Peggy Knobloch
17.05.2014 um 14:26@ramisha
Dazu gehört, dass er seinen Mandanten keinem für diesen unnötigen Risiko aussetzt.
Alles Andere wäre ein Handeln gegen Mandanteninteresse und somit nicht nur nicht seine Aufgabe, sondern auch aus anwaltlicher Sicht verwerflich.
Ich erinnere daran, wie man Schemmer versuchte zu "zerfetzen" , weil er vorgeblich gegen die Interessen seines Mandanten handelte.
Ein bewusstes Handeln gegen Mandanteninteressen, kann einen Anwalt ruinieren.
ramisha schrieb:Nehmen wir nur mal an, an der aufgefundenen Peggy wäre garnix denaturiert und sie lebt.Ich bin sicher, wüsste H.E. etwas , das zu einer lebenden Peggy führen würde, hätte er das schon längst gesagt.
Wäre der Idealfall! Aber wenn nicht und der "Fund" wäre weniger erfreulich, dann gäbe es
viel Arbeit.
ramisha schrieb:Ein Anwalt, der seinem Mandanten verbietet, zur Aufklärung eines anderen VerbrechensIch zitiere mich nochmal selbst
beizutragen? Ich bin so naiv, zu glauben, dass es manchen Anwälten auch auf Wahrheitsfindung
und nicht nur Reinwaschung ihrer Klientel ankommt.
BigMäc schrieb: An wem würde wahrscheinlich dann der grössere Tatverdacht hängen bleiben ?Der Anwalt von H.E. ist sein Anwalt und es ist einzig seine Aufgabe , seinen Mandanten so zu vertreten, dass diesem so wenig "Schaden" wie möglich , in Form von Gefängniszeit entsteht.
Dazu gehört, dass er seinen Mandanten keinem für diesen unnötigen Risiko aussetzt.
Alles Andere wäre ein Handeln gegen Mandanteninteresse und somit nicht nur nicht seine Aufgabe, sondern auch aus anwaltlicher Sicht verwerflich.
Ich erinnere daran, wie man Schemmer versuchte zu "zerfetzen" , weil er vorgeblich gegen die Interessen seines Mandanten handelte.
Ein bewusstes Handeln gegen Mandanteninteressen, kann einen Anwalt ruinieren.