Peggy Knobloch
09.12.2013 um 14:38@ErichE.
Der BR nennt Peter Hoffmann und die dem gutachte unbekannte Tathergangshypothese als Gründe.
Also warten wir geduldig die neue Hauptverhandlung ab.
Der BR nennt Peter Hoffmann und die dem gutachte unbekannte Tathergangshypothese als Gründe.
Die Jugendkammer stützt sich laut Landgericht auf folgende Gründe: Ein mittlerweile verstorbener Zeuge hatte vor dem Landgericht Hof eine Falschaussage gemacht. Dieser Zeuge hat seine Falschaussage im Jahr 2010 vor dem Ermittlungsrichter eingeräumt.Schon interessant diese unterschiedlichen Sichtweisen von Euler, der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes.
Ermittler hatten wohl doch "Tathergangshypothese"
Außerdem beruft sich das Landgericht Bayreuth auf die falsche Einschätzung eines Gutachters. Dieser war 2002 davon ausgegangen, dass Ulvi Kulac bei seinem Geständnis von den Polizisten nicht mit einem möglichen Tatablauf konfrontiert wurde. Inzwischen ist aber bekannt, dass den Beamten zum Zeitpunkt der Vernehmung sehr wohl ein hypoethisches Tatszenario vorlag.
Weitere Wiederaufnahmegründe der Verteidigung nicht relevant
Die weiteren, von Kulacs Anwalt Michael Euler angeführten Gründe für ein neues Verfahren hätten keine Rolle für die Entscheidung des Gerichts gespielt, so das Landgericht Bayreuth in der Pressemitteilung.
Also warten wir geduldig die neue Hauptverhandlung ab.