26. Mai 2014 - Pressemitteilung 5/14
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bayreuth vom 26.05.2014
- nur für Medien, die über den Brief von Frau Gudrun Rödel vom 19.05.2014 berichtet haben -
Nach Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens hinsichtlich des Angeklagten K. hat dessen Betreuerin Gudrun Rödel in einem an einige Medien verbreiteten Brief die Ausführungen der Sitzungsstaatsanwältin in ihrem Plädoyer kritisiert und ihre eigene Sichtweise dargestellt. Sie ist der Meinung, Peggy Knobloch sei vom Angeklagten K. am 03.05.2001 nicht sexuell missbraucht worden.
Die Feststellungen zu den Sexualstraftaten des Angeklagten K. waren durch den Vorsitzenden der Strafkammer, der das Urteil des Landgerichts Hof vom 30.04.2004 hinsichtlich dieser Taten verlesen hatte, in die Verhandlung eingeführt worden. Die Verurteilung und die ihr insoweit zugrunde liegenden Feststellungen zum sexuellen Missbrauch an mehreren Kindern bleiben unabhängig vom Wiederaufnahmeverfahren unverändert rechtskräftig.
Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft schilderte im Schlussvortrag den Hergang der Ermittlungen, weil im Jahr 2002 seitens der Ermittler davon ausgegangen wurde, dass die Verdeckung der Sexualstraftat an Peggy Knobloch ein Motiv für den damals erhobenen Mordvorwurf war.
Letztlich endgültig entschieden hat das Gericht. Die Strafkammer hat in ihrer Begründung weder die Schuld noch die Unschuld des Angeklagten K. festgestellt, sondern als abschließendes Ergebnis der Urteilsberatung zum Ausdruck gebracht, dass der Angeklagte vom Mordvorwurf aus tatsächlichen Gründen freizusprechen sei.
http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/bt/presse/archiv/2014/04382/index.php