DerGreif schrieb:Nicht überzeugend ist hingegen Dein Einwand, er hätte sich bei dem "angetrunken" auf LTiR bezogen. Sowohl die grammatikalische Konstruktion des Satzes als auch die Intonation zeigen klar und eindeutig, dass sich H mit dem "angetrunken" auf sich selbst bezog.
Deine Meinung. Meine ist anders. Sein Originalsatz scheint durch den Schnitt verstümmelt, denn es fehlt das Subjekt. Es ist nicht klar, was er im ersten Teil des Satzes sagt. Der Teil des Statement behandelt den LTIR und es liegt durchaus nahe, dass er etwas zu dem sagte und sich darauf dann mit seinem "auch" bezog. Dein "klar und eindeutig" ist für mich ein vielleicht.
DerGreif schrieb:Prinzipiell kann es für "verpeilt" und "hilflos" auch andere Gründe geben, das ist richtig. Wie sehr oft, geht es aber auch hier um den Kontext. Der Kontext ist hier zunächst eine Studentenparty, auf der grundsätzlich schon einmal Alkohol gerne und in größerem Maße konsumiert wird,
Grundsätzlich bedeutet das aber nun mal nicht, dass er es gemacht haben muss. Es kann sein - es ergib sich aber nicht zwingend.
DerGreif schrieb:Hinzu kommt dann die Tatsache, dass H hier den Bus in die falsche Richtung genommen hatte.
Auch das ist kein Hinweis auf seinen Alkuholisierungsgrad. Es passiert. Ich hab's vor 2 Tagen in Berlin erlebt und mir selbst ist es auch schon auf eine Kongress mit Shuttle-Bussen passiert. Die stehen häufig in einer Reihe und wenn's zeitlich knapp wird, dann sitzt du plötzlich im falschen Bus. Shit happens.
DerGreif schrieb:die Tatsache, dass seine Wahrnehmung und/oder Erinnerung an das LTiR-Erlebnis so getrübt war, dass H die Äußerung von LTiR nur "sinngemäß" wiedergeben konnte und seine Beschreibung von LTiR auch nicht klar genug war, um ein Phantmbild zu fertigen. Und schließlich passt das zu der von Soulier geäußerten generellen Bewertung der Zeugenaussagen des Abends, die aufgrund des Alkoholkonsums als sehr problematisch eingestuft wurden.
Konnte er sie wirklich nur sinngemäss und nicht wörtlich wiedergeben? Hat er das tatsächlich so gesagt?
Und woher weisst du, dass seine Beschreibung nicht gut genug für ein Phantombild war? mal unabhängig davon, dass das auch der Dunkelheit geschadet sein könnte, könnte es durchaus auch ein Phantombild geben, das nur nicht gezeigt wurde. Mit dem Fahndungsmittel ist man hier ja sparsam umgegangen. Z.B. gab es eins vom Spitzbart, das nicht herausgegeben wurde, mit dem es einem Ermittler aber nach eigener Aussage gelang, über Photos eine Person zu ermitteln. Und zu Soulier: Auch der hat nicht gesagt, dass DIESE Zeugenaussage aufgrund des Alkoholkonsums als sehr problematisch eingestuft wurde. Das ist deine Interpretation.
DerGreif schrieb:In diesem Kontext ergibt sich ein klares Bild, nämlich dass H einen nicht unerheblichen Alkoholisierungsgrad hatte.
Woraus du dann schliesst, dass seine Aussage mit großer Vorsicht zu geniessen ist. Ist schon klar. Aber ich finde diesen Schluss aus oben genannten Gründen nicht legitim. Klar kann man vermuten, dass er etwas getrunken hat. Und weil man vermutet, dass er etwas getrunken hat vermutet man, dass er den falschen Bus genommen hat. Und weil man vermutet, dass er den genauen Wortlaut nicht mehr parat hat, vermutet man, dass er erheblich betrunken war. Etc. Aber letztendlich basiert all das doch nur auf Vermutungen. Ein "klares Bild" hingegen kann doch nicht auf Vermutungen basieren.
Ich halte mich mal strikt an die publizierten Zeugenaussagen ab ca. 4 Uhr. Und die ergeben für mich ein deutlich "klareres" Bild zumindest für den weiteren Verlauf des Festes. Denn selbst wenn man einzelne Aussagen in Frage stellen will, passen sie alle doch irgendwie zusammen:
Zeugen, die Tanja kannten:
1. Zeuge H beschreibt die ihm bekannte Tanja in der Begleitung eines durchaus aggressiv auftretenden Fremden.
2. Zeuge T beschreibt die ihm bekannte Tanja in Begleitung am Bierstand.
Zeugen, die Tanja nicht kannten:
3. Ein Security Mitarbeiter beschrieb eine telefonierende rothaarige Frau auf die die Beschreibung von Tanja zutraf am Nebenausgang in männlicher Begleitung. Zeit passt durchaus zu den Telefondaten des letzten Anrufs.
4. Zeugin S trifft eine rothaarige Frau, die Tanja ähnelt und auch Tanja heisst gegen 5 Uhr auf dem Fest. Diese Tanja versucht, sich einem hartnäckigen männlichen Begleiter zu entziehen. Laut XY fiel der Zeugin auch Tanjas auffällige Tasche auf.
5. Ein Bauzaunhelfer beobachtet eine rothaarige Frau, die Tanja ähnelt, und in einem lauten Disput mit einem hartnäckigen männlichen Begleiter steht. Laut XY fiel dem Zeugen Tanjas auffällige Tasche auf.
Laut Polizei wurden diese Spuren ausermittelt. Die beobachtete(n) Person(en) konnte(n) nicht identifiziert werden.
Ich habe ein Problem mit der Vorstellung, dass Tanja sich unter diesen Umständen damals alleine an die Felswand begeben hat. In Begleitung könnte ich mir das hingegen schon eher vorstellen. All die Zeugenaussagen oben deuten auf eine Begleitung auf dem Fest ab 4 Uhr hin. Beschreiben sie die Wahrheit und ging Tanja mit diesem Begleiter bis zum Absturzort, dann wäre der Weg bis zum Felsen zumindest aus meiner Perspektive nachvollziehbar. Letztendlich wird natürlich auch die Polizei keinen Begleiter ausschliessen können - wie sollte sie das auch ohne jeglichen Hinweis? Was dann am Felsen letztendlich passiert ist, darüber kann man nur spekulieren. Es könnte auch ein blöder Unfall gewesen sein.