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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

16.04.2014 um 17:15
@BigMäc
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Wenn es so war, dann ist es keine Diffamierung , sondern eine Aufdeckung .
Könnte eine Aufdeckung werden wenn es denn bewiesen werden kann, sorry ich bin da kleinlich.


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 17:22
Zitat von lawinelawine schrieb:ja, Alkohol und gute Arbeit schließen sich nicht grundsätzlich aus, sonst wäre die Volksdroge Nummer eins längst verboten.
Und deswegen ist ein stockbesoffener Polizist mit ner Dienstpistole am Mann normal?


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 17:23
@Frau.N.Zimmer
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb: Könnte eine Aufdeckung werden wenn es denn bewiesen werden kann, sorry ich bin da kleinlich.
Dann lass mal gleiches Recht für Alle , das Du vorhin einfordertest , gelten und behaupte nicht

" wer diffamiert denn einen Polizisten " , solange Du nicht beweisen kannst , ob es eine Diffamierung war. Sorry, ich werde da jetzt kleinlich .


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 17:32
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:ja, Alkohol und gute Arbeit schließen sich nicht grundsätzlich aus, sonst wäre die Volksdroge Nummer eins längst verboten.
Das mag , bis zu einem gewissen Grad und einer gewissen Regelmässigkeit zutreffen.
Ab dem Moment, ab dem es sich eben doch ausschliesst, müssen da Konsequenzen gezogen werden. Einen in der freien Wirtschaft sturzbetrunkenen Mitarbeiter, der gefährlichen "Mist" baut , welcher zudem noch geeignet ist, das Ansehen der kompletten Firma zu gefährden, würde man korrekter Weise bald vorm Arbeitsamt beobachten können !
Umso mehr hat das für einen Polizisten zu gelten ! Und zwar richtig konsequent , d.h. er hat nicht womöglich halbherzig versetzt oder in Frühpension geschickt zu werden !


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 17:45
Aus Wikipedia:

Als Diffamierung (von lateinisch: diffamare = Gerüchte verbreiten) bezeichnet man heute allgemein die gezielte Verleumdung Dritter. Dies kann durch die Anwendung von Schimpfwörtern oder durch diverse Unterstellungen geschehen.

Verleumdung bedeutet im deutschen Strafrecht, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass sie unwahr sind.

Walter H. hat vor mehreren Zeugen (zwei davon mit eidesstattlicher Versicherung) Hilmar K. eine Waffe an den Kopf gehalten...alkoholisiert und im Dienst...wo ist eine Unterstellung bzw. eine unwahre Behauptung,die den Begriff der Diffamierung erfüllen würde?

Er hat das Gedächtnisprotokoll unterschrieben und vor Gericht ausgesagt,dass er mit dem Geständnis nichts zu tun hatte.

Wie kann man da von Untergrabung der Glaubwürdigkeit reden?Welche Glaubwürdigkeit?

@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Die Geständnisse waren 2002 und der besagte Vorfall soll einige Jahre später gewesen sein.
Nein.Der Vorfall war deutlich vor dem Geständnis.


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 17:49
@Waidmann
Zitat von WaidmannWaidmann schrieb:Nein.Der Vorfall war deutlich vor dem Geständnis.
Danke!

Was kam bei der Verhandlung heraus?


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 17:54
@jaska

Es gab keine Verhandlung wegen dem Vorfall.


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 17:56
@Waidmann
Warum denn nicht? Wozu dann die eidesstattliche Versicherung?


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 18:00
@ramisha @BigMäc
@Waidmann etc
Zitat von ramisharamisha schrieb:Und deswegen ist ein stockbesoffener Polizist mit ner Dienstpistole am Mann normal?
nein, das ist nicht normal sondern sollte geahndet werden.
allerdings nihct in Form einer Beleidigung, wie durch den BI Vertreter Hörteis geschehen sondern im Rahmen einer ordentlichen Anzeige und gegebenenfalls zusätzlichen Dienstaufsichtsbeschwerde.
Hörteis aber erklärt, er wollte den Polizisten in seiner Eigenschaft als Zeuge im Mordprozess in seiner Glaubwürdigkeit zerstören, zu diesem Zwecke beleidigte er ihn. Beleidigung ist ein separates Strafdelikt, und ensprechend fiel die Verhandlung aus. Was Hörteis übersehen hat und was im Nachhinein wieder als üble Mauschelei empfunden wird, ist ein Eckpfeiler unserer Gerichtsbarkeit: es wird nur das verhandelt, was angezeigt wird.


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 18:03
@Waidmann
Zitat von WaidmannWaidmann schrieb:Walter H. hat vor mehreren Zeugen (zwei davon mit eidesstattlicher Versicherung) Hilmar K. eine Waffe an den Kopf gehalten...alkoholisiert und im Dienst...wo ist eine Unterstellung bzw. eine unwahre Behauptung,die den Begriff der Diffamierung erfüllen würde?
das ist doch das Problem: wurde dieses Dienstvergehen angezeigt und ist Dienstaufsichtsbeschwerde erfolgt?

hat sich der evt. bedroht gefühlte Hilmar K. mit einer Anzeige wegen Nötigung, Körperverletzung oder dergleichen an die Polizei gewandt?


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 18:04
@lawine

Du bist der Jurist und ich bitte Dich, mich zu korrigieren , sollte ich falsch liegen.

Die Bedrohung mit einer Waffe dürfte m.E. ein Offizialdelikt darstellen und müsste, da es dem Gericht bereits durch die Verhandlung gegen Hörteis bekannt ist, auch ohne seperate Anzeige durch den Geschädigten verhandelt werden ?


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 18:09
Gelogen hat er (Walter H.) auch hinsichtlich der Behauptung, er wäre beim Geständnis von Ulvi nicht im Raum gewesen - oder sollte er dieses mitunterschrieben haben ohne es selbst gehört zu haben ?
soweit ich weiß, hat er diesbezüglich überhaupt nicht gelogen sondern gesagt, dass er nicht an der vielfach kritisierten Vernehmung (am Vormittag) beteiligt war sondern während dieser Zeit mit anderen Aufgaben betraut war.
Leider machte die Presse da keine korrekte Unterscheidung - ihr fehlte wie uns allen bislang das Hintergrundwissen.


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 18:10
@lawine

Er kann doch kein Gedächtnisprotokoll unterschreiben , bei dessen Entstehung er nicht anwesend war .


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 18:12
@lawine

Es gibt deshalb ein anhängiges Verfahren wegen Falschaussage gegen ihn - ich denkem das unterstützt die "Annahme" . er habe diesbezüglich gelogen.


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 18:26
@BigMäc
illegaler Waffenbesitz wäre ein Offizialdelikt.

was sich in der Kneipe wirklich abgespielt hat, werde ich rechtl. nicht einordnen. Begründung: mir fehlen die Fakten in ihrer Gesamtheit und ich bin kein Jurist. Außerdem spielt es für den Fall Peggy und für das WAF keinerlei Rolle.
Bemerkenswert ist lediglich, dass ein Vertreter der BI einen Polizisten beleidigt hat UM ihn im Vorfeld als Zeugen für das angestrengte WAF bereits unglaubwürdig zu machen.
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Es gibt deshalb ein anhängiges Verfahren wegen Falschaussage gegen ihn - ich denkem das unterstützt die "Annahme" . er habe diesbezüglich gelogen.
nein - es ist ein Verfahren in dem noch nicht entschieden wurde. deswegen hat Walter H. offiziell noch als unschuldig zu gelten (kommt dir bestimmt bekannt vor) bezüglich dessen, was man ihm zur Last legt.

hast pn - weil ich nicht sicher bin, dass ich dich richtig verstehe...


ich hab jetzt noch nicht alles gelesen. Berichtigt mich bitte, wenn ich was falsch schreibe: Walter H. gehörte nicht zur SOKO II sondern wurde abgeordnet, den UK zurück in die Klinik nach Bayreuth zu begleiten. Er war vorher schon mit UK bekannt (ein wesentlicher Grund, ihn gerade eben nicht in die SOKO zu berufen!) und in seiner Eigenschaft als Lichtenberger eine für Ulvi vertraute Person.

Diesem Walter H. hat UK am 2.7. ein Tatgeständnis abgelegt. und fast wäre es Wochen zuvor schon mal dazu gekommen, dasss sich UK ihm anvertraut hätte (so zu lesen in der THH)
Im Verhörzimmer, wo das Geständnis abgelegt wurde, waren die Aufnahmegeräte vom Vormittag bereits abgebaut. Walter H. hat Ulvi Kulac am Stück reden lassen, es waren im Raum keine weiteren Polizisten zugegen. Einer hat das Geständnis in der offenen Tür lehnend mit angehört, aber wohl nicht ganz von Anfang an(?)
Inwieweit das Geständnis außerhalb des Raumes durch die geöffnete Tür von den anderen anwesenden Beamten mitgehört wurde, weiß ich jetzt nicht (wer macht dazu Angaben?)

Unterschrieben wurde das Gedächtnisprotokoll vom Verfasser (wer?) von Walter H. als unmittelbarem Zeugen und einem Dritten (wer?).


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 18:26
Und ich gehe schwer davon aus, diese Anzeige wäre nicht erfolgt, hätte diese Unterschrift, in Verbindung mit der Aussage von Walter H. , er habe zu der Zeit andere Aufgaben erfüllt und wäre nicht anwesend gewesen, einen anderen, juristisch korrekkten, Grund , denn :
bitterlemmer ✒︎
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16.04.2014 KOMMENTARE 2
#Peggy-Prozess: V-Mann-Führer bei falscher Aussage ertappt. Polizist soll Zeuge mit Waffe bedroht haben
Nachtrag zum Prozesstermin am Dienstag: Zwei Zeugen sind besonders erwähnenswert, zwei Polizeibeamte. Einer der beiden führte den V-Mann Peter Hoffmann, der gemeinsam mit Ulvi Kulac in der Psychiatrie in Bayreuth einsaß. Hoffmann hatte Ulvi verdeckt ausgehorcht und den Ermittlern berichtet, er habe den Mord an Peggy zugegeben. Der andere Polizist lebt in Lichtenberg und sollte bei den Vernehmungen den väterlichen Freund spielen.

Die Zeugenbefragung des “väterlichen Freundes” Walter H. (67) begann mit einer Überraschung: Er brachte einen Anwalt als Zeugenbeistand mit und kündigte an, seine Aussage unter Berufung auf den Paragrafen 55 zu verweigern – also mit Hinweis darauf, dass er sich selber belasten könne. Der Anwalt begründete das mit einem laufenden Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Hof wegen Falschaussage. Hintergrund ist ein Verfahren, das vor zweieinhalb Jahren geführt wurde. Polizist H. hatte sich von einem Mann beleidigt gefühlt, der damals zur Bürgerinitiative für Ulvi Kulac gehörte. Während des Verfahrens hatte ihn Kulacs Anwalt Michael Euler gefragt, ob er bei dem Verhör dabei war, in dem Ulvi Kulac den Mord an Peggy gestand. Der Polizist habe geantwortet: “Nein, er habe andere Aufgaben gehabt.” Daraufhin zeigte in der Ulvi-Aktivist an und die Staatsanwaltschaft eröffnete das Ermittlungsverfahren.
http://www.bitterlemmer.net/wp/2014/04/16/peggy-ulvi-prozess-wiederaufnahme-lichtenberg-polizei-gestaendnis-v-mann-peter-hoffmann-waffe/#more-8552


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 18:33
@lawine

Wenn ich jemandem eine Waffe an den Kopf halte ist das immer eine Bedrohung und somit ein Offizialdelikt , oder etwa nicht ?


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 18:34
Die vielen blumigen Details des Geständnisses hätten Ulvi K. nicht suggeriert werden können.
Ulvi K., sagt Kröber, berichte sehr anschaulich von einem Stein, über den Peggy gestolpert sei, und von ihrem Schulranzen, der beim Sturz über den Kopf des Mädchens nach vorn geflogen sei. Die Vorstellung, dass man einem nicht alkoholisierten Menschen einen Mord einrede, obwohl er zu diesem Zeitpunkt beim Holzhacken war, könne er sich nur als „Kino-Stoff“ vorstellen, sagte Kröber.
http://www.bild.de/news/inland/prozess/peggy-gutachter-haelt-ulvi-fuer-schuldig-35526540.bild.html
Heißt dass, dass Kröber sich vorstellen könnte, dass man einem alkoholisierten Menschen
einen Mord einreden könnte/würde? Oder jemandem, der ähnlich beeinträchtigt wäre?

Übrigens hat Ulvi nicht Holz gehackt, sondern gestapelt, ein Gutachter sollte da vielleicht auch
etwas pingeliger sein.


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 18:36
@BigMäc
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Während des Verfahrens hatte ihn Kulacs Anwalt Michael Euler gefragt, ob er bei dem Verhör dabei war, in dem Ulvi Kulac den Mord an Peggy gestand . Der Polizist habe geantwortet: “Nein, er habe andere Aufgaben gehabt.” Daraufhin zeigte in der Ulvi-Aktivist an und die Staatsanwaltschaft eröffnete das Ermittlungsverfahren.


Schon in der Fragestellung liegt der Schlüssel für das Missverständnis.

Walter H. war beim Verhör nicht dabei, diese Angabe von ihm ist korrekt .
Er war der einzige im Raum, während UK das Geständnis ablegte.

das sind 2 Sachverhalte!

wenn es überhaupt richtig widergegeben wurde, was die Beteiligten sagten.


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 18:37
@BigMäc
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Wenn ich jemandem eine Waffe an den Kopf halte ist das immer eine Bedrohung und somit ein Offizialdelikt , oder etwa nicht ?
nein.
es kann, muss aber keine Bedrohung sein.
weiter dann per pn. hier ist es ot


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