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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

06.09.2013 um 16:07
@Scipper

Es steht fest, denn der Hoffmann hat es ja vor dem Ermittlungsrichter ausgesagt.
Wir wissen es lediglich nicht.

Zitat:
"Nochmals: Man hat mir gesagt, dass ich aussagen soll, er hat sie umgebracht, gedrosselt, bis sie tot war. Am schlimmsten war der Chefermittler“

http://www.ulvi-kulac.de/html/aktuelles.html

Dort steht auch, dass es die Soko 2 war, die die Entlastungszeugen für Ulvi "wegermittelte".
Man muss da wohl nur 1 und 1 zusammenzählen ;)


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Peggy Knobloch

06.09.2013 um 16:09
ich hatte versprochen , dass ich mich erkundige ob das Verschollenheitsgesetz im Fall Peggy zur anwendung kommen könnte. insbesondere meinte dies @Scipper
Ich habe das aus § 3 des Verschollenheitsgesetzes entnommen. Das Urteil im Fall Ulvi ist zwar auch ein Fakt, in dem Sinne, dass man Ulvi als Mörder von Peggy verurteilt hat, aber das hat meines Erachtens nichts damit zu tun, ab wann das Kind "amtlich" für tot erklärt werden kann oder darf. Das richtet sich nach dem Verschollenheitsgesetz, solange man das Kind nicht findet und nicht sicher weiß, ob es tot ist. Laut Peggy-Buch erhält das Kind sogar manchmal noch Post von Behörden oder sonstige Schreiben.
ANTWORT:
Verschollenheitsgesetz § 1
(1) Verschollen ist, wessen Aufenthalt während längerer Zeit unbekannt ist, ohne daß Nachrichten darüber vorliegen, ob er in dieser Zeit noch gelebt hat oder gestorben ist, sofern nach den Umständen hierdurch ernstliche Zweifel an seinem Fortleben begründet werden.
(2) Verschollen ist nicht, wessen Tod nach den Umständen nicht zweifelhaft ist.

§ 2
Ein Verschollener kann unter den Voraussetzungen der §§ 3 bis 7 im Aufgebotsverfahren für tot erklärt werden.

§ 3
(1) Die Todeserklärung ist zulässig, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, zehn Jahre oder, wenn der Verschollene zur Zeit der Todeserklärung das achtzigste Lebensjahr vollendet hätte, fünf Jahre verstrichen sind.
(2) Vor dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hätte, darf er nach Absatz 1 nicht für tot erklärt werden.
nun ist die Frage, ob das Gesetz überhaupt zutreffend ist.
wie in §1, Abs. 2 geregelt, ist nicht verschollen, wessen Tod nach den Umständen nicht zweifelhaft ist.
im Fall Peggy ist der Tod nach den Umständen, dass es einen rechtskräftig verurteilten Mörder gibt, nicht zweifelhaft.

somit ist die Anwendung von §3 nicht möglich, es scheitert bereits daran, dass Peggy nicht verschollen ist.
eine Möglichkeit, dass Gesetz anzuwenden, findet sich in §39
§ 39: Ist die Todeserklärung mit Rücksicht auf § 1 Abs. 2 unzulässig, eine Eintragung im Sterberegister aber nicht erfolgt, so kann beantragt werden, den Tod und den Zeitpunkt des Todes durch gerichtliche Entscheidung festzustellen
persönliche Meinungen werden vom Gesetz nicht geregelt! aus rechtlicher Sicht ist Peggy nicht verschollen und müsste und könnte nciht für tot erklärt werden nach dem Verschollenheitsgesetz.
Weitere Ausführungen dazu gab es bereits im Mai hier im thread, ebenfalls unter scippers Beteiligung.


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Peggy Knobloch

06.09.2013 um 16:13
@Vatalist

Wir müssen uns nicht dümmer stellen als wir sind: Der V-Mann sagte im Fernsehen mehrmals, dass er im Auftrag der Polizei seinen Mitinsassen Ulvi quasi aushorschen sollte. Ob er nun diesen Auftrag vom Chefermittler höchstpersönlich erhalten hat, ist mir egal, denn wenn es stimmt, was der V-Mann sagte, handelte er nicht aus eigenem Antrieb, sondern er wurde von der Polizei dazu beauftragt. In einem Fernsehbericht meine ich gehört zu haben, dass der Name des Chefermittlers von dem V-Mann erwähnt wurde, wobei er sogar sagte, dass dieser ihn mit Vornamen (Peter) ansprach und duzte. Wer es ganz genau und aus ersten Hand wissen will, sollte sich die Fernsehberichte mit dem V-Mann anschauen, denn sein Tonfall und seine Worte sind interessant. Also wie er sich ausdrückte.


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Peggy Knobloch

06.09.2013 um 16:24
@Scipper

Es geht nicht um Aushorchen, es geht zur Anstiftung zur Falschaussage. Eine Mordanschuldigung ist kein Kavaliersdelikt.

Aber genau darum geht es.

Dieser Punkt ist derart heikel, dass ihn sogar die Freien Wähler gestern nicht ausdrücklich thematisierten.

http://bundespresseportal.de/bayern/item/15413-freie-w%C3%A4hler-monieren-erneut-schwachstellen-des-bayerischen-justizsystems-streibl-fordert-untersuchungsausschuss-im-fall-peggy-knobloch.html


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Peggy Knobloch

06.09.2013 um 16:26
An alle Mitwirkenden:

Sind die Videos der BI-Pro-Ulvi aus dem Internet (You Tube) verschwunden? Ich finde nicht mehr den einen Filmbericht, wo der V-Mann (Peter) berichtet. Er war dort sogar als Video-Titelbild zu sehen.

LG Scipper :)


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Peggy Knobloch

06.09.2013 um 16:34
@lawine

Danke für deine obigen Ausführungen zum Thema "Todeserklärung - Verschollenheitsgesetz". Es stellt sich aber diese Frage: Wurde Peggy aufgrund des Urteils (Mord) für tot erklärt? Diese Frage kann von uns keiner beantworten, denn das wissen wir als Außenstehende nicht. Ich stelle die Frage aber dennoch: Liegt eine Sterbeurkunde vor oder nicht? Gilt das Kind aufgrund des Personemstandwesens als lebend oder als tot? Wer hat den Todesfall beurkundet? Falls der Todesfall beurkundetb wurde, müsste dies im Sterberegister eines Standesamtes stehen.


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Peggy Knobloch

06.09.2013 um 16:36
https://www.youtube.com/watch?v=auK9HkBySac

Dort kommt Hoffmann zu Wort.


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Peggy Knobloch

06.09.2013 um 16:40
@Vatalist

Das ist nicht der Film, in dem es NUR um den V-Mann geht. Dieser Video-Film ist unauffindbar !!!


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Peggy Knobloch

06.09.2013 um 16:42
@Scipper

So wie es aussieht,sind alle Filme,die seinerzeit glaube ich von "propeggyproulvi" hochgeladen wurden,verschwunden.


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Peggy Knobloch

06.09.2013 um 16:47
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:persönliche Meinungen werden vom Gesetz nicht geregelt! aus rechtlicher Sicht ist Peggy nicht verschollen und müsste und könnte nciht für tot erklärt werden nach dem Verschollenheitsgesetz. Weitere Ausführungen dazu gab es bereits im Mai hier im thread, ebenfalls unter scippers Beteiligung
Ich bringe es mal auf den Punkt: Ist das Kind für tot erklärt worden: Ja oder Nein? Da Lichtenberg der Todesort ist (laut dem Gerichtsurteil) müsste das Rathaus der Stadt Lichtenberg/Oberfranken dies wissen, also die Bürgermeisterin oder das Standesamt. Ich will dies aber gar nicht wissen, denn es geht mich nichts an. Es würde mich allerdings sehr wundern, wenn es denn so wäre, dass man den Tod aufgrund des Urteils beurkundet hätte. Mir ist neu, dass so was geht, aber ich bin kein Fachmann auf dem Gebiet des Personenstandwesens. Was steht denn in der Dienstanweisung für die Standesbeamten?


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Peggy Knobloch

06.09.2013 um 16:54
@Scipper
ich habe zugesagt, mich zur Anwendbarkeit des Verschollenheitsgesetzes kundig zu machen. Da ich dieses Gesetz noch nie bemühen musste, hat es ein paar Stunden gedauert.

welche rechtliche Grundlage möchtest du deiner neuen Frage
Zitat von ScipperScipper schrieb:Ist das Kind für tot erklärt worden
nun zu Grunde legen?


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Peggy Knobloch

06.09.2013 um 16:54
https://www.youtube.com/watch?v=8j6mMsbA9-k

Leider fehlen genaue Zeitangaben. Ab 2:45 kommt Hoffmann.

Hier geht es um Anstiftung zur Mordbeschuldigung durch die Polizei.


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Peggy Knobloch

06.09.2013 um 16:56
@Waidmann schrieb:
Zitat von WaidmannWaidmann schrieb:So wie es aussieht,sind alle Filme,die seinerzeit glaube ich von "propeggyproulvi" hochgeladen wurden,verschwunden.
Genau das habe ich mir auch gedacht. Und warum sind sie verschwunden? Aber gut, dass ist deren Sache und es geht uns nichts an. Ich finde das allerdings sehr seltsam und durchaus merkwürdig.


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Peggy Knobloch

06.09.2013 um 16:58
@Vatalist

Danke für die Filme, aber leider sind die restlichen Filme (Videos) alle spurlos verschwunden, sofern ich denn richtig gesucht habe und auch @Waidmann sich diesbezüglich nicht geirrt hat. Die Rede ist von den Filmen, die von der BI-Pro-Ulvi bei You Tube eingestellt wurden, darunter ein Film in 5 Teilen vom TVO-Oberfranken und der Film mit dem Profiler Dr. Thomas Müller. Ganz zu schweigen von dem Film, wo der V-Mann zum ersten Mal auftrat und seine Sache vorgetragen hat und im Titelbild erschien.


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Peggy Knobloch

06.09.2013 um 17:00
@Scipper
wie ersichtlich ist, ist das Verschollenheitsgesetz nicht ausreichend um deine und die Frage anderer user zu beantworten. Dazu braucht es die Bestimmungen zur Todeserklärung.

Die Todeserklärung ist ein richterlicher Beschluss eines Amtsgerichts, wonach ein Mensch vor der Rechtsordnung als verstorben anzusehen ist.


die Rechtsgrundlagen

Rechtliche Grundlage für die Todeserklärung ist in Deutschland das Verschollenheitsgesetz (VerschG) und in Österreich das Todeserklärungsgesetz (TEG), die beide auf dem „Reichsgesetz über die Verschollenheit, die Todeserklärung und die Feststellung der Todeszeit vom 4. Juli 1939“ beruhen und weitgehend inhaltsgleich sind. Für die Streitigkeiten bei Todeserklärungen ist in Deutschland das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 48 Abs. 1 FamFG, § 13 VerschG) und in Österreich das Verfahren außer Streitsachen anzuwenden.

die Todesvermutung

In der Regel wird der Tod eines Menschen im Totenschein festgehalten. Jedoch kann bei verschollenen Personen deren Tod nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden. Mit voranschreitender Zeit der Verschollenheit wächst jedoch die Vermutung des Todes; die Todeserklärung bestätigt diese Vermutung. Verschollen ist nicht, wessen Tod nach den Umständen nicht zweifelhaft ist. Falls eine Todeserklärung aus diesem Grund unzulässig ist, eine Eintragung im Sterberegister aber nicht erfolgt, so kann beantragt werden, den Tod und den Zeitpunkt des Todes durch gerichtlichen Beschluss festzustellen. Durch Todeserklärung wird die Rechtsfähigkeit jedoch nicht beendet, sie begründet allerdings eine widerlegbare Vermutung des Todeseintritts (§ 9 Abs. 1 VerschG). Für Todeserklärungen und Verfahren bei Feststellung der Todeszeit sind die deutschen Gerichte zuständig (§ 12 Abs. 1 VerschG).


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Peggy Knobloch

06.09.2013 um 17:05
@Scipper

ich hab das schon kapiert, dass die Filme weg sind, aber dann muss man halt nehmen was noch da ist.

Die Beschuldigung in den noch vorhandenen Videos sind glasklar: Die Ermittler stifteten Hoffmann zu einer Falschaussage an, zu einer Mordbeschuldigung.

So etwas vor dem Untersuchungsrichter ausgesagt ist ein Offizialdelikt.
Dürfte eine Haftstrafe für den Anstifter nach sich ziehen, eine fristlose Entlassung des Anstifters allemal.

Hier geht es wohl um einen Polizeidirektor. Höchstwahrscheinlich um Wolfgang Geier, den Chefermittler der Soko Peggy II. Der einen Behinderten dann vorsätzlich (!!!) als Mörder konstruiert hätte.

Zustände wie in einer Bananenrepublik, sollte das stimmen.


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Peggy Knobloch

06.09.2013 um 17:11
soweit oben erst mal die trockene rechtliche Seite.
@Scipper

Aufgedröselt bedeutet das:
*kein Arzt konnte für Peggy einen Totenschein ausstellen
*da sie nach dem Gesetz nicht als verschollen gilt, und falls keine Eintragung im Sterberegister erfolgte, kann beantragt werden, dass durch einen richterlichen Beschluss der Tod und der (wahrscheinliche) Zeitpunkt des Todes durch richterlichen Beschluss festgestellt wird.

schwierig zu verstehen für den Laien ist es, dass damit die Rechtsfähigkeit nicht beendet wird. Man kann in Deutschland seinen eigenen Tod überleben :-) rein rechtlich.
Die Todeserklärung begründet eine widerlegbare Vermutung des Todeseintritts (§ 9 Abs. 1 VerschG)

damit wird sogar klar, dass es aus rechtl. Sicht, wenn es zum Beispiel keine Erbfolge zu bestimmen gibt, egal ist, ob eine Todeserklärung erfolgt oder nicht.
Andersherum, wenn eine für tot erklärte Person wieder auftaucht, hat sie ihren rechtlichen Tod überlebt, die Vermutung des Todeseintrittes ist widerlegbar.

OT: Ich find das deutsche Recht einfach klasse!!! und spannend.


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Peggy Knobloch

06.09.2013 um 17:11
@lawine

Ich habe dir bereits bereits gedankt, für deine Auskunft in der Sache (Verschollenheitsgesetz etc). Die weitere Frage, ob das Kind tatsächlich für tot erklärt wurde und im Sterberegister als am 7. Mai 2001 in Lichtenberg verstorben eingetragen wurde, habe ich zwar hier gestellt, aber das geht uns nichts an, denn das ist eine Standesamtssache, die nur den Standesbeamten und die Mutter des Kindes sowie das Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde der Mutter etwas angeht. Nochmals vielen Dank. :)


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Peggy Knobloch

06.09.2013 um 17:14
weil es sich grad überschnitten hat: @Scipper
die dritte Möglichkeit der Todeserklärung habe ich eben geschildert, für den Fall, dass Peggy nicht im amtlichen Sterberegister eingetragen wurde.


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Peggy Knobloch

06.09.2013 um 17:14
@Scipper
gerne doch! solang es sachlich bleibt, jederzeit wieder


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Peggy Knobloch

06.09.2013 um 17:21
@lawine

Abgesehen von unseren kleinen Geplänkeln, finde ich deine Beiträge durchaus sehr gut und wichtig, was ich dir doch mal sagen möchte. Mir ist dieses Thema "Todeserklärung" bisher ganz neu, aber ich nehme an, dass schlussendlich dafür das Amtsgericht (Familiengericht) zuständig ist. Also in dem Sinne, dass aufgrund des LG-Urteiles von der Mutter dann beim AG ein Antrag gestellt wird. Bisher - so denke ich - ist das Kind nicht tatsächlich für tot erklärt worden, und zwar meine ich das, weil in dem einen Film über das leere Kindergrab gesagt wurde, dass man sich seitens des Pastors und des Kirchenvorstandes damals den Kopf darüber zerbracht, ob man auf dem Friedhof ein Grab angelegen oder erlauben soll, also ohne eine Sterbeurkunde. Wäre eine Sterbeurkunde vorhanden gewesen, wäre ja dies auch ein Beleg dafür, außer dem Urteil, dass das Kind tot ist, also rechtlich gesehen. Also in dem Sinne, dass man ein Dokument haben würde: Denn eine Sterbeurkunde ist unabdingbar, um auch bei Behörden nachzuweisen, dass das Kind tot ist oder für tot erklärt wurde. Die Mutter kann jas nicht ständig das Urteil mit sich herumtragen und vorlegen. Sofern sie das Urteil überhaupt hat. Ob überhaupt ein Todesnachweis benötigt wird, bei irgendwelchen Sachen, ist eine andere Frage.


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Peggy Knobloch

06.09.2013 um 20:15
Zum Thema "Todeserklärung" fand ich im Peggy-Buch einen Absatz mit 15 Zeilen. Ich zitiere jetzt mal den ersten Satz: "Andererseits ist Peggy im streng amtlichen Sinne bis heute zumindest nicht letztgültig für tot erklärt." (Quelle: Das Buch "Der Fall Peggy", Seite 271, 2. Absatz von oben, 1. Satz).

Ob dies nun stimmt oder nicht, ist nicht meine Sache, aber ich nehme an, dass es stimmt, denn die Buchautoren haben ja sicherlich auch vorher mal mit der Mutter von Peggy darüber gesprochen. Denn in dem letzten Satz des 2. Absatzes wird gesagt, dass "Peggy und ihre Mutter bis zum heutigen Tag immer wieder amtliche oder halbamtliche Briefe - vom Schulamt, von der Krankenkasse, von der Bank, zuletzt sogar von der Wahlbehörde" erhalten. Ich nehme an, dass die Autoren das von der Mutter erfahren haben, denn woher sollten sie sonst wissen, welche Schreiben dort eingegangen sind?


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Peggy Knobloch

06.09.2013 um 20:35
@Scipper

Youtube löscht einfach Videos... auf welche Veranlassung ist die Preisfrage...ich habe einige Videos in meiner Sammlung - die einfach weg sind. Aber ein Restlink ist da noch da. Aber das Video als solches ist weg. Genau das eine besondere Video von Hofmann finde ich auch nicht mehr. Kann man eigentlich Videos von Youtube runterladen und irgendwo speichern? Denke geht nur mit besonderen Programmen?


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Peggy Knobloch

06.09.2013 um 22:32
@Scipper
was willst du sagen mit den Zitaten aus dem Buch
Zitat von ScipperScipper schrieb:"Andererseits ist Peggy im streng amtlichen Sinne bis heute zumindest nicht letztgültig für tot erklärt.
und
Zitat von ScipperScipper schrieb:Denn in dem letzten Satz des 2. Absatzes wird gesagt, dass "Peggy und ihre Mutter bis zum heutigen Tag immer wieder amtliche oder halbamtliche Briefe - vom Schulamt, von der Krankenkasse, von der Bank, zuletzt sogar von der Wahlbehörde" erhalten. Ich nehme an, dass die Autoren das von der Mutter erfahren haben, denn woher sollten sie sonst wissen, welche Schreiben dort eingegangen sind?



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Peggy Knobloch

06.09.2013 um 22:44
Habt Ihr das schon gesehen?
Der neue Mordverdächtige im Fall der vor zwölf Jahren in Oberfranken verschwundenen Peggy wird einem Zeitungsbericht zufolge auch des sexuellen Missbrauchs zweier Mädchen verdächtigt. Die Staatsanwaltschaften Bayreuth und Halle ermittelten gegen den 29-Jährigen Mann aus Sachsen-Anhalt, berichtet der „Nordbayerische Kurier“ in seiner Samstagsausgabe. Demnach wirft die Bayreuther Justiz dem Mann vor, die Tochter seines älteren Bruders missbraucht zu haben. „Er hat ein Geständnis abgelegt, demnächst wird gegen ihn Anklage erhoben“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Herbert Potzel der Zeitung.

http://www.focus.de/panorama/welt/neue-vorwuerfe-fall-peggy-hat-verdaechtiger-mehr-maedchen-missbraucht-_aid_1093579.html


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