@BigMäc illegaler Waffenbesitz wäre ein Offizialdelikt.
was sich in der Kneipe wirklich abgespielt hat, werde ich rechtl. nicht einordnen. Begründung: mir fehlen die Fakten in ihrer Gesamtheit und ich bin kein Jurist. Außerdem spielt es für den Fall Peggy und für das WAF keinerlei Rolle.
Bemerkenswert ist lediglich, dass ein Vertreter der BI einen Polizisten beleidigt hat UM ihn im Vorfeld als Zeugen für das angestrengte WAF bereits unglaubwürdig zu machen.
BigMäc schrieb:Es gibt deshalb ein anhängiges Verfahren wegen Falschaussage gegen ihn - ich denkem das unterstützt die "Annahme" . er habe diesbezüglich gelogen.
nein - es ist ein Verfahren in dem noch nicht entschieden wurde. deswegen hat Walter H. offiziell noch als unschuldig zu gelten (kommt dir bestimmt bekannt vor) bezüglich dessen, was man ihm zur Last legt.
hast pn - weil ich nicht sicher bin, dass ich dich richtig verstehe...
ich hab jetzt noch nicht alles gelesen. Berichtigt mich bitte, wenn ich was falsch schreibe: Walter H. gehörte nicht zur SOKO II sondern wurde abgeordnet, den UK zurück in die Klinik nach Bayreuth zu begleiten. Er war vorher schon mit UK bekannt (ein wesentlicher Grund, ihn gerade eben nicht in die SOKO zu berufen!) und in seiner Eigenschaft als Lichtenberger eine für Ulvi vertraute Person.
Diesem Walter H. hat UK am 2.7. ein Tatgeständnis abgelegt. und fast wäre es Wochen zuvor schon mal dazu gekommen, dasss sich UK ihm anvertraut hätte (so zu lesen in der THH)
Im Verhörzimmer, wo das Geständnis abgelegt wurde, waren die Aufnahmegeräte vom Vormittag bereits abgebaut. Walter H. hat Ulvi Kulac am Stück reden lassen, es waren im Raum keine weiteren Polizisten zugegen. Einer hat das Geständnis in der offenen Tür lehnend mit angehört, aber wohl nicht ganz von Anfang an(?)
Inwieweit das Geständnis außerhalb des Raumes durch die geöffnete Tür von den anderen anwesenden Beamten mitgehört wurde, weiß ich jetzt nicht (wer macht dazu Angaben?)
Unterschrieben wurde das Gedächtnisprotokoll vom Verfasser (wer?) von Walter H. als unmittelbarem Zeugen und einem Dritten (wer?).