@makky Ok, auch wenn diese Diskussion aus meiner persönlichen Sicht heraus nichts bringt, ist es ja immerhin mal eine Abwechslung. Deshalb mal meine Meinung zu dem Komplex:
makky schrieb: Die intensiven Zeugenbefragungen gehören zum normalen Ablauf bei der Suche nach TG dazu. Die Frage ist aber, warum die Zeugen ein festes Alibi vorweisen sollten?
Weil es sich schlicht um eine Routine handelt, solange der dringende Verdacht eines Verbrechens noch im Raum steht. Hier könnte ich die Antwort schon beenden. Doch ich führe mal aus meiner Sicht weiter aus. Die Erinnerung eines Zeugen an Örtlichkeiten, Uhrzeiten, Details allgemein schwinden mit jeder Sekunde, die er zwischen sich und das Erlebte bringt. Insofern ist es aus meiner persönlichen Sicht absolut sinnvoll und rechtlich auch keinesfalles problematisch, wenn man die Zeugen zeitnah zum Geschehnis auch ohne konkrete Spuren nach deren Aufenthaltsorten, Kontakten usw. zu bestimmten Zeiträumen befragt. Daraus könnten sich schließlich neue Erkenntnisse ergeben. Das Alibi entsteht so quasi nebenbei. Er ist schließlich als Zeuge nicht verpflichtet, darauf auch eine Antwort zu geben. Er könnte die Aussage verweigern oder z.B. vorgeben sich nicht zu erinnern, gerade wenn Alkohol im Spiel war. Doch auch wenn er quasi merken sollte, dass ein gewisser Verdacht gegen ihn mitschwingt, ist das der Sache/Aufklärung durchaus recht dienlich. Denn es unterstreicht den ernsten Charakter der Befragung und nötigt gewissermaßen gleichzeitig zu Fehlern bei denjenigen, die das Erlebte evtl. nicht ganz korrekt schildern.
Wir sollten auch zwischen einer Befragung als Zeuge und einer Vernehmung als tatverdächtige Person unterscheiden. Der Ermittler kann einen Verdacht haben, den auch äußern. Wenn er die Befragung jedoch als Zeugenvernehmung führt, ist das trotzdem kein Problem. Ich nehme an, dass für eine Vernehmung/ ein Verhör erst entsprechende Kreterien erfüllt sein müssen, um sie durchführen zu können. Und so ist es meinem Eindruck nach auch gehandhabt worden.
Ich verstehe natürlich, dass ein paar Menschen sich möglicherweise eine Aussage sparen, weil sie Angst haben, in Verdacht zu geraten. Das ist aber meines Erachtens aus Zeugensicht unbegründet. Schließlich gab es zu dem Zeipunkt ja lediglich die Vermutung, es könne sich möglichweise um ein Verbrechen handeln. Mehr nicht. Und wenn man nichts mit dem Sachverhalt zu tun hat, kann man gefahrlos aussagen. Egal, ob nun ein Ermittler einen "privaten" Verdacht hegt. Schließlich zählen ja am Ende -ich sagte es schon- nur entsprechende Beweise/Indizien.
makky schrieb:Erst als TG aufgefunden wurde, erst dann hätte meiner Meinung nach Zeugenbefragungen aus 2007 mögliche Verdachtshypothesen anklingen können, wenn eine Zeugenaussage aus 2007 zum Auffindeort in 2015 einen Zusammenhang ergeben hätte. Erst dann dürften meiner Meinung nach Ermittlungen zur Person greifen, vorher aber nicht.
Es handelte sich mutmaßlich um Zeugenbefragungen. Wenn der Beamte sich für die Geschehnisse des Abends/der Nacht aus Zeugensicht interessiert und dabei abfragt: Wo waren sie in dem und dem Zeitraum ? Ist das doch nicht verwerflich ? Ermittlungen gegen eine oder mehrere Personen oder Institutionen können ferner auch ohne konketen und dringenden Tatverdacht geführt werden, sofern ein begründeter Anfangsverdacht vorliegt, welcher ja -mehr od. weniger- pauschal alle Personen betrifft, die mit der Geschädigten im fraglichen Zeitraum Kontakt hatten. Meiner Meinung nach war der Umstand also gegeben. Das ist meine Meinung als Nichtjurist wohlgemerkt.
makky schrieb:Deshalb hätte jede Zeugenaussage im Prinzip einen Verdacht lenken können u. die Gefahr einer Trugspur wäre meiner Meinung nach dadurch enorm angestiegen.
Es ist meiner Meinung nach verfrüht, die Vorgehensweise der Ermittler zu kritisieren, ohne zuvor deren Sichtweise auf die Dinge gehört/gelesen zu haben. Diese werden -wenn überhaupt- erst nach dem Abschluss des Verfahrens zum Thema werden. Dann wäre auch der geeignete Zeitpunkt. Denn im Moment spekulieren wir nur über die Informationen und Lage, die den Ermittlern zum fraglichen Zeitpunkt vorlag.
Was, wenn sich herausstellen würde, es war ein Alleinunfall? Welche Sprache sprechen dann die abgesegneten Alibis? In diesem Falle würden die gesicherten Alibis einen Alleinunfall bestärken. - Was aber, wenn sich herausstellt, dass eine der gesicherten Alibis sich als Trugspur erweisen würde? Da es kein geschehensablauf nach 4:13 Uhr gibt, wie soll denn überhaupt ein Alibi gesichert sein?
Warten wir doch ersteinmal ab, was sich überhaupt herausstellt. Bislang ist offen, ob der Fall überhaupt geklärt werden wird und wenn nicht, was daraus wird. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Beweise/Indizien, die eindeutig für oder gegen Unfall/Tat/Sonstiges sprechen. Also mache ich mir über die Aussagen ersteinmal keine Sorgen. Das wird zum Thema, sobald sich überhaupt mal was greifbares ermitteln lässt. Bis jetzt haben wir faktisch kaum etwas.
Welche individuellen Ermittlungsfehler bislang geschehen sein mögen oder auch nicht, sei mal dahingestellt. Das ist ein ganz anderes Verfahren. Jetzt, wo wir gerademal den Iststand der letzten PK kennen, ein paar Gerüchte und sonstige Mutmaßungen, ist es zu früh für berechtigte Kritik. Wenn die Soko aufgelöst ist, wäre der richtige Zeitpunkt für soetwas. Dann müßte man dazu auch die andere Seite hören. Wir wissen viel zu wenig, als das wir die Polizeiarbeit objektiv und berechtigt mit Fundament ktitisieren könnten...