Peggy Knobloch
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
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Peggy Knobloch
30.05.2014 um 11:57Frau.N.Zimmer schrieb:Wie sieht es denn das Bundesverfassungsgericht in so einem Fall wie bei Kulac der wegen Missbrauchs an Kindern zu Therapiezwecken in der Psychiatrie untergebracht ist?Das BVerfG sagt, dass die Gründe für eine Unterbringung umso schwerwiegender sein müssen, je länger die Unterbringung dauert.
Außerdem sind in das Recht des Betroffenen weniger einschneidende Maßnahmen zu untersuchen, Freiheitsentzug darf nur das letzte Mittel sein.
Man darf das Grundgesetz nicht durch die Unterbringung in eine Psychtrie aushebeln. Die Psychatrie ist wie Sicherungshaft oder Gefängnis Freiheitsberaubung, es geht hier eben nicht nur um die Frage der Unterbringung im Gefängnis um jemanden zu bestrafen.
Bei den bisherigen gerichtlichen Entscheidungen bzgl. der weiteren Unterbringung könnte ein möglicher Mord entscheidend gewesen sein. Hier zählte u.U. gar nicht der Missbrauch als solcher, sondern die weitergehende Gefahr. Daher wird jetzt wohl auch ein neues Gutachten angefertigt, da die alten unter der Maßgabe entstanden waren, dass ein Mord durch Herrn Kulac erfolgt war wegen der Verdeckung eines Missbrauchs. Mittlerweile hat Herr Kulac des Mordvorwurfes als unschuldig zu gelten, der schwerwiegenste Vorwurf gegen ihn ist aus der Welt geschafft.
Frau.N.Zimmer schrieb:Für dieses Gedrängel von aussen, von Leuten die keine Ahnung von seinem Ist-Stand haben oder den nicht wahrhaben wollen habe ich keinerlei Verständnis.Bzgl. des Ist-Zustandes gebe ich Ihnen recht. Aber ein Staat kann nach einer entscheidenden Änderung der Sachlage eine Entscheidung nicht auf die lange Bank schieben, ein neue hat so schnell wie möglich zu erfolgen. Daher isr ein Drängeln sicherlich von Vorteil.
Aber das Menschen etwas nicht wahr haben wollen, weise ich zurück, da man gleich davon ausgeht, dass von Herrn Kulac eine große Gefahr ausgeht, obgleich das niemand hier wissen KANN. Hier wurde jedoch versucht aus den alten Gutachten und Entscheidungen etwas derartiges herauslesen zu wollen, was man aus den obigen Gründen nicht kann, weshalb ich hier überhaupt wieder etwas zu diesem Thema geschrieben habe.
Peggy Knobloch
30.05.2014 um 12:13Blondi23 schrieb:Es wird eine Dunkelziffer geben. Manche Entführungen werden aufgrund familiärer Probleme (Kind wird ins Ausland entführt etc. und die Mutter vll unter Druck gesetzt) gar nicht der Polizei gemeldet.In Deutschland dürfte aus diesem Grund eine Dunkelziffer nicht geben. Hier ist Schulpflicht, das wird daher in den meisten Fällen spätestens dann erkennbar.
Unter Dunkelziffer dürfte man etwas anderes verstehen. In den meisten Fällen gehen die Eltern selber auf Suche und werden fündig. In meinem zweiten Schuljahr bin ich auch mal nicht direkt zum Mittagessen nach der Schule nach Hause gegangen sondern war mit einem Mitschüler noch stundelang auf einem Spielplatz. Mich hatten dann meine Eltern gefunden, ohne eine Vermisstenmeldung abzugeben, zählte damals also mit zur Dunkelziffer. Ich vermute viele können so etwas ähnliches berichten.
In überwiegender Zahl sind es eben harmlose Fälle in diesem Alter. Bei Jugentlichen steckt schon etwas mehr dahinter.
Peggy Knobloch
30.05.2014 um 12:15@JosefK1914
Hast Du eine Quelle, wo die Sicht der Bundesverfassungsgerichtes beschrieben wird?
Dass in unserem Land Täter umfangreiche Rechte haben ist super, das ist sehr wertvoll. Was mir an Deiner Betrachtungsweise völlig abgeht sind die Rechte möglicher Opfer. Die haben nämlich auch das Recht, unbeschadet leben zu können.
@Frau.N.Zimmer
@JosefK1914
Von Drängeln kann doch keine Rede mehr sein, wenn jetzt in Ruhe auf die nächste Anhörung im Januar 2015 gewartet wird laut Frau Rödel.
Ob da das Gutachten, das vom Landgericht in Auftrag gegeben wurde, nicht sogar noch schneller ist, wird sich zeigen.
Wie wird eigentlich ein solches Gutachten erstellt? Werden hierzu alle behandelnden Ärtze von der Schweigepflicht entbunden und das gesamte Betreuungspersonal angehört? Werden neue Ärzte hinzugezogen? Wie muss man sich das vorstellen?
Hast Du eine Quelle, wo die Sicht der Bundesverfassungsgerichtes beschrieben wird?
Dass in unserem Land Täter umfangreiche Rechte haben ist super, das ist sehr wertvoll. Was mir an Deiner Betrachtungsweise völlig abgeht sind die Rechte möglicher Opfer. Die haben nämlich auch das Recht, unbeschadet leben zu können.
@Frau.N.Zimmer
@JosefK1914
Von Drängeln kann doch keine Rede mehr sein, wenn jetzt in Ruhe auf die nächste Anhörung im Januar 2015 gewartet wird laut Frau Rödel.
Ob da das Gutachten, das vom Landgericht in Auftrag gegeben wurde, nicht sogar noch schneller ist, wird sich zeigen.
Wie wird eigentlich ein solches Gutachten erstellt? Werden hierzu alle behandelnden Ärtze von der Schweigepflicht entbunden und das gesamte Betreuungspersonal angehört? Werden neue Ärzte hinzugezogen? Wie muss man sich das vorstellen?
Peggy Knobloch
30.05.2014 um 12:23@jaska
Zwischen 2 Begutachtungen muss ja auch eine gewisse Zeit liegen. Es ergibt ja keinen Sinn wenn ein Patient monatlich begutachtet wird - so schnell ändert sich doch nichts im Verhalten.
Das letzte Gutachten, welches Frau Rödel wohl " bitter aufgestoßen" ist, ist ja erst ein paar Monate alt.
Ich kann nur vermuten dass dieses, was bitter aufgestoßen ist nichts mit dem Mordvorwurf zu tun hat denn dann wäre wohl anders argumentiert worden.
Zwischen 2 Begutachtungen muss ja auch eine gewisse Zeit liegen. Es ergibt ja keinen Sinn wenn ein Patient monatlich begutachtet wird - so schnell ändert sich doch nichts im Verhalten.
Das letzte Gutachten, welches Frau Rödel wohl " bitter aufgestoßen" ist, ist ja erst ein paar Monate alt.
Ich kann nur vermuten dass dieses, was bitter aufgestoßen ist nichts mit dem Mordvorwurf zu tun hat denn dann wäre wohl anders argumentiert worden.
Peggy Knobloch
30.05.2014 um 12:45@jaska
Für U.K. wird es im Krankenhaus eine Akte geben, in der die gesamte Anamnese und der komplette Therapieverlauf protokolliert ist. Der Gutachter wird diese Akte studieren und gegebenenfalls den Patienten anhören und daraus sein Gutachten erstellen.
Für U.K. wird es im Krankenhaus eine Akte geben, in der die gesamte Anamnese und der komplette Therapieverlauf protokolliert ist. Der Gutachter wird diese Akte studieren und gegebenenfalls den Patienten anhören und daraus sein Gutachten erstellen.
Peggy Knobloch
30.05.2014 um 14:43@jaska
In der Akte sind laufende Berichte von Ärzte und Pfleger enthalten. Der Gutachter kann für sein Gutachten das Meiste aus dieser Akte dann entnehmen. Unklarheiten werden dann durch Rücksprache aufgeklärt.
In der Akte sind laufende Berichte von Ärzte und Pfleger enthalten. Der Gutachter kann für sein Gutachten das Meiste aus dieser Akte dann entnehmen. Unklarheiten werden dann durch Rücksprache aufgeklärt.
Peggy Knobloch
30.05.2014 um 15:31JosefK1914 schrieb:In meinem zweiten Schuljahr bin ich auch mal nicht direkt zum Mittagessen nach der Schule nach Hause gegangen sondern war mit einem Mitschüler noch stundelang auf einem Spielplatz. Mich hatten dann meine Eltern gefunden, ohne eine Vermisstenmeldung abzugeben, zählte damals also mit zur Dunkelziffer.Zählt nach meinem Verständnis nicht zur Dunkelziffer.
Dir ist schon klar, dass es Fälle gibt, in denen die Kinder gar nicht gemeldet werden und somit bei den Behörden nicht existieren? Für die gilt dann auch keine Schulpflicht.
Peggy Knobloch
30.05.2014 um 15:35jaska schrieb:Hast Du eine Quelle, wo die Sicht der Bundesverfassungsgerichtes beschrieben wird?Da sollte man die Beschlüsse des BVerfG direkt lesen, da dort immer seine Rechtsansicht aufgeführt wird.
Dass in unserem Land Täter umfangreiche Rechte haben ist super, das ist sehr wertvoll. Was mir an Deiner Betrachtungsweise völlig abgeht sind die Rechte möglicher Opfer. Die haben nämlich auch das Recht, unbeschadet leben zu können.
Hier das entsprechende vom Mollath-Fall:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20130826_2bvr037112.html
Frau.N.Zimmer schrieb:Das letzte Gutachten, welches Frau Rödel wohl " bitter aufgestoßen" ist, ist ja erst ein paar Monate alt.Das ist wieder eine Spekulation, welche Sie bei anderen bemängelt haben. Wenn dann dieses angeblich nichts mit dem Mordvorwurf zusammenhängen soll, erklären Sie doch einfach mal, warum nun ein Neues erstellt wird?
Ich kann nur vermuten dass dieses, was bitter aufgestoßen ist nichts mit dem Mordvorwurf zu tun hat denn dann wäre wohl anders argumentiert worden.
Peggy Knobloch
30.05.2014 um 15:44Blondi23 schrieb:Zählt nach meinem Verständnis nicht zur Dunkelziffer.Hier sind wir wieder mal bei unterschiedlichen Ansichten. Das hatten wir doch schon mal (Stichwort strafbare Handlung). Hier steht aber nicht im Raum, was jeder meint, was die Dunkelziffer ist, sondern was die Untersuchungen selber unter der Dunkelziffer verstehen. Und wenn die Statistik von etwa 33000 Fällen im Jahr spricht und einschl. Dunkelzifer von 100000 spricht, dürfte da kaum die extremst seltenen Fälle gemeint sein, die Sie hier ansprechen.
Dir ist schon klar, dass es Fälle gibt, in denen die Kinder gar nicht gemeldet werden und somit bei den Behörden nicht existieren? Für die gilt dann auch keine Schulpflicht.
Peggy Knobloch
30.05.2014 um 15:45@JosefK1914
Menschen haben aber unterschiedliche Auffassungen. Ich muss mich deiner Meinung nicht anschließen ;)
Menschen haben aber unterschiedliche Auffassungen. Ich muss mich deiner Meinung nicht anschließen ;)
Peggy Knobloch
30.05.2014 um 15:46JosefK1914 schrieb:Das ist wieder eine Spekulation,Hab ich doch geschrieben: Vermutung!
Ich meinte den Teil der Frau Rödel " bitter" aufgestoßen ist, kann kaum noch mit dem Mordvorwurf zu tun haben. Was sollte ihr denn da bitter aufstoßen? Der Mordvorwurf hat sich doch nach derzeitigem Stand der Dinge erledigt, was soll ihr da aufstoßen, jetzt nach dem Urteil?
Peggy Knobloch
30.05.2014 um 15:47@Frau.N.Zimmer
Höchstens etwas, was mit ihrem weiteren Vorgehen zu tun hat. Sie möchte ja auch die Unterbringung überprüfen.
Höchstens etwas, was mit ihrem weiteren Vorgehen zu tun hat. Sie möchte ja auch die Unterbringung überprüfen.
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30.05.2014 um 15:48JosefK1914 schrieb:Das ist wieder eine Spekulation,Hab ich doch geschrieben: Vermutung!
Ich meinte den Teil der Frau Rödel " bitter" aufgestoßen ist, kann kaum noch mit dem Mordvorwurf zu tun haben. Was sollte ihr denn da bitter aufstoßen? Der Mordvorwurf hat sich doch nach derzeitigem Stand der Dinge erledigt, was soll ihr da aufstoßen, jetzt nach dem Urteil?
Peggy Knobloch
30.05.2014 um 15:52Frau.N.Zimmer schrieb:Ich meinte den Teil der Frau Rödel " bitter" aufgestoßen ist, kann kaum noch mit dem Mordvorwurf zu tun haben. Was sollte ihr denn da bitter aufstoßen?Es ging bei dem Interview um die Entbindung der Schweigepflicht im nun beendeten Verfahren, hatte also immer noch etwas mit diesem zu tun, nicht um die Frage der weiteren Unterbringung.
Peggy Knobloch
30.05.2014 um 15:52@Blondi23
Wäre ja auch allerhand, denn wegen eines Mordes wurde er ja nicht untergebracht.
Blondi23 schrieb:Höchstens etwas, was mit ihrem weiteren Vorgehen zu tun hat. Sie möchte ja auch die Unterbringung überprüfen.Das denke ich auch. Und daher meine Vermutung dass die Entlassung eben nicht nur eine Formsache ist wenn der Freispruch erst da ist.
Wäre ja auch allerhand, denn wegen eines Mordes wurde er ja nicht untergebracht.
Peggy Knobloch
30.05.2014 um 15:53In der Patientenakte braucht nur ein Vermerk drinstehen, dass z.B. U.K. einmal vergessen hat, seine Medikamente einzunehmen - und schon kann das im Gutachten als mangelnde Compliance ausgelegt werden.
Peggy Knobloch
30.05.2014 um 15:53@Frau.N.Zimmer
Eben. Deshalb muss man erstmal diesbezüglich ein Gutachten anfertigen, weil es ja jetzt um die Gründe seiner Unterbringung geht. Es muss ja festgestellt werden, ob er sein Verhalten geändert hat oder ob er sich wieder vor Kindern entblößen würde.
Eben. Deshalb muss man erstmal diesbezüglich ein Gutachten anfertigen, weil es ja jetzt um die Gründe seiner Unterbringung geht. Es muss ja festgestellt werden, ob er sein Verhalten geändert hat oder ob er sich wieder vor Kindern entblößen würde.
Peggy Knobloch
30.05.2014 um 15:57@Schimpanski
Woher weißt Du ob U.K. überhaupt Medikamente nimmt?
Schimpanski schrieb:In der Patientenakte braucht nur ein Vermerk drinstehen, dass z.B. U.K. einmal vergessen hat, seine Medikamente einzunehmen - und schon kann das im Gutachten als mangelnde Compliance ausgelegt werden.Woher hast Du denn dieses " Wissen" Ist es vllt. auch ein Grund wenn der Nachtisch nicht aufgegessen wird?
Woher weißt Du ob U.K. überhaupt Medikamente nimmt?