Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

09.12.2013 um 14:38
@ErichE.
Der BR nennt Peter Hoffmann und die dem gutachte unbekannte Tathergangshypothese als Gründe.
Die Jugendkammer stützt sich laut Landgericht auf folgende Gründe: Ein mittlerweile verstorbener Zeuge hatte vor dem Landgericht Hof eine Falschaussage gemacht. Dieser Zeuge hat seine Falschaussage im Jahr 2010 vor dem Ermittlungsrichter eingeräumt.

Ermittler hatten wohl doch "Tathergangshypothese"
Außerdem beruft sich das Landgericht Bayreuth auf die falsche Einschätzung eines Gutachters. Dieser war 2002 davon ausgegangen, dass Ulvi Kulac bei seinem Geständnis von den Polizisten nicht mit einem möglichen Tatablauf konfrontiert wurde. Inzwischen ist aber bekannt, dass den Beamten zum Zeitpunkt der Vernehmung sehr wohl ein hypoethisches Tatszenario vorlag.

Weitere Wiederaufnahmegründe der Verteidigung nicht relevant
Die weiteren, von Kulacs Anwalt Michael Euler angeführten Gründe für ein neues Verfahren hätten keine Rolle für die Entscheidung des Gerichts gespielt, so das Landgericht Bayreuth in der Pressemitteilung.
Schon interessant diese unterschiedlichen Sichtweisen von Euler, der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes.

Also warten wir geduldig die neue Hauptverhandlung ab.


melden

Peggy Knobloch

09.12.2013 um 14:45
@jaska

Wahrlich ein Ü-Ei.... die Begründung.

Also hat die neue Zeugin keine Rolle gespielt.


melden

Peggy Knobloch

09.12.2013 um 14:55
@jaska
@Frau.N.Zimmer

stimmt, die frischen Meldungen sind noch ziemlich widersprüchlich, aber nicht mehr ganz so hoffnungslos wie noch vor ein paar Tagen.

Warten wir’s halt ab…


melden

Peggy Knobloch

09.12.2013 um 15:01
@ErichE.

Mich hätte mehr gewundert wenn diese Telefon-Zeugin eine Rolle gespielt hätte. Oder gar die Dame von FB ;)
Genau, warten wir es ab! Was anderes bleibt uns eh nicht übrig. Vllt. geht es ja ganz schnell.


melden

Peggy Knobloch

09.12.2013 um 15:41
Da werden heute sicherlich in Lichtenberg, Münchberg, Frankfurt und teils auch in Bayreuth ein paar Sektkorken knallen - zu Recht.

Ein großer Schritt für RA Euler und die Unterstützer von Ulvi.

Bei aller, teils harschen Kritik: Diese enormen Hürden muss man erst mal meistern.

Vor allem muss man diesen Erfolg auch anerkennen können.

Ich freue mich enorm, ehrlich. Glückwunsch.


melden

Peggy Knobloch

09.12.2013 um 15:42
@stupormundi
Scippy will hier nicht mehr schreiben. vor ein paar Tagen hat er das jedenfalls angekündigt.

@Frau.N.Zimmer
Irgendwie komisch dass die Begründung sich von Zeitung zu Zeitung ändert. Aber im Grunde ist das egal - hier wirds vielleicht doch noch richtig spannend!


melden

Peggy Knobloch

09.12.2013 um 15:44
Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hat am Montag bekannt gegeben, dass der Fall komplett neu aufgerollt wird!

Die Jugendkammer stützt sich auf zwei Gründe, welche die Wiederaufnahme notwendig machen“, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Zum einen habe ein inzwischen verstorbener Zeuge den geistig behinderten Ulvi K. (heute 32) mit einer Falschaussage zu Unrecht beschuldigt und dies 2010 auch zugegeben.

Zum anderen hätte es eine sogenannte Tathergangshypothese gegeben, die dem Gericht in Hof nicht bekannt war. Das ist insofern wichtig, als dass der Sachverständige – der im Prozess ein Geständnis des Angeklagten beurteilt hat – explizit davon ausgegangen ist, dass es eine solche Hypothese nicht gibt – und damit auch seine Entscheidung begründet hat.
So berichtet es die BILD: Schön konkret und einleuchtend, oder?
Und nun lass Euler zusätzlich noch ein paar Zeugen auffahren,
die richtigen Fragen den richtigen Personen stellen und wir haben
die Situation, die sich jeder zur Klärung des Falles nur wünschen kann.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

09.12.2013 um 15:46
@ramisha
Zitat von ramisharamisha schrieb:die richtigen Fragen den richtigen Personen stellen
zB? :)


melden

Peggy Knobloch

09.12.2013 um 15:46
@Redjune

okay, hat mich halt gewundert, war sonst ja hier ständig vertreten...


melden

Peggy Knobloch

09.12.2013 um 15:48
@Redjune
Überlass ich Euler!


melden

Peggy Knobloch

09.12.2013 um 16:09
Stellungnahme von Peggys Vater:

http://www.br.de/nachrichten/peggy-vater-mario-s-reaktion-wiederaufnahme-100.html


melden

Peggy Knobloch

09.12.2013 um 16:12
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:... der user wird nicht angezeigt, wenn der post weiter als eine Seite zurückliegt (oder 2 Seiten), das ist alles worauf ich hinwies, kannst Du das verstehen und akzeptieren, ohne Dich vermeintlich belehrt oder des Zitierens unfähig betitelt zu fühlen ohne das dies überhaupt der Fall war?
Ja! @Tussinelda


melden

Peggy Knobloch

09.12.2013 um 16:16
@trullala
Vielen Dank!


Und eine Frage an die Juristen: ein Wiederaufnahmeverfahren bietet für den verurteilten genau zwei Optionen: eine Verbesserung (Freispruch oder Minderung des Strafmaßes) oder ein Gleichbleiben (Bestätigung des Urteils), richtig?


melden

Peggy Knobloch

09.12.2013 um 16:50
@jaska
So verstehe ich es auch.
Zugunsten des Verurteilten kann ein Strafverfahren nur wiederaufgenommen werden, wenn einer der in § 359 Nr. 1–6 StPO genannten Gründe vorliegt.

Diese sind:

1.wenn eine unechte/verfälschte Urkunde zu ungunsten des Verurteilten als echt bewertet wurde (§ 359 Nr. 1 StPO)
2.wenn (nachweisbar) ein Zeuge zu ungunsten des Verurteilten eine falsche Aussage gemacht hat. Bei uneidlichen Falschaussagen muss zudem Vorsatz vorliegen, bei Vereidigung genügt hingegen Fahrlässigkeit. (§ 359 Nr. 2 StPO)
3.wenn ein beteiligter Richter oder Schöffe (nachweisbar) eine Amtspflichtverletzung begangen hat, die strafbar war und im Bezug zum Verfahren stand (§ 359 Nr. 3 StPO)
4.wenn ein zivilgerichtliches Urteil, auf welches das Strafurteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftig gewordenes Urteil aufgehoben ist (§ 359 Nr. 4 StPO)
5.wenn neue Tatsachen oder Beweise einen Freispruch oder eine Milderung bewirken könnten (§ 359 Nr. 5 StPO)
6.wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht. (§ 359 Nr. 6 StPO)
Wir haben hier den Fall von Punkt 2 - Durch die (Falsch)Aussage des V-Manns bei Gericht und die Wiederrufung derselben kurz vor seinem Ableben fällt hier einfach eine Aussage flach, die zu ungunsten des Verurteilten ins Urteil einfloss. WIE SEHR diese aussage beim 1. Urteil gewogen hat spielt hierbei keine Rolle.
Wird das der Punkt sein um den sich alles dreht (zB wenn Eulers "Zeugenaufmarsch" sich als nichtig erweist) könnte ich mir einen Freispruch aus Mangel an Beweisen vorstellen.. Dem ein oder anderen wird das wohl reichen.


melden

Peggy Knobloch

09.12.2013 um 18:10
Das schlägt ja Wellen, der Spiegel berichtet auch schon auf der Homepage...
Laut deren Bericht ist Ulvi geistig auf dem Stand eines Sechsjährigen ;-)

Bin mal gespannt, wann wir beim Säuglingsalter angekommen sind :-)


melden

Peggy Knobloch

09.12.2013 um 18:19
@Mao1974

Womöglich gab man ihm seine 15 Bier am Wochenende im Babyfläschen...und fuhr ihn im Baby-Buggy zum Dealer ;)


melden

Peggy Knobloch

09.12.2013 um 18:21
Kann man nur hoffen, dass der Richter die richtige Zeitung liest.
Sonst ist er nachher auch noch verwirrt.

Aber trotz allem: Dann schauen wir mal.

Ich nehme die Entscheidung des Landgerichts mit Freude und einem Schmunzeln wegen der Begründung hinsichtlich des V-Mannes zur Kenntnis.

Es hieß doch, dessen Aussage hätte bei dem Urteil keine Rolle gespielt.
Außerdem bin ich gespannt, wie sich die Gutachter jetzt darstellen. Und den Fall natürlich auch.


melden

Peggy Knobloch

09.12.2013 um 18:32
@jerry142
Ich schrieb ja heute morgen, als von der Entscheidung noch nichts bekannt war, dass dem Gericht aufgrund der Öffentlichkeit eigentlich nicht viel Spielraum blieb.
Insofern hoffe ich, dass der folgende neue Prozess ein Ergebnis bringt, das belastbar ist.
Wobei ich nicht glaube, dass alle Fragen auch widerspruchslos beantwortet werden können. Das ist ja das Fatale an genau diesem speziellen Fall. Und so wird es immer ein Partei geben, die unzufrieden ist. Und damit eben immer auch Ermittler und Richter, die angegriffen werden.
Aber zunächst freuen wir uns mal auf die spannenden Neuigkeiten, die der Prozess bringen wird. Die ein oder andere Frage wird sich schon beantworten lassen :)

@Frau.N.Zimmer
@Mao1974
Das waren am Tag bis zu 15 Bier...


melden

Peggy Knobloch

09.12.2013 um 18:32
Die Aussage des angeblichen V- Mannes war aber doch kein Beweis, oder? Ich mein der war doch auch irgendwie " gesundheitlich angegriffen" und nicht umsonst in der Nervenklinik.
Ob ein Gutachten jetzt viel anders aussieht? Da bin ich auch gespannt.


melden

Peggy Knobloch

09.12.2013 um 18:36
@jaska
Oh, am Tag 15 Bier ?! Andere wären da einer Alkoholvergiftung zum Opfer gefallen... Gutes Training denk ich mal.
Jedenfalls viel zuviel für einen 6-12 Jährigen.


melden