Peggy Knobloch
04.12.2013 um 17:03Wenn man hier schon den Schwerbehindertenausweis von vorne und hinten zeigt,
ist damit zu rechnen, dass auch die Krankenakte vorliegt und evtl. in Auszügen
zur Kenntnis gegeben werden kann? Genug Laien haben sich ja inzwischen den
Kopf über den Gesundheitszustand zerbrochen.
In dem Zusammenhang wären vielleicht auch die Auswirkungen des Rauschgifts
ersichtlich und damit wieder das Interesse am Zulieferer geweckt.
ist damit zu rechnen, dass auch die Krankenakte vorliegt und evtl. in Auszügen
zur Kenntnis gegeben werden kann? Genug Laien haben sich ja inzwischen den
Kopf über den Gesundheitszustand zerbrochen.
In dem Zusammenhang wären vielleicht auch die Auswirkungen des Rauschgifts
ersichtlich und damit wieder das Interesse am Zulieferer geweckt.