Hi,
@Schimpanski ,
ich werde mich hüten, mich zu den 50.000 DM zu äußern. Es gibt da die unterschiedlichsten
Verwendungszwecke bzw. Einnahmegründe, vom Kopfgeld, über Kaufgeld, Brautgeld,
Schweigegeld bis zur ausgesetzten Belohnung oder Anschaffung einer Dönerbude.
Ich sehe z.B. S.K. und Ü.E. gemeinsam mit Ermittlern entspannt am Tisch sitzen und die
Angelegenheit unter mehreren Augen klären. Im Zweifelsfall könnte man ja Unterlagen
aus Uraltakten von 2001/2002 mit zu Rate ziehen, wenn etwas in Vergessenheit geraten
sein sollte. Papier ist in dem Fall nicht nur geduldig, nee, es hat auch ein Gedächtnis! ;-)
Und gerade, wenn es um Finanzen geht, ist unser Staat weder vergesslich noch zimperlich.
50.000 DM sind außerdem kein Pappenstiel. Die kriegste nicht einfach mal so von irgend
jemandem vorgeschossen und wenn, gibt es nachweisliche Kontobewegungen, denn an
den Sparstrumpf unter der Matratze glaubt ja wohl keiner mehr und auch das Finanzamt
würde sich dafür interessieren, wie z.B. ein Arbeitsloser oder Geringverdiener zu der Summe kommt. Und fliegen die Scheine aus dem Ausland ein, hat der Zoll auch ein Wort zu sagen.
Das fiel mir nur so ganz spontan ein; zunächst sollte man sich aber erst mal über Sinn und
Zweck der SMS einigen und das muss doch zumindest zwischen Absender und Empfänger
möglich sein, gelle?