Peggy Knobloch
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Peggy Knobloch
16.04.2014 um 18:39@lawine
Ich finde nicht, dass das o.t. ist, denn es gehört zum Sachverhalt.
Deine PN Frage erübrigt sich doch aus dem , über was wir die ganze Zeit reden ;-) .
Ich finde nicht, dass das o.t. ist, denn es gehört zum Sachverhalt.
Deine PN Frage erübrigt sich doch aus dem , über was wir die ganze Zeit reden ;-) .
Peggy Knobloch
16.04.2014 um 18:41@lawine
Ach so! Aber ich muss mir erst vergegenwärtigen, dass ein ernsthafter Gutachter
sich missverständliche Ironie erlaben darf. Man lernt dazu!
Ach so! Aber ich muss mir erst vergegenwärtigen, dass ein ernsthafter Gutachter
sich missverständliche Ironie erlaben darf. Man lernt dazu!
Peggy Knobloch
16.04.2014 um 18:46@lawine
Ich bitte Dich , eine an den Kopf gehaltene Waffe ist immer eine Bedrohung , wie soll sich da eine Ausnahme ergeben können ? Zumal die Waffe geladen war !
Und ja, natürlich reden wir von Walter H. , dem Ulvi angeblich vorher alleine gestanden haben soll. Aber , wenn er das Ding unterschrieben hat, obwohl er bei angeblich nachfolgenden Geständnis nicht anwesend war, kann er das Gedächtnisprotokoll dennoch nicht einfach unterschreiben, denn dieses hat ein Datum und eine Uhrzeit zu tragen . War er zu der Uhrzeit nicht dabei, kann er es nicht wahrheitsgemäss unterschreiben.
Ausserdem kann er damit doch nichts bestätigen , was Ulvi während seiner Abwesenheit gesagt haben soll.
Ich bitte Dich , eine an den Kopf gehaltene Waffe ist immer eine Bedrohung , wie soll sich da eine Ausnahme ergeben können ? Zumal die Waffe geladen war !
Und ja, natürlich reden wir von Walter H. , dem Ulvi angeblich vorher alleine gestanden haben soll. Aber , wenn er das Ding unterschrieben hat, obwohl er bei angeblich nachfolgenden Geständnis nicht anwesend war, kann er das Gedächtnisprotokoll dennoch nicht einfach unterschreiben, denn dieses hat ein Datum und eine Uhrzeit zu tragen . War er zu der Uhrzeit nicht dabei, kann er es nicht wahrheitsgemäss unterschreiben.
Ausserdem kann er damit doch nichts bestätigen , was Ulvi während seiner Abwesenheit gesagt haben soll.
Peggy Knobloch
16.04.2014 um 18:48@BigMäc
@ramisha
natürlich darf Kröber als Privatperson sich ironisch äußern. Das berührt nicht seine berufliche Qualifikation.
BigMäc schrieb: Er kann doch kein Gedächtnisprotokoll unterschreiben , bei dessen Entstehung er nicht anwesend warnatürlich kann er das, ihm gegenüber hat UK gestanden. weiß nicht was du hier für einen Strick drehen willst und wen du mit dem Strick hängen willst (bildlich gesprochen)
@ramisha
natürlich darf Kröber als Privatperson sich ironisch äußern. Das berührt nicht seine berufliche Qualifikation.
Peggy Knobloch
16.04.2014 um 18:50@lawine
Wenn ich heute jemanden beleidige und der es erstmal alleine hört- ich das später aber auch Anderen gegenüber in Abwesenheit des Beleidigten wiederhole, dann kann der Beleidigte auch nicht unterschreiben , er habe gehört, was ich den Anderen sagte.
Wenn ich heute jemanden beleidige und der es erstmal alleine hört- ich das später aber auch Anderen gegenüber in Abwesenheit des Beleidigten wiederhole, dann kann der Beleidigte auch nicht unterschreiben , er habe gehört, was ich den Anderen sagte.
Peggy Knobloch
16.04.2014 um 18:51@BigMäc
BigMäc schrieb:Aber , wenn er das Ding unterschrieben hat, obwohl er bei angeblich nachfolgenden Geständnis nicht anwesend war, kann er das Gedächtnisprotokoll dennoch nicht einfach unterschreiben, denn dieses hat ein Datum und eine Uhrzeit zu tragen . War er zu der Uhrzeit nicht dabei, kann er es nicht wahrheitsgemäss unterschreiben.er kann und muss logischerweise das Gedächtnisprotokoll unterschreiben - jedenfalls den Teil, der sich auf die ihm gegenüber gemachte Zeugenaussage bezieht. Wo liegt der Fehler?
Peggy Knobloch
16.04.2014 um 18:54@lawine
Genau da - er hat offensichtlich eben nicht nur den Teil unterschrieben, der sich auf die ihm gegenüber gemachte Zeugenassage bezieht, sondern DAS Gedächtnisprotokoll. Andernfalls wäre Euler ja reichlich dämlich , ihn wegen Falschaussage anzuzeigen und sich selbst damit ins Knie zu schiessen. Und davon , dass Euler dämlich ist, ist wohl kaum auszugenen !?
Genau da - er hat offensichtlich eben nicht nur den Teil unterschrieben, der sich auf die ihm gegenüber gemachte Zeugenassage bezieht, sondern DAS Gedächtnisprotokoll. Andernfalls wäre Euler ja reichlich dämlich , ihn wegen Falschaussage anzuzeigen und sich selbst damit ins Knie zu schiessen. Und davon , dass Euler dämlich ist, ist wohl kaum auszugenen !?
Peggy Knobloch
16.04.2014 um 19:02@BigMäc
nein, nochmals, eine an den Kopf gehaltene Waffe KANN eine Bedrohung darstellen, muss aber nicht. zur Beurteilung ziehst du § 241 Abs. 1 StGB heran.
..begeht derjenige eine Bedrohung, der eine Person mit der Begehung eines gegen diese Person oder eine ihr nahestehende Person gerichteten Verbrechens droht (so genannter Bedrohungstatbestand).
dazu liegen weder dir noch mir Fakten vor, mithin kann ich es nicht als Bedrohung einordnen.
Euler ist nicht dämlich sondern herrlich (du kriegst Pluspunkte auf meiner nach oben offenen Beliebtheitsskala wenn du sowohl den vorder- als auch den hintergründigen Sinn verstehst)
Rechtsberatung gibts aber ned ;-)
nein, nochmals, eine an den Kopf gehaltene Waffe KANN eine Bedrohung darstellen, muss aber nicht. zur Beurteilung ziehst du § 241 Abs. 1 StGB heran.
..begeht derjenige eine Bedrohung, der eine Person mit der Begehung eines gegen diese Person oder eine ihr nahestehende Person gerichteten Verbrechens droht (so genannter Bedrohungstatbestand).
dazu liegen weder dir noch mir Fakten vor, mithin kann ich es nicht als Bedrohung einordnen.
Euler ist nicht dämlich sondern herrlich (du kriegst Pluspunkte auf meiner nach oben offenen Beliebtheitsskala wenn du sowohl den vorder- als auch den hintergründigen Sinn verstehst)
Heike75 schrieb: DAS Gedächtnisprotokoll.was genau beinhaltet DAS Gedächtnisprotokoll und an welcher Stelle überschritt Walter H. seine Kompetenzen? bei solchen Vorwürfen bin ich geneigt, GANZ GENAU hinzuschauen, in der Beziehung kann ich den Vergleich mit einem Juristen aufnehmen
Rechtsberatung gibts aber ned ;-)
Peggy Knobloch
16.04.2014 um 19:05@lawine,
lawine schrieb: nein, nochmals, eine an den Kopf gehaltene Waffe KANN eine Bedrohung darstellen, muss aber nicht.Muss nicht? Was soll eine Knarre am Kopf denn dann sein?
Peggy Knobloch
16.04.2014 um 19:07@Heike75 @BigMäc
schaut selbst ins Strafgesetzbuch (StGB) und sucht euch nen passenden Straftatbestand aus. Die sind da alle abschließend aufgeführt. viel Spaß dabei!
schaut selbst ins Strafgesetzbuch (StGB) und sucht euch nen passenden Straftatbestand aus. Die sind da alle abschließend aufgeführt. viel Spaß dabei!
Peggy Knobloch
16.04.2014 um 19:07@lawine
Mit der Nichtbedrohung durch eine an den Kopf gehaltene Waffe täuscht Du Dich !
Es muss keine Nötigung sein, eine Bedrohung ist es immer !
lawine schrieb:Euler ist nicht dämlich sondern herrlich (du kriegst Pluspunkte auf meiner nach oben offenen Beliebtheitsskala wenn du sowohl den vorder- als auch den hintergründigen Sinn verstehst)Ohne Wert auf das Angebot mit der Beliebtheitsscala zu legen : Ein geschicktes Wortspiel, das muss man Dir lassen !
lawine schrieb: was genau beinhaltet DAS Gedächtnisprotokoll und an welcher Stelle überschritt Walter H. seine Kompetenzen? bei solchen Vorwürfen bin ich geneigt, GANZ GENAU hinzuschauen, in der Beziehung kann ich den Vergleich mit einem Juristen aufnehmenDas wird die Staatsanwaltschaft auch getan haben .....
Mit der Nichtbedrohung durch eine an den Kopf gehaltene Waffe täuscht Du Dich !
Es muss keine Nötigung sein, eine Bedrohung ist es immer !
Peggy Knobloch
16.04.2014 um 19:09@BigMäc
lawine schrieb:was genau beinhaltet DAS Gedächtnisprotokoll und an welcher Stelle überschritt Walter H. seine Kompetenzen?
Peggy Knobloch
16.04.2014 um 19:10@Frau.N.Zimmer
Ich habe Dir eine Frage gestellt und erwarte eine Antwort.
Frau.N.Zimmer schrieb: Ich warte noch auf einen Beleg dafür, dass Hilmar K. mit vorgehaltener Waffe zu einer Aussage gezwungen wurde, das einfach so in den Raum zu stellen ist ungeheuerlich.Ich werde mich zu den "ungeheuerlichen Anschuldigungen" dann äussern, wenn Du es auch tust.
Ich habe Dir eine Frage gestellt und erwarte eine Antwort.
Peggy Knobloch
16.04.2014 um 19:11@lawine
Was ist es, wenn es keine (Be)Drohung ist. Ich erwarte darauf eine Antwort. Nicht von StGB sondern von Dir.
lawine schrieb:schaut selbst ins Strafgesetzbuch (StGB) und sucht euch nen passenden Straftatbestand aus. Die sind da alle abschließend aufgeführt. viel Spaß dabei!Schon passiert.
Was ist es, wenn es keine (Be)Drohung ist. Ich erwarte darauf eine Antwort. Nicht von StGB sondern von Dir.
Peggy Knobloch
16.04.2014 um 19:13@lawine
Ich habe nie gesagt, dass ich den Inhalt genau kenne . Ich vertraue da aber durchaus auf die herrliche Nichtdämlichkeit von Euler - und der Staatsanwaltschaft .
Ich habe nie gesagt, dass ich den Inhalt genau kenne . Ich vertraue da aber durchaus auf die herrliche Nichtdämlichkeit von Euler - und der Staatsanwaltschaft .
Peggy Knobloch
16.04.2014 um 19:14Ich komm nicht mehr mit :( WANN soll der eine dem andern eine Waffe WARUM an den Kopf gehalten haben? Steht diese Aktion überhaupt in direktem Zusammenhang mit diesem Fall oder gehts nur darum den Polizeibeamten zu beurteilen?
Peggy Knobloch
16.04.2014 um 19:19@BigMäc
ich habe keinen Anlass, dem RA Euler zu vertrauen, er vertritt mich nämlich nicht.
du kannst als Privatperson oder als Anwalt erstmal alles gegen eine anderen behaupten.
Der Wahrheitsgehalt einer Behauptung wird dann vom Gericht geprüft.
auf welchem Stand ist die gerichtliche Auseinandersetzung diesbezüglich? es dürfte ein schwebendes Verfahren sein und insofern sind dem Walter H "die Hände gebunden" allein dass KÖNNTE einem geschickt agierendem RA, Walter H. ist immerhin Hauptbelastungszeuge!! sehr gut ins Konzept der Verteidigung seines Mandanten passen.
lieber dreimal hinschauen als einmal zu früh urteilen :-)
ich habe keinen Anlass, dem RA Euler zu vertrauen, er vertritt mich nämlich nicht.
du kannst als Privatperson oder als Anwalt erstmal alles gegen eine anderen behaupten.
Der Wahrheitsgehalt einer Behauptung wird dann vom Gericht geprüft.
auf welchem Stand ist die gerichtliche Auseinandersetzung diesbezüglich? es dürfte ein schwebendes Verfahren sein und insofern sind dem Walter H "die Hände gebunden" allein dass KÖNNTE einem geschickt agierendem RA, Walter H. ist immerhin Hauptbelastungszeuge!! sehr gut ins Konzept der Verteidigung seines Mandanten passen.
lieber dreimal hinschauen als einmal zu früh urteilen :-)
Peggy Knobloch
16.04.2014 um 19:23@Heike75
wie oft noch? ich bewerte das "Waffe an den Kopf halten" rechtlich nicht, weil mir die Geamtheit der Fakten nicht bekannt ist
wie oft noch? ich bewerte das "Waffe an den Kopf halten" rechtlich nicht, weil mir die Geamtheit der Fakten nicht bekannt ist