@ramisha Spinnen wir Deinen Faden doch mal in der Theorie weiter:
Also : H.E. würde sich in irgendeiner Weise dazu äussern, was ihm Peggy u.U. anvertraut hat.
Aufgrund dieser durch H.E. dem Gericht offenbarten Sache, die ihm Peggy anvertraut hat, käme es zu Untersuchungen bei Person X. Nun würde man im Zuge dieser Untersuchungen Peggy finden.
Aber an Peggy keinerlei Spuren von Person X, weil diese im Laufe der langen Zeit denaturiert wären.
Person X könnte dann also sagen, ihr könnt mir gar nix nachweisen. Und der Anwalt von Person X könnte sagen, H.E. hat nur versucht den Verdacht auf seinen Mandanten zu lenken.
Das widerum könnte H.E. nicht widerlegen - hätte aber, wenn auch nur indirekt, dazu beigetragen, dass Peggy gefunden wurde.
An wem würde wahrscheinlich dann der grössere Tatverdacht hängen bleiben ?
Ich würde an der Stelle von H.E. s Anwalt diesem den Mund dazu geradezu verbieten.