Weil sie möglicher Weise tatsächlich nicht beim angeblichen Widerruf ihrer Kinder dabei
gewesen sind?
Soweit mir bekannt, wird ein Protokoll oder zumindest ein Aktenvermerk angefertigt und
üblich ist darauf auch die Unterschrift des Vernommenen, in dem Fall der Erziehungsberechtigten. Liegt ein solches Schriftstück vor? Wenn ja, sind die beiden Mütter der Lüge überführt,
was natürlich auch gleichzeitig die Aussage ihrer Söhne unglaubwürdig macht.
Sollte dieses Schriftstück mit den Unterschriften fehlen oder verloren gegangen sein,
oder handelt es sich mal wieder um ein "Gedächtnisprotokoll", wäre das allerdings sehr befremdlich.
Ein Vernehmungsprotokoll wird von der vernommenen Person unterzeichnet. Bei mangelnder Verstandesreife auch mal von einer weiteren Person, z.B der Mutter. Einen Aktenvermerk unterzeichnet aber keine dieser Personen.
Ob ein solches Schriftstück vorliegt oder nicht, weiß ich nicht.
Ein "Gedächtnisprotokoll" ist seinem Wesen nach im Übrigen nichts anderes, als ein Vermerk. Da ist auch nichts befremdliches dran, weil manchmal eben auch Leute an Orten oder in Situationen vernommen werden, die eine Protokollierung erschweren oder gar unmöglich machen.
Im vorliegenden Fall wäre alles andere als ein Vermerk/ Gedächtnisprotokoll wohl eher verwunderlich, da der Beamte, wenn es so war wie behauptet, zu dem Zeitpunkt natürlich nicht wissen konnte, dass die Aussage erneut revidiert werden wird. In diesem Szenario musste er natürlich nur ein Schriftstück fertigen, dass die Aussage der Jungs als Beweismittel ausnimmt. Eine förmliche Vernehmung mit Protokoll ist da eher unüblich.