AveMaria schrieb:Das ist keine Unterstellung, sondern das, was ich empfinde, und das habe ich auch so zum Ausdruck gebracht. Bitte meine Worte nicht auseinanderreißen:
Inwiefern macht das diese Unterstellung denn besser? Du machst damit nur klar, dass sie auf einem Bauchgefühl Deinerseits beruht, anstatt auf konkreten nachprüfbaren Fakten und logischen Schlussfolgerungen. Das macht es ja nur noch schlimmer. Wenn Person X über Person Y formuliert, er empfinde die Person Y ist ein Arschloch, dann bleibt das trotzdem eine Beleidigung. Und wenn Person X schreibt, dass Person Y der Mörder von Person A ist, dann hinzufügt, "zumindest empfinde ich das so", dann nähert man sich trotz dieses Zusatzes da ganz schnell dem Bereich strafbarer Verleumdung und übler Nachrede.
AveMaria schrieb:Deine Ausführungen zu der Meldung im Baum sind korrekt und auch so, wie ich es meinte. Mit dem Anrufer war der Anrufer bei der Polizei gemeint, nicht beim Radio. Kann sein, dass ich mich da missverständlich ausgedrückt habe.
Wie
@d.fense bereits zutreffend ausgeführt hat, war das so aber gerade nicht zu verstehen. Von wem der Anruf in Pallien erfolgte, kann ich dem Kaes-Artikel auch nicht entnehmen. Der Kaes-Artikel schreibt nur von einem Ohrenzeugen, der der Vater eines Studenten war, der wiederum mit der von der Polizei in der PK 3 als A bezeichneten Person bekannt gewesen sein soll. Laut Kaes-Artikel war dieser Student nicht mit der als Spitzbart bezeichneten Person identisch. Der Hinweis auf den "auffälligen Bart" von Dir hat damit an dieser Stelle auch nichts verloren.
AveMaria schrieb:Der Sohn selber sagte, dass sein Vater gemeinsam mit anderen Nachbarn, die die Schreie gehört haben, bei der Polizei angerufen hat:
Hat aber eben immer noch nichts mit Spitzbart zu tun. Ob der Interviewte da jetzt einen auffälligen Bart trägt oder nicht, ist doch völlig belanglos. Entscheidend ist, dass sein Vater gar kein Ohrenzeuge war, das war nämlich der Nachbar, der dann lediglich den Vater des Befragten hinzuzog, um sich bei der Entscheidung die Polizei zu rufen, abzusichern. Wichtig hingegen der Hinweis auf den "Ehestreit", von anderen Ohrenzeugen auch als Streit zwischen Mutter und Kind verstanden. Die sicherlich naheliegendste Erklärung in diesem Fall.
AveMaria schrieb:Es geht mir auch gar nicht mehr um diese Sache, sondern ich bezog mich auf einen Beitrag von @meermin und meiner Vermutung dass die Aktion in Pallien eine Möglichkeit gewesen sein könnte, dass evtl. Mitwisser wollten, dass Tanja Gräff gefunden wird. Die Zeugen, die die Schreie gehört und die Polizei gerufen haben, sind dabei eher nebensächlich.
Das ist ja schön, dass es Dir jetzt nicht mehr darum geht. Hättest Du diese ganzen objektiv falschen Behauptungen weggelassen und nur das geschrieben worum es Dir geht, hätten andere sich nicht bemüßigt gesehen, diese eklatanten Fehlinformationen zum Nutzen anderer Leser korrigieren müssen. Bitte achte doch in Zukunft darauf, dass Du Dich in Deinen Beiträgen auf das konzentrierst, um das es Dir geht, und Du Deine Beiträge nicht mit falschen Behauptungen durchsetzt oder unnötige fehlleitende Beschreibungen ohne Quellen verwendest.
AveMaria schrieb:Unklar ist bis heute, wodurch diese Schreie verursacht wurden. Seltsam ist eben, dass sie ganz in der Nähe des späteren Fundortes vernommen wurden. Vielleicht wollte man ja, dass sie gefunden wird.
Wer hätte das denn tun sollen? Die Schreie wurden von mehreren Ohrenzeugen gleichzeitig und unabhängig voneinander vernommen. Da war eine Frauenstimme dabei, nach manchen Ohrenzeugen waren das sogar zwei Frauen (Mutter-Tochter-Streitgespräch).
meermin schrieb:Laut Aussage des damaligen Soko Leiters Michels sagte der LTIR_Mensch sinngemäss: "Die Tanja bleibt hier , du kannst schon mal in die Stadt gehen/fahren".
Den Spruch gibt es da aber in den PMs der Polizei in anderer Fassung: "Lass Tanja in Ruhe" heißt es da. Und das soll auch nur eine "sinngemäße" Wiedergabe gewesen sein, was nicht überraschend ist, wenn man bedenkt, dass der Zeuge schon unter erheblichen Alkoholeinfluss stand.
meermin schrieb:Tanja kannte sich in Trier aus, sie hätte nicht nach dem Weg fragen müssen, ganz sicher nicht! Wenn sie nach dem schnellsten Weg fragte, dann kann nur eine Mitfahrgelegenheit gemeint gewesen sein, auch wenn es nicht ausdrücklich so formuliert wurde.
Generell würde man doch nach einer Mitfahrgelegenheit anders fragen. Zum Beispiel, ob man mit in die Stadt fahren kann. Du musst darüber hinaus bedenken, dass diese Formulierung auch aus dem XY-Drehbuch stammt. In der
PM hierzu heißt es: "Bekannt war, dass die 21-Jährige exakt um 4.00 Uhr ganz kurz telefoniert hat. Bei der gestrigen Rekonstruktion konnte jetzt mit Hilfe der Zeugen die Stelle auf dem Festgelände ausgemacht werden, wo sie sich um diese Zeit befand. Sie stand bei einem Getränkekühlwagen in der zweiten Einfahrt zu den Parkplätzen der Fachhochschule. Diese Einfahrt ist die Zweite hinter der großen grünen Maschinenhalle der Fachhochschule. Ob Tanja Gräff in der sie umgebenden Menschenansammlung allein oder in Begleitung stand, konnte nicht geklärt werden.
In einem kurzen Gespräch mit einem der Zeugen äußerte Tanja die Absicht ins Stadtgebiet zu wollen. Von diesem Zeugen, der Tanja zuletzt lebend gesehen hat, entfernte sie sich danach in Richtung Stuckradweg, wo sich ihre Spur verliert."
Daraus ergeben sich drei wichtige Punkte:
1. Ob TG sich zu diesem Zeitpunkt noch in Begleitung befand ist unklar. Genau das konnte eben nicht festgestellt werden von den Zeugen.
2. TG hat nach diesert Fassung nichts gefragt, sondern eine Absicht bekannt gegeben, die um diese Uhrzeit (erstes Telefonat mit A) auch noch Sinn ergibt.
3. TG entfernt sich Richtung Stuckradweg. Offensichtlich hat sie niemand davon abgehalten. Auch bei diesem Entfernen war eine Begleitung nicht ersichtlich.