@salmiak Es geht mir nicht mehr um das Grobe. Es geht mir um die Nuancen, um das zwischen den Zeilen lesen. Nochmal:
Warum ist das Handgelenk bei diesem Aufprall nicht gebrochen, wenn TG lebend abgestürzt sein soll?
Ich bin (wie Du auch), kein Gerichtsmediziner, und meine geringen Kenntnisse
in dem Bereich habe ich aus Serien wie Medical Detectives und Autopsy. Deshalb
kann ich nur vermuten, warum das Handgelenk nicht gebrochen ist.
Schauen wir uns doch noch einmal mal an, was der GM gesagt und Du zitiert hast:
salmiak schrieb:Die Verletzung am linken Handgelenk deutet darauf hin, dass Gräff noch während des Sturzes bei Bewusstsein war, und versucht habe, sich abzustützen – dabei wurden die Hand und das Gelenk verletzt.
Und dann sollten wir das noch um die Kenntnis ergänzen, daß lt. GM der Pullover am
linken Ärmel Spuren aufwies, die zu dem Sturzgeschehen passen. Da er sich dazu nicht
näher ausgelassen hat kann man nur vermuten, daß der Pullover am linken Ärmel
a) zerrissen/aufgerissen war
b) Blutspuren aufwies
Wenn sich dann noch einmal das Aussehen des Felsens in Erinnerung ruft,
an dem sie heruntergestürzt ist, kann man vermuten, daß es an der Hand,
am linken Handgelenk und am ganzen Arm auch zu massiven und tiefen
Schnittverletzungen gekommen sein könnte.
Sind solche Verletzungen tief genug, können sie bis auf die Knochen durchgehen,
und dort ein Muster hinterlassen, daß die Gerichtsmedizin eben als solche identifizieren konnte.
salmiak schrieb:Nochmal: Ich erkenne bei dem Verletzungsmuster keinen Hinweis für einen lebenden Absturz. Darum geht es mir.
und
salmiak schrieb:- Der GM VERMUTET, dass TG beim Absturz gelebt habe. Es ist aber kein Fakt!
Es gibt für GMs durchaus Möglichkeiten, auch anhand von Knochen festzustellen,
ob eine Person bei einem Sturz gelebt hat, oder bereits tot war. Ebenso können GMs
auch an Knochen noch feststellen, ob bereits nach einer knöchernen Verletzung ein
Heilungsprozess begonnen hat, oder nicht. Hat ein Heilungsprozess begonnen, so
ist das ein Hinweis darauf, daß diese Person nach dem Sturz noch gelebt hat.
Selbst, wenn sie ohnmächtig in einem Baum hing. "Leben" bedeutet in dem Zusammen-
hang nicht munter durch die Gegend spazieren, sondern einfach nur das Gegenteil von
tot.
Was ich nicht verstehe, ansonsten wird den GMs jedwede Kompetenz zugesprochen,
ja über den grünen Klee gelobt, wenn hier Fälle diskutiert werden, und die Aussagen
eines GMs zur favorisierten Theorie passen. Tun sie das nicht, ist der GM eine dumme
Nuss, der nur Vermutungen anstellt.
Gerichtsmedizin ist da ähnlich wie Mathematik, da ist 1+1 auch immer 2, egal welche
abenteuerliche Formel man dazu verwenden würde, um das auszurechnen.
Aber Du kannst ja mal in die Gerichtsmedizin in Deiner Stadt gehen, und da mal
ein wenig nachfragen, wie das so mit Stauchungsbrüchen und so ist.