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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

29.05.2014 um 07:36
@jaska

Ich haben nicht gesagt, dass es kein Bestandteil der Ermittlungen war. Sogar S.K. wurde ja dazu gehört?

@Frau.N.Zimmer

Die Video-Aufzeichnung des Schreiner, dass er Peggy gesehen hat, ist leider im Moment nicht erreichbar. Wurde von Netz genommen. Aber es gibt es. Ich habe es selbst gesehen.


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Peggy Knobloch

29.05.2014 um 07:40
@PillePalin
Zitat von PillePalinPillePalin schrieb: Ich habe es selbst gesehen.
Und er sagt dort ausdrücklich, er hat am 8.5. Peggy Knobloch mit einer südl. Frau gesehen?


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Peggy Knobloch

29.05.2014 um 07:41
@Frau.N.Zimmer

Das kann ich nicht so genau sagen. Evtl. hat er das ausgesagt, bei der Soko (wieviel?)


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Peggy Knobloch

29.05.2014 um 07:47
@PillePalin

was heisst jetzt Du kannst es nicht genau sagen? Warum sagst Du es dann hier:
Zitat von PillePalinPillePalin schrieb:Ach, es wurde der Aussage des Schreiner nachgegangen, der Peggy am 8.5. über seine Wiese hat laufen sehen?
und hier:
Zitat von PillePalinPillePalin schrieb:Die Video-Aufzeichnung des Schreiner, dass er Peggy gesehen hat, ist leider im Moment nicht erreichbar.
wenn Du es garnicht weißt?


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Peggy Knobloch

29.05.2014 um 07:55
Es gibt die Aussage, dass Peggy über die Wiese gelaufen ist? Das wird ja auch im Lemmer Buch eindeutig beschrieben und auch, dass man S.K. zu dieser Aussage befragt hat?


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Peggy Knobloch

29.05.2014 um 07:58
@PillePalin
Mich brauchst Du nicht fragen. Ich hab ja Dich gefragt ob Du Dir sicher bist, dass der Schreiner ausdrücklich Peggy Knobloch und nicht " ein Mädchen" gesagt hat.
Von mir aus auch nur Peggy, wird zu der Zeit wohl nur eine Peggy in dem Ort gegeben haben.


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Peggy Knobloch

29.05.2014 um 10:54
@Mao1974
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:Bei UK ist die Frage inwieweit er seine Taten beurteilen und diese in Zukunft vermeiden kann, Kann er das oder nicht? Ist es förderlich, ihm eine Unterstützergruppe zur Seite zu stellen, die ihn als "Unschuldslamm" feiert , Rosen überreicht und einen roten Teppich ausrollt?
Die Unterstützergruppe spielt bei der Berwertung überhaupt keine Rolle. Diese war extrem sinnvoll um das schwere Unrecht aus der Welt zu schaffen u. U. ist sie weiter notwendig, um die Eingriffe in die Rechte Kulacs auf ein vernüftiges Niveau zu verringern.
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:Tatsache ist, daß er Kinder missbraucht hat ( die Definition dessen ist klargestellt).
Das wird auch bei der rechtlichen Beurteilung nicht ausgeblendet. Nur kennt sinnvollerweise das Recht nicht dieses alles vereinfachende Schwarz-Weiß-Denken der Kulac-Gegner. Wenn Sie in das Gesetz sehen würden, liegt der Strafrahmen bei Missbrauch von Kindern im Bereich von 3 Monaten bis 10 Jahren. Missbrauch ist eben nicht gleich Missbrauch. Da muss abgewogen werden und das dürfte jetzt auch erfolgen.

Außerdem haben Richter die Möglichkeit die Entlassung aus der forensischen Psychatrie mit bestimmten Auflagen zu versehen. Die Kombination von allem dürfte dem Sicherheitsbedürfnis der Bevôlkerung dann ausreichend entgegen kommen.

Das Thema wird also geklärt werden.
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:Würde hier einer (auch der Befürworter) sein Kind mit UK alleine lassen? Ich nicht, das sag ich ganz ehrlich...
Das mag sein, weil man gerne 100%ig sicher gehen will, aber 100%ige Sicherheit gibt es eben nicht. Aber wie gesagt, hier kônnen Herrn Kulac Auflagen auferlegt werden, z.B. sich Kindern auf u.a. Spielplätzen nicht nähern, so dass dieses Problem u.U. erst gar nicht entsteht, bzw. direkt zu entsprechenden Folgen fúr Herrn Kulac führt. Da gibt es sehr viele Môglichkeiten, die Unterbringung in einer forensische Psychatrie ist in das Recht von Herrn Kulach eingreifenste und dürfte mittlerweile höchstwahrscheinlich nicht mehr berechtigt sein, da scheinen wir wohl ählicher Ansicht zu sein. Das evtl. Verhalten von Teilen einer Unterstützergruppe darf hier keinen Einfluss haben.


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Peggy Knobloch

29.05.2014 um 11:28
@JosefK1914

Könntest Du mir diesem Kulac-Gegner Quatsch aufhören? Ich sehe hier bisher keinen einzigen Kulac-Gegner.
Solche Sprüche sind absolut unnötig und verschlechtern das Klima.

Auch wenn es Dir schwerfällt, bei einem Sexualstraftäter der therapiert werden soll kann man nicht mit Zeiten kommen und sagen: er war ja lange genug gesessen!

Wenn er in 30 Jahren noch keinen Therapieerfolg hat, sitzt er eben in 31 Jahren noch da. Das ist doch keine Strafe!


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Peggy Knobloch

29.05.2014 um 11:55
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Nur kennt sinnvollerweise das Recht nicht dieses alles vereinfachende Schwarz-Weiß-Denken der Kulac-Gegner.
Hey, ich fühle mich da angesprochen und empfinde den Vorwurf als absurd. Denn gerade weil "wir" nicht in Schwarz-Weiß denken eröffnet sich ein differenzierteres Bild von dem Tatverdächtigen als es sonst häufig gezeichnet wird.
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Wenn Sie in das Gesetz sehen würden, liegt der Strafrahmen bei Missbrauch von Kindern im Bereich von 3 Monaten bis 10 Jahren.
Nur dass Du In Deiner Argumentation die Kleinigkeit ignorierst, dass es bzgl. der Sexuellen Missbräuche keine Strafe gab, deshalb zieht der Vergleich mit dem Strafmaß für gesunde Täter bei einer gegebenen Therapierfähigkeit bzw. Steuerungsfähigkeit und Einsicht überhaupt nicht. Warum Du hier Äpfel mit Birnen vergleichst, ist mir echt ein Rätsel.
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb: Missbrauch ist eben nicht gleich Missbrauch. Da muss abgewogen werden und das dürfte jetzt auch erfolgen.
Es gibt soweit ich weiß Einstufungen von Straftaten und die Unterbringung kann erst ab mittleren bis schweren Taten erfolgen. Das lag hier offenbar vor. Kombiniert mit einer erschwerten Therapierbarkeit durch die Geistige Behinderung. Es dürfte durchaus spannend sein, ob und wenn ja welche Erfolge in 13 Jahren Therapie erzielt werden konnten oder nicht.
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Außerdem haben Richter die Möglichkeit die Entlassung aus der forensischen Psychatrie mit bestimmten Auflagen zu versehen. Die Kombination von allem dürfte dem Sicherheitsbedürfnis der Bevôlkerung dann ausreichend entgegen kommen.
Welche Auflagen können das zum Beispiel sein?
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Das mag sein, weil man gerne 100%ig sicher gehen will, aber 100%ige Sicherheit gibt es eben nicht.
Das stimmt natürlich als Floskel, ist aber als Argumentation für die Freilassung eines "gefährlichen" Menschen nicht geeignet. Gerade das Restrisiko der Rückfälligkeit muss beurteilt werden und muss darüber entscheiden, ob eine Unterbringung weiterhin nötig ist oder nicht. Die Sicherheit von Kindern und Schwächeren darf nicht wie in einem Pokerspiel jongliert werden.
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Aber wie gesagt, hier kônnen Herrn Kulac Auflagen auferlegt werden, z.B. sich Kindern auf u.a. Spielplätzen nicht nähern, so dass dieses Problem u.U. erst gar nicht entsteht, bzw. direkt zu entsprechenden Folgen fúr Herrn Kulac führt.
Ah, danke, das ist ja schon mal 1 Beispiel für eine Auflage. Aber schau: Ein Spielplatzbesuch ist ja per se kein Risiko für einen Missbrauch. Im vorliegenden Fall ist es eher so, dass es 1. kein eindeutiges Opferschema gibt, dass 2. der Ort egal ist, es muss nur ein Ort sein, an dem er sich ungestört, unbeobachtet, vertraut und überlegen fühlt. Und das ist in jeder denkbaren Wohnform der Fall. Auch in der Klinik mit maximalem Schutz und maximaler Überwachung soll es zu "Vorkommnissen" gekommen sein.
So etwas werden die Ärzte und Gutachter wissen und berücksichtigen, sollte das stimmen.

Der Unterschied zu einem "normalen" Sexualstraftäter liegt eben gerade wie oben schon beschrieben in einer erschwerten Chance, durch Strafe eine Einsicht und eine Änderung des Verhaltens zu bewirken.


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Peggy Knobloch

29.05.2014 um 13:01
na die Einsicht durch Strafe und Änderung des Verhaltens muss es aber auch erst einmal geben, außerdem haben Täter mit höherer Intelligenz bessere Möglichkeiten, nicht "erwischt" zu werden, würde ich meinen......außerdem sollte es mal differenzierter zugehen, bitte, denn was genau sagt es über U.K. aus, dass seine "Unterstützergruppe" macht, was sie macht? Das sind nicht seine Therapeuten, keine Psychiater und Psychologen, die "feiern" einen "Erfolg", das ist alles und U.K. freut sich, weil etwas "Gutes" passiert ist.....sie sehen ihn nicht als gefährliches "Monster", ihr gutes Recht, dies ggf. anders zu sehen, auch. Trotz allem ist es an fachlich kompetentem Personen zu entscheiden, wie, ob und warum U.K. unterzubringen ist, was die höchst mögliche Sicherheit und bestmögliche Unterbringung ist, falls eine weitere Unterbringung erforderlich ist. Diese Diskussion bringt hier überhaupt nichts.


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Peggy Knobloch

29.05.2014 um 14:01
Bayreuth - Was weiß ein Psychiater über das spurlose Verschwinden der kleinen Peggy aus Lichtenberg (Oberfranken)?

Bei dem Arzt handelt es sich um einen Psychiater aus Rehau, bei dem sich Peggys Mutter in Behandlung befand, als das Mädchen verschwand. Die Frau soll damals unter anderem an Angstsymptomen gelitten haben.

Das Ergebnis der Vernehmung liegt dem Leitenden Oberstaatsanwalt noch nicht vor. „Das kann noch etwas dauern“, erklärte er, wies aber zugleich darauf hin, dass er wegen der laufenden Ermittlungen zum Inhalt der Arzt-Aussage vorerst keine Angaben machen werde.

Gleichzeitig ermittelt die Staatsanwaltschaft im Fall des vermissten Mädchens neu. „Wir stellen den Fall noch einmal komplett auf den Kopf“, hatte Potzel als Devise angegeben. Zu diesen neuen Ermittlungen zählt auch die Vernehmung des Psychologen aus Rehau.

Rechtsanwalt Michael Euler, der Ulvi K. vertritt und das Wiederaufnahmeverfahren durchgesetzt hat, hat davon ebenfalls gehört. „Nach meinen Informationen soll Peggys Mutter dem Arzt gegenüber davon berichtet haben, dass sie Angst habe, eine ihrer beiden Töchter könnte in die Türkei verschleppt oder verkauft werden.“

Der Lebensgefährte von Peggys Mutter war damals ein Türke; die Beziehung – so war später der Stand der Ermittlungen – galt als belastet. Der Möglichkeit, dass Peggy in die Türkei gebracht worden sein könnte, war die Soko bereits bei ihren früheren Ermittlungen nachgegangen.

Eine Abordnung der Polizei hatte sich in der Türkei umgesehen, konnte jedoch damals keine Hinweise auf das bis heute spurlos verschwundene Mädchen
Zitat von WaidmannWaidmann schrieb:http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.neue-ermittlungen-fall-peggy-psychiater-zur-vernehmung.156954ea-6d2c-49a9-be75-def85fdee466.html
Seit Erscheinen des Artikels ist nicht nur viel Zeit ins Land, sondern auch das Wiederaufnahmeverfahren inzwischen über die Bühne gegangen und man kann
nun die vom OStA angekündigten Angaben zum Inhalt der Arzt-Aussage erwarten.

Angstsymptome einer Mutter, dass "eine ihrer Töchter in die Türkei verschleppt oder verkauft werden könnte", sind so außergewöhnlich konkret, dass sie einfach nicht übergangen werden können - vor allem nicht, wenn diese Ängste Realität geworden sein könnten.

Bei der "Abordnung der Polizei", die sich in der Türkei "umgesehen" hat, handelte es sich -
wenn ich recht informiert bin - u.a. um Herrn Geier. Nicht nur die schon mal erwähnte
Sprachbarriere dürfte sich hinderlich ausgewirkt haben. Auch bei Gericht im WAV machte
der Herr den Eindruck, wenig informiert, involviert und verantwortlich zu sein. Das weckt
nicht gerade Vertrauen in eine umfangreiche Recherche vor Ort und vielleicht sieht man
da Nachholbedarf und das "Wir stellen den Fall noch einmal komplett auf den Kopf" des
Herrn Potzel gibt Hoffnung.


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Peggy Knobloch

29.05.2014 um 15:00
Es habe zahlreiche Verdächtige gegeben, darunter Peggys Mutter und deren Lebensgefährte, der Türke Erhan Ü., sagte Ralf B. Der habe Susanne Knobloch geschlagen und damit gedroht, sie zu ermorden, außerdem habe er mit der Entführung von Peggys kleiner Schwester gedroht.

Auch hatte der Mann womöglich ein Verhältnis oder zumindest Interesse an einer Beziehung mit einer türkischen Frau aus dem Raum Pforzheim. Von deren Handy soll vier Monate nach Peggys Verschwinden eine SMS auf Ü.s Mobiltelefon geschickt worden sein: "Ich habe meine Mama schon lange nicht mehr gesehen."

Der Hintergrund der seltsamen Nachricht konnte nie aufgeklärt werden, obwohl sich eine Sondergruppe nur um die Spuren Richtung Türkei kümmerte. Zeugen wollten das Kind dort gesehen haben, andere verdächtigten den Mann, der nicht Peggys leiblicher Vater war, der Entführung.
http://www.welt.de/vermischtes/article127651114/Ein-Fragezeichen-ob-Peggy-vielleicht-noch-lebt.html
---
Ermittelt die Staatsanwaltschaft im Mordfall Peggy heimlich gegen deren Mutter Susanne Knobloch? Oder gegen den ehemaligen Lebenspartner der mittlerweile 41-Jährigen, den Türken Erhan Ü.? Offiziell gibt es kein Verfahren gegen die beiden.

Doch hinter den Kulissen scheint die Staatsanwaltschaft sehr wohl eine Beteiligung der Mutter am Verschwinden des neunjährigen Mädchens für möglich zu halten und zu beleuchten. Dieser Eindruck kam jetzt während der Wiederaufnahmeverhandlung im Mordfall Peggy auf, und zwar offenkundig sehr zum Widerwillen der Staatsanwaltschaft.

Die Ankläger aus Bayreuth befürchten wohl, mögliche Mitwisser oder Täter aufzuschrecken durch allzu offenkundige Ermittlungen. Nun wurden die Staatsanwälte Sandra Staade und Daniel Götz zu dem Eingeständnis gezwungen, es gebe neben den offiziellen Verfahren gegen drei Tatverdächtige im Mordfall Peggy weitere "offene Ermittlungen". Ohne dass sie das direkt bestätigen wollten: Damit sind wohl die Mutter und ihr Ex-Freund gemeint.
http://www.welt.de/vermischtes/article127686409/Man-kommt-ins-Gruebeln-ist-da-was-dran.html
Text
Wenn wir schon über "Verdächtige" reden, sollten wirklich keine Ausnahmen gemacht werden.
Schon allein die Hinweise von @Waidmann
Zitat von WaidmannWaidmann schrieb:...das Alibi Arbeit gilt ab 14 Uhr...davor war sein Alibi,zusammen mit seinem Cousin ein Auto umgemeldet zu haben...als Nachweis dafür wurde vor Gericht eine Quittung vom Landratsamt vorgelesen...dass er deshalb auf der Zulassungsstelle war ist für mich nicht erwiesen...sein Cousin war kurzzeitig auch festgenommen und seine Wohnung wurde durchsucht.
...die 50.000 DM SMS
...die "Ich habe meine Mama..." SMS
...die Frage,welche Strafe auf eine Entführung stehe
...die T-Shirt-Geschichte
...Peggy geschlagen
...Waffenbesitz
...die Angst von SK,eines ihrer Kinder könnte in die Türkei verschleppt werden
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.neue-ermittlungen-fall-peggy-psychiater-zur-vernehmung.156954ea-6d2c-49a9-be75-def85fdee466.html
sind aussagekräftig genug. Vielleicht macht man für H.E., J.B. und R.E. auch eine ähnliche
Aufstellung; auf Umfang und Ergebnis kann man gespannt sein.


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Peggy Knobloch

29.05.2014 um 15:10
@Themis
Mal eine Frage. Wurde eigentlich schon Ausgeschlossen, dass die eigenen Eltern was gemacht haben?


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Peggy Knobloch

29.05.2014 um 17:27
Bis jetzt wurde noch von keinen was ausgeschlossen.


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Peggy Knobloch

29.05.2014 um 18:36
@JosefK1914
JosefK1914 schrieb:
Wenn Sie in das Gesetz sehen würden, liegt der Strafrahmen bei Missbrauch von Kindern im Bereich von 3 Monaten bis 10 Jahren.

Nur dass Du In Deiner Argumentation die Kleinigkeit ignorierst, dass es bzgl. der Sexuellen Missbräuche keine Strafe gab, deshalb zieht der Vergleich mit dem Strafmaß für gesunde Täter bei einer gegebenen Therapierfähigkeit bzw. Steuerungsfähigkeit und Einsicht überhaupt nicht.
Hallo Jaska,

ich habe Dein komplettes Posting gelesen, in dem ich Dir auch voll und ganz zustimme, und erlaube mir, nur einen kleinen Auszug davon zu zitieren.

Trifft vielleicht jetzt auch nicht ganz den Auszug, aber ich möchte nur sagen, dass es für mein Empfinden egal ist, ob "gesund" oder "krank". Wer sich an Kindern vergreift, egal in welcher Form, macht das immer wieder. Therapie hin oder her...ist selten von Erfolg gekrönt.

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

29.05.2014 um 18:49
Tatsache ist, daß er Kinder missbraucht hat ( die Definition dessen ist klargestellt).


Das wird auch bei der rechtlichen Beurteilung nicht ausgeblendet. Nur kennt sinnvollerweise das Recht nicht dieses alles vereinfachende Schwarz-Weiß-Denken der Kulac-Gegner. Wenn Sie in das Gesetz sehen würden, liegt der Strafrahmen bei Missbrauch von Kindern im Bereich von 3 Monaten bis 10 Jahren. Missbrauch ist eben nicht gleich Missbrauch. Da muss abgewogen werden und das dürfte jetzt auch erfolgen
Ja klar, Schwarz-Weiß-Denken, lach. Ich will Dich mal sehen, was du abwiegst, wenn Dein Kind (ich will Dir aber nicht zu nahe treten und so eine Situation Dir auch nicht wünschen!) missbraucht wird.

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

29.05.2014 um 20:07
@ramisha
Ich hab's gestern schon mal gepostet, dass ich die Aussage von S.K. im WAV bezüglich der SMS mit den 50.000 DM seltsam fand.
Seltsam, weil sie immer noch von einem Kopfgeld gegen sie ausging, sich aber nicht genau festlegte.
Denn sie bekam die SMS am Jahreswechsel 2001/2002 und leitete sie aus Angst an die Ermittler weiter.
Im Mai 2002 flog sie dann gemeinsam mit E.Ü. in die Türkei. Vermutlich hatte sie zu diesem Zeitpunkt keine Angst mehr vor ihm, sonst wäre sie ja nicht mit ihm gemeinsam in den Urlaub geflogen.
Hatte sie ihn nicht auf die SMS angesprochen, was er damals damit gemeint hatte? Ich kann mir das schwerlich vorstellen, dass sie ihn deshalb nicht zur Rede gestellt hatte, bevor sie mit ihm in den Urlaub flog.
Wieso kann sie bis heute nicht konkrete und genaue Angaben dazu machen und sagen was E.Ü. gegenüber ihr zur SMS erklärt hatte?


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Peggy Knobloch

29.05.2014 um 20:13
@Dumas
Dann musst Du alle in eine Psychiatrie Wegsperren. Z.B. auch Leute wie H.E. oder R.E., die sonst nach ein paar Jahren Knast wieder rauskommen.


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Peggy Knobloch

29.05.2014 um 20:24
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Wenn er in 30 Jahren noch keinen Therapieerfolg hat, sitzt er eben in 31 Jahren noch da. Das ist doch keine Strafe!
Das mag Ihre Ansicht sein, aber so einfach ist die Sache eben nicht, da BVerfG sieht die Sache eben deutlich differenzierter.
Zitat von DumasDumas schrieb:Ja klar, Schwarz-Weiß-Denken, lach. Ich will Dich mal sehen, was du abwiegst, wenn Dein Kind (ich will Dir aber nicht zu nahe treten und so eine Situation Dir auch nicht wünschen!) missbraucht wird.
Ich wäge nicht ab, das machen in einem solchen Fall aus gutem Grund Richter.

Auch frage ich mich, wenn ich versuche Ihren Einwand zu berücksichtigen, warum hat dann der Gesetzgeber hier eine Differenzierung verlangt, anstelle gleich für alle Missbrauchsfälle lebenslänglich? Ich glaube Sie machen es sich zu einfach.

Ich glaube, dass die Gesetzgeber schon etwas weiser waren als Sie meinen.

Aber ob Herr Kulac in eine andere Einrichtung kommt, werden wir sehen. Die bisherigen Gutachten beruhten auf der weitaus größeren Gefahr eines evtl. Mordes.

Ein neues Gutachten unter den neuen Umständen wird ja gerade erstellt.

Die Frage, ob Herr Kulac nun anders untergebracht wird, hat mit dem Fall Peggy Knobloch auch wirklich nichts mehr zu tun.


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Peggy Knobloch

29.05.2014 um 21:04
In Deutschland werden jährlich rund 35.000 Kinder spurlos verschwunden gemeldet, es gibt eine noch höhere Dunkelziffer.

http://www.rp-online.de/panorama/35-000-kinder-verschwinden-jaehrlich-spurlos-aid-1.2077038


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