Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.225 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 09:29
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:muss nicht hinter Gittern stattfinden
Was findet denn hinter Gittern statt?
Der Ulvi ist momentan in einer Klinik.
Wenn Eulers Plan aufgeht wird ja Dein Wunsch erfüllt und Ulvi kann in Freiheit leben.


melden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 09:32
Der Ulvi ist momentan in einer Klinik.
ja, in einer Klinik, genau genommen in der Forensik.
Die Forensik befindet sich hinter Gittern!


melden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 09:34
@jaska
ich habe keine Wünsche und Du offenbar falsche Vorstellungen von der Unterbringung in einer geschlossenen Klinik


melden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 09:35
@Tussinelda
Dann klär uns mal auf.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 09:38
Zitat von jaskajaska schrieb:Dann klär uns mal auf.
s. mein letztes Posting !


melden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 09:39
@jaska
das wurde hier schon zuhauf erklärt und das weißt Du auch........ich berufe mich auf das Recht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, was in einer geschlossenen Klinik ja wohl kaum möglich ist, oder siehst Du das anders?


melden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 09:44
@Tussinelda

Nein, es geht eigentlich nicht darum, zu verstehen, warum es falsch ist, es geht darum, daß es falsch ist und verboten, fertig, das versteht auch ein Behinderter.
Das versteht sogar ein Dreijähriger!


melden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 09:46
@Mao1974
es geht um SCHULDFÄHIGKEIT, das bedeutet, zu verstehen, was man macht oder warum sind Kinder nicht strafmündig nach deutschem Recht?


melden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 09:47
Ist man jetzt der Meinung eine Unterbringung in einer forensichen Abteilung ist willkürlich und unnütz?
Soll die Reise dahin gehen dass die Gitter entfernt werden? Jetzt bei Allen oder nur bei Ulvi? Es IST ein Krankenhaus und nicht Guantanamo!

@Tussinelda
Was ist denn Kirchweih mit Tanz und Trallala ? Das hat er doch, Nordic-Walking usw...

Die Allgemeinheit hat doch auch ein Recht auf Menschenwürde. Solange er sich an Schwächeren vergeht hat er die Gitter nötig, meine Meinung.
Sonst müsste man die Gitter in Gefängnissen auch abschaffen.


melden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 09:48
Ulvi kam meines Wissens in diese Psychatrie BEVOR er des Mordes verurteilt wurde. Diese Unterbringung hatte ano dazumal folglich NICHTS mit dem Mord zu tun.
Wenn man diesen Mord ausklammert und nur versucht nachzuvollziehen WIESO Ulvi in die Psychatrie ging, kann ich beim besten willen nicht erkennen wieso man das mit
"Hose runter ziehen" abtun kann. Denkt ihr die Ärzte Doktoren und Psychologen dachten seinerzeit "ach diese lapalien (wie Euler es nennt) reichen aus um ihn voll einzuweisen" ?
Allein der Entscheid dass diese Unterbringung nötig war sagt doch schon aus, dass seine Übergriffe eben NICHT derart harmlos waren. Ja Ulvi begreift nicht, was daran schlimm ist.
Ja, er kann nicht unterscheiden wieso Kinder besonderen Schutz benötigen. Natürlich kann man das nicht mit jedem X-beliebigen erwachsenen vergleichen, auch nicht vor dem
Hintergrund dass es seinen Opfern wurst ist, ob er behindert ist oder nicht. Denen geht es mit ihren erlebnissen gleich beschissen, egal wo die Hintergründe lagen. Eulers Aussage
diesbezüglich ist bodenlos unverschämmt gegenüber den Opfern. Allein die Häufigkeit dieser Übergriffe zeigt doch, dass es sich nicht um eine Art "Ausrutscher" handelte, sondern um
Ulvis Gewohnheiten, welche nun mal durch die Igoranz seines Umfeldes Teil seiner wahrnehmung von "normalität" erreicht haben. Ich sehe Ulvi hier nicht als voll erwachsen an, aber eben auch nicht als kleines Kind. Man kann hier nicht schwarz oder weiss denken - Ulvi fällt hier in eine grauzone die vor Gericht und in der Gesellschaft schwer zu definieren ist. Denn wo zieht man die Grenze? Was wenn ein geistig Behinderter Mann nicht verstehen kann dass es nicht in Ordnung ist Leute zu erschießen? Dann ist er auch nicht voll schuldfähig und dennoch eine Gefahr. Was macht man mit Menschen die in diese Grauzone gehören?
Man übergibt sie fachlich ausgebildeten Leuten, die auf deren bedürfnisse rücksicht nehmen und in der lage sind eine Therapie anzustreben. 10 Jahre in der Psychatrie haben auch bei
Ulvi offenbar zu einem gewissen Erfolg geführt, den er draußen wo er ringsum nur betüdelt wird vermutlich nicht geschafft hätte. Man darf nicht den Fehler machen und in dieser Psychatrie ein Gefängnis sehen - natürlich sein Tagesablauf wird genau so kontrolliert und er darf nicht nach Hause. Aber wenn diese Therapie dazu führt, dass er irgenwann begreift worin der Untschied liegt zwischen Kindern und Erwachsenen, dann haben am Ende ALLE etwas daraus gewonnen.


melden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 09:50
@JoniBoni
Dein letztes Posting war:
Zitat von JoniBoniJoniBoni schrieb:Nein, @jaka, das wissen wir eben NICHT!

Ich weiß nicht, vielleicht reden wir aneinander vorbei und Du verstehst unter Missbrauch etwas anderes als ich?

Ich jedenfalls verstehe unter dem Hosenherunterlassen eben KEINEN Missbrauch!
Obwohl ich es auf gut Deutsch "Scheiße" finde, was Ulvi da gemacht hat ...
aber für mich ist das kein Missbrauch ...

Es sind für mich exhibitionistische Neigungen ... mehr nicht.

Ich müsste jetzt mal Tante Goggle befragen, welches Strafmaß dahin gehend gerecht wäre.
@Tussinelda hatte ja gemeint, dass ich keine Vorstellung von der Unterbringung in einer geschlossenen Klinik habe und meine Frage bezog sich darauf.
In Deinem Beitrag kann ich keinerlei Bezug zu meiner Frage feststellen.



@Tussinelda
Bis vorgestern wäre die Alternative für Ulvi der Knast gewesen. Und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist in meinen Augen nur unter der Voraussetzung erlaubt, dass keine Gefahr für die Mitmenschen ausgeht.
Im Übrigen empfehle ich wirklich, mal nachzuschauen, unter welchen Voraussetzungen eine Unterbringung in der Forensischen Klinik überhaupt praktiziert wird.



Aus Wikipedia:
Wikipedia: Forensische Psychiatrie
Wikipedia: Maßregelvollzug
Die Forensische Psychiatrie ist ein Teilgebiet der Psychiatrie, das sich mit der Behandlung, der Begutachtung und mit der Unterbringung von psychisch kranken Straftätern befasst.

...

Fehlt den Richtern die entsprechende Sachkenntnis in einem Fachgebiet, so beauftragen sie Gutachter zur Feststellung eines Sachverhalts, z. B. ob ein mutmaßlicher Täter zum Tatzeitpunkt in der Lage war, das Verwerfliche an seinem Handeln zu erkennen und nach dieser Erkenntnis zu handeln. Sofern diese Fragen von dem Gutachter verneint werden, entscheidet sich der Richter (Letztentscheidungsbefugnis) nach einer Prüfung des Gutachtens auf Plausibilität und abhängig von der Schwere der Schuld für eine Verurteilung zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Diese Maßnahme nennt man Maßregelvollzug in Abgrenzung zum Strafvollzug.

...

Das deutsche Strafgesetzbuch sieht drei Arten der Unterbringung vor: § 63, § 64 und § 66 StGB. Die Unterbringung stellt eine präventive Maßnahme durch den Gesetzgeber dar und steht weder mit der Behandlungsprognose des Untergebrachten noch mit den Behandlungsmöglichkeiten innerhalb der Maßregelvollzugsanstalt in einer Beziehung.
Im Maßregelvollzug (auch „Forensik“) werden nach § 63 und § 64 des deutschen Strafgesetzbuches unter bestimmten Umständen psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter entsprechend den Maßregeln der Besserung und Sicherung untergebracht. Vom Maßregelvollzug zu unterscheiden ist die Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB für gefährliche Straftäter, die ausschließlich dem Schutz der Öffentlichkeit dient.



melden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 09:52
@Redjune
DANKE!


melden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 09:53
@Tussinelda

Also bitte, der Ulvi ist nicht so behindert, daß er sabbernd in der Ecke sitzt, der versteht durchaus, daß er das nicht darf.
Und wenn er es nicht versteht, also Garnichts versteht, dann ist er zurecht weggesperrt.
Sorry, ich hab einen deutlich behinderteren Verwandten, der versteht sowas, so behindert ist der Ulvi nicht. Wer eigenständig auf Kneipentouren gehen kann, dem ist sowas zuzumuten, das ist und bleibt meine Meinung!


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 09:59
@Mao1974

Genau! Einerseits versteht der " kleine Junge" nicht was er macht.... man soll ihn aber möglichst machen lassen was er möchte! Das kriege ich nicht zusammen.
Wenn er nicht verantwortungsvoll handeln kann - muss er unter Kontrolle und deswegen IST er unter der Kontrolle die er braucht.
Sollte er jemals in ein Heim kommen gilt es ja auch Schwerstbehinderte die sich nicht wehren können vor ihm zu schützen.
Er nahm ja nicht nur Kinder zur Befriedigung seiner Triebe her.


melden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 09:59
@jaska
die Unterbringung in der forensischen Psychiatrie ist Maßregelvollzug, was bedeutet, man ist dort untergebracht, es ist Haft, aber aufgrund des psychischen Zustands eben nicht in einem Gefängnis, da man nicht schuldfähig ist und behandelt/therapiert wird, es ist keinesfalls eine Krankenhausunterbringung im eigentlichen Sinne, wie es hier gerne dargestellt wird. Und sollte diese Art der Unterbringung nicht mehr nötig sein, dann kann Ulvi betreut wohnen, das ist alles, was ich hier sage und was hier konsequent als "mir sind die Kinder egal", "sollen etwa alle freigelassen werden" etc dargestellt wird. Es wird ein entsprechendes Gutachten geben, dann kann er, falls es entsprechend ausfällt, betreut wohnen. Nicht mehr und nicht weniger..........


melden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 10:03
Ich verstehe die Hysterie hier nicht, es wird keiner von uns entscheiden und auch keiner von uns Einfluss darauf haben, wo Ulvi untergebracht ist/sein wird. Ich finde es gut und richtig, dass überprüft wird, ob und wie Menschen untergebracht werden müssen, um sich selbst und andere zu schützen, falls nötig. FALLS NÖTIG. Nichts anderes sage ich hier


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 10:04
Man versucht mit dieser Unterbringung doch im Grunde BEIDE Seiten zu schützen. Die Kinder und Ulvi. Ulvi schützt man vor dem Gefängnis - die Unterbringung in der Psychatrie ist nicht mit Gefängnis gleichzustellen. Jemand der draußen ist - so wie wir, erkennt die Unterschiede vielleicht nicht. Aber jemand der nur die Wahl zwischen diesen beiden Komponenten hat würde das anders beurteilen. ich verstehe den Aufstand diesbezügl. nicht. Es ist die gegenwärtig beste Möglichkeit die der Rechtsstaat zu bieten hat. Früher wurde dieser Unterschied nicht gemacht.


melden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 10:04
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ich verstehe die Hysterie hier nicht ...
Hier kann ich Dir nur zustimmen, nur werden unsere Meinungen auseinandergehen, wer hier Hysterie an den Tag legt.


melden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 10:07
@Redjune
und trotzdem gehört es überprüft, ob es noch nötig ist, ob eine andere Unterbringung möglich ist, man kann ja wohl kaum einen Menschen jahrelang behandeln/therapieren und dabei eventuelle Fortschritte, Veränderungen etc. ignorieren, so es sie gibt und ihn oder auch andere einfach da lassen, wo sie sind.


melden

Peggy Knobloch

12.12.2013 um 10:07
@Redjune

Volle Zustimmung !


melden