Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

11.12.2013 um 21:28
Ich zitiere Ulvis Aussagezusammenfassung aus dem Urteil (ich spare mir seine Worte, weil ich davon Kopfschmerzen bekomme):
"1. An einem nicht mehr näher feststellbaren Tag im oben genannten Zeitraum traf Peggy Knobloch vor der Telefonzelle in Lichtenberg auf den Angeklagten. Beide gingen ein Stück in Richtung des Waldgebietes "Herrmannsruh". Auf dem dortigen Waldweg öffnete der Angeklagte seine Hose, holte sein Glied heraus und manipulierte vor dem Mädchen herum, ohne dass es jedoch zum Samenerguss kam.
2. An einem weiteren, nicht näher feststellbaren Tag in diesem Zeitraum traf der Angeklagte an einem Nachmittag in Lichtenberg Peggy Knobloch. Er fragte sie, ob sie mit ihm zum Schwimmbad des Freizeitzentrums außerhalb des Stadtgebietes von Lichtenberg komme. Unter der Treppe der dortigen Gaststätte öffnete der Angeklagte wiederrum seine Hose, holte seinen Penis heraus und onanierte vor Peggy Knobloch.
3. An einem dritten, gleichfalls nicht mehr feststellbaren Tag in diesem Zeitraum forderte der Angeklagte Peggy KNobloch dazu auf, mit ihm zu einer Teichanlage in der Nähe der Schrebergärten im nördlichen Bereich von Lichtenberg zu kommen. Auf dem dortigen Weg zu den Teichen öffnete der Angeklagte wiederrum seine Hose, holte sein Glied hervor und onanierte vor Peggy, ohne dass es zum Samenerguss kam."
Und noch mal meine persönliche Meinung zu den Missbräuchen: entweder ist Ulvi ein 8 bis 10jähriger im Körper eines 23jährigen, oder er ist reif genug, um Alkohol zu trinken und Sex zu haben. Beides war mir im Alter von neun Jahren nicht vergönnt. Wir - und die Gutachter, möglicherweise aus Gründen der Political Correctness, auch - schmeißen hier die geistige und moralisch-soziale Entwicklung eines Menschen in einen Topf. Auch jemand, der 13 Jahre lang auf dem Bildungsstand eines 10jährigen stehengeblieben ist, ist im Bezug auf zwischenmenschliche und andere interaktive Beziehungen in der Gesellschaft entwicklungsfähig. Ansonsten könnten wir jeden Ansatz in der forensischen Psychiatrie vergessen und zur Euthansie zurückkehren. Gott bewahre uns vor solchen Ideen.
Ich zitiere den Ablauf des Missbrauchs von Peggy aus der Sicht des Angeklagten, im Zeugenstand vor Gericht:
"Er habe dann zu ihr gesagt, sie solle sich ausziehen. Das habe sie gemacht. Er habe sich dann aufs Bett gesetzt, seine Füße zum Schrank hin, den Oberkörper aufgerichtet. Er habe Peggy mit zwei Händen genommen und auf sich draufgesetzt. Er habe sie von hinten genommen und dabei auf ihren Hinterkopf geschaut. 'Seiner' sei zwischen ihren 'Arschbacken' gewesen, aber nicht in ihrer Scheide. Er habe dann mit seinem Becken Bewegungen gemacht und sie rauf- und runtergehoben. Zum Samenerguss sei es nicht gekommen. Er habe sie dann wieder runtergehoben, dann habe sie geheult."
Ich bin noch mal den Thread durchgegangen zu diesem Thema. Mehr möchte ich einfach nicht dazu sagen. Ja Ulvi ist geistig behindert und eventuell zu Unrecht wegen einem Mord verurteilt, den er nicht begangen hat, aber ich habe ein Problem damit, aufgrund eines wahrscheinlichen Fehlurteils seine anderen "Taten" zu verniedlichen.


2x zitiert1x verlinktmelden

Peggy Knobloch

11.12.2013 um 21:30
Sorry, @Tussinelda

ich hab kein Problem mit Deiner Fragestellung ansich, sondern ÜBERHAUPT wie hier mit seiner Erkrankung umgegagen wird.

Dieser Mann ist behindert. Aufgrund seiner im Kindesalter hervorgerufenen Erkrankung. Dafür kann er nix!


melden

Peggy Knobloch

11.12.2013 um 21:33
@JoniBoni
ja und wer sagt etwas anderes? Liest Du nicht richtig? Wo bin ich mit der Erkrankung in irgendeiner Form respektlos umgegangen oder mit Ulvi an sich? Ich habe mich immer FÜR Ulvi ausgesprochen, aber eine simple Feststellung, seine geistigen Fähigkeiten betreffend darf man wohl noch machen, ohne das dies respektlos ist, es sind schlicht Tatsachen, also bitte nicht Samthandschuhe auspacken, wo es unangebracht ist ;)


melden

Peggy Knobloch

11.12.2013 um 21:33
@Themis:
von wem stammt Dein oben Zitiertes?


melden

Peggy Knobloch

11.12.2013 um 21:34
hawo, einer von zwei ehemaligen Thread-Teilnehmern, denen das Urteil vorlag.


melden

Peggy Knobloch

11.12.2013 um 21:35
@Tussinelda:

ich hab mich doch bei Dir indirekt per "sorry" entschuldigt...

Muss ich mehr?

LG JoniBoni


melden

Peggy Knobloch

11.12.2013 um 21:35
@JoniBoni
@Tussinelda

Leute, wirklich, wir sind hier nicht im Bereich von "Doktorspielchen" unter Kindern und auch nicht bei "halt mal die Hose runterlassen".
Ein erwachsener Mann, der, aus welchen Gründen auch immer, seine Sexualität nicht soweit unter Kontrolle hat, daß er Kinder nicht belästigt, der gehört so untergebracht, daß Übergriffe ausgeschlossen werden.
Genau das ist in diesem Fall geschehen, der Ulvi war keinen Tag im Gefängnis!


melden
1947 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Peggy Knobloch

11.12.2013 um 21:36
Aber der Zustand, der durch Alkohol- und Drogenkonsum herbeigeführt wurde, könnte sich verbessert haben.

Und darüber hinaus kann man durch zielgerichtete Therapien die Schäden, welche durch die Krankheit hervorgerufen wurden, nicht beheben, aber auch hier ist eine Verbesserung des allgemeinen Zustandes möglich.


melden

Peggy Knobloch

11.12.2013 um 21:37
@Themis
Du und auch der, der dies geschrieben hat, sieht alles sehr einseitig und hat keine Ahnung, was eine geistige Beeinträchtigung bedeutet/bedeuten kann. Er ist nicht umsonst SCHULDUNFÄHIG was die Mißbräuche (in welcher Form die auch immer tatsächlich stattgefunden haben) betrifft.........und er ist nicht umsonst in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht und nicht im Gefängnis.........

@JoniBoni
nee, musste nicht, hatte das sorry anders bewertet ;) aber jetzt verstanden


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

11.12.2013 um 21:38
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:. Er ist nicht umsonst SCHULDUNFÄHIG was die Mißbräuche (in welcher Form die auch immer tatsächlich stattgefunden haben) betrifft.........und er ist nicht umsonst in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht und nicht im Gefängnis.........
Weshalb sehe ich das einseitig, ich sage nichts anderes als Du. Er ist gut untergebracht!


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

11.12.2013 um 21:39
@Mao1974
er ist körperlich erwachsen, nicht geistig, dafür kann er nichts, man kann darf und sollte ihn nicht mit einem erwachsenen gesunden Menschen gleichsetzen, nur weil er das Aussehen und das Alter hat, er hat die Reife nicht, die psychologische Entwicklung nicht, es mangelt ihm zudem an Intelligenz


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

11.12.2013 um 21:40
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:r ist körperlich erwachsen, nicht geistig, dafür kann er nichts, man kann darf und sollte ihn nicht mit einem erwachsenen gesunden Menschen gleichsetzen
Das ist ja alles richtig, aber was schlussfolgerst Du daraus? Das sich die Kinder nicht so haben sollen, schließlich ist Ulvi geistig behindert?


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

11.12.2013 um 21:41
@Themis
Zitat von ThemisThemis schrieb:Und noch mal meine persönliche Meinung zu den Missbräuchen: entweder ist Ulvi ein 8 bis 10jähriger im Körper eines 23jährigen, oder er ist reif genug, um Alkohol zu trinken und Sex zu haben. Beides war mir im Alter von neun Jahren nicht vergönnt. Wir - und die Gutachter, möglicherweise aus Gründen der Political Correctness, auch - schmeißen hier die geistige und moralisch-soziale Entwicklung eines Menschen in einen Topf. Auch jemand, der 13 Jahre lang auf dem Bildungsstand eines 10jährigen stehengeblieben ist, ist im Bezug auf zwischenmenschliche und andere interaktive Beziehungen in der Gesellschaft entwicklungsfähig. Ansonsten könnten wir jeden Ansatz in der forensischen Psychiatrie vergessen und zur Euthansie zurückkehren. Gott bewahre uns vor solchen Ideen.
darauf bezog ich mich, dass ist anmaßend, widerlich und polemisch und Du hast das gepostet und stimmst dem allem zu.........ich widerspreche


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

11.12.2013 um 21:42
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:anmaßend, widerlich und polemisch
Große Worte, aber ja, ich gehe damit konform!


melden

Peggy Knobloch

11.12.2013 um 21:42
Zitat von ThemisThemis schrieb: Er ist gut untergebracht!
Woher willst Du - und andere das wissen?
Kennst Du das Bezirksklinikum Bayreuth soooooo gut? Die Forensik dessen?

Ich finde es anmaßend darüber zu urteilen, wenn nicht selber von Euch jemals da drin gewesen ist!

LG JoniBoni


melden

Peggy Knobloch

11.12.2013 um 21:42
@Themis
nein, das schliesse ich nicht daraus, aber ich schliesse daraus, dass er NICHT mit einem Erwachsenen gleichzusetzen ist, auch wenn er Alkohol trinkt und Drogen nimmt, das würden Kinder vermutlich auch (und machen sogar manche) wenn sie die Möglichkeiten hätten und Ulvi hatte sie eben, denn er war ja "volljährig"


melden

Peggy Knobloch

11.12.2013 um 21:42
@JoniBoni
Zitat von ThemisThemis schrieb:Das ist ja alles richtig, aber was schlussfolgerst Du daraus? Das sich die Kinder nicht so haben sollen, schließlich ist Ulvi geistig behindert?



melden

Peggy Knobloch

11.12.2013 um 21:45
Ulvi befindet sich in der Forensik weil sein Sexualtrieb – und nicht seine geistige Minderbemittlung therapiert werden soll, dass sollte man doch auseinanderhalten.


melden

Peggy Knobloch

11.12.2013 um 21:45
@Tussinelda
Ich setze ihn nicht mit einen Erwachsenen gleich, aber trotzdem muss man ihn auch im Falle eines Freispruchs weiterhin unter einen gewissen Kontrolle haben, da mir unschuldige Kinder die da draußen rumlaufen einfach in diesem Falle wichtiger sind ... Nicht mehr und nicht weniger, deshalb muss er nicht den Rest seines Lebens in der Psychiatrie bleiben, es käme auch ein betreutes Wohnen in Frage, da er aber kein Unrechtsempfinden in diesem Bereich hat, muss man ihm im Auge behalten.


melden

Peggy Knobloch

11.12.2013 um 21:52
Herrgott nein! Was legt man mir denn wieder in den Mund?

Auf gut Deutsch: ich find´s Scheiße, wenn Kindern irgendetwas angetan wird!
Dieser Jemand soll dafür gaaaaaaaaaaaaanz hart bestraft werden!
Unsere Kinder sind unser aller Gut!

Wenn aber, jemand, Mist baut ... wohlgemerkt Mist baut (keine Kinder vergewaltigt oder missbraucht)... Dieser Jemand hat eins gewaltig auf die Mütze verdient!!!!
Das allerdings hat der Ulvi das m.E. mittlerweile zur Genüge getan!

Und was mit ihm zukünfitig geschehen mag, dass wird man doch hoffentlich den zuständigen Ärzten, Betreuern, Eltern und Verwandten überlassen !!!


melden