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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

27.05.2014 um 14:01
@Blondi23
Ich hier im Moment nicht...


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 14:02
Zitat von tüftler1tüftler1 schrieb:@Schimpanski
Wie im WAV angedeutet, könnte es doch auch ein grüner Vorhang gewesen sein, welcher offenbar auch als Rauch- und / oder Staubverzehrer fungiert haben könnte...(laut Aussage des früheren Anwalt Kulacs´ sei diesem, das Fehlen des Vorhangs, doch durch einen, sich "dahinter", befindlichen, dunklen Streifen aufgefallen..
Sah so aus.


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 14:30
@Schimpanski
Zitat von SchimpanskiSchimpanski schrieb:U. K. war's trotzdem:
Kann sein das du Recht hast!
Ich würde mich, im Gegensatz zu Dir, allerdings nicht festlegen wollen. Aber ausschließen, kann auch ich ihn nicht.


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 16:24
Zitat von jaskajaska schrieb:Da die Ermittler Ulvi K. eine „konsequente Leichenbeseitigung“ nicht zugetraut haben, seien sie davon ausgegangen, dass ihm aus der Familie dabei geholfen wurde.
Zitat von jaskajaska schrieb:http://www.np-coburg.de/regional/franken/schauplatzregionnp/Tag-2-im-Peggy-Prozess-Dem-Gestaendnis-auf-der-Spur;art83463,3273260
Was heißt, die Ermittler seien davon ausgegangen, "dass ihm aus der Familie dabei geholfen wurde". Hat Ulvi das nicht von sich aus erzählt? (Wobei wir wieder mal bei grünen Fusseln wären!)
So, wie es sich im oben Zitierten anhört, gingen die Ermittler von einem Mittäter aus der Familie
aus. Hat man das Ulvi u.U. auch so suggeriert?

Es ist immer wieder erstaunlich, wie schnell von anderen Geschehnissen im Vorfeld zu
Peggys Verschwinden abgekommen und sich wieder auf Ulvi fixiert wird. Ist das Masche
oder inzwischen schon zu einer Manie geworden? Wer möchte, kann ihn ja gern als Tatverdächtigen weiter im Auge behalten, sollte aber nicht den Sinn für Wesentlicheres
verlieren. Denn sollten alle Tatverdächtigen im Vermisstenfall Peggy Knobloch mit der
Akribie durchleuchtet worden sein, wie man sie Ulvi angedeihen ließ, wäre man sicherlich
der Wahrheit schon ein weites Stück näher gekommen.


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 18:18
@ramisha

Ich verfolge den Thread schon einige Zeit und finde es sehr schade, dass man auch hier immernoch über Schuld Ulvi's diskutieren muss. Das bringt leider nix. 1. ist er - meiner Meinung nach - unschuldig (hat ein Alibi & kein Motiv, 2 Jungen wollen Peggy später noch gesehen haben) und es behindert auch weitere Gedankengänge bezgl. des wahren Täters ...

Was ist mit dem roten Auto, in das Peggy gestiegen sein soll?
Hatte sich Peggy kurze Zeit vor ihrem Verschwinden wirklich verändert? (Psychisch: distanzierter, schüchterner und physisch: aufreizende Kleidung -> sexueller Missbrauch?)
Was ist wirklich passiert?


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 18:28
@Kältezeit
Das rote Auto wie auch Peggys angebliche Veränderungen sind hier im Thread schon
mehrfach, ausgiebig und teilweise fundiert diskutiert worden, doch leider sind zum
größten Teil die Ergebnisse ermittlerintern.

Fängt ja schon damit an, dass man für sich behält, wer z.B. am 7.5.2001 mittags mit
dem Taxi vor dem Blauen Haus vorfuhr oder wer der Mann war, der Peggy an der
Hand nach Hause brachte oder wer der Verdächtige war, bei dem man in der
Nacht vom 7. auf den 8. Mai zuerst suchte.

Am besten erhält man Einblicke in den Fall, wenn man die ersten zig Seiten liest
und dabei das inzwischen vorliegende Ergebnis dabei berücksichtigt. Kann den
Beginn dieses Threads zum Einstieg in eine Diskussion nur empfehlen.


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 19:05
@ramisha
Das ist mir klar. Ich wollte nur mal auf das ursächliche Thema zurückkommen. Da U. K. ja nun ausgeschlossen werden kann, würde es sich eher empfehlen einen eigenen Thread über seine vermeintlichen Vergewaltigungen zu eröffnen, da es meiner Meinung nach mit dem Thema hier nichts mehr zu tun hat.


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 19:13
@Kältezeit
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb: Da U. K. ja nun ausgeschlossen werden kann,
Genau das kann er ja nicht, denn selbst für die Ermittlungsgruppe Peggy Knobloch gehört er nach wie vor zu den Tatverdächtigen, wie mehrfach durch eingestellte Berichte belegt wurde.
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:über seine vermeintlichen Vergewaltigungen zu eröffnen,
Es gibt keine vermeintlichen Vergewaltigungen, es gibt, gerade in der aktuellen Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Bayreuth deutlich formuliert sexuellen Missbrauch zum Nachteil mehrerer Kinder.
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb: Die Verurteilung und die ihr insoweit zugrunde liegenden Feststellungen zum sexuellen Missbrauch an mehreren Kindern bleiben unabhängig vom Wiederaufnahmeverfahren unverändert rechtskräftig.
Insoweit haben U.K. und die Missbräuche nach wie vor mit dem Thema Peggy Knobloch zu tun.


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 19:27
Kältezeit schrieb:
Da U. K. ja nun ausgeschlossen werden kann,
als verurteilter Mörder Peggys: ja
als Tatverdächtiger: nein. letzteres ist nicht meine Privatmeinung sondern soll aktueller Ermittlungsstand sein.
kann man zur Kenntnis nehmen, kann man drüber nachdenken, kann man auch bestreiten. Soll doch jeder so halten, wie er/sie mag.


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 19:39
@Heike75
Onanieren vor einem anderen Kind ist Mißbrauch. Ohne wenn und aber. Da gibt es nichts, aber auch gar nichts zu beschönigen oder zu verharmlosen.
Widerlich,


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 19:51
@sigbert

Da stimme ich dir zu. Und nur, weil eine Mutter sowas vll nicht zur Anzeige gebracht hat, bedeutet es nicht gleichzeitig, dass es nichts anzuzeigen gibt. Ich bin sicher, dass vielmehr Missbräuche zur Anzeige gebracht würden, wenn die Kinder nicht aus Angst oder Scham schweigen würden.


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 19:55
@sigbert
@Heike75
wegen der nicht ganz einfachen Unterscheidung zwischen exhibitionistischem Handeln (zur Schaustellen) und Kindesmissbrauch stelle ich einen passenden wikipediaartikel ein. Wikipedia: Exhibitionismus#Tatbestand

die Taten des UK wurden so eingestuft, dass er in einer Psychiatrischen Einrichtung lebt. sowohl seine Eigenanzeige-Arztbesuche-Therapie als auch (zwangsweise) von Seiten der Staatsanwaltschaft war diese Unterbringung wohl dringend geboten.
Werden die exhibitionistischen Handlungen vor Kindern vollzogen, kann es sich in Deutschland um sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176 Abs. 4 StGB handeln,[2] bei Minderjährigen um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen nach § 174 StGB. In allen übrigen Fällen kommt eine Strafbarkeit nach § 183 Abs. 1 StGB – exhibitionistische Handlungen – in Betracht. Täter einer Straftat nach § 183 StGB kann nur ein Mann sein; verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich daraus nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht.[3] Grund für die Beschränkung auf Männer ist laut den Gesetzgebungsmaterialien, dass exhibitionistische Handlungen von Frauen extrem selten seien.[4] Exhibitionismus einer Frau kann aber nach § 183a – Erregung öffentlichen Ärgernisses – strafbar sein. Unterhalb der Strafbarkeitsschwelle kann eine Ordnungswidrigkeit in Gestalt einer Belästigung der Allgemeinheit (§ 118 Ordnungswidrigkeitengesetz) vorliegen.

Elementar für den Straftatbestand ist die Belästigung einer anderen Person durch die exhibitionistische Handlung. Dazu muss die Handlung eine Person nicht unerheblich in ihrem Empfinden beeinträchtigen, z.B. indem sie Gefühle von Ekel, Schock oder Schrecken verursacht, oder das Schamgefühl verletzt.[5] Die Belästigung ist nicht gegeben, wenn die Reaktion des oder der Betroffenen Interesse, Verwunderung oder Mitleid ist.[6] Die Straftat wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Sofern es sich um exhibitionistische Handlungen vor Kindern handelt, kann die Tat mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Die Schuldfähigkeit des Täters muss besonders geprüft werden, da der Exhibitionismus (sofern er dem Muster des Codes F65.2 der ICD-10 entspricht) als „andere schwere seelische Abartigkeit“ im Sinne der §§ 20, 21 StGB eingestuft werden kann.[7]

Nach einem Urteil des BayObLG aus dem Jahr 1998[8] ist der Tatbestand des Exhibitionismus nur dann erfüllt, wenn die Entblößung der sexuellen Befriedigung dient. Nacktheit und damit auch Nacktsport in der Öffentlichkeit alleine ist daher in Deutschland (und der Schweiz) nicht strafbar.



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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 20:01
@lawine
danke für den Ausschnitt, das ist mir alles bekannt.
Und trotzdem sehe ich einen Unterschied!


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 20:02
@Heike75
Die BI geht mir sonstwo vorbei, wenn es um die Verharmlosung von Missbrauch geht, so wie Du es gerade tust!
Sag mal, in welcher Welt lebst Du??


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 20:02
@Heike75
Es blieb längst nicht bei exhibitionistischen Handlungen und onanieren vor Kindern, was an sich schlimm genug wäre.
Wer das nicht sieht oder eben möchte verharmlost leider.
Ich würde meine Tochter jedenfalls weder Ulvi K. noch Holger E. überlassen.


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 20:05
@Heike75
War es missbrauch, als Ulvi dafür ein Bier oder eine Zigarette bekommen hat?
nein , das war kein Missbrauch. Es war evt nicht mal Exhibitionistisch , schon gar nicht, wenn er dazu von !Erwachsenen! aufgefordert wurde. und egal was er vor Erwachsenen machte - die Taten unterscheiden sich an der Altergrenze KIND - Erwachsener.

Der Unterschied zu Kindern: der Gesetzgeber schützt Kinder unter 14 Jahren generell vor sexuellen Handlungen durch und mit Erwachsenen. Ohne Abstriche. und das ist gut so! Kindern unter 14 Jahren gesteht der Gesetzgeber noch keine Entscheidungsreife zu, welche sexuellen Handlungen (mit Erwachsenen) sie mögen könnten und welche nicht. Ebenso sind Kinder unter 14 Jahren strafunmündig. Selbst wenn ein 13 Jähriges Kind vermeintlich einvernehmlich Sex mit einem Erwachsenen wünschen würde, sollte eine erwachsene Person davon tunlichst Abstand nehmen.


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Peggy Knobloch

27.05.2014 um 20:09
@Heike75
ich hab die rechtliche Brille auf, deswegen sehe ich keinen Unterschied. persönlich bin ich nicht involviert. ob das zur Erklärung unserer Differenzen ausreicht, weiß ich nicht.

mir ist jedenfalls die Gesetzeslage klar.

und deswegen ist es völlig Schnuppe für die rechtliche! Einordnung, ob die Mütter in Scharen zur Polizei liefen um den UK anzuzeigen. Oder ob es genauso lief, wie bei der Mehrzahl ALLER sexuellen Missbracuhsfälle: die Kinder scheigen, vertrauen sich niemandem an, oder werden nicht ernst genommen.
und das ist ein sozialer Missstand weltweit, und kein Lichtenbergphänomen.


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