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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

20.11.2013 um 09:17
@1947
Zitat von 19471947 schrieb:Ihm wird ein Mord vorgeworfen und ein Mord hat doch zum Ziel, dass das Opfer tot bleibt.
Das ist Quatsch.
Da bringt man Jemanden um und kurz drauf reut es einen, man versucht, ihn wiederzubeleben und schon ist es kein Mord mehr?


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 09:20
Angeblich hat ein Professor festgestellt, dass das Geständnis des Ulvi mit hoher Wahrscheinlichkeit der Wahrheit entspricht, weil der Ulvi aufgrund seiner Minderbegabung keine Details eines Mordes erfinden könne. Angeblich beweise das ganze Geständnis, dass es nur auf "Selbsterlebtem" beruhen könne.

Hat man dem Professor vorab die kompletten Tonbandaufzeichnungen vorgelegt, damit der Professor sich anhand der Tonbandaufnahmen ein Bild von dem "Geständnis" des Ulvi machen konnte? Oder hat die SOKO dem Professor nur einen Ergebnisbericht und/oder nur das Gedächtnisprotokoll vorgelegt?

Selbst wenn dieser Professor fachlich über jeden Zweifel erhaben ist, so stellt sich dennoch die Frage, aufgrund welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse er zu seinen Erkenntnissen gekommen ist?

Hat der Ulvi diesem Professor den angeblichen Mord persönlich gestanden oder hat er mit dem Professor nur allgemein über Gott und die Welt geredet, je nachdem welche Fragen dieser stellte?

War dem Professor bekannt, dass es vor dem Geständnis des Ulvi bereits eine "Theorie" gab, die gewissermaßen den Tathergang umrisshaft vorwegnahm, bevor das Geständnis vorgelegen hat?


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 09:23
@jaska

Das spricht ja eher für eine Affekthandlung und nicht für Mord.

Da gibt es zumindest juristisch einen Unterschied.

Was sind eigentlich die Merkmale, welche bei einem Mord vorliegen müssen?

1%


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 09:29
@1947
Zitat von 19471947 schrieb:Das spricht ja eher für eine Affekthandlung und nicht für Mord.

Da gibt es zumindest juristisch einen Unterschied.
Klar gibt es juristisch einen Unterschied zwischen Totschlag und Mord. Jedoch hängt das nicht an späteren Wiederbelebungsversuchen sondern an der Motivation des Täters und der Tatausführung.


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 09:29
@1947

Die Mordmerkmale sind in § 211 StGB nachzulesen. Totschlag ist in § 212 StGB näher geregelt. Es liegt ohnehin kein Mord vor, denn der Beweis für ein TOTES Kind fehlt bis zum heutigen Tag. Ulvi wurde aufgund von Indizien verurteilt, weil es keinen realen Sachbeweis für den Mord oder Totschlag gibt. Das Geständnis wurde als Beweis angesehen, aber die Frage ist, ob dieses Geständnis in vollem Umfang der reinen Wahrheit entspricht. Die Umstände, unter denen dieses Geständnis zustandekam, werfen Fragen auf, denn der Anwalt war nicht anwesend und das Tonbandgerät war angeblich defekt.


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 09:34
@Scipper
@1947
Vielleicht könnte Euch ja Jemand mit juristischer Ausbildung nahebringen, dass es nicht auf Euer persönliches Gefühl ankommt, ob eine Tat ein Mord ist oder nicht?
Natürlich gibt es Morde ohne Leiche und es wäre irre, wenn in diesen Fällen kein belastbares Urteil gefällt werden dürfte.
Du hast das doch schon richtig gesagt, wo das geregelt ist:
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
16. Abschnitt - Straftaten gegen das Leben (§§ 211 - 222)
§ 211
Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.
Da steht nichts von der Notwendigkeit einer Leiche.


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 09:43
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Vielleicht könnte Euch ja Jemand mit juristischer Ausbildung nahebringen, dass es nicht auf Euer persönliches Gefühl ankommt, ob eine Tat ein Mord ist oder nicht?
Ich hatte bereits Vorlesungungen in verschiedenen Rechtsgebieten, als die meisten von euch noch nicht auf der Welt waren. Ich brauche daher keine Berater mit juristischer Ausbildung, zumal es hier nicht um die Paragraphenauslegung, sondern eher um die reale Faktenlage gehen dürfte. Übrigens konnte ich auch bereits Computer programmieren, als die meisten Leute hier im Forum noch nie etwas von Programmiersprachen sowie Informatik und Computern gehört hatten. Soviel zu den Fähigkeiten der alten Leute, die sich angeblich nicht mit Computern und dem Internet auskennen. Jedem das Seine !!!


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 09:45
@Scipper
Zitat von ScipperScipper schrieb:Vorlesungungen in verschiedenen Rechtsgebieten
In Strafrecht?


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 09:54
@jaska

Ich hatte Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Strafrecht und verschiedene andere Rechtsgebiete in meiner Ausbildung, die auf einer Fachhochschule stattfand und die ich mit Bravour abgeschlossen habe. Ich kann daher durchaus das StGB lesen und auch verstehen, auch wenn ich kein studierter Jurist bin.


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 09:56
Danke @jaska !

Wenn ich Sätze lese wie diese...:
Zitat von jaskajaska schrieb:„Sie haben nichts getan, um sich in Lichtenberg zu integrieren”, sagt
Bürgermeister Dieter Köhler.
...könnte ich ko....!
Sie hatte in einem Altersheim da, die Vorfahren deren gepflegt, die solch unfassbaren Mist von sich gaben.
Und dem damaligen Bürgermeister seine Supergau-Angst, geht jedem normal denkenden und fühlendem Menschen in einer solchen Situation, am A.... vorbei. Sogar das Gegenteil geschieht. Solche Sätze verführen förmlich, hinterfragen zu müssen, weshalb jemand, zu solch einem Zusammenhang, so etwas von sich gibt.

Es bleibt dabei. Hinterfragend weshalb ein Mitglied einer Gemeinde und sogar deren Vorsteher, sich solcher Formulierungen bediente, macht unter keinen Umständen die Familie verdächtig. Im Gegenteil! Ich kann das drehen und wenden wie ich will, doch, dass da jemand sehr wohl Bescheid weiss, springt mich und dies nicht das erste Mal, förmlich an. Das ganze Verhalten der Menschen aus Lichtenberg die sich öffentlich negativ gegenüber der Familie Knobloch äusserten, macht in meinen Augen, einzig diese Plappermäuler sehr verdächtig.

Für den damaligen Bürgermeister muss es also ein Supergau gewesen sein, als der Ulvi verurteilt wurde.
Das kann den restlichen ganzen Unsinn erklären, der darauf folgte.
Doch eigentlich wundert es kaum. Habe ich doch bereits die jetzige Bürgermeisterin auch hören können, wie sie in einem Beitrag um eine Art Rehabilitation des Kaffs, gebeten hatte. Das Saubermann-Image soll durchgeboxt werden, egal wer auf der Strecke bleibt, Hauptsache es ist kein Einheimischer.
Gut, dass das so, nie funktionieren wird!


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 10:00
@jaska

Hier meinen manche, sie sei allen anderen hier überlegen, wie neulich der Hinweis, dass die alten Leute sich nicht mit dem Internet oder Computern auskennen. Ich habe Programmieren gelernt, zu einer Zeit, als es hierzulande nur sehr wenige Leute gab, die sich mit der Informatik auskannten.


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 10:08
@Scipper
Dein Lebenslauf interessiert mich nicht. Ich kann und will nur das beurteilen, was Du hier schreibst.
Und anscheinend bin ich zu doof dazu, im STGB unter den Mordmerkmalen eine geforderte Leiche zu finden. Und jeder Richter, der in einem Mordfall ohne Leiche ein Urteil spricht ist ein Stümper. Damit kann ich leben.

@PaulVitti
Es ist ja nicht nur der Aspekt, wie die Leute vor Ort mit dem Verschwinden von Peggy umgegangen sind. Mir missfällt auch der Umgang mit den Missbrauchsopfern. Und da passt die öffentlich geäußerte Angst vor dem Super-Gau einfach dazu. Insofern seh ich das als Selbstschutz, damit die Gemeinschaft weiter funktioniert. Die Späne, die dabei abfallen, nahm man in Kauf.


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 10:11
@jaska
@PaulVitti


Endlich mal welche die über den Rand des Tellers schauen.

Danke für die Ausführungen


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 10:14
@jaska

Ich bin nicht zu doof, um das StGB zu lesen, denn der § 211 StGB (Mord) ist mir hinreichend bekannt. Bekannt ist mir auch, dass ein Gericht machen kann was es will und dass man daher den Grundsatz "in dubio pro reo" auslegen kann, wie man es mag. Soviel zu dem tollen Urteil im Fall Ulvi, das aufgrund eines Geständnisses zustandegekommen ist. Das sogenannte Geständnis überzeugt mich nicht.


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 10:24
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb: Und jeder Richter, der in einem Mordfall ohne Leiche ein Urteil spricht ist ein Stümper
Nein. Wir reden hier nur über den Fall Ulvi und nicht über die Richterschaft in ihrer Gesamtheit. Das Gericht im Fall des Ulvi hätte meines Erachtens zu einem Freispruch kommen können, wenn es denn die gleichen Zweifel an der Schuld des Angeklagten gehabt hätte wie ich und andere. Diese Zweifel hatte das Gericht aber nicht und MUSSTE ihn daher verurteilen. Warum das Gericht keine Zweifel hatte, weiß ich nicht. Ich will nichts unterstellen oder wild drauf los spekulieren, aber ich denke, aufgrund der von der SOKO vorgelegten Beweise blieb ihm keine andere Wahl, als den Ulvi zu verurteilen. Zudem scheinen die zwei Anwälte des Ulvi nicht alle Register gezogen zu haben, um ihn rauszupauken.


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 10:32
@Scipper
Ich sagte doch, dass ich zu doof bin. Passt.

Und "in dubio pro reo" hier zu bringen kann ich auch nicht verstehen. Offensichtlich gab es keine Zweifel. Und deshalb hat das Gericht so entschieden und nicht mit einem Freispruch. Ob ein Urteil toll ist oder nicht - was spielt das denn bitte für eine Rolle?
Das gericht im fall des Ulvi hätte meines Erachtens auch zu einem Freispruch kommen KÖNNEN, wenn es denn die gleichen Zweifel an der Schuld des Angeklagtemn gehabt hätte, wie ich und andere.
Hat es aber nicht, und nun?
Wir reden hgier nur über den Fall Ulvi und nicht über die Richter in ihrer Gesamtheit.
Das ist doch völlig irrelevant, ob wir über Mordmerkmale allgemein oder in diesem speziellen Fall reden. Du hast auf den richtigen Paragraphen im StGB verwiesen, der genau festlegt, wann ein Mord als solcher gewertet wird.
Und dann sagst Du:
Zitat von ScipperScipper schrieb: Es liegt ohnehin kein Mord vor, denn der Beweis für ein TOTES Kind fehlt bis zum heutigen Tag.
Und das ist eben völlig unabhängig voneinander. Das Eine ist die juristische Sicht, die genau so angewandt wurde und darin eben ein Mordmerkmal erfüllt sahen. Und das Andere ist Deine ureigene Meinung und Dein Gerechtigkeitsempfinden. Darauf hat aber das Gericht 2004 leider keine Rücksicht genommen.


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 10:38
Ich als Verteidiger hätte dem Ulvi erstmal gesagt, dass er nichts mit der SOKO reden sollte, denn als Beschuldigter oder Angeklagter hatte der Ulvi das Recht die Aussage zu verweigern. Das Recht hat er nicht in Anspruch genommen und insoweit ist er selbst schuld an seiner Verurteilung. Ob man ihm dies aber rechtlich anlasten kann, da er angeblich geistig behindert ist, ist eine andere Frage. De facto hat er ausgesagt und sich damit selbst um Kopf um Kragen geredet. Spätestens an dem Tag, als der Ulvi den angeblichen Mord gestanden hat, hätten seine Anwälte einschreiten müssen, um ihren Mandanten von weiteren Aussagen zu seinen Lasten abzuhalten. Denn wozu sollte man sonst als Anwalt gebraucht werden, wenn nicht dazu, dass man den Mandanten verteidigt? Diese Anwälte haben, wie mir scheint, dem gesamten Treiben zugeschaut, so dass es dazu kommen musste, dass der Ulvi sein Geständnis nicht nur ablegte, sondern dieses sogar noch ausgeschmückt hat. Die Schuld hat also nicht das Gericht, welches aufgrund dieses Geständnisses zu dem Urteil kam, zumal die Frage des Zweifels auch eine sehr persönliche Sache sein dürfte. Denn der eine Mensch zweifelt, wo der andere nicht zweifelt. Ein kurzes Schreiben hätte ausgereicht, um die weitere Aussagen den Ulvi zu unterbinden. Etwa in dem Sinne: Unser Mandant verweigert ab sofort jede Aussage zur Sache. das wäre 15 Minuten Arbeit gewesen.


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 10:48
Sorry @Scipper
- deine hier feststellbare Außenwirkung spricht Bände über dein Verständnis von Social Media ;)
Zitat von ScipperScipper schrieb:Es liegt ohnehin kein Mord vor, denn der Beweis für ein TOTES Kind fehlt bis zum heutigen Tag
das ist schlichtweg Humbug.


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 10:55
@jaska

Im Gegensatz zu dir, bin ich der Meinung, dass bei diesem Verfahren seitens der Anwälte des Ulvi einige Fehler gemacht wurden, denn Ulvi hätte jede Aussage bei der SOKO verweigern können.

Mir hat mal ein Dozent gesagt: "Kein Täter muss bei seiner eigenen Überführung mitwirken." Und daher verstehe ich nicht, warum der Ulvi überhaupt irgendwas mit den Ermittlern gesprochen hat.

Schuld an dem Urteil (Lebenslänglich wegen Mordes) ist meines Erachtens nicht die SOKO und nicht das Gericht oder seine Anwälte, sondern der Ulvi selbst. Er hat sich um Kopf und Kragen geredet !!!


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 10:56
Beweise dafür das Peggy ermordet wurde fehlen bis heute. man geht davon aus das dem so ist.
Allerdings ging man auch beim Rupp davon aus das er ermordet wurde und auch hier wurden den Beschuldigten Schauergeschichten ( ne an die Hunde verfüzttert und vorher gekocht) in den Mund gelegt, ja die haben das auch immer weiter ausgeschmückt, es gab ja Aufmerksamkeit fürs erzählen. Auch in diesem Fall wurde nichts, aber auch nicht die kleinste Spur des Abgängigen gefunden, der lag da nämlich mit samt Benz im Fluss


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