Mordfall Charlotte Böhringer
03.08.2013 um 18:57Interested schrieb:Und ja, beim Zivilprozess ging es um die Erbunwürdigkeit - diese bestätigt ja quasi das gefällte Urteil - und da hätte man anbringen können, was man während der Hauptverhandlung nicht geschafft hat -vielleicht erklärt dir das mal jemand von 'eurer' Seite.
Mir ist diese Faktenignoranz zu müßig.