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Peggy Knobloch

98.202 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 12:50
@Redjune
Aber das Problem: laut Geständnis hätte man ja irgendwie die Leiche finden müssen, oder nicht? Wo ist die hin?


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Peggy Knobloch

12.12.2013 um 12:52
@Nymue
Zitat von NymueNymue schrieb:Tatsache ist nun mal das Ulvi`s Verurteilung im Bezug auf das Verschwinden von Peggy größtenteils auf seinem, unter recht merkwürdigen Umständen; gemachten Geständnis basiert. Und eben auf der inzwischen widerrufenen Aussage des Mitinsassen
Falsch. Im Urteil wurde Hoffmanns "Episode" gar nicht erwähnt.
Hoffmann hatte schon im Oktober 2001 seine Aussage gemacht. Daraufhin haben die Beamten die angegebenen Örtlichkeiten untersucht (ohne Ergebnis) und auch eine mögliche Täterschaft Ulvis unter die Lupe genommen. Ohne Erfolg.
Noch im Januar 2002 hat die Soko bekannt gegeben, dass Ulvi als Täter wegen eines lückenlosen Alibis nicht in Frage kommt.
Spätestens da muss Hoffmann komplett unglaubwürdig gewesen sein, er hat keine Rolle gespielt.
Im ersten Prozess sollte Hoffmann dann just an dem Tag aussagen, als der Prozess wegen falscher Schöffenbesetzung geplatzt ist.
In der Berichterstattung zum zweiten Prozess habe ich keinen Hinweis mehr auf eine Aussage Hoffmanns.
Und als er 2009 seine damalige Aussage öffentlichkeitswirksam zurückzog hat die Staatsanwaltschaft daraufhin überprüft, inwiefern diese Aussage in das Urteil eingeflossen ist. Das wurde damals negativ bescheinigt.
Wirklich riesig kann Hoffmanns Rolle bei der Verurteilung nicht gewesen sein.
So viel mal zu dem.

Und zu den "merkwürdigen Umständen" des Geständnisses: das ist nun wirklich Nachplappern. Denn egal welche Überprüfung gemacht wurde, es blieb bei einem freiwilligen und ohne körperlichen Druck abgelegten Geständnis. Sollte die Realität anders aussehen, so besteht immer noch die Krux, dass das nie nachweisbar sein wird.


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Peggy Knobloch

12.12.2013 um 12:53
@aberdeen

Achso, klar, stimmt, die waren das...
Die haben sich auch das mit den drei Zentimetern ausgedacht und daß er mit seinem Ding "zwischen den Arschbacken" war, nö, ist klar...
Diese schlimmen Ermittler und ihre Phantasie...


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Peggy Knobloch

12.12.2013 um 12:53
@aberdeen
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb:laut Geständnis hätte man ja irgendwie die Leiche finden müssen, oder nicht? Wo ist die hin?
Wieso? lt. Geständnis hat sein Vater diese weggeschafft und ulvi weiss nicht wohin. Der Vater schweigt dazu. Heisst: Weder sagt er es ist so, noch sagt er es ist NICHT so.


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Peggy Knobloch

12.12.2013 um 12:55
@Mao1974
Diesmal waren "die" es wohl wirklich, wie das Gericht, das über das WA entschieden hat, festgestellt hat.

Das Geständnis zum Missbrauch ist meines Wissens bis heute unwiderrufen. Und diese Schilderung ist jetzt nicht so elaboriert und detailliert ...

@Redjune
Hätte man diese Version geglaubt, hätte dann nicht der Vater belangt werden müssen?


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Peggy Knobloch

12.12.2013 um 12:56
@aberdeen
nein. die verbringung einer leiche die verwandte verschuldet haben ist in deutschland keine straftat.


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Peggy Knobloch

12.12.2013 um 12:57
@Redjune
Nein?


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Peggy Knobloch

12.12.2013 um 12:57
Ich habe Ulvi gar nicht gemeint, Sondern einfach nur gesagt das Kinder die missbraucht werden die in den meisten Fällen weder durch den femden Kerl der zufällig vorbeikommt erleiden,
Aus Erfahrung weis ich das es Menschen sind denen ein Kind vertraut, z.B. dem netten Nachbarn, oder der nette Mann der immer mit den Eltern in den Garten grillen geht, oder der Vater der besten Schulfreundin, ( wo das Kind schon zur Familie gehört) das ist allerdings nicht auf den Fall Peggy zielend sondern nur zur Information.


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Peggy Knobloch

12.12.2013 um 13:01
@aberdeen
§ 258 Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei
Siehe Punkt 6


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Peggy Knobloch

12.12.2013 um 13:04
@Redjune
Merci.


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Peggy Knobloch

12.12.2013 um 13:05
@aberdeen
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb:@Redjune
Nein?
Nein, ist es nicht.
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb:Aber das Problem: laut Geständnis hätte man ja irgendwie die Leiche finden müssen, oder nicht? Wo ist die hin?
Nein, denn das war nicht Bestandteil des Geständnisses. Ulvi hat laut Geständnis gar nichts mit der Verbringung der Leiche zu tun gehabt.

Kennst Du Dich mit dem Fall hier aus?


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Peggy Knobloch

12.12.2013 um 13:07
@jaska
Nur ein bisschen. Ich dachte, man hätte über den Vater an den Verbleib der Leiche kommen können müssen. @Redjune konnte mich hier eines besseren belehren.
Dass die Story mit den Zweigen so wahrscheinlich nicht stimmen kann, wurde hier im Forum ja hinreichend aufgedröselt.


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Peggy Knobloch

12.12.2013 um 13:13
@aberdeen
Ich finde den Tathergang undurchsichtig. Es gibt Varianten da hätte es hinkommen können, und Varianten die nicht machbar sind. Von dem her gebe ich nicht viel auf diesen Tathergang. Die Frage ist ob der Tathergang zwingend glaubhauft sein muss? Gibts keine Fälle bei denen der Tathergang nie konstruiert werden konnte und dennoch der richtige Täter gefasst wurde? Denke da zB an den Fall Mirko.
Ich bin mir daher nicht so wirklich sicher, dass die alleinige Wiederlegung diesesTatherganges den Prozess dazumal in eine andere Richtung gelenkt hätte.


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Peggy Knobloch

12.12.2013 um 13:15
@Redjune
Ich denke da an den Fall Böhringer ! Wenn der Täter nicht " mitspielt" wird das immer etwas spekulativ sein.


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Peggy Knobloch

12.12.2013 um 13:19
@Redjune
Das ist in diesem Zusammenhang aus meiner Sicht vor allen Dingen deswegen interessant, weil man hieran die Glaubhaftigkeit des Geständnisses überprüfen kann. Selbstverständlich sind hierzu auch die Ermittler verpflichtet.


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Peggy Knobloch

12.12.2013 um 13:21
@aberdeen
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb:Diesmal waren "die" es wohl wirklich, wie das Gericht, das über das WA entschieden hat, festgestellt hat.
Nochmal nein.
Das Gericht hat als einen von zwei Gründen für die Wiederaufnahme angegeben, dass ein Gutachter, der Ulvis Geständnis als erlebnisbasiert einstufte, davon ausgegangen ist, dass es keine Tathergangshypothese gab. Diese gab es aber doch. Deshalb wäre das entsprechende Gutachten, das offensichtlich ins Urteil einfloss, eventuell auch anders ausgefallen.
Und das Gericht will das nochmal untersuchen lassen.


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Peggy Knobloch

12.12.2013 um 13:26
@jaska

Und was ist mit der Tathergangshypothese bzw. deren Fehlen konkret gemeint?


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Peggy Knobloch

12.12.2013 um 13:27
@aberdeen
Wie meinst Du das konkret?
Du denkst an eine aktive Beeeinflussung durch Suggestion?


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Peggy Knobloch

12.12.2013 um 13:28
Das ist richtig - ein Geständnis muss überprüft werden bevor es im Gerichtssaal landet. Und das hat man im Fall Ulvi auch getan - sofern das überhaupt möglich war. schließlich
sagte er ja auch nicht immer das selbe ;)
Hierzu gab es die Nachstellung die gefilmt wurde und die Gutachter die die Glaubwürdigkeit untersuchen sollten. Vom heutigen Standpunkt aus betrachtet ist das natürlich
dumm gelaufen wenn die Gutachter eigentlich nicht wirklich alle unterlagen dazu hatten. Die videoaufzeichnung hingegen kenne ich nicht um darüber auch nur ansatzweise was
zu sagen. Alles in allem denke ich jedoch, dass die Ermittler es sich bestimmt nicht ganz so einfach gemacht haben wie man seitens der BI gern behauptet. Die Ermittler hatten ein
mögliches Szenario dass vermutlich in Zusammenarbeit mit Ulvi und der Polizei entstanden ist. Was von wem kam und wer was dazu erfand wissen wir nicht. Ich finde schon lange
dass man Tonbandaufzeichnungen bei verhören unumgänglich verpflichtend machen sollte. Aber das steht auf einem anderen Blatt.


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Peggy Knobloch

12.12.2013 um 13:29
@jaska
Zitat:
dass ein Gutachter, der Ulvis Geständnis als erlebnisbasiert einstufte, davon ausgegangen ist, dass es keine Tathergangshypothese gab. Diese gab es aber doch. Deshalb wäre das entsprechende Gutachten, das offensichtlich ins Urteil einfloss, eventuell auch anders ausgefallen.

Ich meine, dass Du mir das aufdröseln sollst, was Du mit dem Zitat aussagen möchtest? Inwiefern wäre das Gutachten des Psychiaters anders ausgefallen, wenn es eine Tathergangshypothese gegeben hätte?


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