Peggy Knobloch
11.05.2014 um 14:18Also irgendwie stimmt doch etwas nicht!? Holger E. gesteht Missbrauch an Peggy? So schreiben zumindest viele Zeitungen...?Ja, er hat im Gefängnis bzw. bei seinen Mitgefangenen damit "angegeben".
Gruß, Dumas
Also irgendwie stimmt doch etwas nicht!? Holger E. gesteht Missbrauch an Peggy? So schreiben zumindest viele Zeitungen...?Ja, er hat im Gefängnis bzw. bei seinen Mitgefangenen damit "angegeben".
Auch in der zweiten Woche der Osterferien 2001 war der damals 17-jährige Holger E. zu Besuch bei seinem Halbbruder. Ein Besuch mit Folgen. Damals soll er die neunjährige Tochter von Jens B. missbraucht haben. Und im Zuge dieser Ermittlungen stellte sich nach Informationen dieser Zeitung heraus, dass es auch zwischen ihm und Peggy zu einem Austausch von „Zärtlichkeiten“ gekommen sein soll: „Kuscheln und küssen“. Das sei allerdings von Peggy ausgegangen, behauptet E. Sie habe ihn im Schritt durch die Hose angefasst....Quelle: http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Peggy-und-der-Paedophile-Wird-das-Raetsel-noch-geloest-id29100277.html
Peggy und der Pädophile - Wird das Rätsel noch gelöst? - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Peggy-und-der-Paedophile-Wird-das-Raetsel-noch-geloest-id29100277.html
Heike75 schrieb: Holger E. gesteht Missbrauch an Peggy? So schreiben zumindest viele Zeitungen...?Dann schreibst Du:
Blondi23 schrieb:Er hat gestanden, sie geküsst zu haben und angeblich hat sie ihn an sein Glied gefasst. Mehr hat er nicht geäußert.Anscheinend verstehe ich Deinen Beitrag (Zitat) falsch... Was wolltest Du mit
Blondi23 schrieb: "Mehr hat er nicht geäußert"sagen?
Einer der Hauptverdächtigen im Fall Peggy, der 29-jährige Holger E., ist anscheinend mit der 2001 verschwundenen Schülerin intim geworden. In einem Verhör hat er den Austausch von „Zärtlichkeiten“ gestanden. Für eine Anklage ist das dem Staatsanwalt zu wenig.Quelle: http://www.ovb-online.de/bayern/fall-peggy-haeftling-gesteht-intimen-kontakt-einer-hauptverdaechtigen-fall-peggy-29-jaehrige-holger-3400481.html
Für eine Anklage reichen Potzel die Zärtlichkeiten also nicht. Trotzdem unterstreicht die Aussage vom Februar 2013, welche Rolle Holger E. beim Verschwinden der kleinen Peggy haben könnte.
Heike75 schrieb:Für mich hörte es sich so an, als sei das nicht genug um von Kindesmissbrauch zu reden...?Sorry, bei allem Respekt. Wenn du meine Beiträge genau lesen würdest, dann würdest du meine Einstellung zum Thema Kindesmissbrauch kennen und solch eine Annahme nicht auch nur in Erwägung ziehen.
und anscheinend reicht küssen und ans Glied fassen auch nicht aus, um ihn wegen Kindesmissbrauch (an Peggy) anzuklagen. Also kann man doch auch nicht von Kindesmissbrauch reden...?Ich verstehe dich nicht. Natürlich ist es Kindesmissbrauch. Oder findest du es normal, dass ein Jugendlicher ein 9 jähriges Mädchen küsst und dieses ihm an sein Glied fasst? Wie würdest du das denn bezeichnen? Der Staatsanwalt ist nur der Ansicht, dass diese Aussage nicht zur Anklage reicht. Warum, dazu müsste man jetzt die User fragen, die juristische Kenntnisse haben. Trotzdem ist das in meinen Augen Kindesmissbrauch.
Blondi23 schrieb:Sorry, bei allem Respekt. Wenn du meine Beiträge genau lesen würdest, dann würdest du meine Einstellung zum Thema Kindesmissbrauch kennen und solch eine Annahme nicht auch nur in Erwägung ziehen.Bor! Beziehe doch nicht immer gleich alles auf Dich und Deine Meinung! Es gibt keinen Grund hier gleich in Abwehrstellung zu gehen...
Blondi23 schrieb:Ich verstehe dich nicht. Natürlich ist es Kindesmissbrauch. Oder findest du es normal, dass ein Jugendlicher ein 9 jähriges Mädchen küsst und dieses ihm an sein Glied fasst? Wie würdest du das denn bezeichnen? Der Staatsanwalt ist nur der Ansicht, dass diese Aussage nicht zur Anklage reicht. Warum, dazu müsste man jetzt die User fragen, die juristische Kenntnisse haben. Trotzdem ist das in meinen Augen Kindesmissbrauch.Nein! Ich finde es nicht normal! Aber ich finde es auch nicht normal, dass der StA. keine Klage gegen Holger E. erhebt! Wir beide denken, dass es in Richtung Missbrauch geht, der StA. anscheinend nicht - sonst müsste die StA. etwas unternehmen -> Ermittlungspflicht!
Am Mittwoch sah sich die Staatsanwaltschaft zu einer Klarstellung gezwungen: Dies seien keine neuen Erkenntnisse. Bereits im Februar 2013, vor einem Jahr, habe Holger E. bei Vernehmungen zugegeben, dass es zwischen Peggy und ihm zu Zärtlichkeiten gekommen sei. Dies „war Anlass für weitere Ermittlungen“, schreibt Leitender Oberstaatsanwalt Herbert Potzel. „Ein hinreichender Tatverdacht für eine Anklage hat sich aber nicht ergeben.Quelle:
Blondi23 schrieb:Ich beziehe nicht immer gleich auf mich. Deine Annahme stand jedoch in einem an mich gerichteten Beitrag. Dann drück dich anders aus, dann werden solche Missverständnisse vermieden.Ja klar stand es in einem an Dich gerichteten Beitrag... wir redeten doch über den von mir zitierten Zeitungsbericht!
Heike75 schrieb:Und zwischen Deinem Beitrag (als Zitat) und meinem Beitrag (ebenfalls ein Zitat) ist doch ein Absatz...Was nicht unbedingt deutlich macht, dass du nicht mich meinst.