@Nymue Nymue schrieb:Tatsache ist nun mal das Ulvi`s Verurteilung im Bezug auf das Verschwinden von Peggy größtenteils auf seinem, unter recht merkwürdigen Umständen; gemachten Geständnis basiert. Und eben auf der inzwischen widerrufenen Aussage des Mitinsassen
Falsch. Im Urteil wurde Hoffmanns "Episode" gar nicht erwähnt.
Hoffmann hatte schon im Oktober 2001 seine Aussage gemacht. Daraufhin haben die Beamten die angegebenen Örtlichkeiten untersucht (ohne Ergebnis) und auch eine mögliche Täterschaft Ulvis unter die Lupe genommen. Ohne Erfolg.
Noch im Januar 2002 hat die Soko bekannt gegeben, dass Ulvi als Täter wegen eines lückenlosen Alibis nicht in Frage kommt.
Spätestens da muss Hoffmann komplett unglaubwürdig gewesen sein, er hat keine Rolle gespielt.
Im ersten Prozess sollte Hoffmann dann just an dem Tag aussagen, als der Prozess wegen falscher Schöffenbesetzung geplatzt ist.
In der Berichterstattung zum zweiten Prozess habe ich keinen Hinweis mehr auf eine Aussage Hoffmanns.
Und als er 2009 seine damalige Aussage öffentlichkeitswirksam zurückzog hat die Staatsanwaltschaft daraufhin überprüft, inwiefern diese Aussage in das Urteil eingeflossen ist. Das wurde damals negativ bescheinigt.
Wirklich riesig kann Hoffmanns Rolle bei der Verurteilung nicht gewesen sein.
So viel mal zu dem.
Und zu den "merkwürdigen Umständen" des Geständnisses: das ist nun wirklich Nachplappern. Denn egal welche Überprüfung gemacht wurde, es blieb bei einem freiwilligen und ohne körperlichen Druck abgelegten Geständnis. Sollte die Realität anders aussehen, so besteht immer noch die Krux, dass das nie nachweisbar sein wird.