Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

27.05.2012 um 18:28
Zitat von ramisharamisha schrieb:Das, was Ulvi mit bzw. vor den Jungs gemacht hat, haben die ja selbst ausgesagt.
Das, was er mit Peggy gemacht haben soll, hat er selbst erzählt, ist das richtig?
Peggy selbst hat nie darüber gesprochen, ist das so?
Die Jungs haben ausgesagt und Ulvi hat die Taten auch gestanden.
Peggy hat zumindest laut Urteil nicht darüber gesprochen. Der Missbrauch wurde wohl nur durch das Geständnis Ulvis bewiesen.
Zitat von PaulVittiPaulVitti schrieb:Dass der Vater nicht ausgesagt hat, macht mich auch sehr stutzig. Doch ob er dies wegen sich und seinem Sohn gemacht haben mag, dazu bin ich auch unsicher.
Er hätte ja auch nur teilweise aussagen können.

Es ist sein gutes Recht und darf offiziell nicht negativ gewertet werden. Aber es gibt natürlich zu denken. Ebenso die angeblichen Abhörungen, wo Ulvi dem Vater gestanden haben soll und das Telefonat Schwemmers, in dem dieser angibt, dass Ulvi ihm gegenüber gestanden habe.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

27.05.2012 um 18:34
Ich habe mal eine Frage: Wer hat eigentlich die ausgelobte Belohnung im Vermisstenfall Peggy erhalten? Nach einem amtlichen Plakat der Polizei waren von staatlicher Seite 50.000 DM und von privater Seite 5000 DM (von einer Zeitung) als Belohnung für sachdienliche Hinsweise ausgesetzt. Wenn z.B. die Mutter von Peggy als erste einen Hinweis auf den Ulvi als denkbaren Täter abgab, müsste ihr die Belohnung zustehen, denn der Ulvi wurde vom Landgericht Hof als Täter verurteilt. Oder wurde die ausgelobte HOHE Belohnung nicht ausgezahlt, wenn ja: Warum?


melden

Peggy Knobloch

27.05.2012 um 18:40
@PaulVitti
Ich kann deine Fragen leider auch nicht beantworten.
Waere ich Polizist, dann wuerde ich jetzt wohl sagen: "Wir ermitteln in alle Richtungen und gehen jeder Spur nach. Eine wirklich heisse Spur war allerdings noch nicht dabei."

@Scipper

Ich denke mal, dass mit "sachdienlichen Hinweisen" solche gemeint sind, die entweder zum Auffinden eines bereits bekannten Verdaechtigen oder zur Ueberfuehrung eines Taeters beitragen.
Das Aeussern eines reinen Verdachts wird nicht reichen um die Belohnung zu bekommen.


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

27.05.2012 um 18:42
@LivingElvis
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Es ist sein gutes Recht und darf offiziell nicht negativ gewertet werden. Aber es gibt natürlich zu denken.
Was ist, wenn beide Familien missbraucht worden wären, weil ein ganz anderer die Tat begangen hat, jedoch der Vater von U. möglicherweise als einziger wüsste um wen es sich handelt?


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

27.05.2012 um 18:47
@atencion
Zitat von atencionatencion schrieb:"Wir ermitteln in alle Richtungen und gehen jeder Spur nach. Eine wirklich heisse Spur war allerdings noch nicht dabei."
Der ist gut ;-) Danke!!


melden

Peggy Knobloch

27.05.2012 um 18:59
@atencion

Man müsste den amtlichen Text der Auslobung lesen, aber leider finde ich das amtliche Plakat im Moment nicht mehr im Internet. Normalerweise wird die Belohnung ausgelobt für Hinweise zur Ermittlung des Aufenthaltsortes der Vermissten oder für Hinweise zur Ergreifung des Täters. Im Fall Peggy war die von staatlicher Seite ausgelobte Belohnung überdurchschnittlich hoch. Warum? Ab einer bestimmten Höhe muss sogar das Justizministerium des Landes zustimmen und die Höhe absegnen. Die Höhe hat sich nach der Bedeutung der Straftat zu richten. Dazu ein Auszug aus einer Richtlinie, die aber nur für NRW gilt: "Die ausgesetzte Belohnung soll sich in ihrer Höhe an der Schwere der Straftat oder der Gefährlichkeit der gesuchten Person orientieren." Die 50.000 DM setzen voraus, dass man 2001 von einer besonders schweren Straftat oder von einem besonders gefährlichen Täter ausging.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

27.05.2012 um 19:04
@LivingElvis: oops, you did it again.
Du hast nur meinen halben Satz zitiert. Es hat seinen Grund, warum ich in einem Satz diese beiden Sachverhalte gegenübergestellt habe:
Ich schrieb:
Die Art und Weise, wie die BI hier einen liebenswerten, kindlichen Ulvi zeichnet, der allseits beliebt und doch zu „sowas“ nicht fähig wäre sowie die „unmenschlichen“ Praktiken der Polizei und Behörden anprangert, tun ein übriges, das mich in meiner Meinung bestärkt.
Ich leite hier nichts ab oder schätze Menschen ein, sondern das ist das Verhalten der BI: die Wahrheit da weglassen, wo’s weh tut und Gerüchte streuen oder denunzieren, wo’s in den eigenen Kram passt.

Jetzt aber meine Einschätzung dazu: Das zeugt für mich nicht davon, dass man in erster Linie der Wahrheit auf die Spur kommen möchte.
@PaulVitti schrieb:
Dass der Vater nicht ausgesagt hat, macht mich auch sehr stutzig. Doch ob er dies wegen sich und seinem Sohn gemacht haben mag, dazu bin ich auch unsicher.
Welchen Grund könnte er denn deiner Meinung nach noch gehabt haben?
LivingElvis schrieb:
Es ist sein gutes Recht und darf offiziell nicht negativ gewertet werden. Aber es gibt natürlich zu denken.
Eben. Dass es sein gutes Recht ist und nicht negativ gewertet werden kann, wissen wir - denke ich - hier alle. Aber warum er es nicht tat, ist die Frage.


3x zitiertmelden

Peggy Knobloch

27.05.2012 um 19:07
@Scipper
Sind bei dieser Art Belohnungszahlungen nicht die Familien der Betroffenen per se davon ausgeschlossen?


melden

Peggy Knobloch

27.05.2012 um 19:15
Ich muss mal etwas los werden, denn hier werden mitunter "Äpfel und Birnen" verwechselt. Der Ulvi kann sicherlich nichts dafür, wie sich Bürgerinitative "Pro Ulvi" in der Öffentlichkeit darstellt. Ich finde die Darstellungsweise des Falles auf der BI-Website nicht sonderlich ansprechend und sympathisch. Das hindert mich aber nicht daran, dennoch die dort plazierten Texte über den Fall kritisch zu lesen.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

27.05.2012 um 19:23
@MinnieMaus

Für die Auslobung von staatlichen Belohnungen gibt es Richtlinien in den Bundesländern, aber leider finde ich im Internet nur die Richtlinie für NRW. Grundsätzlich erhalten nur Personen oder Ermittler keine Belohnung, wenn die Aufklärung von Fällen zu ihren normalen dienstlichen Aufgaben gehört.


melden

Peggy Knobloch

27.05.2012 um 19:29
@Scipper
So richtig fündig werde ich jetzt auch nicht. Vielleicht kann einer der Rechtsexperten hier etwas zu sagen?

*grummel* liegt's an meiner Leitung oder gibt es wieder Probleme mit Allmy? Ich bekomme ständig Fehlermeldungen beim Absenden meiner Beiträge.


melden

Peggy Knobloch

27.05.2012 um 19:37
@MinnieMaus

Hilfreich wäre der amtliche Auslobungstext, der in Kurzform auf dem polizeilichen Fahndungsplakat stand und der vielleicht auch mit Datum und Unterschrift der Staatsanwaltschaft auf den Webseiten der bayrischen Polizei im Jahre 2001 veröffentlicht wurde, wie dies in den meisten Fällen bei Verdacht auf ein Kapitalverbrechen gegen das Leben oder gegen die Freiheit einer vermissten Person üblich ist.


melden

Peggy Knobloch

27.05.2012 um 19:44
Es gibt Richtlinen für die Festsetzung der Höhe einer Belohnung. Daher frage ich, warum war die von staatlicher Seite ausgelobte Belohnung im Vermisstenfall Peggy im Jahre 2001 (50.000 DM) um ein "Vielfaches" (fünfmal) höher als in anderen Fällen mit Verdacht auf ein Kapitalverbrechen?


melden
melden

Peggy Knobloch

27.05.2012 um 20:07
@MinnieMaus

Vielen Dank, das Plakat habe ich gesucht. Die Belohnung von 50.000 DM wurde laut Plakat-Text (ganz unten) vom "BLKA" ausgesetzt. Damit ist wohl das Bayrische Landeskriminalamt gemeint. Aus der Höhe der ausgelobten Belohnung lässt sich der Rückschluss ziehen, dass das BLKA 2001 (DM-Zeiten) von einem besonders schweren Verbrechen oder von einem besonders gefährlichen Täter ausging.


1x verlinktmelden

Peggy Knobloch

27.05.2012 um 20:28
Ganz offenbar spielte der Uvi zuerst (2001) gar keine Rolle, wie man aus diesem Bericht erkennt:
12.11.01 - Peggy nach sechs Monaten immer noch vermisst. Suche mit Spürhunden blieb erfolglos, die Polizei tappt im Dunkeln:

Bei der Suche nach der seit sechs Monaten vermissten Peggy Knobloch aus dem oberfränkischen Lichtenberg tappt die Polizei weiter im Dunkeln. Eine Spur in einem Waldgebiet in der Nähe des Ortes hatte keinen Zusammenhang mit der verschwundenen Neunjährigen ergeben. "Pilzesucher waren in einem Waldstück auf Erdausgrabungen gestoßen und haben uns benachrichtigt", erklärt Reinhard Hohberger von der Polizei in Hof. Bei der Aktion seien auch Leichen-Suchhunde eingesetzt worden. "Sie haben nicht angeschlagen. Wir gehen davon aus, dass Mineraliensammler auf der Suche nach seltenen Steinen waren", so Hohberger.

Auch eine Flugblattaktion Anfang November, in der die Polizei um Hinweise auf Peggys ebenfalls seit Anfang Mai verschwundene rothaarige Barbie-Puppe gebeten hat, brachte bislang keine verwertbaren Hinweise. Das Mädchen war zuletzt am 7. Mai in seinem Heimatort gesehen worden. Bislang sind bei der Polizei rund 5000 Hinweise eingegangen. Die meisten davon hat die Sonderkommission "Peggy" bereits überprüft. "Unsere Ermittlungen konzentrieren sich auf zwei Spuren. Zum einen hoffen wir, dass wir eine silberfarbene Limousine finden, die zum Zeitpunkt des Verschwindens in Lichtenberg beobachtet wurde. Außerdem suchen wir eine dunkelhaarige Frau, die Anfang Mai mit einem blonden Mädchen im Ort gesehen wurde. Das könnte Peggy gewesen sein, zumal sie einen roten Gegenstand in der Hand hatte", sagt Hohberger. Auch im Internet wurden Fahndungsplakate veröffentlicht. "Wir hoffen, dadurch auch Spuren aus der Türkei, der Heimat des ehemaligen Partners von Peggys Mutter zu bekommen".

Für Hinweise zum Verbleib des Kindes haben das Bayerische Landeskriminalamt und eine Lokalzeitung eine Belohnung von insgesamt 55.000 Mark ausgesetzt.

http://www.welt.de/print-welt/article486753/Peggy-nach-sechs-Monaten-immer-noch-vermisst.html



1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

27.05.2012 um 20:29
@bayernwastl, betr. Deine Antwort auf meinen letzten Beitrag:

Entweder hast Du meinen Beitrag nicht verstanden, oder Dir gedacht, Hauptsache irgendwas darauf entgegnet. Ich habe ausgeführt, warum es kein Argument gegen die Glaubwürdigkeit eines eingestandenen Missbrauchs sein kann, ob sich der Täter sowas wie einen Leberfleck oder einen blonden Haarflaum der Opfers eingeprägt hat und entsprechend wiedergibt. Deine Überlegungen, welches der erwähnten Körpermerkmale Peggys der Ulvi wohl am ehesten erblickt haben muss, sowie die Bekräftigung, dass er es nicht erwähnt habe, hängen drum völlig im luftleeren Raum.


melden

Peggy Knobloch

27.05.2012 um 20:33
@MinnieMaus
@PaulVitti schrieb:
Dass der Vater nicht ausgesagt hat, macht mich auch sehr stutzig. Doch ob er dies wegen sich und seinem Sohn gemacht haben mag, dazu bin ich auch unsicher.


Welchen Grund könnte er denn deiner Meinung nach noch gehabt haben?
Ein Gedanke dazu:
Was ist, wenn beide Familien missbraucht worden wären, weil ein ganz anderer die Tat begangen hat, jedoch der Vater von U. möglicherweise als einziger wüsste um wen es sich handelt?


melden

Peggy Knobloch

27.05.2012 um 20:34
Wie aus dem WELT-Bericht vom 12.11.2001 hervorgeht, tappte die Polizei im ersten halben Jahr im Dunkeln, so dass sich die Frage stellt, warum die Polizei nicht sofort den Ulvi ins Visier nahm, wenn es denn so sein sollte, wie uns das Gerichtsurteil weismachen will, dass er die Peggy "umgebracht" hat?


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

27.05.2012 um 20:43
@Scipper
Der Ulvi wurde doch sofort unter die Lupe genommen. Vielleicht noch nicht genug, wenn man bedenkt, dass seine Arbeitssachen erst Monate spaeter untersucht wurden. (wenn er unschuldig ist, dann waere so eine zeitnahe Untersuchung ja auch fuer ihn besser gewesen) Es stellte sich ja aber dann heraus, dass Ulvi ein Alibi hatte, das die Polizei damals als lueckenlos bezeichnete. Wenn man davon ausgeht, ist es logisch, dass er erstmal nicht weiter ins Visier genommen wurde.


melden