Der tragische Tod von Tanja Gräff
08.01.2017 um 02:09@Slaterator
Ja, sobald ein hinreichender Anfangsverdacht auf eine Straftat besteht, müssen Ermittlungen aufgenommen werden. Und sobald sich bei fortschreitender Ermittlung der Verdacht gegen eine bestimmte Person richtet, wechselt dessen Status evtl. vom Zeugen zum Beschuldigten. Darüber ist dieser jedoch - auch ggf. während der Befragung - aufzuklären, weil er ab diesem Augenblick keine Aussagen zur Sache mehr machen muss.
Habe meinen Kommentar zur StPO aber derzeit nicht zur Hand. Also bitte jetzt keine Frage an mich, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit die vorliegeden Verdachtsmomente gegen jemanden ausreichen.
Das sehe ich im Moment jedoch kritisch, weil am Skelett und dem Fundort nebst Absturzstelle bzw. Tatort nichts gefunden wurde, was überhaupt eine Straftat belegt.
Ja, sobald ein hinreichender Anfangsverdacht auf eine Straftat besteht, müssen Ermittlungen aufgenommen werden. Und sobald sich bei fortschreitender Ermittlung der Verdacht gegen eine bestimmte Person richtet, wechselt dessen Status evtl. vom Zeugen zum Beschuldigten. Darüber ist dieser jedoch - auch ggf. während der Befragung - aufzuklären, weil er ab diesem Augenblick keine Aussagen zur Sache mehr machen muss.
Habe meinen Kommentar zur StPO aber derzeit nicht zur Hand. Also bitte jetzt keine Frage an mich, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit die vorliegeden Verdachtsmomente gegen jemanden ausreichen.
Das sehe ich im Moment jedoch kritisch, weil am Skelett und dem Fundort nebst Absturzstelle bzw. Tatort nichts gefunden wurde, was überhaupt eine Straftat belegt.