@JosefK1914 JosefK1914 schrieb:Das mag Ihre Ansicht sein, aber so einfach ist die Sache eben nicht, da BVerfG sieht die Sache eben deutlich differenzierter.
Wie sieht es denn das Bundesverfassungsgericht in so einem Fall wie bei Kulac der wegen Missbrauchs an Kindern zu Therapiezwecken in der Psychiatrie untergebracht ist?
Ich sagte lediglich, dass man einen Therapieerfolg nicht an der Zeit der Unterbringung festmachen kann. Man kann nicht pauschal nach ein paar Jahren sagen : jetzt ist es aber genug, er hat lange genug gesessen, wenn die Therapie noch nicht den gewünschten Erfolg zeigt. Therapie ist keine Strafe sondern eine Chance!
Dass Patienten in gewissen Zeitabständen begutachtet werden müssen ob eine Unterbringung noch nötig ist, ist doch schon ewig so.
Niemand wird in D weggesperrt um dort zu versauern, das wird auch bei U.K. nicht der Fall sein.
Der richtige Weg ist doch auch wenn dies von Medinzinern entschieden wird.
Wenn keine Gefahr mehr von U. ausgeht werden sie ihn schon entlassen. Es würde ihm selbst doch auch am allerwenigsten nützen, würde er zu früh entlassen und rückfällig werden.
Für dieses Gedrängel von aussen, von Leuten die keine Ahnung von seinem Ist-Stand haben oder den nicht wahrhaben wollen habe ich keinerlei Verständnis.
Lasst das doch die Mediziner machen..