In einem Bericht der Frankenpost vom 05.09.2013 wird RA Euler zu H.E zitiert.
Rechtsanwalt Euler, der die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen seinen Mandanten Ulvi Kulac beantragt hat, kritisierte indessen, dass die Polizei seinerzeit kein schlüssiges Motiv bei dem Jugendlichen erkennen wollte. "Das ist völlig absurd, denn sein ganzes Zimmer war damals voll von Peggy-Devotionalien", sagte Euler.
Auch wegen dieser Stellungnahme vermute ich, dass die Person H.E. in Eulers Antrag erwähnt wurde.
In diesem Zusammenhang wird Euler möglicherweise auch irgendwo auf seinen 2000 Seiten, die Dame erwähnt haben, die das Alibi des H.E. für den 07.05.2001 widerlegen konnte. Ich gehe davon aus, dass diese „Zeugin“ dem Gericht nicht bekannt gewesen ist. Es wurde zwar gegen H.E. ermittelt, letztendlich aber nicht gegen Ihn geklagt. Somit dürfte diese Frau wohl kaum als Zeugin gehört worden sein. Euler wird diese Zeugin formell auch nicht als neue Entlastungszeugin für U.K. vorgebracht haben. Er hat sie aber in einem Punkt seines Antrages erwähnt und somit vorgebracht.
Für mein Verständnis hätte die Staatsanwaltschaft Bayreuth dem Landgericht Hof, nach eingehender Prüfung nicht nur eine Stellungnahme zum Antrag des RA Euler vorlegen müssen, sondern hätte dort beantragen müssen, dass WAV zuzulassen und die Erneuerung der Hauptverhandlung anzuordnen sofern im Antrag des RA Euler denn tatsächlich Punkte angeführt wurden, die eine Wiederaufnahme rechtfertigen. Das was dort aktuell passiert ist Augenwischerei und muss einen Grund haben. Dieser könnte darin liegen, das sich ein altes Verfahren (für das der Antrag gestellt wurde) mit einer ganz neuen Anklage (anderer Täter) vermischt. Entweder rechtfertigen vorgebrachten Gründe eine Wiederaufnahme oder sie rechtfertigen sie nicht!
Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bayreuth
Zumindest einer der im Antrag des Verurteilten vorgebrachten Punkte – nämlich die Benennung einer Zeugin, die dem damals erkennenden Landgericht Hof nicht bekannt war - könnte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Bayreuth die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Verurteilung wegen Mordes an Peggy Knobloch rechtfertigen.
Wenn meine Vermutung so richtig ist, würde mir das auch erklären, warum RA Euler selbst nur darüber spekulieren kann, welche neue Zeugin die Staatsanwaltschaft nun zum Anlass nimmt, das WAV zu befürworten.
Nordbayerischer Kurier vom 20.11.2013
Euler sagte weiter, die von der Anklagebehörde genannte Zeugin könne nur jene Schulfreundin Peggys sein, die sich Jahre später erinnerte, dass sie Peggy nach dem Zeitpunkt des bislang angenommenen Verschwindens in Begleitung eines anderen Mädchens in einen roten Mercedes einsteigen sah.
Ebenso würde sein in der Frankenpost bereits oben erwähnter Kommentar, dass das ganze Zimmer des H.E. mit Peggy-Devotionalien voll gewesen sei, erklären, warum im Elternhaus des H.E nun noch mal eine Durchsuchung stattgefunden hat und dort nach „bestimmten Sachen“ gesucht wurde.
Aus Wikipedia
Devotionalien sind Gegenstände, die der religiösen Andacht dienen sollen. Etwa Kreuze, Kruzifixe, Rosenkränze, Heiligenfiguren, Bildnissen, Ikonen, Andachtsbilder, kleine Skapuliere, Medaillen mit religiösen Motiven etc.
Von
http://erkennepsychopathie.wordpress.comPsychopathische Sexualstraftäter nehmen Trophäen ihrer Opfer mit, stellen diese auf, machen die Tatorte gewissermaßen zu Bühnen.