungsbilder durch einen Gutachter (nicht durch seine ehemalige Frau) begutachtet werden können.

Das BVerfG-Urteil ist von der erfolgten Reifenstecherei von Herrn Mollath ausgegangen. Daher sind seine dort geaüßerten Rechtsansichten auch auf Kulac anzuwenden. Was das dann heißt, werden die zukünftigen Verfahren zeigen.
Ui, jetzt sind wir zwei aber vom Thema abgetriftet :D Gut, warten wir mal ab, wie es weiter geht.
bei der Frage der Reifenstecherei bin ich eher skeptisch. Hier kommt wenn überhaupt nur noch zwei andere Person in Frage. D
Bei Herrn Kulac kommen keine weiteren Personen in Frage ;)

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 15:28
Zitat von DumasDumas schrieb:Bei Herrn Kulac kommen keine weiteren Personen in Frage ;)
Ich persönlich glaube, dass man nach einem neutralen Gutachten bzgl. der Überwachungsbilder u.U. auch nur noch eine Person in Frage kommt. Welche das sein wird, wir werden sehen. Im ersten Urteil hatte dies letztendlich die ehemalige Ehefrau von Mollath entschieden, was natürlich zu bemängeln war.

Aber das spielt bei der Anwendbarkeit des BVerfG-Urteils in keiner Weise eine Rolle.

Unter der Annahme, dass die Aussage des Gutachters so getroffen wurde, ist es höchstwahrscheinlich, dass der Gutachter einen Empfehlung ausspricht Herrn Kulac aus der Psychatrie zu entlassen. Wenn das Gutachten keine gröberen Fehler enthält, wird es dann für das Gericht äußerst schwer werden, noch eine weitere Unterbringung zu rechtfertigen. Ich würde dann auf eine Freilassung (u.U. mit Auflagen) annehmen. Nur ein deutlich negativ ausfallendes Gutachten hätte hier eine weitere Unterbringung rechtfertigen können, da es hier auch auf die vom BVerfG angesprochene Verhältnismäßigkeit ankommt.


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 15:47
@JosefK1914

Wenn Du erlaubst, schwenke ich wieder mal auf das eigentliche Thema.

Eigentlich ging es darum:
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Fest steht, sollte er aus der Psychatrie entlassen werden, steht ihm eine Entschädigung zu, die abhängig davon ist, ab wann er ohne das Fehlurteil entlassen worden wäre.
Ich habe Dein gesamtes Posting gelesen, erlaube mir aber, einen kleinen Auszug davon zu nehmen und meine Meinung dazu zu sagen.

Du schreibst immer von Fehlurteil. Ja, Fehlurteil in Bezug auf Peggy. Aber nicht bezüglich der Mißbrauchsfälle...und wegen denen ist er in der Psychiatrie und nicht wegen Peggy! Also weshalb steht Herrn Kulac eine Entschädigung zu? Also bitte!

Die Unterbringung von ihm kostet ja schon 800 Euro im Monat (kann ich aber nicht belegen, meine aber, es irgendwo gelesen zu haben)...das reicht ja wohl. Da schicke ich ihn doch nicht noch mit einem Sack voll Geld nach Hause...

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 15:53
Alles OT!
Der Thread heißt: "Peggy Knobloch" - schon vergessen?


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 15:53
Selbst mein Computer postet unwillkürlich doppelt!
Hab versucht, es auszumerzen.


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 15:58
Zitat von ramisharamisha schrieb:Alles OT!
Der Thread heißt: "Peggy Knobloch" - schon vergessen?
Ja doch...wir sind ja gerade dabei umzuschwenken :D

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 16:18
Zitat von DumasDumas schrieb:Du schreibst immer von Fehlurteil. Ja, Fehlurteil in Bezug auf Peggy. Aber nicht bezüglich der Mißbrauchsfälle...und wegen denen ist er in der Psychiatrie und nicht wegen Peggy! Also weshalb steht Herrn Kulac eine Entschädigung zu? Also bitte!
Hier geht es um die Länge der Unterbringung. Und hier ist doch die Bemerkung des Gutachters eindeutig. Hätte es das Fehlurteil wegen Mordes nicht gegeben, wäre Herr Kulach NICHT MEHR in der Psychatrie. Darum geht es. Es geht um die Länge des Aufenthalts. Und der wäre - nach der Aussge des Gutachters - eben kürzer gewesen. Für die Zeit, für die Herr Kulac eben zu lange in der Psychatrie war, steht ihm dann Entschädigung zu.

Ist das so schwer zu verstehen?
Zitat von DumasDumas schrieb:Die Unterbringung von ihm kostet ja schon 800 Euro im Monat (kann ich aber nicht belegen, meine aber, es irgendwo gelesen zu haben)...das reicht ja wohl. Da schicke ich ihn doch nicht noch mit einem Sack voll Geld nach Hause...
Selbst wenn das so richtig wäre, wäre das ohne belang. Die hat er sich nicht freiwillig ausgesucht. Danach dürfte nie jemand entschädigt werden, weil im Gefängnis etc.. Wenn Herrn Kulac unrecht geschehen ist, ist er zu entschädigen und damit basta!


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 16:22
Eben die Posts überflogen und lösche gleich wieder ;)


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 16:25
Zitat von ApisMelliApisMelli schrieb:Begutachtung von Ulvi Kulac abgeschlossen
Zitat von jaskajaska schrieb:Immerhin leugnet Frau Rödel erstmals(?) nicht den Missbrauch.
Na, dann seid doch froh: "Abgeschlossen" - "leugnet erstmals nicht mehr"!
Prima, welch wunderbares Nebenergebnis, wäre nicht die Bemerkung
Zitat von DumasDumas schrieb:Da hab ich jetzt aber schon nen mächtigen Schreck bekommen. Ich dachte schon, ich hätte die wundersame Heilung verpasst.
vollkommen daneben!
Aber bei Herrn Mollath ist, wie Du schon schreibst
JosefK1914 schrieb:
Herr Mollath Reifen angeblich in der Art durchstochen
nichts bewiesen.
Bei Herrn Kulac sind die Mißbrauchsfälle aber bewiesen!
Hören wir doch endlich mal auf, die Fälle Mollath und Kulac in einen Topf zu werfen.
Was beide verbindet, ist die Unterbringung in der Geschlossenen und die Infragestellung,
ob berechtigt oder nicht.

Aus dieser Phase dürften wir allmählich raus sein, Mollath ist frei, Ulvi rehabilitiert -
habt ihr keine anderen Sorgen im Zusammenhang mit Peggy? Nein? Bedauerlich!


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 16:26
@ramisha

Im Fall Peggy ist ein Fehlurteil gesprochen worden. Die Folgen aus diesem gehören aus meiner Sicht auch zu diesem Fall.


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 16:27
@stop_crime
Schade, vielleicht hättest du was zum Thema beitragen können!


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 16:27
@JosefK1914
Na, dann erzähl doch mal was zum "Fehlurteil"!


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 16:28
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Hier geht es um die Länge der Unterbringung. Und hier ist doch die Bemerkung des Gutachters eindeutig. Hätte es das Fehlurteil wegen Mordes nicht gegeben, wäre Herr Kulach NICHT MEHR in der Psychatrie. Darum geht es. Es geht um die Länge des Aufenthalts. Und der wäre - nach der Aussge des Gutachters - eben kürzer gewesen. Für die Zeit, für die Herr Kulac eben zu lange in der Psychatrie war, steht ihm dann Entschädigung zu.

Ist das so schwer zu verstehen?
Ja Josef, da bin ich begriffsstutzig. Ich verstehs nicht, trotz Deines ausführlichen Postings.

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 16:29
Zitat von ramisharamisha schrieb:Na, dann erzähl doch mal was zum "Fehlurteil"!
Häh, hat doch @JosefK1914 bereits getan. Bin jetzt verwirrt.

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

04.07.2014 um 16:31
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Im Fall Peggy ist ein Fehlurteil gesprochen worden. Die Folgen aus diesem gehören aus meiner Sicht auch zu diesem Fall.
Sehe ich genau so! Peggy und Herrn Kulac kann man eben vom Thema her nicht trennen @ramisha

Gruß, Dumas


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