Mordfall Charlotte Böhringer
19.12.2018 um 17:05SirMarvel schrieb:„Die Ausführungen des Strafgerichts im Strafurteil sind mit den Aussagen der Zeugen vor der Zivilkammer nicht in Einklang zu bringen“.Alles andere würde mich auch wundern - immerhin war das Zivilverfahren wesentlich später als das Hauptverfahren und anders als guter Wein, wird die Erinnerung mit der Zeit nicht besser. Die Zeugen konnten auf ihre Erfahrungen aus dem ersten Gerichtsverfahren zurückgreifen und waren darüber hinaus unwillkürlich der Öffentlichkeitskampagne der Pro-Bence-Bürgerbewegung ausgesetzt. Insbesondere die Zeugen der Verteidigung dürften ihre Version der Dinge bewusst oder unbewusst nach dem Wunsch ausgerichtet haben, Bence zu helfen. Und die Zeugen im Zivilverfahren waren im Grunde samt und sonders Bence-Unterstützer.
Ohnehin war das Zivilverfahren eine juristische Finte mit dem Ziel, eine erneute Beweiswürdigung herbeizuführen. Einer der vielen obskuren Winkelzüge einer gut finanzierten Kampagne. Dass das nicht funktioniert hat spricht gerade für den Deutschen Rechtsstaat und nicht dagegen.