@1947 Wer vorverurteilt denn?
Sollte Ulvi den Mord nicht begangen haben, dann soll er auch keine Haftstrafe antreten müssen.
Ändert aber nichts an seiner Unterbringung momentan, die die Ärzte offensichtlich als angemessen bewerten. Und diese Fachleute werden gegebenenfalls über Veränderungen in der Unterbringung entscheiden.
Fertig.
@Mao1974 @Tussinelda Der kleinste gemeinsame Nenner zwischen uns ist doch, dass wir den Missbrauch an Kindern verurteilen, ok?
Und das hoffentlich völlig unabhängig davon, ob der Täter weiblich, männlich, groß, klein, dünn, dick, blond, brünett, schlau, dumm, "normal" oder geistig behindert ist, ok?
Falls der Täter schuldfähig ist gehört er bestraft, richtig?
Falls er nicht schuldfähig ist kommt der Maßregelvollzug ins Spiel, mit der obersten Priorität, die Allgemeinheit zu schützen, richtig?
@Mao1974 und ich sehen es als wichtiger an, dass die bisherigen aber auch alle potentiellen Opfer geschützt werden. Und dass der Klinikaufenthalt für Ulvi das Allerbeste ist, was als Kompromiss für ALLE Seiten momentan in Frage kommt.
In meinen Augen ist das positiv auch für ihn. Denn er hat durchaus Teil an gesellschaftlichen Aktionen, macht eine Therapie, hat soziale Kontakte, lernt einen geregelten Tagesablauf kennen und hat regelmäßig Besuch und Freizeitaktivitäten inklusive Gänge nach draußen. Das hilft ihn, schützt ihn vor Hänseleien und "Missbrauch"/Mobbing, was er ja offensichtlich auch erlitten hat. Und es entlastet seine Eltern.
Das mit einer Sklavengaleere gleichzusetzen ist sicher übertrieben.
Sobald er in der Lage ist, seine Triebe unter Kontrolle halten zu können, kann er entlassen werden (in welche Wohnform auch immer). Aber eben erst dann.
Und dann steht halt "nur" dieses Verfahren noch an. Momentan ist er Angeklagter, das heisst, eine Entlassung in die Freiheit ist sicher kein Thema - nichts Anderes sagt die Staatsanwaltschaft und das Landgericht.
Bei einem Freispruch und festgestelltem Therapieerfolg gehts nach draußen.
Bei einem Freispruch und ausbleibender Reife bleibts wie es ist.
Bei einer Verurteilung und festgestelltem Therapieerfolg gehts in den Knast.
Bei einer Verurteilung und ausbleibender Reife bleibts wie es ist.
Es bleibt spannend.