@bellady Das kann alleine er wissen und es zu schlussfolgern, halte ich für leichtfertig. Möglicherweise galt sein Interesse ja beiden Kindern gleichermaßen. Schliesslich war er wohl Peggys Wunschvater und das wär er wohl kaum gewesen, hätte er sich nicht entsprechend mit ihr beschäftigt und ihr Zuneigung gezeigt. An J. dürfte für ihn , einem offiziell Fremden, an diesem Tag auf jedenfall kein Herankommen möglich gewesen sein, denn diese war im Kindergarten , Von dort hätte sie jemand ohne Vollmacht oder ohne das ausdrückliche Wissen der Erzieherinnen darum , dass es schon in Ordnung geht ( weil schon öfter ohne Protest seitens S.K. vorgekommen ) kaum ohne Widerstand der Erzieherinnen herausholen können. Und als sie zuhause war, befand sie sich im privaten Wohnbereich von Familie B. , die sie ebenfalls keinem Fremden ohne Erlaubnis von S.K. mitgegeben hätten.
In einem Taxi wurde Peggy sicher nicht verbracht, aber, ignoriert man die Abendsichtungen, wer garantiert dann, dass nicht jemand abends kam oder zurückkam , vielleicht mit einem Leihwagen , um "wenigstens" Peggy abzuholen ? Oder kam oder zurückkam , in der Hoffnung, J. nach dem Kindergarten habhaft zu werden und dabei mehr oder minder zufällig Peggy sah und wenigstens sie - von mir aus auch in einer Art Kurzschlusshandlung- mitnahm ?