@Svensvenson Svensvenson schrieb:Wenn wir hier nach den Fakten gehen haben wir hier ab 4:13Uhr bis zum auffinden von Tanja gar nichts, auch nach all den Jahren nicht.
Das ist aus heutiger Sicht der springende Punkt.
@Slaterator Slaterator schrieb:Wir haben eine verschwundene Studentin. Sie gilt als zuverlässig, hat Pläne, Verabredungen usw., es gibt keine Nachricht, kein Lebenszeichen. Logisch, dass ersteinmal ein Verbrechen angenommen wird.
Die Problematik, die ich anhand von
@Svensvenson´s Fragestellung gerade sehe ist, dass es im Prinzip schon damals kein Tatgeschehen im üblichen Sinne gab. TG war zwar wie vom Erdboden verschwunden, ein Kapitaldelikt musste zwangsläufig angenommen werden. Es gab aber seitdem nicht eine heiße Spur/Beweis für eben ein mögliches Kapitalverbrechen. Die Schreie an der Kabinenbahn ließ ein Kapitalverbrechen als im Prinzip einzigste Spur erkennen, alle anderen Sichtungen blieben vage.
Wo kein Tatort, auch kein Motiv, kein Täter, der TG als möglicher Begleiter zugeordnet werden konnte. Diese TATSACHE war bereits in kurzer Zeit für die Soko klar.
Dass wie gesagt das Umfeld der TG befragt werden musste, ist das eine. Doch wie hätte die Soko damals einem Begleiter o. dem Unbekannten auf die Spur kommen können? Doch nur dann, wenn wenigstens ein Zeuge ihn mit TG vom FH-Gelände hätte identifizieren können. Da es diesen Zeugen zum Nachteil der Angehörigen + der Ermittler nie gab, hätte jede denkbare Person verdächtigt werden können. Meine Frage ist, ob Alibis überhaupt ihre Berechtigung haben konnten, wenn es gar kein Tatgeschehen im kriminalistischen Sinne gab? "Ich weiß nichts o. ich sage nichts mehr" erhält einen ganz anderen Stellenwert, nämlich einen berechtigten.
Mit diesem Hintergrund MUSSTE die Kripo zB. einen Anfangsverdacht des SB ad acta legen. Es gab u. es gibt bis heute keinen Nachweis für ein Tatgeschehen. Darum geht es, meiner Meinung nach.
Wenn heute der STA die Akte TG vorerst schließen wird, mögen mögliche Spuren eines Anfangsverdachts vorliegen. Der STA kann aber nichts beweisen. Somit das Kapitel TG ohne Zeugenaussage zum Geschehensverlauf vermutlich nie geklärt werden kann. Jetzt erst verstehe ich komplett (na hoffentlich), worum es bei der Ermittlungsarbeit geht.
Slaterator schrieb:Darüber hinaus wird klar, dass TG wahrscheinlich/mutmaßlich zeitnah zu ihrem Verschwinden umgekommen ist. Also kann man doch die bereits getroffenen Aussagen erneut sichten und entspr. falls nötig nachhaken.
Das war seit dem Verschwinden der TG bzw. als ich von ihrem Schicksal in XY hörte, bestenfalls so auch klar, bis
@Svensvenson SOEBEN mir die Augen geöffnet hat - s.o.). Selbst wenn Spuren zu einer Person führen würden, es wird nie nachweisbar sein, denn es gibt faktisch keine/n TAT-ORT.
Slaterator schrieb:Wenn jemand eine falsche Aussage getätigt hat und ihm das später im Rahmen eines Prozesses nachgewiesen wird, hat das entspr. Konsequenzen. Also verstehe ich jetzt die Dramatik nicht.
Wenn es jemals zu einer Offenbahrung kommen sollte, dann wäre eine damals getätigte Falschaussage vermutlich das kleinste Übel für die STA, würde ich meinen.
@AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Die absolut wichtigste Frage ist weiterhin, ob sich der Beschuldigte zur Tatzeit am Tatort aufgehalten haben koennte.
Wie oben hoffentlich einleuchtend beschrieben, gibt es faktisch keinen Tatort u. somit kann es keinen Beschuldigten geben! Es käme einem Falschverdacht gleich. Und deshalb kann die Kripo niemanden Beschuldigen, weil es keine nachgewiesene Tat gibt. Gesetzt den Fall, es hätte ein Zeuge TG mit einer Person Richtung Felsen aufbrechen sehen. Ein möglicher Verdächtigter hätte zum Parkplatz/Weißhaus gehen können, während TG ohne ihn weiter zum Felsen gegangen wäre. Das hätte bspw. seine Zeugenaussage liefern können. Und dann?
AnnaKomnene schrieb:Mehrere Zeugen haben im Fernsehen gesagt, dass ihre Alibis ueberprueft wurden. Also wurde das definitiv gemacht.
Ist das aber rechtlich richtig gewesen? Warum mussten diese Zeugen ein handfestes Alibi liefern? Zu was denn? Weil TG verschwand? Was haben sie damit zu tun, waren 2 Freunde der TG gar nicht auf dem Fest. Und CS sah TG um 1 Uhr nachts ein letztes Mal. Warum hätte er es überhaupt beweisen müssen? Wo kein Kläger, auch kein Beklagter.
AnnaKomnene schrieb:Wenn sich jemand weigert, dann droht immer ein richterlicher Beschluss, und dann kriegen sie die Daten sowieso.
Aber doch nur dann, wenn es ein Tatgeschehen gibt o. dürfen Handydaten auch ohne Grund gefilzt werden? Es ist in der Tat eine heikle Situation, wenn ich es mir so recht überlege. Die Kripo würde sich eines Falschverdachts für schuldig machen. Die Kripo konnte demnach die Handyortungen nur mit Zustimmung der Betroffenen durchführen, oder?
AnnaKomnene schrieb:soweit ich weiss, muss man eine Zeugenaussage machen, es sei denn, man wuerde sich selbst oder einen engen Verwandten belasten.
Das ist so richtig, ja.
@Funkmaster Funkmaster schrieb:Ansonsten darf die Polizei natürlich fragen, was sie will. Genau so darf sich aber auch jeder potentielle Zeuge oder Beschuldigter dieser Befragung entziehen. Rechtlich ist das eigentlich ziemlich klar.
Normalerweise wäre es auch klar. Im Falle TG war allerdings immer die Rede von einem Kapitaldelikt. Und nach dem Auffinden hat sich die Mutmaßung seitens der Ermittler dahingehend auch nicht verabschiedet. So suchten auch wir nach der Nadel im Heuhaufen. Die Frage ist gerade, ob das rechtlich eigentlich so richtig war, Zeugen ein Alibi abzufordern?