Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

11.12.2013 um 23:59
@JoniBoni
Eine Vielzahl an sexuellen Übergriffen. Und dass es eben keine Spiele unter Gleichen waren sondern dass es einen Täter und viele Opfer gab.
Das ist nicht Gegenstand des neuen Prozesses soweit ich weiß. Und da diese Missbräuche von mehreren Seiten bestätigt sind, kannst Du sie nicht wegdiskutieren. Doch, Du kannst schon. Ist aber falsch.


melden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 00:04
@jaska schrieb:
Eine Vielzahl an sexuellen Übergriffen
wo und wie ist das belegt?

Du meinst doch nicht sicherlich den Gerichtsbeschluss dessen?

Diesem wird doch seinerzeit gerade entgegengestrebt...



melden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 00:08
Die Funktion "Zitieren" funktioniert nicht ... abermals sorry :O(


melden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 00:18
@JoniBoni
Seinerzeit gerade?
Damit kommt es gegen den am 30.04.2004 vom Landgericht Hof wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Ulvi K. zu einer neuen Hauptverhandlung.
Der Angeklagte befindet sich derzeit wegen anderer Taten in einem psychiatrischen Krankenhaus. Diese Unterbringung ist von der heutigen Entscheidung nicht betroffen.
..
zur neuerlichen Hauptverhandlung gegen den Angeklagten Ulvi K.
Ich verstehe das anders. Aber das ist ja nichts Neues. Es geht um den Mord, die Missbräuche sind davon unangetastet, oder?

Wie auch immer: Du kannst nicht einfach 20 Kinder, die sogar übereinstimmend mit Ulvi von den Übergriffen berichteten, als Lügner hinstellen.
Auf welcher Basis willst Du denn diese Taten ungeschehen machen?


melden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 00:31
baaah, ich meinte mit "seinerzeit gerade"
eben JETZT - nachdem bekanntermaßen einem Wiederaufnahmeverfahrern zugestimmt wurde!

Ich möchte die 20, 10, oder 5 Kinder nicht als Lügner hinstellen!
Wenn diese Kinder einen SEXUELLEN Missbrauch durch Ulvi hatten, dann möge ihm man dies anlasten - ohne Zweifel !

Allerdings bezweifle ich, dass Ulvi aufgrund seiner Behinderung 20, 10 oder 5 Kinder wirklich sexuell missbraucht hat.

Wie gesagt - ich persönlich verstehe unter Hose herunterlassen - keinen sexuellen Missbrauch.

(obwohl ich diese exhibitionistischen Neigungen nicht für gut heißen mag - *Ich finde sie abscheulich !!!*)


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 00:31
Mist, ich habe die Quelle vergessen: Das Obige sind Auszüge aus der Pressemitteilung des Landgerichts Bayreuth zur Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Ulvi Kulac:
http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/bayreuth/peggy_13_12_09_pressemitteilung.pdf


melden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 00:37
@JoniBoni
Zitat von JoniBoniJoniBoni schrieb:Allerdings bezweifle ich, dass Ulvi aufgrund seiner Behinderung 20, 10 oder 5 Kinder wirklich sexuell missbraucht hat.
Du meinst sicher, dass Du aufgrund seiner Behinderung den Missbrauch anzweifelst und nicht, dass die Behinderung schuld an den Missbräuchen war, oder?

Dann mal die Frage: können Geistig Behinderte keine Straftaten (konkret: sexuelle Übergriffe) begehen?


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 00:43
Zitat von jaskajaska schrieb:Dann mal die Frage: können Geistig Behinderte keine Straftaten (konkret: sexuelle Übergriffe) begehen?
Keine Ahnung. Vielleicht können sie dies. (?)
Das wissen wir nicht!


melden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 00:51
@JoniBoni
Doch, das wissen wir eben schon.
Eine Geistige Behinderung schliesst nicht automatisch ein, dass Derjenige immer gut und gutartig ist und nie kriminell wird.
Hattest Du nicht geschrieben, dass Du mit behinderten Menschen zu tun hast? Und gibts da keinerlei Probleme mit Aggression, Gewalt, unkontrollierbaren Gefühlen und Trieben, Regelbrüchen etc.? Das würde mich sehr verwundern, denn die gibts überall.

Verstehe ich das richtig, und bei Dir ist es nur ein Gefühl, dass es keine Missbräuche gab?
Da halte ich mich lieber an die vielen Opfer und die entsprechenden -nie zurückgezogenen- Bestätigungen durch Ulvi.
Selbst seine Anwälte im ersten/zweiten Prozess haben das nie bestritten und zeitlich näher war da keiner dran.
Diese Verharmlosung findet erst seit der BI statt. Bei so vielen Opfern echt ein Hohn.


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 01:00
Zitat von jaskajaska schrieb:Doch, das wissen wir eben schon.
Nein, @jaka, das wissen wir eben NICHT!

Ich weiß nicht, vielleicht reden wir aneinander vorbei und Du verstehst unter Missbrauch etwas anderes als ich?

Ich jedenfalls verstehe unter dem Hosenherunterlassen eben KEINEN Missbrauch!
Obwohl ich es auf gut Deutsch "Scheiße" finde, was Ulvi da gemacht hat ...
aber für mich ist das kein Missbrauch ...

Es sind für mich exhibitionistische Neigungen ... mehr nicht.

Ich müsste jetzt mal Tante Goggle befragen, welches Strafmaß dahin gehend gerecht wäre.


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 01:12
@JoniBoni
1. Die Frage war, ob Geistig Behinderte keine Straftaten begehen können. Und das weiß man schon, denn sie können. Zeig mir eine Statistik, die das bestreitet.

2. Du akzeptierst einfach nicht, dass es längst nicht nur beim Hoseherunterlassen geblieben ist. Aber auch das ist schon Missbrauch (§ 176 Abs. 4 StGB). Eindeutig und objektiv und damit unabhängig von persönlichen Meinungen.
Darüberhinaus gibt es detaillierte Schilderungen zu Selbstbefriedigung vor den Kindern, zu gegenseitigem Anfassen und zu Oralverkehr. Und zu mindestens einer mindestens versuchten Vergewaltigung. Die appetitlichen Details hat ja @Themis heute nochmal eingestellt und das umfasst ja nur die bekannt gewordenen Auszüge und nur die verhandelten Fällen.


Das Strafmaß (Exhibitionismus bis 1 Jahr, Sexueller Missbrauch gesamt: 3 Monate bis 5 Jahre) ist völlig unerheblich, denn Ulvi wurde wegen der Übergriffe nicht bestraft und hat auch keine Strafe angetreten. Ist das wirklich so schwer zu verstehen? Der Klinikaufenthalt ist zum Schutz der Kinder und zur Therapie von Ulvi. Den kann man nicht mit einer Strafe gleichsetzen.


melden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 02:55
@JoniBoni

Beschäftige Dich bitte einfach mal mit der Definition von sex. Missbrauch.
Das ist ja unglaublich...
Kinder beim Onanieren zusehen zu lassen, bis die (laut Ulvi) W... kommt, ja das ist sex. Missbrauch, da kannst Du Dich noch so winden.
Und das ist nur sein geringstes Vergehen...

Was Du "persönlich" da noch angemessen findest oder nicht spielt keine Rolle. Ich persönlich hätte, wenn das mein Kind gewesen wäre, ganz bestimmt nicht "nur" auf ner Therapie bestanden, sondern direkt angezeigt. Der Ulvi hat da meiner Meinung nach viel zu lange Nachsicht erfahren...
Und vielleicht spielte auch das eine Rolle dabei, daß er es nicht ansatzweise geändert hat, bis zum Schluss nicht, ist ja nie was passiert, oder? Der hat doch höchstens mal nen Rüffel daheim bekommen, mehr nicht.


melden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 06:34
@Mao1974
@jaska
mir geht es überhaupt nicht darum, etwas zu verharmlosen, dies wird einem hier nur sofort unterstellt, mir geht es lediglich darum, dass Ulvi, was die sexuellen Übergriffe angeht, als nicht schuldfähig eingestuft wurde, sofern ich mich recht erinnere. Was bedeutet, dass er @Mao1974 (und das habe ich Dir schon mehrfach mitgeteilt) nicht in der Lage war/ist zu verstehen, was daran missbräuchlich ist, was daran falsch ist. Er ist also mitnichten einem gesunden erwachsenen Menschen gleichzustellen, was das Verständnis seine Taten betreffend angeht. Das bedeutet nicht, wie hier geschrieben, dass mir deshalb die Kinder scheiss egal sind, das bedeutet einzig, dass ich einen Menschen nicht moralisch oder rechtlich wegen etwas verurteilen kann, was er gar nicht begriffen hat, ganz einfach. Und das bedeutet, dass man Ulvi nicht einfach wegsperren kann, wenn es a) die Möglichkeit der Therapie gibt und b) die Möglichkeit der Betreuung. Auch 24 Stunden. Da muss man abwarten, wie er beurteilt werden wird. Einfach mal Menschen für immer wegsperren, mal so vorsorglich, OHNE den Beleg darüber (psychiatrische Beurteilung), dass er hochgefährlich für die Allgemeinheit ist, das geht nicht.

@Xtralarge
und nein, man kann nicht manche Menschen über andere stellen, es ist kein Mensch mehr oder weniger wert, es gelten für alle Menschen die gleichen Rechte, zumindest hier in Deutschland ;)


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 06:50
@JoniBoni

Bei Kulacs Unterbringung geht es doch nicht um eine Strafe für das was er getan hat. Ist das so schwer zu begreifen? Das war der Anlass.
Jetzt geht es darum solch ekelhafte Taten die er vollbracht hat zu verhindern, was ja auch in seinem eigenen Interesse ist. Es wird sich zeigen ob er in dieser Hinsicht therapierbar war oder ist.
Da kann man doch nicht sagen 12 Jahre sind genug. Wenn in 50 Jahren noch eine Gefahr von ihm ausgeht sind auch 50 Jahre nicht genug!
Das hat auch nichts mit seiner verminderten Intelligenz zu tun. Das wäre auch bei einem Einstein so.

Die Alterssprünge die Du hier bringst sind nun wirklich nicht zu verstehen. Im Bezug auf die Missbräuche war er 6, soll aber in " betreutes Wohnen " ?...
Weißt Du welche Anforderungen an die Menschen im " betreuten Wohnen" gestellt werden? Kann die ein 6jähriger erfüllen?

Zum Glück entscheiden in solchen Fällen die Ärzte und Gutachter und eben NICHT Rechtsanwalt, Betreuer, Eltern und der Mob.

Und von wegen wir wissen es nicht ob denn überhaupt blabla..... DAS " wissen " wir in dem Sinn nie. Denn kaum einer von uns ist bei Straftaten Augenzeuge. Man könnte ja auch noch zweifeln wenn es denn EIN Fall gewesen wäre. Aber bei der Masse von Übergriffen die Aussagen der Opfer Lügen zu strafen ( und das tut man unweigerlich wenn man zweifelt) ist eine Opferverhöhnung erster Klasse!

Denkt man auch mal daran, dass eins der Opfer vielleicht hier liest?


melden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 06:56
@Frau.N.Zimmer
es nennt sich ja betreutes Wohnen, weil die Menschen, die so untergebracht werden, eben NICHT alleine zurecht kommen.......es spielt dabei kaum eine Rolle, auf welchem geistigen Stand er ist, auch behinderte Menschen haben ein Recht darauf, so menschenwürdig wie möglich zu leben, ein Teil dieser Gesellschaft sein zu können


melden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 07:02
@Tussinelda

Vielleicht haben wir verschieden Vorstellungen von betreutem Wohnen, es gibt ja verschiedene Formen der Unterbringung.
Bei " betreutem Wohnen" ist die Unterstützung nur noch minimal. Den Großteil ihres Tagesablaufes müssen die Leute selbst auf die Reihe bekommen bzw. in der Lage dazu sein.
Ob dieser Riesenschritt im Fall Kulac gemacht wird bleibt abzuwarten. Es steht in solchen Fällen auch immer eine gewisse Überforderung im Raum.

Das in der Forensic menschenunwürdig gelebt wird glaube ich ehrlich gesagt nicht.


melden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 07:06
@Tussinelda

Entschuldige bitte, wo hab ich Dir unterstellt, daß Dir die Kinder scheissegal sind?
Wo habe ich ihn mit einem gesunden, erwachsenen Menschen gleichgestellt?

Was ich meine ist, daß er sehr wohl wusste, daß das was er da tat verboten war.
Das wurde ihm, seiner eigenen Aussage nach, in der Gesprächstherapie erklärt. Dennoch wurde er wieder übergriffig und er hat es auch verstanden, das in einer gewissen Abgeschiedenheit zu tun.
Und er hat auch versucht, das zu kaschieren.
Macht ihn doch nicht dümmer als er ist...

Der war auch nicht auf dem Niveau eines Sechsjährigen, so ein Quatsch. Der konnte unbeaufsichtigt auf Kneipentouren, dort essen, bezahlen usw. Wenn das stimmt, was ihr sagt, dann wäre ja das Verhalten der Eltern noch schlimmer, offenbar haben die ihm aber ein halbwegs eigenständiges Leben (auch eigene Wohnung) zugetraut. Was nun?


melden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 07:22
Er war sogar fähig seine Taten zu entschuldigen mit " da hab ich auch a paar Bier drin gehabt" das macht auch keiner der nicht weiß was er getan hat.
Zu lesen auf der Bi- Seite: Gutachten
Wenn kein Unrechtsbewusstsein vorhanden ist entschuldigt sich auch ein " Behinderter" in der Regel nicht.


melden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 07:26
@Frau.N.Zimmer

So ist es. Er hat auch über den von ihm fälschlicherweise beschuldigten Mann gesagt, er hätte dem das "reindrücken" wollen. Sauber...
Ist auch toll für diesen Mann, gell?

Der nette Ulvi...


melden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 07:29
Immerhin brauchte der Mann dann eine Weile nicht arbeiten weil er seine Arbeitsstelle dadurch verlor. Wenn wir den gleichen Mann meinen.
Der stand dann in München, fern der Heimat, vor dem Nichts.
Wenn das ein " Behinderter" bewerkstelligt hat ist das vllt auch nicht so schlimm für den Mann gewesen.


melden