Peggy Knobloch
07.09.2013 um 15:27@maikäferchen
Danke für die geballte Ladung neuer Berichte. Darin steht aber nicht viel Neues. Ich greife mal einem wichtigen Satz heraus, der einen "Widerspruch in sich" enthält und daher der Klärung bedarf:
Es mag sein, dass der oder die Anwälte nicht ständig beim Ulvi anwesend sein konnten, aber es hätte nur eines kurzen Schreibens der Anwälte bedurft, um dem Chefemittler kurz und bündig zu sagen:
"Der Mandant verweigert die Aussage, denn er ist unschuldig, möchte aber dazu nichts sagen."
Ist dies geschehen? Offenbar ist es nicht geschehen, denn der Ulvi hat ja gestanden. Er hätte gar nicht gestehen müssen, denn er hatte ein Aussageverweigerungsrecht. Niemand konnte
ihn zwingen.
Ulvi hat das Geständnis abgelegt und ein Professor hat dieses Geständnis für glaubhaft befunden. Wäre Zwang erkennbar gewesen, dann hätte der Professor dies sicherlich erkannt und gesagt. Es warf aber kein Zwang erkennbar, denn der Ulvi sagte, dass er nur seine Ruhe haben wollte.
Der Ulvi hat den Mord an Peggy meines Erachtens gestanden, weil er ahnte oder wusste, dass er aufgrund seiner geistigen Behinderung niemals in ein Gefängnis kommen würde und allenfalls mit einem Aufenthalt im Hochsicherheitstrakt einer Klinik (Anstalt) für lange Zeit zu rechnen war.
Danke für die geballte Ladung neuer Berichte. Darin steht aber nicht viel Neues. Ich greife mal einem wichtigen Satz heraus, der einen "Widerspruch in sich" enthält und daher der Klärung bedarf:
"Aus der Gerichtsakte sei zu entnehmen, dass der geistig behinderte Ulivi Kulac bei polizeilichen Vernehmungen erheblich unter Druck gesetzt worden sei. Da er "seine Ruhe haben wollte" habe er die Tötung gestanden, anschließend aber sofort wieder darauf hingewiesen, dass er es nicht gewesen sei." (Quelle: ein Zeitungsbericht).Ulvi wollte seine Ruhe haben, aber es hat ihn de facto NIEMAND gezwungen ein Geständnis abzulegen. Um seine Ruhe zu haben, hätte er sogar die Aussagen als Beschuldigter verweigern können. Er hatte einen oder zwei Anwälte im Juli 2002 (Pflichtverteidiger) und stand insofern nicht ganz alleine da.
Es mag sein, dass der oder die Anwälte nicht ständig beim Ulvi anwesend sein konnten, aber es hätte nur eines kurzen Schreibens der Anwälte bedurft, um dem Chefemittler kurz und bündig zu sagen:
"Der Mandant verweigert die Aussage, denn er ist unschuldig, möchte aber dazu nichts sagen."
Ist dies geschehen? Offenbar ist es nicht geschehen, denn der Ulvi hat ja gestanden. Er hätte gar nicht gestehen müssen, denn er hatte ein Aussageverweigerungsrecht. Niemand konnte
ihn zwingen.
Ulvi hat das Geständnis abgelegt und ein Professor hat dieses Geständnis für glaubhaft befunden. Wäre Zwang erkennbar gewesen, dann hätte der Professor dies sicherlich erkannt und gesagt. Es warf aber kein Zwang erkennbar, denn der Ulvi sagte, dass er nur seine Ruhe haben wollte.
Der Ulvi hat den Mord an Peggy meines Erachtens gestanden, weil er ahnte oder wusste, dass er aufgrund seiner geistigen Behinderung niemals in ein Gefängnis kommen würde und allenfalls mit einem Aufenthalt im Hochsicherheitstrakt einer Klinik (Anstalt) für lange Zeit zu rechnen war.