@antony100 Meines Wissens erfolgte bei der ersten Vernehmung am Vormittag im Beisein des Anwaltes eine Tonbandaufnahme, aber nicht bei der zweiten Vernehmung ohne den Anwalt an ety 11:00 Uhr.
In einem Bericht stand: Erst war das Tonbandgerät im Einsatz und dann nicht mehr. Der Grund kann so sein, wie ich sagte: Die zweite Vernehmung (Geständnis) erfolgte durch andere Beamte, die aus dem Stegreif heraus handeln mussten, weil Ulvi gestehen wollte und daher Eile geboten war.
Es ist natürlich auch ein Unterschied, ob man in aller Ruhe ein Setting mit einem guten Tonbandgerät vorbereiten kann oder ob man aus einer unverhofften Situation heraus sehr schnell ein Geständnis aufnehmen muss, weil der Beschuldigte sich urplötzlich zu einem Geständnis entschlossen hat.
Hinzu kommen die Tücken von technischen Geräten (Diktiergeräte, Tonbandgeräte, Voice Recorder), die eine genaue Kenntnis der Bedienungsanleitung erfordern, damit die Tonaufnahme gut und richtig wird, wobei die Bedienung je nach Geräteart im Einzelfall durchaus sehr kompliziert sein kann, sofern es nicht das eigene Gerät ist, mit dem man jeden Tag arbeitet und keine Zeit zum Testen bleibt.
Nicht umsonst wir bei Musiker oftmals vorher ein Soundcheck durchgeführt oder bei Tonaufzeichnen in einem Musikstudio vorher die gesamte Anlage oder das Gerät auf Funktionstüchtigkeit getestet.
Zu einem solchen Test des Tonbandgerätes war keine Zeit. ganz zu schweigen von der Frage, ob dies nicht sogar die gesamte Geständnisbereitschaft und Konzenttration des Ulvi gestört und aufgehalten hätte.